Nico Weinmann

Ohne Präsenzveranstaltungen besteht Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben.

Zur Forderung der Landesrektorenkonferenz, bald wieder zu mehr Präsenzveranstaltungen an den Universitäten zurückzukehren, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die schnelle Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen ist dringend geboten. Gerade für Studienanfänger ist das unabdingbar, aber auch in vielen Studiengängen sind praktische Elemente vorgesehen. Wir laufen Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben, wenn nun auch das Wintersemester ausschließlich mit digitaler Lehre angegangen wird. Präsenzveranstaltungen sind häufig alternativlos, will man nicht den Studienerfolg oder die Studienqualität riskieren. Es ist für mich vollkommen unverständlich, dass man zwar die Schulen von der aktuellen Schließungsanordnung ausnimmt, die Hochschulen aber nicht. Noch im September hatte die Landesregierung verkündet, den Präsenzbetrieb an den Hochschulen ermöglichen zu wollen und sich dabei an den Regelungen für die Schulen orientieren zu wollen. Die Landesverordnung hält die Schulen aktuell als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders bedeutsamen Bereichs `Schule und Bildung´ offen, nicht aber die Hochschulen. Das ist für die Studierenden und auch die Hochschulverantwortlichen doch der blanke Hohn, die hochschulische Bildung trotz umfassender Hygienekonzepte nicht von der Schließung auszunehmen. Denn natürlich gehören Sie zum gesellschaftlich besonders relevanten Bildungsbereich.“

Stephen Brauer

Landesregierung kultiviert ein generisches Idiotikum.

Anlässlich der Beantwortung seines Antrags “Praktikabilität und Prüfungsrelevanz der geschlechtersensiblen Sprache” durch das Staatsministerium sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung kultiviert ein generisches Idiotikum. Denn wir sind immer weiter davon entfernt, dass jeder so reden kann, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Das hatte der Ministerpräsident im Sommer als Prämisse für die Verwendung der geschlechtersensiblen Sprache ausgegeben, nachdem die Kultusministerin Vorgaben in den Lehrplänen abgelehnt hatte. Aber inzwischen ist die die geschlechtersensible Rechtssprache in Verwaltungsvorschriften der Landesregierung festgeschrieben, an den Hochschulen existieren entsprechende Vorgaben für Prüfungen und auch wenn beispielsweise Forschungsmittel beantragt werden, wird das Gendern der Sprache verlangt. Es entsteht ein politisch gewollter Wildwuchs an Regelungen, die zu absurden Situationen führen. Wenn die geschlechtersensible Sprache beispielsweise von einem Studienanfänger in schriftlichen Prüfungen verlangt, aber in der Schule nicht gelehrt wird, dann erkennt man die ideologische Fehlsteuerung dieser Landesregierung. Die CDU und der Ministerpräsident gerieren sich öffentlich als Gegner der Gender-Sprache, tragen indes aber zu ihrer weiteren Verbreitung bei.”

Anlage: Stellungnahme StM 8449x

Nico Weinmann

Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht der einzige Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin.

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:

 „Dass die Abberufung der früheren Rektorin aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes rechtmäßig war, kann die Versäumnisse von Ministerin Bauer nicht heilen. Die Umstände, unter denen die Abwahl Stöckles vollzogen wurde, bleiben auch weiterhin höchst fragwürdig. Dabei halte ich die Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht für den einzigen Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin. Auch der Vorsitzende Richter am VGH sah die frühere Rektorin als Opfer einer Intrige der damaligen Kanzlerin der Hochschule und ließ damit erkennen, dass es aus seiner Sicht der Fürsorge durch das Ministerium und insbesondere die Ministerin dringend bedurft hätte. Auch im Untersuchungsausschuss kamen wir zu dem Schluss, dass die Hilfe aus dem Ministerium in dieser schwierigen Situation völlig unzureichend war. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten müssen, anstatt die Akte vorschnell zu schließen.“

In der heutigen zweiten Beratung des Haushalts-Einzelplans des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher Stephen Brauer:

„Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 wird die zukünftige Hochschulfinanzierung bereits für weitere fünf Jahre ab 2021 vorgezeichnet. Der Haushaltsansatz von Ministerin Bauer bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen zurück. Obwohl die Hochschulen im Land seit Jahren nicht nur ausgelastet, sondern überlastet sind, bekommen sie weniger `frisches Geld´ in die Grundfinanzierung, als man problemlos als Mindestbedarf beziffern kann. Für Sanierungen, Personal für die steigende Aufgabenlast und eine Absicherung der Studienplätze auf hohem Niveau benötigen die Hochschulen mindestens 170 Millionen zusätzlich pro Jahr. Hinter dieser Marke bleibt die Landesregierung deutlich zurück und verweigerte auch unserem Antrag die Zustimmung, mit dem 280 Millionen für das Jahr 2021 bereitgestanden hätten.“ rechnet Nico Weinmann vor.
„Besonders die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und die Duale Hochschulen Baden-Württemberg (DHBW) haben mit der hohen Studierendenzahl zu kämpfen und brauchen unsere Unterstützung. In den letzten zwanzig Jahren ist die Studierendenzahl an der DHBW um 50% und an den HAW um 65% gewachsen, was dort eine Auslastung von über 130% bedeutet. Diese Überlast spiegelt sich aber nicht wieder in den Landesmitteln, die wir den Hochschulen zur Verfügung stellen.
Gerade den kleinen Hochschulstandorten von HAW und DHBW im ländlichen Raum werden aber die Fachkräfte ausgebildet, die von den vielen Hidden Champions unserer Wirtschaft sehnlichst erwartet werden. Deshalb ist es für mich vollkommen unverständlich, dass Grüne und die CDU unseren Vorschlag abgelehnt haben, diese Hochschulen strukturell zu unterstützen.“ betont Stephen Brauer.
„Der Schlüssel zur auskömmlichen Hochschulfinanzierung liegt jedenfalls nicht in den Ausländerstudiengebühren, die noch immer weit weniger Einnahmen liefern als erwartet und für die Hochschulen des Landes ein Handicap bei der Internationalisierung darstellen. In Nordrhein-Westfalen hat man sich jüngst, aufgrund der Erfahrungen hierzulande, gegen die Einführung entschieden, obwohl der dortige Koalitionsvertrag die Einführung vorsah. Ein deutlicheres Votum kann es nicht geben, um das Thema Studiengebühren neu zu denken und über die Einführung von allgemeinen und vor allem nachlaufenden Studiengebühren nachzusinnen.“ sagte Nico Weinmann.
Eine exzellente Lehre und Forschung zeichnen unsere Hochschullandschaft aus. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, warum die Wissenschaftsministerin eine Dokumentationsstelle Rechtsextremismus nicht als ordentliches Institut an einer Hochschule einrichten will. Die daraus entstehenden Synergieeffekte darf man nicht ignorieren.“ schließt Nico Weinmann.

Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums bezüglich der zukünftigen Ausrichtung der Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Mosbach und Heilbronn sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die gefundene Einigung ist zu begrüßen. Es ist unabdingbar, dass die DHBW Studienplätze dort vorhält, wo die Unternehmen händeringend nach Fachkräften suchen. Gleichzeitig dürfen sich die Standorte der Studienakademien nicht gegenseitig Konkurrenz machen. Die Präzisierung der Konkurrenzklausel verhindert nun, dass sich Studienkapazitäten verschieben und die Standorte gegenseitig kannibalisieren. Dies ist vor dem Hintergrund des Engagements der Unternehmen an der DHBW, aber auch der Sicherung von Studienplätzen abseits der Metropolen, wie in Mosbach oder Bad Mergentheim, richtig und zukunftsweisend.“

Die FDP-Abgeordneten Nico Weinmann und Stephen Brauer haben das Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) an der Universität Tübingen besucht. „Nachdem in der Presse von irritierenden Vorfällen in Vorlesungen und fragwürdigen Besuchen von Professoren aus Ländern und Institutionen, die nicht für den aufgeklärten Islam stehen, die Rede war, haben wir zunächst mit Parlamentarischen Initiativen versucht, Licht ins Dunkel zu bringen“, sagte Stephen Brauer, der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. „Nun war es Zeit, nicht über- sondern miteinander zu reden“, so begründete Nico Weinmann als Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft den Besuch. Die Abgeordneten wollten sich ein persönliches Bild vor Ort machen und wurden vom Rektor der Universität, Prof. Dr. Engler, und dem Zentrumsdirektor Prof. Dr. Toprakyaran empfangen.

Nach einer Vorstellung des Zentrums, das im Jahr 2011 gegründet wurde und inzwischen 230 Studierenden fünf Studiengänge der islamischen Theologie und Religionslehre anbietet, diskutierte die Runde über die Medienberichte und insbesondere die Stichhaltigkeit der Vorwürfe an die Universität, das Zentrum und die einzelnen Hochschullehrer. Stephen Brauer stellte fest, wie wichtig es sei, einen mit der friedlichen und vielfältigen Gesellschaft verträglichen Islam auf Grundlage der Werte unserer aufgeklärten Gesellschaft in Baden-Württemberg heimisch zu machen: „Wir stehen vollumfänglich hinter dem Ziel, flächendeckend Islamischen Religionsunterricht anzubieten, um sogenannten Hasspredigern keinen Raum zu bieten. Dem ZITh in Tübingen, als Leuchtturm unter den bundesweit acht Zentren bzw. Instituten für Islamische Theologie, kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.“
Nico Weinmann betont die Wichtigkeit der Ausbildung, „bei der man nicht den leisesten Verdacht zulassen darf, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie und der islamischen Seelsorger nehmen könnten.“ Die Abgeordneten begrüßten, dass man nun vor Ort Regeln festschreiben wolle, die entsprechende Einflüsse ausschließen sollen. Auch Dienstreisen würden nun strenger geprüft und detailliert dokumentiert, um fortan schneller intervenieren zu können. „Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Zentrums sind sich ihrer Verantwortung gegenüber der deutschen Politik und Gesellschaft bewusst“, sagte Rektor Engler. Die Universität stehe als staatliche Einrichtung dafür ein, dass es am Zentrum zu keiner Unterwanderung durch radikale Kräfte komme.

„In diesem sensiblen Thema ist nun ein Weg gefunden, der außer Frage stellt, dass hierzulande ein aufgeklärter Islam gelebt und gelehrt wird“, sagte Brauer. „Manchmal muss man eben ganz genau hinsehen, um festzustellen, dass beispielsweise die Muslimbruderschaft hinter einer Veranstaltung steckt. Auch die medialen Vorwürfe, dass ein Professor des ZITh in Katar an einer fragwürdigen Veranstaltung teilgenommen hätte, konnten im Gespräch entkräftet werden. Ich habe keinen Zweifel, dass die Universität Tübingen und insbesondere das Zentrum für Islamische Theologie die nötige Distanz zu radikalislamischen Strömungen hält und sich Zweifeln daran bestens gerüstet erwehren kann.“, resümierte Stephen Brauer schließlich.

