Eine Klarstellung der Ministerin ist unbedingt erforderlich.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegen, sondern den Richterwahlausschuss einberufen wird, wie folgt:

 

„Ich begrüße das Einlenken der Ministerin und die Einberufung des Richterwahlausschusses ausdrücklich. Dies verhindert eine weitere Eskalation und stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, die von der Ministerin einseitig aufgerissenen Gräben wieder zu schließen.

 

Mit dem erklärten Rechtsmittelverzicht dürfte auch die Aussage der Justizministerin, wonach sie schlicht niemand anderen als die von ihr favorisierte Kandidatin zur OLG-Präsidentin ernennen werde, hinfällig sein. Dieses muss die Ministerin umgehend klarstellen. Sollte sie sich nicht von dieser Aussage distanzieren, wäre sie als Justizministerin nicht länger tragbar.“

 

Haben Klebetechnik bereits im Sommer 2022 gefordert.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über organisierte Geldautomatensprengungen, seinen diesbezüglichen Antrag Drucksache 17/2991 und einen aktuellen Erfolg der Ermittlungsbehörden wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Arbeit der süddeutschen Ermittlungsbehörden gegen eine organisierte kriminelle Bande aus den Niederlanden gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebetechnik als Schutzmaßnahme würde nicht empfohlen. Jetzt ist der Innenminister scheinbar zur Besinnung gekommen und fordert eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung solcher Maßnahmen.

 

Wir hätten uns diese Einsicht schneller gewünscht, begrüßen aber, dass diesem Thema seitens der Landesregierung nun die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird.“

Vertrauen der Bürger muss gestärkt werden.


Nico Weinmann, medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wie folgt aus:

 

„Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt in unserer Demokratie eine große Bedeutung zu. Dafür braucht es eine seriöse, faktenbasierte, unabhängige, aber auch glaubwürdige Berichterstattung. Reformbedarf und umfassende Aufarbeitung zeigen sich nicht zuletzt aufgrund der Vorkommnisse beim RBB; das Vertrauen der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss wieder gestärkt werden.

 

Der Bildungs- und Informationsauftrag des ÖRR muss gegenüber allen Generationen wahrgenommen werden. Dies erfordert ein intermediäres Angebot, so beispielsweise auch im Internet, insbesondere für die jüngeren Generationen. Dabei dürfen die beitragsfinanzierten Sender allerdings nicht in wettbewerbswidriger Konkurrenz zu privaten Anbietern treten.

 

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen zudem die Binnengremien gestärkt werden, die nicht nur inhaltliche und formale Qualitätsstandards prüfen und kontrollieren, sondern auch eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung sicherstellen sollen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Hier erwarten wir indes konkrete Maßnahmen für Beitragsstabilität.

 

Schließlich braucht es für die Sicherung der Akzeptanz des ÖRR mehr Transparenz und eine klare Compliance, wie dies die FDP ebenfalls schon seit geraumer Zeit fordert.“

 

Verbleibende Eingriffe sind nicht mehr verhältnismäßig.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, resümiert in der heutigen Plenardebatte zur aktuellen Fassung der Corona-Verordnung:

„Auch der als zurückhaltend bekannte Chef-Virologe Christian Drosten bestätigt: Aus der Pandemie ist eine Endemie geworden. Unser Gesundheitswesen ist stabil, gefährlichen Mutationen sind nicht zu erwarten, mithin sind die verbliebenen Maßnahmen schlechterdings nicht mehr verhältnismäßig und müssen aufgehoben werden. Corona-Schutzmaßnahmen können und dürfen allein aus rechtlichen Gründen auch nicht zum Schutz vor allgemeinen Krankheiten aufrechterhalten werden.

Krankenhäuser und Pflegeheime können und sollten über Masken- und Testpflichten in ihren Einrichtungen selbst entscheiden dürfen. Es gibt keine Notwendigkeit mehr dafür, dass der Staat hier regulierend eingreift. Daher gilt es, die Abschiedstournee der letzten Maßnahmen jetzt und nicht erst zum 7. April zu beenden.“

 

 

Enquete startet mit der Anhörung von Innenminister Strobl ins Handlungsfeld ´Staat und Verwaltung´.


