Anlässlich der Aktuellen Debatte auf Antrag der AfD mit dem Titel „Gruppenvergewaltigung, eskalierende Hochzeitsgesellschaften, Schwimmbadgewalt – sieht so die kulturelle Vielfalt der Landesregierung aus?“ erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Bereits der Titel der Debatte sagt mehr über die AfD aus, als über die Probleme, die zweifellos tatsächlich bestehen. Die AfD verallgemeinert, diffamiert und grenzt Teile der Bevölkerung aus. Damit fördert sie ein Klima des Hasses und spaltet die Gesellschaft. Das lehnen wir als Liberale entschieden ab.

Gleichzeitig müssen Probleme dort, wo es sie gibt angegangen werden. Straftaten müssen, unabhängig von der Herkunft der Täter, schnell und konsequent verfolgt werden. Dafür braucht es eine bessere Sach- und Personalausstattung bei Polizei und Justiz. Gerade bei jungen Straftätern müssen auch Schulen und Jugendämter einbezogen werden, um erzieherisch einzuwirken. Schließlich muss die Rückführung bei vollziehbar Ausreisepflichtigen stärker als bislang erfolgen. Nicht zuletzt die Grünen müssen ihre Blockadehaltung bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten überdenken.“

Anlässlich der geplanten Wahl von Beate Böhlen zur Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg sowie der Vorstellung des Tätigkeitsbericht des scheidenden Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2018 erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Im Namen der FDP/DVP-Fraktion bedanke ich mich bei Volker Schindler für seine Arbeit als erster Bürgerbeauftragter des Landes. Er hat seine Arbeit stets überparteilich ausgeübt und das vom Gesetzgeber vorgesehene respektvolle Verhältnis zwischen der Institution des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses des Landtags gewahrt. Wir erwarten von seiner Nachfolgerin Frau Böhlen, dass auch sie in Zukunft als Bürgerbeauftragte genauso überparteilich agiert.

Bei der Funktion des Bürgerbeauftragten muss auch die von der Verfassung gebotene Gewaltenteilung im Blick behalten werden. Entscheidungen der Exekutive, die auf Grundlage von durch die Legislative erlassenen Gesetzen und Normen getroffen werden, werden auf ihre Rechtmäßigkeit durch die Judikative überprüft. So funktioniert Gewaltenteilung und hieran darf im Grundsatz nicht gerüttelt werden. In diesem Geflecht soll der Bürgerbeauftragte, wie bisher auch, lediglich unterstützend und vermittelnd tätig werden. Eine Ausweitung seiner Befugnisse ist nicht erforderlich.“

„Innerhalb weniger Tage haben zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion den Landtag von Baden-Württemberg mit Schmähkritik überzogen, die in unserem demokratischen Parlament ihresgleichen sucht: In einer Hasstirade auf Facebook beschimpfte erst der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple Abgeordnete verschiedener Parteien wahlweise als ‚Antifa-Kiffer‘, ‚Koksnasen‘ und ‚Volksverräter‘. Wenig später ließ sich sein Fraktionskollege Emil Sänze in einer Pressemitteilung zu entwürdigenden rassistischen Äußerungen gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras herab.

Die kurz aufeinanderfolgenden Ereignisse zeigen: Die Grenze des demokratischen Streits ist meilenweit überschritten. Übler Rassismus und Verhöhnung von Demokratie, Verfassung und Verfassungsorganen, wie es seit dem Zweiten Weltkrieg nicht der Fall war, haben Einzug gehalten in unserem Parlament.

Die AfD-Landtagsfraktion hat eine erschreckende Entwicklung genommen, sie ist zu einem Tollhaus der völligen Entgleisung mutiert. Die Führung der AfD-Fraktion steht an einem Scheideweg: Sie muss sich von ihren ausfälligen Abgeordneten in aller Deutlichkeit distanzieren. Dies kann nur eins bedeuten: den Rauswurf von Räpple und Sänze aus der Fraktion und das sofort und nicht erst im September!

Insbesondere der Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel, der in der Vergangenheit nach üblen Ausfällen von AfD-Abgeordneten und AfD-Mitarbeitern mehrfach Aufklärung und Konsequenzen versprochen hatte, muss jetzt handeln. Dies duldet keinen Aufschub. Andernfalls muss davon ausgegangen werden, dass er die Auffassungen von Räpple und Sänze teilt. Ein weiteres Versteckspiel wie in der Vergangenheit tolerieren wir nicht.