[Fotoangaben: Nico Weinmann MdL, Prof. Dr. Erdal Toprakyaran, Stephen Brauer MdL (v.l.). Foto: Universität Tübingen, Friedhelm Albrecht]

In der Aktuellen Debatte zur Kunst- und Kulturpolitik im Landtag von Baden-Württemberg würdigt der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, die Bedeutung der Kultur für Gesellschaft und Staat. Gleichzeitig übt er deutliche Kritik an der Kunst- und Kulturpolitik der grün-schwarzen Landesregierung:

„Kunst und Kultur sind eine Bereicherung für das öffentliche Leben und verhelfen oftmals das auszudrücken, was Sprache nicht zu vermitteln vermag. Kunst und Kultur waren und sind schon immer ein Spiegelbild der Gesellschaft und der jeweiligen Epoche. Kunst darf ausdrücklich kein Beruhigungsmittel sein. Die Kunstfreiheit für uns daher ein hohes Gut“, stellt Weinmann fest.
Umso bedauerlicher sei es, so Weinmann, dass in der Kunst- und Kulturpolitik der Landesregierung keine klare Linie erkennbar sei. Als markantes Beispiel nennt er das „Trauerspiel um die Sanierung der Stuttgarter Oper“. Er erinnert an die mangelnde solide Finanzplanung für die Sanierungsmaßnahmen, die bereits im Frühjahr 2018 gebremst werden musste. Weinmann kritisiert scharf: „Leider wurde weder die Zeit davor noch danach sinnvoll genutzt, auch um mögliche Alternativen fundiert zu bewerten, denn auch in der gestrigen Verwaltungsratssitzung wurden zwar planerische Fortschritte vorgelegt, von einem Durchbruch kann wohl niemand ernsthaft reden.“ Die Einbindung der Öffentlichkeit und der Beteiligten bleibe mangelhaft. Die jetzt angestrebte Lösung mit Interimsbauten sei nicht nachhaltig und verursache unkalkulierbare Risiken.
Als weiteren Beleg für einen fehlenden Kurs nennt Weinmann die Restitution von Kulturgütern aus der Kolonialzeit: „Hier preschte die Ministerin Bauer seinerzeit vor, ohne eine gemeinsame Haltung von Bund, Land und Kommunen abzuwarten.“
„In Anbetracht dieses inkonsistenten Handelns der Landesregierung müssen wir dankbar dafür sein, dass wir hervorragend funktionierende Kultureinrichtungen haben, dass wir in vielfältiger Form auf wertvolles bürgerschaftliches und ehrenamtliches kulturelles Engagement zurückgreifen können und dass wir uns in beachtlichen Umfang an gelebtem Mäzenatentum erfreuen dürfen“, so Weinmann abschließend.

Zur heutigen Demonstration von Studierenden der Baden-Württembergischen Hochschulen und Universitäten zur Hochschulfinanzierung in Stuttgart sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Den lauten Ruf der zahlreichen Demonstrierenden auf dem Stuttgarter Schlossplatz wird man hoffentlich auch im nahen Wissenschaftsministerium gehört haben. Eine solide Hochschulfinanzierung ist das Fundament einer exzellenten Lehre. Den beträchtlichen Ausbau der Studienkapazitäten in den letzten Jahren haben unsere Hochschulen bravourös gemeistert. Nun gilt es, diese Vorleistung der Hochschulen im Landeshaushalt abzubilden. Die berechtigten Forderungen, nicht nur der Demonstrierenden, sondern aller Hochschulen in seltener Einigkeit, müssen nicht nur gehört, sondern auch erhört werden. Statt unsinniger Grabenkämpfe innerhalb der Landesregierung um eine Landarztquote, die nicht funktionieren wird, erwarte ich von der Landesregierung einen soliden Haushaltsentwurf für die Hochschulen, der eine weiterhin exzellente Hochschullehre sichert. Es bleibt zu hoffen, dass die mangelnde Bereitschaft seitens des Wissenschaftsministeriums, einen Redner zur heutigen Demonstration zu schicken, kein schlechtes Zeichen ist. Bestenfalls ist man dort zu beschäftigt damit, den Haushaltsentwurf entsprechend der Forderungen nachzubessern.“

Zur angekündigten Reaktion der Universität Tübingen, nach Vorwürfen in den vergangenen Monaten in ihrem Zentrum für Islamischen Theologie mithilfe der Erarbeitung von Leitlinien stärker darauf zu achten, radikalen islamistischen Kräften kein Podium zu bieten, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Bei der Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie an einer Hochschule im Land dürfen wir nicht den leisesten Verdacht zulassen, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung nehmen könnten. Wer die Praktiken der Muslimbruderschaft kennt oder im Verfassungsschutzbericht nachliest, der weiß, dass die teilweise schwer erkennbaren Vernetzungen der radikalislamischen Organisationen zur Vorsicht mahnen, wenn man schädliche Einflüsse auf die Lehre einer kritischen, aufgeklärten Theologie vermeiden will. Ich sehe die Verantwortung bei Wissenschaftsministerin Bauer, die Hochschulen im Land in diesem Thema weiter zu sensibilisieren und weitere organisatorische Vorsorge zu treffen, dass der Austausch mit dem Verfassungsschutz an den Hochschulen gelingt. Es kann doch nicht sein, dass die Umtriebe der Muslimbruderschaft beim Verfassungsschutz jahrelang dokumentiert werden, die Hochschulen jedoch nicht hinreichend intensiv darauf geachtet haben, dass die Distanz der Hochschullehre zu radikalislamischen Umtrieben sicher gewahrt bleibt.“