Wie schon bei der Anhörung des Ministers für Soziales, Gesundheit und Integration, Manfred Lucha, in der ersten Sitzung der Enquete Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ zum Themenfeld Gesundheit, hat heute auch der Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, in erster Linie lange Ausführungen gemacht. Einen Auftakt ins Handlungsfeld „Staat und Verwaltung“ sollte es werden, stattdessen wurde eine Lobesrede auf das Innenministerium und die Arbeit der Landesregierung in Bezug auf zahlreiche Krisen gehalten. „Die Pandemie haben wir nun doch ganz gut in den Griff bekommen“, so Strobls Fazit. Eine Krise sei seinen Worten nach immer auch ein produktiver Zustand.

 

Nikolai Reith FDP/DVP-Obmann der Enquete Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ und sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert:

„Das Problem scheint auch hier wieder nicht bei den sehr kompetenten und versierten Mitarbeitenden aus dem Führungsstab zu liegen, welche zahlreich an der Seite des Ministers in die heutige Kommission gekommen sind, sondern viel mehr auf der obersten Ministerialebene. Dass sich der Innenminister Strobl in diesem Gremium, welche sich der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für Krisenresilienz widmet, der Verantwortung entzieht, ist vor allem mit Blick auf die letzten drei Jahre mehr als bedauerlich. Es wäre zu erwarten gewesen, dass er sich mit den bestehenden Problemen auseinandersetzt und angebrachte Selbstkritik äußert. Er ähnelt dem Bild einer Person die sich nach einer Sintflut weiterhin nur mit Regenschirm und Gummistiefeln ausstattet, in der Hoffnung, dass der nächste Regen nicht nochmal so schlimm wird.“

 

Mehrfach betont Minister Strobl, dass nicht nur die Blaulichtfamilie, sondern auch die gesamte Bevölkerung „üben, üben und üben“ müssten – am besten schon die Jüngsten. Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und FDP/DVP-Fraktionssprecher für Recht, Bevölkerungsschutz und Medien, lobt dabei die Idee, die Bevölkerung prinzipiell mehr einzubinden. „Es ist absolut richtig, die Eigenvorsorge und Fähigkeit zum Selbstschutz in der Bevölkerung zu stärken. Nur darüber zu reden, reicht aber nicht: es ist an der Zeit, dass der Innenminister endlich konkrete Vorschläge macht, wie man hier nicht nur Diejenigen erreicht, die in der Regel bereits anderweitig ehrenamtlich engagiert sind. Auch gilt es, das Ehrenamt generell zu stärken und von Bürokratie und Verwaltungstätigkeiten zu entlasten. Dass die hoch angepriesene Ehrenamtskarte weitere drei Jahre auf sich warten lässt, ist ein trauriges Beispiel dafür, wie es nicht geht. Klar ist aber auch, dass wir einer von wenigen propagierten und lähmenden Angstkultur mit Mut und Optimismus entgegentreten müssen, wenn wir die Selbsthilfefähigkeit auch in der Breite fördern möchten.“

Vorzüge des beschleunigten Verfahrens sind zumindest der FDP-Fraktion schon lange bekannt.


Zur Ansicht der Justizministerin, wonach Prozesse gegen sog. Klimakleber in beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden können, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Fall des Silvester-Randalierers aus meiner Heimatstadt Heilbronn, der bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit und Vorzüge solcher beschleunigter Verfahren. Wir Freien Demokraten setzen uns bereits seit vielen Jahren mit Initiativen und in Debatten für diese Verfahrensart ein.

Ein deutliches Signal aus der Justiz und das positive Echo aus Medien und Gesellschaft scheinen nun auch Frau Gentges diese Vorzüge erkennen zu lassen. Es steht zu hoffen, dass die Landesregierung diesen Worten nun auch Taten folgen lässt und es nicht bei wohlklingenden Absichtsbekundungen bleibt.“

 

 

Gesundheitsschutz gehört zur Eigenverantwortung.