Wenn auch die jetzigen Vorgänge ohne Konsequenzen bleiben, wird das Folgen für die Arbeit im Parlament haben.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann unterstütze im Asylstreit Bundeskanzlerin Merkel, die Alternative zu einem europäischen Einigungsprozess sei höchst unattraktiv sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Natürlich unterstützt Ministerpräsident Kretschmann als Merkel-Versteher die Position der Bundeskanzlerin. Ihm sind ja auch wohlfeile Worte lieber als der Blick auf die Realität. Seit 2015 ist Deutschland in der Flüchtlingspolitik weitgehend isoliert. Es war die von Kretschmann unterstützte Politik der Bundeskanzlerin nach dem Motto, das Boot ist nie voll, die die europäischen Partner vor den Kopf stieß und die Behörden überforderte. Das Ergebnis kann man im BAMF-Skandal, in der Zunahme der gerichtlichen Asylverfahren und den Schwierigkeiten bei der Rückführung erkennen. Angesichts dieser Probleme und der nicht erkennbaren Lösung der Migrationsfrage auf europäischer Ebene muss man auf nationaler Ebene Handlungsfähigkeit beweisen, auch mit Zurückweisungen an der Grenze.“

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnerte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, an die Grundfragen des Datenschutzrechtes:

„Beim Datenschutz geht es um zwei für uns Liberale sehr wichtige Anliegen: die Integrität des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und um den freien Datenverkehr und die Nutzung von Daten als Chance des Fortschritts. Beide Aspekte hat der Datenschutzbeauftragte im Blick. Für beide Seiten der Medaille ist er Ansprechpartner der Bürger, Vereine und Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir ihn haben und unterstützen ihn gern bei seiner Arbeit.
Leider hat die Landesregierung bei ihrem Landesdatenschutzgesetz die Chance verpasst, der Datenschutzgrundverordnung ein für Baden-Württemberg ausgewogenes Recht zur Seite zu stellen. Baden-Württemberg hat ein ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, welches die Zukunftsfragen ignoriert, Behörden beim Datenschutz privilegiert, während sich Wirtschaft und Vereine plagen müssen und dem Datenschutzbeauftragen noch nicht einmal Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung gegenüber renitenten Behörden gibt. Hier haben wir leider vergeblich mehr Unterstützung für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gefordert.“

 

 

 

 

 

 

Auf Antrag der FDP wurde heute im Landtag über die Altersfeststellung bei angeblich minderjährigen Flüchtlingen und die Einführung einer Beweislastumkehr debattiert. Dabei stellte die FDP einen Antrag zur Abstimmung, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Umkehr der Beweislast für den Fall eingeführt wird, dass ein angeblich minderjähriger Flüchtling eine Untersuchung zur Altersfeststel-lung ablehnt, zudem soll dafür gesorgt werden, dass künftig die Ausländerbehörden direkt bei der Einreise die Altersfeststellung verbindlich für alle Behörden vornehmen. Obwohl auch  die CDU-Fraktion seit Anfang des Jahres diese Forderungen erhebt, stimmte sie gegen den Antrag. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Seit Anfang des Jahres fordert nicht nur die FDP sondern auch die CDU-Fraktion die Einführung der Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge. Auch Innenminister Strobl griff das Thema mit markigen Worten auf. Passiert ist seit dem aber nichts. Eine entsprechende Bundesratsinitiative wurde nicht gestartet. Offensichtlich kann sich Innenminister Strobl wieder einmal nicht gegen die Grünen durchsetzen. Herr Strobl kann sich eigentlich nie durchsetzen. Bei den eigenen Leuten nicht, wenn es ums Wahlrecht geht und bei den Grünen nicht, wenn es um betrügerische minderjährige Flüchtlinge geht. Im Fall der Altersfeststellung hat Innenminister Strobl es noch nicht mal geschafft, das von Sozialminister Lucha für vor Pfingsten angekündigte Konzept einzufordern.“

An die Minister gewandt fragt Rülke: „Herr Strobl und Herr Lucha: haben Sie eigentlich gemerkt, dass Pfingsten schon vorbei ist?“

Angesichts der heutigen Meldungen über ein jetzt angeblich existierendes Konzept für  unbegleitete minderjährige Ausländer stellt Rülke fest: „Dass nun gerade heute, wo die FDP erneut die Altersbestimmung in den Landtag bringt, die Koalition eine Lösung gefunden haben will, ist mehr als durchsichtig. Wenn das Konzept wirklich existiert, können wir es ja noch heute bekommen, Herr Minister Strobl, Herr Minister Lucha, wir warten! Zwischenzeitlich können sie uns dann ja auch erklären, wann es umgesetzt wird und warum es entgegen der Forderungen der CDU wieder nicht die Asylbehörden sind, die die Altersfeststellung vornehmen! Ihr Kompromiss mit den Grünen, sehr geehrte Herren von der CDU, ist doch wieder ein faules Ei, eine Niederlage für Sie! Denn wenn sich die Asylbehörden mit den Jugendämtern im konkreten Fall über die Altersfeststellung einigen müssen, die Jugendämter aber, von Lucha und seinen Getreuen geimpft, gegen die medizinische Altersfeststellung rebellieren, bleibt doch alles beim Alten.“