Zur heutigen Verabschiedung neuer Regelungen zur Hochschulzulassung in Baden-Württemberg im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die neuen Regelungen zur Hochschulzulassung sind im Wesentlichen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschuldet, das eine stärkere Betonung schulnotenunabhängiger Kriterien bei der Auswahlentscheidung fordert und die persönliche Eignung stärker betont sehen will. Im Lichte dieser Entscheidung sollten die beruflichen Vorqualifikationen eines Studienbewerbers mehr Gewicht bekommen. Noch in der Ausschussberatung wurde von der Landesregierung eilig nachgebessert und die berufliche Vorqualifikation zumindest für die örtliche Auswahlentscheidung der Hochschulen vorgesehen.
Die Landesregierung verpasst mit der Ablehnung unseres Antrags aber die Gelegenheit, die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu steigern. Mit einer sogenannten Vorabquote wäre es nämlich möglich geworden, die Zahl der beruflich Qualifizierten unter den Studienanfängern erheblich zu steigern. Dieses Modell hat etwa in Bayern dafür gesorgt, dass sich deren Anteil an den Studienanfängern innerhalb von zehn Jahren verachtfacht hat. Es ist peinlich, dass ein mittelständisch geprägtes Land wie Baden-Württemberg dem Bundesdurchschnitt deutlich hinterher hinkt und den Wert einer vor dem Studium absolvierten Ausbildung ignoriert. Einem Gesetz, das diese Situation verkennt, können meine Fraktion und ich nicht zustimmen.

Zur Neuauflage des Hochschulfinanzierungsvertrages, wie sie auf der Pressekonferenz der Landesrektorenkonferenz am heutigen Tag thematisiert wurde, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Zuwachs an Aufgaben und Studienplätzen in den letzten Jahren stellt die zentrale Herausforderung für die Hochschulen im Land dar. Ministerin Bauer muss erkennen, dass die umfangreiche Aufgabenzuweisung an die Hochschulen nicht länger aus den `Bordmitteln´ der Hochschulen zu leisten ist. Eine heterogene Studierendenschaft, eine gesunde Betreuungsrelation oder etwa ein effektiver und adäquater Wissenstransfer sind keine administrativen Selbstläufer, sondern stellen eine erheblichen Aufwand dar.

Die ungebrochen hohe Attraktivität der Studienangebote im Land ist dabei das Verdienst der Hochschulen, die mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag eine solide wirtschaftliche Basis erhalten müssen.

Temporäre Programmmittel und die Steigerung von Drittmitteln konnten zuletzt zwar Finanzierungslücken schließen, verfestigten aber die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft. Mit dem neuen Bund-Länder-Hochschulpakt wurde der Grundstein für eine zukunftsfeste Finanzierung gelegt, auf dem das Land nun ein modernes Haus errichten muss. Dazu muss zuvorderst die Grundfinanzierung an die Realität angepasst werden, dass ein wesentlicher Rückgang der Studierendenzahlen zunächst nicht zu erwarten steht. Außerdem muss die finanzielle Ausstattung je Studierenden signifikant erhöht werden, um den administrativen Aufgabenzuwachs, aber auch die hohe Studienqualität abzusichern. Denn exzellente Forschung und Lehre sind kein Selbstzweck, sondern das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft, die schon heute nach Fachkräften dürstet.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Hochschulzulassung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im Fokus muss grundsätzlich die Eignung stehen –so hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2017 klar gemacht und den Ländern ausgegeben, die Hochschulzulassung neu zu ordnen. In Baden-Württemberg wurde bereits bisher neben der Abiturnote ein Test für medizinische Studiengänge in die Entscheidung einbezogen sowie einschlägige praktische Erfahrungen. Daher war das Land auch nicht Hauptadressat des Urteils. Gleichwohl ergänzt das nun von der Landesregierung vorgelegte Gesetz den Staatsvertrag und entwickelt das Hochschulzulassungsrecht `im Lichte der Entscheidung des BVerfG´ fort. Allerdings bleibt richtigerweise die Festschreibung einer Landarztquote im Gesetzesentwurf aus, mit der sich junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im Ländlichen Raum zu verpflichten. Denn eine solche wirft mehr Fragen auf, als dass es Antworten gibt. Vor allem kann man von einem jungen Schulabgänger nicht erwarten, dass bereits weiß, was er acht bis zehn Jahre später tun möchte.

In der Gesetzesanhörung wurde auch Kritik deutlich, wenngleich diese Einzelaspekte betrafen. So wird den Hochschulen natürlich ein zusätzlicher Aufwand durch die zu entwickelnden Interview-Verfahren und der Schaffung technischer Voraussetzungen entstehen, den man haushalterisch bedenken sollte. Die Erhöhung des Gebührenrahmens darf dabei keine unverhältnismäßig Belastungen für den angehenden Studenten bringen.