Im Rahmen der Landtagsdebatte zur Corona-Verordnung sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Die Zeiten von unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen sind endgültig vorbei. Es ist Zeit, dass jetzt auch die letzte Bastion, die Maskenpflicht in Bus und Bahn, endlich fällt. Eine staatliche Pflicht hat hier in Anbetracht der geringen Corona-Infektionszahlen und der Tatsache, dass sie ohnehin nicht kontrolliert oder gar sanktioniert wird, keine Berechtigung mehr.

Das Tragen von FFP-2-Masken zum Schutz in Eigenverantwortung funktioniert an vielen anderen Orten, wo viele Menschen zusammenkommen. Da braucht der ÖPNV keine Sonderrolle mit staatlicher Vorschrift. Derartige Zwangs-Vorschriften müssen stets verhältnismäßig und erforderlich sein. Beides sehe ich nicht mehr als gegeben an. Andere Bundesländer sind bereits zu einer Maskenempfehlung übergegangen, ohne dass dort die Infektionszahlen in die Höhe schießen.

Politik muss schlüssig und nachvollziehbar sein. Jetzt ist es an der Zeit, obsolete Pflichten und Freiheitseinschränkungen hinter sich zu lassen. Dazu gehört auch, dass das Infektionsschutzgesetz von seiner speziell auf Corona zugeschnittenen Fassung wieder generell-abstrakt auch für andere Szenarien angepasst wird. “

Datenschutz und Digitalisierungsdefizite in verantwortungsbewusster Form zusammenbringen

In der heutigen Haushaltsdebatte zum Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Datenschutzexperte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die gute finanzielle und personelle Ausstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit unserer Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Unter Dr. Brink hat die Behörde sehr gute Arbeit geleistet.

Wir bedauern, dass Dr. Brink auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheidet, wünschen ihm nochmals alles Gute und sind jetzt sehr gespannt darauf, wer ihm nachfolgen und seine wertvolle Arbeit fortführen wird.

Datenschutz ist kein Selbstzweck, er dient dem Schutz der Verbraucher und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein überbordender Datenschutz für Digitalisierungsdefizite, beispielsweise und gerade im Gesundheitsbereich, verantwortlich ist. Hier müssen wir Chancen und Risiken für eine angemessene Datenschutzkultur in ein vernünftiges und praktikables Verhältnis setzen. Hierfür ist es auch notwendig, Datenschutz nicht länger als Hemmschuh zu sehen, sondern aufzuzeigen, wie guter Datenschutz bei gleichzeitiger Nutzung dieser Informationen für wichtige Bereiche in verantwortungsbewusster Art und Weise ermöglicht werden kann.“

Positive Entwicklung und Maßnahmen stringent und konsequent zu Ende denken.


In der heutigen Plenardebatte zum Justizhaushalt für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Schaffung von mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen in unserer Justiz war notwendig, ja sogar überfällig. Wir begrüßen daher, dass diese wichtige Aufstockung der erforderlichen Mittel mit unserer Unterstützung realisiert werden konnte. Dass aber der von uns gestellte Antrag, gleichzeitig den verwaltungstechnischen Mittelbau der Justiz, also beispielsweise die Geschäftsstellen der Gerichte, zu stärken, abgelehnt wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal Ministerin Gentges uns in der Sache sogar Recht gibt. So bleibt zu befürchten, dass die Wirkung zusätzlicher Richterstellen am Ende verpufft.

Ohnedies bleibt zu hoffen, dass die Justizministerin in der Angelegenheit der Besetzung des OLG-Präsidentenpostens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Ministerium zu glätten.