Abschließend weist Rülke darauf hin, dass sich die Regelung auf Bundesebene damit nicht erledigt hat: „Mit ihrem faulen Kompromiss wollen sie der Bevölkerung einreden, die Altersfeststellung jetzt selbst in den Griff bekommen zu haben. Die CDU-Fraktion ist schwach genug, dieses Spiel mitzumachen. Tatsächlich haben sie nichts in den Griff bekommen. Es fehlt weiter die auf Bundesebene einzuführende Beweislastumkehr, es fehlt die Herrschaft der Asylbehörden über die Altersfeststellung. Was wir haben, ist heiße Luft der Koalition, die den Grünen nutzt, weil alles beim alten bleibt, die CDU-Wähler aber einmal mehr zur Erkenntnis bringt, in der Koalition hat die CDU nichts zu melden.“

Heute wurde der grün-schwarze Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzes an die Datenschutzgrundverordnung gegen die Stimmen der FDP beschlossen. Die FDP hatte dabei einen Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt, mit dem zahlreiche Kritikpunkte aus der Anhörung des Gesetzes bereinigt werden sollten. Zudem wurde die Landesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich beim Bund für eine Einschränkung des Abmahnwesens einzusetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Brink hatte in der Anhörung die Feststellung der FDP bestätigt, wonach sich im Zuge der Datenschutzgrundverordnung eine Abmahnindustrie herausbildete. Beide FDP-Anträge wurden von der Koalition abgelehnt.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, bedauerte das Abstimmungsverhalten der Koalition: „Grün-Schwarz war nicht gewillt, die zahlreichen Kritikpunkte aus der Anhörung aufzugreifen. Nach der Änderung des Polizeigesetzes zeigte sich erneut,

dass das Innenministerium unter Minister Strobl nicht in der Lage ist, rechtlich saubere Gesetzentwürfe zu liefern. Die in der Opposition gern auf Bürgerrechte bestehenden Grünen lassen den Innenminister dabei gewähren. Baden-Württemberg hat so nicht nur ein völlig ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, wie der Sachverständige und Parteifreund der Grünen, Dr. Weichert mit Blick auf die Fragen der Zukunft richtig feststellte. Es dürfte in Teilen auch weiter rechtswidrig sein. Nachdem unser Änderungsantrag zur Bereinigung der groben Fehler von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, konnten wir diesem nicht zustimmen.

Dass die Koalition auch die selbst vom Datenschutzbeauftragten geforderten Erleichterungen für Schornsteinfeger und andere Beliehene nicht ermöglicht, zeigt, dass Grünen und CDU die teils dramatischen Folgen eines übertriebenen Datenschutzes für Wirtschaft und Vereine egal sind. Hauptsache die eigenen Behörden werden geschützt und da hat die Koalition ganze Arbeit geleistet und dem Landesdatenschutzbeauftragten keine Möglichkeit der Durchsetzung des Datenschutzes gegeben.“

Auch der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert bemängelt das fehlende Interesse von CDU und Grünen an der Lage von Wirtschaft und Vereinen: „Zwar gebe sich die CDU in ihren Veranstaltungen wirtschaftsfreundlich und lobe das Ehrenamt, wenn es aber um konkrete Erleichterungen für diese geht, legt die CDU die Hände in den Schoß. Nicht anders ist es zu verstehen, dass sich die im wirtschaftsstarken und vom Ehrenamt besonders geprägten Land Baden-Württemberg regierende Koalition weigert, gegen das mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung einhergehende Abmahnunwesen vorzugehen. So werden weiter viele Unternehmen, Handwerker und Vereine in einer Weise drangsaliert, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck des Datenschutzes zu tun hat. Mit einer Politik, die Menschen in ihrer Tatkraft unterstützt statt sie zu behindern, hat das Verhalten der Koalitionen in Bund und Land nichts zu tun.“

Zur Vorstellung des ersten Berichts der Landesregierung über die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie digital@bw, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Digitalisierungsminister Thomas Strobl feiert seinen ersten Bericht über die Umsetzung seiner Digitalisierungsstrategie und erwähnt auf den fast 80 Seiten des Berichts das größte Einzelprojekt der Strategie, die Bildungsplattform „ella“ mit drei mageren Sätzen. Er hat Gründe dafür. Das Kultusministerium wollte bereits im Mai ein Gutachten zur Situation und Prognose von „ella“ vorlegen. Es ist immer noch nicht klar, ob „ella“ überhaupt so, wie sie konzipiert ist, funktionieren kann. Auf das Gutachten warten wir immer noch. Auch der Minister Thomas Strobl ließ in der Pressekonferenz dafür wenig Rückendeckung erkennen.