Im Kern der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgaben steht die Entwicklung eines chancengerechten Auswahlverfahrens. Das Parlament muss die wesentlichen Fragen der Grundrechtsausübung selbst regeln, weshalb nun die Vorgaben zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens vom Landtag zu fassen waren. In Satzungen können die Hochschulen aber zukünftig Konkretisierungen zur Profilbildung vornehmen. Diese Satzungen sind richtigerweise dem MWK anzuzeigen, um eine effektive Rechtsaufsicht zu gewährleisten.“

Zur Vorstellung der Erkenntnisse der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Bluttest-Affäre an der Uniklinik Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich sehe mich in meinen Bedenken bestätigt, dass die ungesunde Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die Kommission stellt dem Leiter der Frauenklinik ein verheerendes Attest aus. Die verfrühte öffentliche Präsentation, die bei Betroffenen Hoffnungen und Erwartungen weckte, schadete  nicht nur dem Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg. Dass der Chef der Frauenklinik sehr genau über die fehlende Validität der Testergebnisse und Marktreife des Bluttests Bescheid wusste, gleichwohl aber an der Veröffentlichung festhielt, ist ein peinliches Zeugnis mangelnden wissenschaftlichen Verantwortungsgefühls. ‘Boulevard und bunte Blätter statt seriöser Wissenschaftskommunikation’  – das darf in Baden-Württemberg nicht passieren und muss durch eine endlich solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium sichergestellt werden.

Ich erwarte von der Wissenschaftsministerin nun nicht nur die weitere Aufarbeitung der Vorfälle mit allen erforderlichen personellen und strukturellen Konsequenzen, sondern auch die umfängliche Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags, der sich erst in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst hat.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entscheidung der Bundesforschungsministerin, die Batterieforschung in Münster und nicht in Ulm zu fördern, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:  

„Wieder einmal geht eine millionenschwere Entscheidung der Bundesregierung am Land vorbei. Noch nie erschien Baden-Württemberg bei Entscheidungen in Berlin so schlecht repräsentiert, während mit Ulm ein prädestinierter Standort vorhanden ist.

Die Standortentscheidung für die Zellforschungsfabrik von Bundesforschungsministerin Karliczek ist sachlich nicht nachvollziehbar und kritikwürdig. Einzig ihr Bezug zu Münster nahe ihrem Wahlkreis erscheint hier entscheidungsleitend gewesen zu sein. Dann muss man Frau Karlizcek aber ganz klar Vetternwirtschaft vorwerfen.

Es ist wohlgemerkt auch nicht die erste fragwürdige Entscheidung der Bundesministerin, die das Land unmittelbar betrifft. Bereits bei der Vergabe der Mittel für exzellente Forschung mehrte sich die Kritik, dass sie zugunsten der Hochschulstandorte in Nordrhein-Westfalen nachgebessert habe. In der Folge mussten die Fördermittel für Baden-Württemberg pauschal um ein Viertel gekürzt werden.

Es ist mehr als peinlich, dass es der Landesregierung nicht gelingt, das Land im Wettbewerb um Bundesmittel erfolgreich zu positionieren. Bei der Entscheidung, wo das bundesweit einzigartige Internet-Institut angesiedelt werden sollte, ging das KIT in letzter Sekunde leer aus. Bei den erheblichen Mitteln, die für einen Forschungsleuchtturm zur künstlichen Intelligenz vom Bund in Aussicht standen, reüssierte das prädestinierte Cyber Valley nicht, weil sich die Landesregierung in einem Kompetenz-Wirrwarr um die Digitalisierung befand.

Im Ergebnis flossen Millionen an Bundesmitteln zielstrebig am Land vorbei. Wir fordern die Landesregierung auf, die verpasste Chance am Standort Ulm auszubessern. Dort sollten aber nicht nur Batterien erforscht werden, sondern auch die Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe. Denn wir glauben nicht daran, dass die Batterie das letzte Wort der Geschichte ist, sondern eine Übergangstechnologie auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft.“

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zum Beitrag der baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Innovation und Zukunftsfähigkeit sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Innovationsstärke in Baden-Württemberg lebt vom gelungenen Zusammenspiel insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen mit den Forschungseinrichtungen und einem vitalen Technologietransfer – und zwar nicht wegen, sondern trotz der Politik der Landesregierung. Während man sich in Berlin vorgenommen hat, 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung einzusetzen, werden im Land schon heute knapp 5 % investiert. 80% dieser Investitionen werden dabei von den Unternehmen im Land getragen.

Den Maßstab für eine erfolgreiche, innovationsfreundliche Politik hat ein Zusammenschluss von Arbeitgeberverband Südwestmetall, Landesrektorenkonferenz, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und DHBW bereits im November 2018 in einem gemeinsamen Positionspapier gesetzt. Die Praktiker haben der Landesregierung ein ganzes Bündel an Forderungen in Stammbuch geschrieben, um Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg zu stärken. Mit Blick auf diese Forderungen wird klar, dass es noch viel zu tun gibt. Denn es gibt noch immer keinen Fortschritt bei der optionalen Bauherreneigenschaft für die Hochschulen, der Ausgleich von Fehlentwicklungen in der Pro-Kopf-Grundfinanzierung der Hochschulen im Hochschulfinanzierungsvertrag steht noch aus, die angekündigte Task Force Bürokratieabbau bleibt weiterhin Zukunftsmusik und etwa der Zugang zur Infrastruktur der Hochschulen für Gründer im Hochschulgesetz wurde nicht finanziell untermauert. Allein bei der dringend angemahnten steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gibt es Bewegung, allerdings vonseiten der Bundesregierung. Kehrseitig bleibt hierzulande weiterhin die Tranzparenzklausel bestehen, die den Bedürfnissen der Unternehmen widerspricht, die ihre Forschung nicht gegenüber Mitbewerbern öffentlich machen wollen und Firmengeheimnisse gefährdet sehen.“