Mit den zusätzlichen Mittel für unsere Justizvollzugsanstalten greift das Ministerium unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bleibt das Ministerium auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit leider nicht einher. Denn für uns ist klar: Mehr Personal führt auch zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Und schließlich müssen Übergriffe in Justizvollzugsanstalten künftig besser dokumentiert werden. Die bisher bestehende Schwelle, wonach eine Dokumentation erst ab eintretender Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen erfolgt, ist für uns nicht hinnehmbar. Gewalterfahrung darf nicht zum Berufsrisiko werden.“

Besserer Austausch zwischen Behörden bezüglich der Bewaffnung von Extremisten ist dringend nötig.


Mehrere tausend Polizisten waren am heutigen Morgen im Einsatz und nahmen 25 Menschen aus der Reichsbürgerszene fest, die einen Umsturz planten. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich gratuliere der Polizei und insbesondere auch dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, welches maßgeblichen Anteil an der Aufklärung des Falles hatte. Die sogenannten Selbstverwalter stellen mit ihren extremistischen Umsturzphantasien eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, gegen die es sich vehement zu verteidigen gilt.

Wir benötigen allerdings dringend eine bessere Rückkopplung zwischen den zuständigen Waffenbehörden und dem Verfassungsschutz, damit bestmöglich sichergestellt werden kann, dass jede Kenntnis einer legalen und natürlich auch jeder illegalen Bewaffnung durch Extremisten so schnell wie möglich weitergeleitet und verarbeitet bzw. die Erteilung einer Waffenerlaubnis rechtzeitig unterbunden werden kann.“

 

 

Bessere Gebietsabdeckung ist zu begrüßen.


Zur Neuordnung der Luftrettung, wonach zwei Standorte verlegt und zwei neue Standorte geschaffen werden, resümiert der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich, dass die vorgenommene Neuordnung der Luftrettung die Gebietsabdeckung und damit die Versorgung der Bevölkerung verbessert.

 

Die Bürgerinitiativen in Leonberg und Friedrichshafen mit insgesamt über 70.000 Unterschriften zeigen allerdings auch das riesige Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Luftrettung und den Bedarf eines ausführlichen Diskurses. Vor diesem Hintergrund hätten wir uns seitens des Ministeriums für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch seitens der Abgeordneten mehr Transparenz gewünscht, um die Sache gemeinsam kritisch zu diskutieren und weitere Beurteilungskriterien anregen zu können.“

FDP/DVP sorgt für mehr Planungssicherheit für den privaten Rundfunk.


Zur heutigen Verabschiedung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP begrüßt die vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes. Wir dienen damit der vielfältigen und ausgewogenen Medienlandschaft.

 

Die im Gesetzentwurf zu kurz ausgestaltete Zuweisungsdauer für den privaten Rundfunk wird nun auf sieben Jahre verlängert. Die Initiative dazu ging von unserem entsprechenden Änderungsantrag aus, auch wenn wir die von uns gewünschte Verlängerung auf zehn Jahre nicht erreichen konnten.

 

Damit erhalten die Betreiber des privaten Rundfunks mehr Planungssicherheit für ihre Personalentwicklung und für ihre Investitionsentscheidungen, womit so auch innovative Technologien erprobt und eingesetzt werden können.  Damit sorgen wir für mehr Fairness im Wettbewerb und damit für mehr Vielfalt im Radio.“

FDP/DVP bringt Änderung zum Schutz der privaten Hörfunkanbieter ein.


Zur heutigen Einbringung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP hat bei den vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes immer die vielfältige und ausgewogene Medienlandschaft im Blick, da diese der Garant für eine differenzierte und seriöse Berichterstattung ist.

Dieser Gesetzentwurf enthält allfällige Aktualisierungen aufgrund Änderungen der Medienstaatsverträge sowie anderweitiger Rechtsänderungen. Er kodifiziert bereits heute die gelebten Transparenzregeln des Medienrats. Er verändert die Bestellung des Präsidenten weg vom Landtag hin zum Medienrat. Und er verändert die Regelungen über die Zulassung von privatem Rundfunk und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten.