Zum Mut zur Wahrheit und zur Zukunft gehören neben der digitalen Bildungsplattform auch Bereiche wie Künstliche Intelligenz, digitale Leitregion und Innovation. Diese gibt es nicht ohne flächendeckende gigabitfähige Infrastruktur und ohne Investitionen in die digitale Bildung. Eine Strategie, wie mit Problemen bei Digitalisierungsprojekten umgegangen werden soll, gibt es in der Landesregierung übrigens anscheinend auch nicht.

Das Grundproblem der Digitalisierung bleibt durch die fehlende Glasfaserinfrastruktur bestehen und während Ministerpräsident Winfried Kretschmann schweigt, fordert Thomas Strobl Selbstverständlichkeiten, wie dass Bundesmittel endlich auch nach Baden-Württemberg fließen müssen. Damit die Digitalisierung nicht nur in Südkorea und Japan, sondern auch flächendeckend in Baden-Württemberg möglich ist, brauchen wir aber auch Anreize für Investitionen in Glasfaserhausanschlüsse. Nur diese Technologie ermöglicht den Mobilfunkstandard 5G, der für die zahlreichen angekündigten und wünschenswerten Projekte von Minister Thomas Strobl notwendige Voraussetzung ist.“

Zur Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Landesdatenschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung bestätigt uns in der Überzeugung, dass der von Grün-Schwarz eingebrachte Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Mit ihrem Gesetzentwurf misst die Koalition mit zweierlei Maß. Während Unternehmen und Vereinen die ganze Härte der Datenschutzgrundverordnung spüren, können sich Behörden entspannt zurücklehnen. Grüne und CDU machen aus dem Landesdatenschutzbeauftragten, was die Kontrolle der Behörden angeht, einen zahnlosen Tiger. Weder darf er Bußgelder gegen Behörden verhängen, noch kann er Datenschutzverstöße mittels Zwangsmaßnahmen unterbinden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Regelungen selbst nach den Aussagen des Sachverständigen der CDU Prof. Heckmann und des Sachverständigen und ehemaligen Grünen-Abgeordneten Dr. Weichert höchst kritikwürdig bis rechtswidrig. So wird es Behörden beispielsweise erlaubt, den ursprünglichen Zweck einer Datensammlung zu ändern, Regelungen zum automatischen Datenabrufverfahren bleiben unkonkret.

Angesichts der vielen Bedenken wäre es sinnvoll, wenn die Koalition den Gesetzentwurf nicht diese Woche durchs Parlament jagen würde, sondern sich etwas Zeit für eine vernünftige Nachbesserung nähme. Wir wollen hoffen, dass Grün- Schwarz nicht wie schon beim Polizeigesetz wider besseres Wissen einen Gesetzentwurf durchs Parlament peitscht, dem die Rechtswidrigkeit anhaftet. Als konstruktive Opposition werden wir uns zumindest mit einem eigenen Änderungsantrag einbringen.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann habe mit Blick auf die Polizeieinsätze in der LEA Ellwangen gesagt, die Einsätze würden nicht seiner Kritik unterliegen, es habe sich um eine ernste Situation gehandelt, interne Kommunikationsabläufe kommentiere er in der Öffentlichkeit nicht, zugleich habe er deutlich gemacht, dass alles zu seiner vollen Zufriedenheit abgelaufen sei, die Vorwürfe des Staatsversagens habe er als „ungeheuerlich“ zurückgewiesen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Beim Versuch, den mehrfach angeschlagenen Innenminister und damit die schwankende grün-schwarze Koalition über Wasser zu halten, agiert Ministerpräsident Kretschmann alles andere als souverän. Offensichtlich ist der Widerspruch, den Polizeieinsatz nicht bewerten zu wollen, dann aber zum Ergebnis zu kommen, alles sei zur vollen Zufriedenheit abgelaufen. Der Ministerpräsident verlängert damit die Liste peinlicher Äußerungen der Landesregierung zur Situation in Ellwangen in der letzten Woche.

Offenbar hofft die grün-schwarze Koalition wie im Fall Sigmaringen, die Diskussion der Vorgänge in Ellwangen mit Worthülsen und Verunglimpfungen abwürgen zu können. Wir werden sehen, ob sie morgen im Landtag bereit und in der Lage ist, die zahlreichen Fragen der Opposition und der Bürger zu beantworten. Denn nicht nur die Opposition fragt sich, was es anderes war als das Entstehen eines rechtsfreien Raumes, wenn die Polizei in Ellwangen der übermächtigen Gewalt weichen musste und erst Tage später wiederkommen konnte. Und natürlich ist auch die von der Landesregierung getragene Kommunikationsstrategie fragwürdig, die die Öffentlichkeit zunächst von Informationen ausschließt und so dafür sorgt, dass die Landesregierung nicht tagelang als handlungsunfähig dasteht.“