Nico Weinmann

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses zum umstrittenen Bluttest am Uniklinikum Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heutigen Auskünfte der Ministerin können das Aufklärungs- und Informationsinteresse zu den Vorfällen erwartungsgemäß nicht stillen. Es erscheint jedoch angezeigt, dem Bericht der externen Kommission nicht vorzugreifen, der zum 16. Juli vorliegen soll. Schon heute ist aber klar, dass die Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die personellen Konsequenzen vor Ort zeugen davon. Ziel der Aufklärung und auch der weiteren Beschäftigung des Wissenschaftsausschusses des Landtags muss es sein, Schaden vom Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg, aber auch dem ganzen Land abzuwenden.
Es bleibt die Frage, welche Lehre man für die Zukunft hinsichtlich der Gesellschaftsstrukturen zieht, die dem Technologietransfer der Hochschulen dienen. Mehr Transparenz erscheint dabei angezeigt.“

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zu den drei zentralen Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Hochschule und Wissenschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Faktion, Nico Weinmann: 

„Baden-Württemberg muss sich auch weiterhin im Wettbewerb um die klügsten Köpfe behaupten. Dabei spielen die Bund-Länder-Vereinbarungen eine zentrale Rolle zur Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land.

Mit besonderem Augenmerk müssen wir die Verteilung und den Einsatz der beträchtlichen Mittel angehen. Denn die Finanzierung der Hochschulen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Drittmittelaufkommen ist stark gewachsen, was einerseits erfreulich ist und die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen bezeugt. Andererseits wurde es zunehmend schwieriger, das akademische Personal, die Forscher und die Lehrenden, unbefristet anzustellen. Noch immer beherrschen prekäre Arbeitsverhältnisse den akademischen Mittelbau. Daher müssen wir diese Herausforderung an prominenter Stelle im Landeskonzept verankern und möglicherweise auch neue Wege gehen. Die EU ermöglicht es beispielsweise, unbefristetes Personal in Forschungsprojekten abzurechnen, was erhebliche Spielräume eröffnet.

Die Digitalisierung darf gerade an den Hochschulen keine leere Floskel bleiben. Umso mehr irritiert das Fehlen des Wortes `digital´ im Pakt für Innovationen in der Hochschullehre. Nicht erst seitdem das `lebenslange Lernen´ im bildungspolitischen Kanon auftaucht sollte uns klar sein, dass modernen Formen der Wissensvermittlung mehr Aufmerksamkeit zukommen sollte. Unsere Impulse für eine virtuelle Hochschule im Land blieben leider bisher ungehört.

Abschließend ist festzuhalten, dass die geplanten Verträge den Weg frei machen für eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Nico Weinmann

Zur heutigen Meldung, dass der Vorstand der Uniklinik Heidelberg Warnungen vor der Bluttest-PR-Aktion ignorierte, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Es ist bezeichnend, wie weit die wohlfeilen Äußerungen gegenüber der Presse und der reale Forschungsstand auseinander klaffen. Bei den Entscheidungsträgen an der Uniklinik in Heidelberg ist der Interessenkonflikt zwischen akademische Anspruch und finanziellen Erwartungen nicht mehr von der Hand zu weisen. Leider haben sie sich offensichtlich für den Irrweg entschieden, ohne valide Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an die Öffentlichkeit zu treten, zum Schaden für das wissenschaftliche Renommee. Mit der Causa Bluttest wird sich nicht nur die Kommission vor Ort, sondern auch der Wissenschaftsausschuss des Landtags zu beschäftigen haben.“

Zur heutigen Vorstellung der Pläne der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern aus der Kolonialzeit sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:  

„Der Intervention des Koalitionspartners ist es wohl zu verdanken, dass beim Umgang mit sogenannter Raubkunst aus der Kolonialzeit keine vollendeten Tatsachen von Ministerin Bauer geschaffen werden. Eine generelle haushaltsrechtliche Ermächtigung des Landes zur Rückgabe derartiger Kulturgüter wäre aktuell zur Unzeit gekommen. Denn diese hätte den sinnvollen Vorstoß der Kulturbeauftragten der Bundesregierung, Monika Grütters, eine Arbeitsgruppe einzurichten, zur Makulatur gemacht. Der Provenienz von Kulturgütern aus der NS-Zeit wird zu Recht viel Aufmerksamkeit geschenkt, um die Restitution von Objekten aus einem Unrechtskontext an die Berechtigten zu ermöglichen. Die Washingtoner Erklärung stellt dabei den verpflichtenden Rahmen für Bund, Länder und Kommunen dar. Eine solche Regelung fehlt jedoch bisher für den Umgang mit potenziell geraubten, beschlagnahmten oder zwangsveräußerten Kulturgütern aus der Kolonialzeit und deren Rückgabe an die berechtigten Eigentümer. Bei diesem sensiblen Thema  darf es keine landespolitischen Schnellschüsse geben.“

Zur Vorstellung der neuen Eltern-Kampagne zur Berufsausbildung der Wirtschaftsministerin  äußerten sich der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert.Hoch