Und genau hier geht der Gesetzentwurf unberechtigt über die Interessen des privaten Rundfunks hinweg, in dem die Dauer der Zuweisung unverständlich kurz ist. Die fehlende Planungssicherheit sorgt dafür, dass Investitionen sich nicht amortisieren können. Damit werden Innovationen verhindert und an einer entscheidenden Stelle die wichtige vielfältige Medienlandschaft geschädigt. Ebenso sind die restriktiven Regelungen für Werbung für den privat finanzierten Rundfunk ein großes Problem.

 

Fairer Wettbewerb setzt gleiche Chancen im Markt voraus, daher bringen wir als FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag ein.“

Innenminister leistet Vorschub für Politikverdrossenheit.


Der Heilbronner Landtagsabgeordnete und Mitglied des Untersuchungsausschusses „IdP“, Nico Weinmann, erklärt zur Mitteilung, wonach Innenminister Thomas Strobl einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage von 15.000 € zustimmte:

 

„Nachdem die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung gegen Innenminister Strobl wegen Anstiftung zur verbotenen Mitteilung aus Gerichtsverhandlungen gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 15.000,00 € wohl absehen wird, bleiben dennoch zahlreiche Fragen offen. Die Halbwertszeit der kernigen Aussage, mit ihm seien ‚solche Deals‘ nicht zu machen, zeigt, dass es Innenminister Strobl nicht um maximale Transparenz, sondern um die rückwirkende Rechtfertigung seines offensichtlichen Fehlverhaltens geht. Dass er damit der Politikverdrossenheit weiter Vorschub leistet, dass er damit der Integrität des Amtes schweren Schaden zufügt, nimmt Strobl billigend in Kauf – nur um an der Macht zu bleiben.

 

Nicht zuletzt im Hinblick auf die weiteren Themen des Untersuchungsauftrags, von der Frage der verweigerten Ermächtigung des Innenministeriums, die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats zu führen, bis hin zur Frage, wie der Inspekteur der Polizei überhaupt ins Amt gekommen ist, bleiben offen und werden im Rahmen des Untersuchungsausschusses aufgearbeitet werden müssen.“

Übergangsfrist zur Abschaffung von Papierakten bis 2026 wird hoffentlich nicht gebraucht.


Zum Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

„Die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Der flächendeckende Einsatz der e-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg. Allerdings würden wir uns hier noch eine weitergehende Beschleunigung der Modernisierung in Bezug auf die Digitalisierung wünschen.

 

Schließlich erscheint der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher grundsätzlich erstrebenswert, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und immer mehr an Bedeutung gewinnt.

 

Vor diesem Hintergrund gilt unser Augenmerk der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachedolmetschern zum 31.12.2027 angesichts eines gerade in diesem Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein Bestands- und Vertrauensschutz hier berücksichtigt werden kann. Unter anderem diese Fragen werden wir bei den anstehenden Beratungen im Ständigen Ausschuss adressieren.“

 

Heute im Plenum eingebrachter Änderungsantrag ist ein Schritt in die richtige Richtung.


Zum Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

„Die ursprünglich geplanten Änderungen wurden vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig, sie sind inhaltlich konsequent und zu begrüßen.

 

Heute haben die demokratischen Fraktionen zudem einen weiteren Änderungsantrag eingebracht, wonach das Parlamentarische Kontrollgremium mindestens einmal jährlich öffentlich tagen soll. Auf diese Weise kann die Öffentlichkeit einen jährlichen Lagebericht im Zusammenhang mit der Vorstellung des Landesverfassungsschutzberichts erhalten und wichtige Einblicke gewinnen.

 

Diese Regelung ist einer solchen des Bundes nachempfunden und führt aus unserer Sicht zu mehr Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen.“

Der Vorschlag des LfDI für mehr behördliche Transparenz beinhaltet sehr sinnvolle Regelungen.


Zum Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) und dessen angekündigten Gesetzentwurf für mehr behördliche Transparenz äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

 

„Der durch den LfDI vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt deutlich, dass die Themen informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz sowie Informationsfreiheit immer stärker in den Blick der Bürger geraten. Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.