In einer Großen Anfrage (Drucksache 16/3748) fragte die FDP-Landtagsfraktion nach Einzelheiten zum sogenannten „Konzept sicheres Sigmaringen“. Unter anderem wollte die FDP wissen,

  • welche Stellen das Konzept aufgrund ihrer Zuständigkeit konkret beschlossen haben,
  • mit welchen Argumenten sich der damalige Staatssekretär Jäger gegen die Veröffentlichung der die Affäre auslösende Pressemitteilung des Innenministers aussprach und
  • ob der Innenminister mit seiner Pressemitteilung einen Teil eines Papiers veröffentlichen wollte und veröffentlichen ließ, das von den entscheidenden Stellen nicht als zu veröffentlichendes Papier vorgesehen war.

Diese und weitere Fragen wurden von der Landesregierung inhaltlich nicht beantwortet. Eine Besprechung der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen am 09.03.2018 soll nach Angabe der Landesregierung lediglich der Ausgestaltung einer Einzelmaßnahme zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gedient haben. Nach früheren Darstellungen sollte in dieser Besprechung jedoch das „Konzept sicheres Sigmaringen“ beschlossen werden. Die Teilnehmer der Besprechung kannten die Pressemitteilung des Innenministeriums, die bereits am 07.03.2018 gefertigt wurde, nach Angaben des Innenministeriums nicht. Sie sei auch nicht mit der Kriminalpolizeidirektion abgestimmt worden.

Zum gestrigen Vorwurf der FDP, die vorgenannten zentralen Fragen werden durch das Innenministerium nicht beantwortet, sagte Innenstaatssekretär Würtenberger nach Angaben des SWR „Wir haben die Fragen der FDP/DVP beantwortet und dazu das gesagt, was es zu sagen gibt.“

Dazu sagte der der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offensichtlich setzt die Landesregierung in der Affäre Sigmaringen darauf, dass die Initiativen der Opposition zur Aufklärung des Sachverhalts mit blumigen Formulierungen ohne eine konkrete Beantwortung der Fragen ins Leere laufen. Journalisten und die Bevölkerung sollen so möglichst schnell ihr Interesse an der Sache verlieren.

Wir lassen dies der Landesregierung aber nicht durchgehen. In einem ersten Schritt werden wir die Landesregierung zur Nachbesserung der Antworten auffordern. Sollte die Landesregierung an der Aussage des Innenstaatssekretärs Würtenberger festhalten, werden wir unsere weiteren Möglichkeiten nutzen. Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir einen Minister und stellvertretenden Ministerpräsidenten durch die Anrufung des Verfassungsgerichts daran erinnert, dass das Fragerecht des Parlaments Verfassungsrang hat, die Landesregierung nicht nach Gutsherrenart mit der Opposition umgehen kann. Die Installation eines Untersuchungsausschusses ist eine weitere Möglichkeit, die wir nicht ausschließen.

Wir wollen wissen, wer das „Konzept sicheres Sigmaringen“ beschlossen hat. Wartete das Innenministerium mit der Veröffentlichung seiner am 07.03.2018 entworfenen Pressemitteilung zwei Tage, weil erst noch die Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen am 09.03.2018 das Konzept beschließen musste? Hat Innenminister Strobl, der selbst davon spricht, dass konkrete Einsatzmaßnahmen als Verschlusssache gelten, mit seiner Pressemitteilung, die nicht mit der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen abgesprochen und folglich auch nicht von ihr genehmigt war, einen Geheimnisverrat begangen? Hat Staatssekretär Jäger den Innenminister vor der Veröffentlichung genau darauf hingewiesen und hat ein auf die mediale Profilierung fixierter Innenminister diese Warnungen beiseite gewischt?“

 

Stellungnahme IM zu Sigmaringen

Zum Streit zwischen CDU und Grünen über die Ausgestaltung des Freiwilligen Polizeidienstes sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer sich wie die CDU im Koalitionsvertrag mit den Grünen beim Thema Freiwilliger Polizeidienst auf Prosa einigt, braucht hinterher nicht mit markigen Forderungen kommen. Statt auf Regierungsämter abzuzielen, hätte die CDU hart für eine gute Politik verhandeln müssen. Nun erleben wir am Beispiel des Freiwillige Polizeidienstes zum wiederholten Mal, dass in der angeblichen Komplementärkoalition die Grünen nicht nur in ihren Ministerien regieren, sondern auch in denen der CDU.“

 