Nico Weinmann sagte dazu: „Wir brauchen mehr Jugendliche, die sich für eine Berufsausbildung entscheiden, sagt nicht nur die Wirtschaftsministerin heute, sondern auch die Liberalen seit vielen Jahren. Der Grundstein für die Entwicklung, dass sich immer mehr junge Menschen für ein Studium und damit gegen eine Ausbildung entscheiden, wurde bereits mit der verfehlten politischen Zielsetzung der grün-roten Landesregierung in der letzten Legislaturperiode gelegt. Die damalige Doktrin, wonach mindestens die Hälfte eines Jahrgangs studieren solle, atmete den Geist, dass das Menschsein erst beim Akademiker anfängt. Nun räumt die Wirtschaftsministerin von der CDU mit dieser Verfehlung auf. Für Wissenschaftsministerin Bauer muss sich diese politische Kehrtwende allerdings anfühlen, als litten die Grünen in den unterschiedlichen Regierungs-Koalitionen an dämmernder Schizophrenie.“, so Nico Weinmann.

Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt: „Den Fachkräftemangel im Land kann man nicht wegdiskutieren, schon heute fehlen über eine Viertel Million Fachkräfte. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen tun sich seit Jahren schwer, die Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerbern zu besetzen. Mit diesem Missstand aufzuräumen war längst überfällig, wenn man die wirtschaftliche Zukunft unserer mittelständischen Wirtschaft nicht mit falschen Ideologien verspielen will. Man muss aber fragen, warum die Wirtschaftsministerin die Kampagne zu einem Zeitpunkt startet, zu dem sich der aktuelle Jahrgang der Schulabsolventen bereits für den weiteren Bildungsweg entschieden haben muss. Denn sowohl die Einschreibungen an den Hochschulen als auch die Mehrzahl der Ausbildungsverträge dürften für dieses Jahr bereits unter Dach und Fach sein.“

Zur Mitteilung, dass das Land mit 400 Millionen Euro in den Abbau des Sanierungsstaus an den Unikliniken einsteige, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Bei der Verteilung der Sanierungsmittel an die vier Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm darf die derzeitige Diskussion über den Ausbau von Studienplätzen in der Humanmedizin und das Streben des Großklinikum Stuttgart nach dem Uniklinik-Prädikat nicht unbeachtet bleiben. Denn die Frage ist noch ungeklärt, wie es sich mit der Baulast verhält, wenn in Stuttgart ein eigenständiger Uniklinikstandort begründet würde. Denn dort wird der Sanierungsstau allein für den Klinikstandort Mitte auf 750 Mio. Euro beziffert, wie ich in meinem Antrag an das Wissenschaftsministerium (LT-Drucksache 16/3730) erfahren musste. Im März 2017 haben die bestehenden Universitätsklinken einen Sanierungs- und Investitionsbedarf von über drei Milliarden Euro für die Jahre 2017 bis 2022 beziffert.
Ebenso falsch wäre es, die Überlegungen zur Funktionsfähigkeit und Qualität der Ausbildungsstandorte von der Frage des Ausbaus von Studienplätzen abzukoppeln. Denn wie und wo der weitere Ausbau der Studienplätze am besten gelingt, um dem hiesigen Ärztemangel zu begegnen, kann man wohl nicht isoliert beurteilen. Im Staatsministerium ist man ja willens, weitere 100 Plätze zu schaffen – allerdings wohl nicht an den bestehenden Universitätskliniken. Die zusätzlichen Kosten dafür dürfen nicht aus dem Blick geraten.“

Die Wissenschaftsministerin muss eingestehen, dass rund die Hälfte der eigentlich gebührenpflichtigen Studierenden in Baden-Württemberg von der Abgabe befreit sind. Das einer-seits eine gute Nachricht für die Betroffenen“, merkt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, an, „andererseits wirft es ein düsteres Licht auf Frau Bauers Gebührenprojekt.“

Eine Anfrage der SPD im Landtag hatte ergeben, dass die mit Einführung der Gebührenpflicht von 2.500 Euro pro Semester für Studierende von außerhalb der EU vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei gut der Hälfte der betroffenen Studienanfänger greifen. „Eine allgemeine Verpflichtung, von der effektiv 50 Prozent der Zielgruppe ausgenommen werden, erinnert mich in ihrer Gerechtigkeitswirkung sehr an die Wehrpflicht“, befindet Weinmann: „Deren Schicksal sollte die Ministerin zum Vorbild nehmen und die Ausländer-Campusmaut aussetzen.“ Letztlich, so Weinmann, gingen durch Verwaltungsaufwand und Gebührenbefreiung den Hochschulen im Land Zeit und Geld verloren: „Die Studenten werden belastet, die Hochschulen haben keinen Mehrwert.“

„Nach wie vor lehnen die Freien Demokraten in Baden-Württemberg die Belastung Studie-render durch eine vorfällige Gebührenerhebung ab“, betont Nico Weinmann. Gerechter, aber auch nachhaltiger für die baden-württembergischen Hochschulen, sei eine nachträgli-che Abgabe. „Diese kann zudem als Ausdruck der Wertschätzung und Verbundenheit von Akademikern gegenüber ihrer Alma Mater eine neue Dynamik für die vielbeschworene Vernetzung von Hochschule und Gesellschaft bewirken.“