 

Nach unserem liberalen Verständnis ist es die Aufgabe des Landes, in Fragen zu Informationsfreiheit und Datenschutz an der Seite der Bürger zu stehen, ohne den Einzelnen in der Ausübung seiner informationellen Auskunftsrechte zu behindern. Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu unterstützen und gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie zu stärken. Der Vorschlag unseres LfDI, wonach Behörden viele Informationen von sich aus preisgeben müssen, ohne dass vorher ein entsprechender Antrag gestellt werden musste, findet unsere Zustimmung, Bürokratiemonster müssen beseitigt werden. Bei aller Euphorie dürfen wir jedoch die Kosten eines solchen Vorhabens, aber auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger, nicht aus dem Blick verlieren.

 

Denkbar wäre zudem ein Onlinetool nach estnischem Vorbild. Dort können Bürger online grundsätzlich nachsehen, wann, wie oft, von wem und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten jeweils abgefragt wurden. Dies würde ein weitergehendes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung des Datenschutzes fördern.

 

Justizministerin sollte Anregungen der Beteiligten beachten und die Wogen glätten.


Die geplanten Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz (LRiStAG) kommentiert  der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die im Gesetzesentwurf vorgesehenen und notwendigen Anpassungen an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Weshalb die Landesregierung allerdings plant, einen großen Teil der Regelungen nicht per Gesetz, sondern lediglich via Rechtsverordnung zu regeln, erschließt sich uns nicht und verstößt unserer Meinung nach auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz, wonach das Parlament wichtige Entscheidungen selbst treffen muss und gerade nicht delegieren darf. Die Kritik der Richterschaft an diesem Entwurf geht in dieselbe Richtung.

 

In einer Zeit, in der Beurteilungsverfahren unter ganz besonderer Beobachtung stehen und die Justizministerin mit ihrer Klage im Hinblick auf den Richterwahlausschuss bereits für Irritationen in der Richterschaft gesorgt hat, haben wir die Erwartung, dass entsprechende Bemühungen, hier die Wogen wieder zu glätten, deutlich erkennbar werden und die Anmerkungen der in der Justiz Beschäftigten ernsthaft angehört und beachtet werden.“

Minister Lucha muss für pragmatische Umsetzung der neuen Coronaverordnung sorgen.


Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung der Coronaverordnung sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Zeiten von Freiheitseinschränkungen sind endgültig vorbei. Das ist bei einem Grundimmunisierungsgrad in der Bevölkerung von mehr als 95% und einer stabilen Gesundheitsversorgung im Land auch angebracht.

 

Dass es nicht mehr zu Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren kommt, ist ein maßgeblicher Verhandlungserfolg der Liberalen auf Bundesebene. Jetzt sind die Länder am Zug, selbst eine vernünftige, auf transparenten Indikatoren ausgerichtete Ausgestaltung vorzunehmen und das auch ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erklären statt die Verantwortung immer auf den Bund zu schieben.

 

Wer A sagt, muss jetzt aber auch B sagen und auch die Masken im ÖPNV und die Quarantänepflicht für Beschäftigte abschaffen. Beim Wechsel vom ‚Team Vorsicht‘ zum ‚Team Liberalisierung‘ darf die Landesregierung jetzt nicht zwischen den Stühlen verharren. Insbesondere im Bereich der Maskenpflicht für gepflegte Personen in Alten- und Pflegeheimen muss Minister Lucha für eine verantwortbare und pragmatische Auslegung der Vorgaben sorgen. Das Ziel muss jetzt sein: Weniger Bürokratie und mehr Beinfreiheit für sinnvolle und effektive Lösungen durch Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.“

Mutige Reformschritte erzeugen positive Schlagzeilen.


Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, gratuliert Herrn Kai Gniffke zur Wahl als ARD-Vorsitzender und bemerkt:

„Wir gratulieren Herrn Gniffke zu seiner Wahl als ARD-Vorsitzender, die er nun schon früher antreten darf. Eine Verschnaufpause ist ihm aber angesichts der aktuellen Situation einiger Rundfunkanstalten und dem Scherbenhaufen, den seine Vorgängerin angerichtet hat, nicht vergönnt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht positive Schlagzeilen, und die kann er mit mutigen Reformschritten sicher erzielen.“

 

Effektiver Schutz vor Automatensprengungen gefordert

 

„Die weiter steigende Zahl von Bankrauben durch die Sprengung von Geldautomaten muss durch effektive Gegenmaßnahmen verhindert werden“, so die Forderung des rechtspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann. Eine Verschlechterung des Automatenangebots und damit der Bargeldversorgung durch zusätzliche Schließzeiten oder den Abbau von Standorten nach der bereits erfolgten Schließung vieler Bankfilialen hält er für den falschen Weg.

 

In einem Antrag an die Landesregierung hatte Weinmann sich nach dem Umgang mit den, oft bandenmäßig durchgeführten, Automatensprengungen erkundigt. „Der Sprengstoffeinsatz in und an teils bewohnten Gebäuden stellt ein enormes Risiko für die Bewohner wie auch für zufällig in die Szenerie geratende Passanten dar“, erklärt Weinmann, „in einem Fall wurde auch eine in einem Bankvorraum schlafende obdachlose Person durch die Explosion verletzt. Zudem besteht immer die Gefahr, dass das betroffene oder sogar angrenzende Gebäude dadurch instabil und unbewohnbar werden und somit die Menschen nach dem Trauma des nächtlichen Überfalls auch noch ihre Wohnung verlieren.“

 

Darum erwartet der Abgeordnete ein entschiedeneres Handeln: „Es gibt Farb- und Verklebemöglichkeiten, mit denen gestohlenes Geld unbrauchbar gemacht werden kann. Diese Methode wird beispielsweise in den Niederlanden erfolgreich angewendet, was das Ausweichen der früher dort aktiven Räuberbanden auf Deutschland, auch auf Baden-Württemberg, begründet. Dieses Phänomen ist nicht neu. Darum habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn das Innenministerium solchen Sicherheitssystemen eine erst kürzlich erreichte Marktreife zugesteht und die arbeitsschutztechnischer Verträglichkeitsprüfung noch aussteht. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen gefährdet werden, weil der fröhlich wiehernde deutsche Amtsschimmel wieder einmal das Rad neu erfinden muss!“

 

 

Nach langem Warten liegen Regierungsbericht und dazugehörige Akten endlich vor.


Nico Weinmann, ordentliches Mitglied im Untersuchungsausschuss und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, blickt nach der heute erfolgten Aktenübergabe und der Vorlage des Regierungsberichts entschlossen in die Zukunft:

 

„Nach langer Zeit des Wartens sind heute der Regierungsbericht und die zahlreichen Akten zum Untersuchungsausschuss vorgelegt worden. Wir werden diese äußerst umfangreichen Unterlagen nun einer genauen und gründlichen Prüfung unterziehen, nicht zuletzt um die am 23.09.2022 stattfindende erste Zeugenvernehmung des Innenministers Strobl angemessen vorbereiten zu können.

 

Wir gehen davon aus, dass unserer Anregung aus der Ausschusssitzung entsprochen wird und die Akten zeitnah auch in digitaler Form vorgelegt werden um eine zeitgemäße effektive und effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.

 

Wir hoffen und erwarten zudem, dass nach der avisierten Nachreichung letzter Akten durch das Justizministerium nächste Woche die vorgelegten Akten dann vollständig sind. Dies werden wir gleichfalls sorgfältig prüfen, um die im Raum stehenden Anhaltspunkte der sexuellen Belästigung in Landesbehörden insgesamt und explizit die Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei, die Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens durch den Innenminister sowie die Beförderungspraxis innerhalb der Polizei Baden-Württembergs umfassend zu beleuchten und bestmögliche Sachverhaltsaufklärung im Sinne des Untersuchungsauftrags zu leisten.“

Nach Leonberg wehrt sich nun auch Wannweil gegen die neuen Standort-Pläne.