Nach Auskunft des Finanzausschusses des Landtags hat die Landesregierung einen Bericht zur Einstellungsoffensive der Polizei dem Ausschuss vorgelegt, aufgrund der steigenden Zahl an Polizeischülern werden mehrere Standorte der Polizeihochschule für einen begrenzten Zeitraum erweitert, um mehr ausbilden zu können. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Darstellungen der Landesregierung zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten zeigen, dass die Koalition mit ihrem Versprechen von 1.500 zusätzlichen Polizeibeamten den Mund zu voll genommen hat. Die von ihr zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten geplanten Baumaßnahmen werden schon nach den aktuellen Planungen bis Ende 2019 dauern. Polizeiausbildung und Baumaßnahmen werden also unter widrigen Bedingungen parallel stattfinden. Es sind somit die Polizeianwärter, die ausbaden müssen, dass Grün-Schwarz die ersten zwei Jahre der Legislaturperiode ungenutzt verstreichen ließ. Dabei hatten wir von Anfang an vor den offenkundigen Engpässen bei der Polizeiausbildung gewarnt.“

Zur Meldung, Sozialminister Lucha wolle mit Innenminister Strobl ein neues Konzept zur Altersfeststellung angeblich minderjähriger Flüchtlinge vorlegen, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die seit langem bekannten Schwierigkeiten bei der Altersfeststellung beruhen vor allem auf dem Umstand, dass sich Sozialminister Lucha weigert, die Röntgenuntersuchung zur medizinischen Altersfeststellung zu empfehlen. Die Röntgenuntersuchung wird zwar von Gerichten als rechtmäßig anerkannt. Lucha behauptet aber gegenüber den Landesbehörden mit Duldung der CDU, die Untersuchung sei rechtswidrig.

Um die Altersbestimmung zu verbessern, müsste Sozialminister Lucha mit seinen Grünen diese Haltung aufgeben. Dass dies nicht längst passiert ist, zeigt, wie wenig Gewicht die regelmäßigen Forderungen von Innenminister Strobl haben.“

 

 

Zur Forderung nach Gesetzesverschärfungen im Strafrecht angesichts der Gewalt gegen Krankenhauspersonal sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Forderung kommt immer, wenn die CDU keinen Plan hat, aber die Bevölkerung beruhigen will. Richtig wäre es, dafür zu sorgen, dass die Gewalttaten aufgeklärt und konsequent sanktioniert werden. Leider notwendig und gut ist, dass viele Krankenhäuser bereits ihre Sicherheitsmaßnahmen erhöht haben. Die FDP wird sich des Themas im Landtag annehmen und die Entwicklung der Gewalt in Krankenhäusern und mögliche Konsequenzen daraus bei der Landesregierung abfragen.“

 

 

Zur Feststellung des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, wonach die Personalzuwächse bei den Verwaltungsgerichten nicht annähernd mit dem Zuwachs an Asylklagen mithalten können, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Asylklagen im Land mehr als verdoppelt. Natürlich kann auch Justizminister Wolf nicht unbegrenzt Verwaltungsrichter einstellen. Mehr Engagement der Landesregierung ist aber von Nöten. Mit 24 Richtern und 31 Servicekräften können die Verwaltungsgerichte die Folgen der Flüchtlingskrise nicht bewältigen. Dabei muss der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung in die Planungen einbezogen werden.

Angesichts der Verantwortung der Bundesregierung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration sollte Justizminister Wolf und seine CDU stärker im Bund vorstellig werden. Es kann nicht sein, dass die Politik der Bundesregierung unser Asylsystem vor die Wand fährt, die Folgen aber die Länder zu tragen haben. Wenn es nach politischen Verantwortlichkeiten gehen würde, müsste der Bund die zusätzlichen Richter bezahlen.“

Zur Presseberichterstattung, wonach Innenminister Strobl mit Blick auf minderjährige Flüchtlinge eine bessere Altersfeststellung will, „letzte Optimierungsmöglichkeiten“ sucht und fordert, wer keine Dokumente hat, wer bei der Altersfeststellung nicht mitwirkt oder sich gar verweigert, der sollte bis zum Beweis des Gegenteils als volljährig gelten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die wiederholten Forderungen von Innenminister Strobl und der CDU-Landtagsfraktion zur Verbesserung der Altersfeststellung angeblich minderjähriger Flüchtlinge sind nichts als heiße Luft. Denn seit Monaten dulden Innenminister und CDU-Fraktion, dass die Landesregierung gegen den Einsatz von Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung ankämpft. So behauptet das grüne Sozialministerium in einer mit dem Innenministerium gemeinsam herausgegebenen Empfehlung an die Behörden des Landes vom 01.08.2017, dass Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung rechtswidrig sind. Dabei haben bereits im Jahr 2015 Gerichte entschieden, dass Röntgenuntersuchungen sehr wohl zulässig sind.