Wichtig ist aber für Weinmann, dass sich das Land nicht auf dem Wege der Gebührenerhebung von eigenen Finanzierungspflichten verabschiedet. „Leider sehen wir derzeit wieder, dass das Wissenschaftsministerium versucht, unter Verweis auf die Studiengebühren Zuweisungen zu streichen, unabhängig von der Frage, ob damit eine auskömmliche Finanzierung überhaupt gegeben ist“, beklagt der Abgeordnete. „Mit der Kombination aus ausreichender Grundfinanzierung und auch finanzieller Hochschulautonomie hat Baden-Württemberg in den vergangenen Jahrzehnten eine herausragende Stellung im wissenschaftlichen Standortwettbewerb erreicht. Diesen dürfen, Studiengebühren hin oder her, nicht fahrlässig verspielen.“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass die vom Wissenschaftsministerium unterstützte gemeinhin als „Rauswurf“ bezeichnete Beendigung der Rektorentätigkeit Claudia Stöckles an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule rechtswidrig war. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist nach dem Auftritt Stöckles im Untersuchungsausschuss eine weitere schallende Ohrfeige für Wissenschaftsministerin Bauer. Sie bestätigt uns in unseren anhaltenden Bedenken gegen das Agieren des Wissenschaftsministeriums. Statt die um Aufarbeitung der Vorkommnisse in Ludwigsburg bemühte Rektorin Stöckle zu unterstützen, half das Wissenschaftsministerium den Kräften, denen jedes Mittel recht war, um die Rektorin los zu werden. Stöckle wurde so zum „Baueropfer“. Die Entscheidung des Gerichts ist somit ein direkt an die Wissenschaftsministerin Bauer und ihre Grünen Unterstützer im Untersuchungsausschuss adressierter Schuss vor den Bug. Es wird Zeit, dass die von dieser Seite kommenden Beschwörungen, das Wissenschaftsministerium habe sich nichts zuschulden kommen lassen, ernsthafter Aufklärungsarbeit weichen.“

Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg, wonach am 3. Mai 2018 zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Gebührenpflicht internationaler Studierender eingegangen sind, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Verfassungsbeschwerden gegen die vielgescholtene sogenannte „Ausländermaut“ an den Hochschulen im Land bestätigen den Kurs der FDP-Landtagsfraktion, insbesondere soweit es um die diskriminierende Wirkung der Gebühren geht. Allein die Vorgaben der Landesverfassung lassen daran zweifeln, ob die faktische soziale Selektion unter den Studierenden von außerhalb der EU zu halten ist. In mehreren Anträgen haben wir bereits beleuchtet, ob die Ausnahmeregelungen für besonders belastete Studierende funktionieren oder diese tatsächlich durch Stipendien entlastet werden, wie es die Landesregierung bei Einführung des Gesetzes versprochen hat. Denn gerade die Ausnahmemöglichkeiten durch hochschulindividuelle Satzungen wurden von der Wissenschaftsministerin vorgebracht, um soziale Härten abzufedern. Bedauerlicherweise verstärkte jede einzelne Antwort aus dem Wissenschaftsministerium das Bild, dass die Umsetzung landesweit höchst unterschiedlich gelingt und mancherorts die Zahl der nun gebührenpflichtigen ausländischen Studierenden dramatisch einbrach.

Wir bleiben weiterhin der Auffassung, dass nur allgemeine, nachlaufende Studiengebühren geeignet sind, die Studierenden diskriminierungsfrei und moderat an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen.“

Zu Berichten über die Sanierungspläne für die Stuttgarter Staatsoper und zur heutigen  außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Aufbruch Stuttgart, sagten der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und die Stuttgarter Abgeordnete, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die finanziellen Ungewissheiten rund um die überfällige Opernsanierung lassen mich längst daran zweifeln, ob Stadt und Land dieses Projekt mit der nötigen Akkuratesse angehen. Noch immer gibt es keine belastbaren Zahlen, jüngst musste die CDU-Fraktion den grünen Koalitionspartner aber bremsen, da die Finanzierung ganz offensichtlich zu blauäugig angegangen worden war. Diese Einschätzung nähren auch die Aussagen von Ministerin Bauer und Staatsekretärin Olschowski im Kulturgespräch einer Stuttgarter Zeitung im Oktober 2016, wonach sie Themen ihres Ressorts immer “von innen betrachten“. Das bedeute, dass sie „erst über die bestmögliche Lösung für eine bevorstehende Herausforderung nachdenken“ und sich dann erst in inhaltlicher Konsequenz um die Frage der Finanzierung kümmern. Unter diesem finanziellen Aspekt müssten die Hausspitze des Wissenschaftsministeriums zu den größten Fans des Bauprojekts Stuttgart 21 gehören.“, sagte die FDP-Landtagsabgeordnete aus Stuttgart, Gabriele Reich-Gutjahr.

Der kulturpolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann ergänzt: „Ich hätte nicht gedacht, dass ich den Grünen Entscheidern Bauer und Kuhn mal den Begriff der Nachhaltigkeit erklären müsste. Die Entscheidung für das Paketpostamt jedenfalls bleibt mir unverständlich. Eine millionenteure Ertüchtigung des Gebäudes, das mit größter Wahrscheinlichkeit später abgerissen wird, halte ich für einen Irrweg. Ich bevorzuge ganz klar ein Gebäude, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus die Kulturmeile ergänzen könnte. Die Furcht vor Großprojekten in der Landeshauptstadt hat die grünen Entscheidungsträger aber in eine Schockstarre geführt.“