Nico Weinmann, Sprecher für Bevölkerungsschutz und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Tatsache, dass der Wannweiler Gemeinderat sich gegen einen neuen Standort für einen Rettungshubschrauber ausgesprochen hat, wie folgt:

 

„Es regt sich weiterer Widerstand gegen die Pläne, den Standort des Rettungshubschraubers „Christoph 41“ zu verlegen. Neben dem noch aktuellen Standort im Landkreis Böblingen und einer von dort ausgehenden Bürgerinitiative ließ sich nun ein möglicher neuer Standort wegen des ablehnenden Votums der Gemeinde Wannweil nicht realisieren.

Hieran zeigt sich, dass die Reform-Pläne unausgegoren und überdies mindestens teilweise veraltet sind. Die gesamte geplante Reform muss einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Es müssen im Rahmen einer sachlichen und zielorientierten Neubewertung sinnvolle, umsetz- und bezahlbare Lösungen gefunden werden, die der Bevölkerung auch vermittelt werden können. Unsere Fraktion setzt sich solange weiter für den Erhalt des Standortes Leonberg ein.“

 

 

Nico Weinmann

Markige Sprüche und gesetzgeberische Langsamkeit des Innenministers sind ein schlechtes Omen für die noch ausstehenden weiteren Anpassungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden.


Heute wurde in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsgesetzes beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 einzelne Befugnisse der Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Der Bund änderte daraufhin Anfang Dezember 2021 die entsprechenden Vorschriften. Die Landesregierung folgt dem nun. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war richtig. Es darf nicht sein, dass Behörden für allgemeine behördliche Aufgaben ins Blaue hinein Daten über Bürger bei Dritten abfragen können.

 

Angesichts der klaren Anforderungen des Gerichts und der Vorlage des Bundesgesetzgebers ist es nicht zu verstehen, warum Innenminister Strobl für die Änderung der Rechtslage in Baden-Württemberg so lange braucht. Gern gibt sich Innenminister Strobl markig, wenn er sagt, er gehe bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen. Von einem Minister, der die Verfassung besonders zu achten hat, erwarten wir, dass er schleunigst auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt, wenn Gesetze aus seinem Zuständigkeitsbereich diesen Boden verlassen haben.

 

Diese Langsamkeit muss uns umso mehr besorgen, da das Bundesverfassungsgericht am 26.04.2022 Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Erneut ist auch Baden-Württemberg davon betroffen. Und es steht zu befürchten, dass in Baden-Württemberg mit der grün-schwarzen Koalition und Innenminister Strobl länger als notwendig Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen überschritten werden. Dies ist weder den Bürgern vermittelbar noch den Sicherheitsbehörden, die ebenfalls Rechtssicherheit brauchen.“

Nico Weinmann

Keinerlei Lösung für die nächtliche Versorgung.


„Die steigenden Einsatzzahlen der Luftrettung, aber auch die absehbar weitere Verschärfung der Situation in einer alternden Bevölkerung, lassen das starre Festhalten des Landes an den Vorschlägen des Luftrettungsgutachtens schon heute als nicht zukunftsfest erkennen“, kommentiert der Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, die Einsatzzahlen von ADAC und Deutscher Luftrettung für das erste Halbjahr.

„Zudem bietet das Land bis heute keinerlei Lösung an für die unzureichende nächtliche Versorgung, für die bisweilen suboptimal geplante Anbindung der vorgesehenen Standorte an Kliniken mit umfänglichem Versorgungsangebot oder den Widerstand der Bevölkerung dort, wo bisher stationierte Hubschrauber abgezogen werden sollen.“

Mit Blick auf die Gesamtkonzeption des Innenministeriums gibt Weinmann zudem zu bedenken: „Auch die Björn-Steiger-Stiftung fordert beispielsweise mehr Luftrettungsmittel für dünn besiedelte Regionen. Dies würde in Baden-Württemberg etwa gerade die touristisch beliebten, aber auch zerklüfteten Waldgebiete betreffen und für mehr Sicherheit in allen Landesteilen sorgen.“