Wenn es also Innenminister Strobl und der CDU ernst mit der Verbesserung der Altersfeststellung wäre, hätten sie längst die Auseinandersetzung mit den Grünen gesucht. Sie ziehen es aber offensichtlich vor, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und die praktische Politik den Grünen zu überlassen.“

Zur im Landtag debattierten Regierungsinformation zum Sicherheitsbericht 2017 des Innenministers sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP unterstützt die Polizei in ihrer Arbeit für die Sicherheit unserer Gesellschaft. Innenminister Strobl sollte der Polizeiarbeit nicht weiter im Wege stehen. Dazu gehört, dass er nicht wie im Fall Sigmaringen Details zu verdeckten Polizeimaßnahmen verrät und so die Arbeit der Polizei erschwert. Auch sollte er die Umsetzung der Empfehlungen der Evaluierung der Polizeireform nicht in das Jahr 2020 verschieben. Die Polizei muss schon heute organisatorisch gut aufgestellt werden.

Gleichzeitig muss Innenminister Strobl redlicher agieren. So geht die Darstellung des Innenministers, schon nach der Hälfte der Legislaturperiode werden die von der CDU versprochenen 1.500 zusätzlichen Stellen geschaffen haben, an der Realität vorbei. Baden-Württemberg wird nach dem Einstellungsplan der Polizei noch Ende 2019 ca. 620 Polizeibeamte weniger haben als am 31.12.2017. Auch wird die Bevölkerung in die Irre geführt, wenn Innenminister Strobl behauptet, die baden-württembergischen Behörden seien bei der Altersfeststellung von UMAs sensibilisiert. Denn gleichzeitig akzeptiert Strobl, dass das Sozialministerium trotz gegenteiliger Gerichtsentscheidungen den Behörden mitteilt, dass Röntgenuntersuchungen nicht zulässig seien.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Rundfunk-Staatsvertrag kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Weigerung der Landesregierung, bei der Übernahme der Datenschutz-Grundverordnung in das Medien- und Presserecht Vorschläge zur Verhinderung unnötiger Bürokratie und möglicher Eingriffe in die Pressefreiheit aufzugreifen. Weinmann:

„Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung, dass wir Freie Demokraten uns ausdrücklich zu den Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensicherheit bekennen. Gleichzeitig gilt es, zwischen dem Interesse des Datenschutzes und anderer Interessen wie im vorliegenden Fall der Pressefreiheit abzuwägen und eine tragfähige Balance zu finden. Wir müssen möglichst klare und handhabbare Regeln finden, damit unsere Unternehmen auch in der Lage sind, die Datenschutz-Vorgaben einzuhalten und nicht im Bürokratie-Wust ersticken. Die FDP/DVP-Fraktion hat auf der Basis kritischer Hinweise von den privaten Rundfunkanbietern und Medienunternehmen beziehungsweise ihre Verbände Änderungsanträge zum Gesetzentwurf formuliert. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, den Anträgen zuzustimmen. Grün-Schwarz lässt die privaten Medienunternehmen im Regen stehen.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte beantragt:

  1. eine Klarstellung, dass für die Aufsicht bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation zuständig ist;
  2. die Streichung der geplanten Verpflichtung der Medienunternehmen zur Speicherung und – auf Anfrage – zur Herausgabe von Verpflichtungserklärungen, Gegendarstellungen, Beschlüsse zur Unterlassung etc.;
  3. den Berichtigungsanspruch für unrichtige personenbezogene Daten nicht auch noch auf ein Recht auf „Hinzufügung einer eigenen Darstellung von angemessenem Umfang“ auszuweiten;
  4. eine Klarstellung, dass die Pflicht der Rundfunkanbieter zum Führen eines Verzeichnisses über die Datenverarbeitung zu nicht journalistischen Zwecken nicht für Einrichtungen gilt, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Dass die FDP/DVP-Fraktion den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnte, hängt laut Weinmann außerdem mit der so genannten Betrauungsnorm für Kooperationen zusammen, die in den Rundfunk-Staatsvertrag aufgenommen werden soll. Weinmann hierzu:

„Wenn ARD und ZDF gemeinsam Großgeräte anschaffen oder ihre Verwaltungen zusammenführen, bedeutet das einen effizienten Mitteleinsatz, was wir seitens der FDP/DVP-Fraktion selbstverständlich mittragen. Was wir aber ablehnen, sind Kooperationen beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten. Die Betrauungsnorm ist für die Kooperationen nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums auch gar nicht nötig.  Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich aus Pflichtbeiträgen. Und so kann es nicht angehen, dass ARD und ZDF mit diesem Privileg ausgestattet privaten Betreibern Konkurrenz machen.“

 

Nach einer Meldung der Südwestpresse wird Innenminister Strobl nach dem Abgang von Staatssekretär Jäger künftig nicht mit einem, sondern mit zwei Staatssekretären arbeiten. Der bisherige Amtschef Julian Würtenberger wird zum verbeamteten Staatssekretär befördert, der aktuelle Landtags-Vizepräsident Wilfried Klenk wechselt als weiterer Staatssekretär ins Innenministerium. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Benennung von zwei Staatssekretären als Ersatz für den nach Berlin geflohenen Staatssekretär Jäger treibt die Landesregierung die Kosten für die eh schon zu kopflastige Spitze der Landesverwaltung weiter in die Höhe. Künftig sieht man die Regierung vor lauter Staatssekretären nicht mehr. Dem Steuerzahler kommt dies teuer zu stehen.“

 

Zu den Aussagen der Polizeigewerkschaft, wonach die 1500 zusätzlichen Stellen bei der baden-württembergischen Landespolizei in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erreichen seien, sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun bestätigen sich die Warnungen der FDP der letzten beiden Jahre. Die Infrastruktur und die Ausbildungskapazitäten der Landespolizei reichen gar nicht aus, um das 1500er Ziel in dieser Legislaturperiode überhaupt zu erreichen!“ Es sei von vornherein klar gewesen, dass die von der FDP angestrebte Zahl 1000 realistisch war und die 1500 aus dem Koalitionsvertrag bzw. dem CDU-Wahlprogramm reiner Wahlbetrug. Besonders verwerflich sei in diesem Zusammenhang, dass Innenminister Strobl einerseits ständig Erfolgsmeldungen verbreite, die völlig an der Realität vorbei gingen und andererseits nichts tue, um die bitter notwendigen Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsvoraussetzungen zu verbessern.

„Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit werden verdeckte Kräfte des Landeskriminalamts bei den Ermittlungen insbesondere im Prinzenpark tätig sein“, zitierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu Beginn seiner Ausführungen in der von seiner Fraktion beantragten Debatte Innenminister Thomas Strobl aus der Pressemitteilung seines Ministeriums vom 9. März 2018. Mit dieser geschwätzigen Ankündigung hätte Strobl sowohl Polizeikonzepte durchkreuzt als auch Freund und Feind gegen sich aufgebracht, stelle Rülke fest.

Nach Aussagen des Fraktionsvorsitzenden könne man die Kritik daran von SPD und FDP als Oppositionsgetöse abtun. Aber Rülke zitierte auch die Aussage der Deutschen Polizeigewerkschaft dazu: „Der Ärger in der Polizei über die Informationspolitik des Ministers reicht bis in die Führungsebene.“ –  „Wo leben wir denn?“, habe deren Vorsitzender Ralf Kusterer empört gefragt, wie Rülke erinnerte und stellte fest, dass sich diesen Vorwürfen auch die andere Polizeigewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei (GDP), angeschlossen hätte. Sogar der CDU-Koalitionspartner Grüne attestierte: „Die Lage in Sigmaringen mit verdeckten Ermittlern lösen zu wollen scheint weit übertrieben.“ Übersetzt hieße dies laut Rülke, dass sich der Minister aufspiele. Laut SWR-Radiosendung vom 14.3. nähmen viele in der CDU das Vorgehen in Sigmaringen zum Anlass, um richtiggehend über Strobl abzulästern und ihrem Frust über ihn freien Lauf zu lassen. „Er sei unfähig, kümmere sich um nichts, arbeite sich nicht in Themen ein. Große Teile der Fraktion halten ihm Führungsschwäche vor. “, zitierte Rülke.

„Wie reagiert nun Herr Strobl?“, fragte Rülke und gab die Antwort: „Er schickt seinen Staatssekretär vor, der beschwichtigte, dass die Ankündigung auch abschreckenden Charakter hätten. Welch beispielloser Nonsens!“ so Rülke: „Wenn Polizisten zur Abschreckung geschickt werden; weshalb kommen die dann verdeckt? Will man also im Innenministerium, dass der Einsatz verdeckter Kräfte vor Ort besonders gut bekannt ist?“ Das hätte man dann auch im Innenministerium begriffen und die Strategie geändert, stellte Rülke fest.  „Nun betritt Strobl persönlich die Bühne“, so der Fraktionsvorsitzende und dieser stelle spitzfindig fest – Zitat Strobl: „Es war nicht von verdeckten Ermittlern, sondern von verdeckten…Ermittlungen die Rede.“ Die gesamte Kriminalpolizei bestehe nach Aussagen Strobls schließlich aus verdeckten Ermittlern, weil sie ja keine Uniform trügen. Rülke fragte: „Warum, Herr Strobl, fällt Ihnen das erst am Montag ein, während Ihr Staatssekretär am Sonntag noch von Abschreckung sprach?“

Außerdem stimme das gar nicht, kritisierte Rülke und legte dar, dass der §353b STGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) ein polizeiliches Ermittlungsverfahren auslösen könne, beispielsweise gegen den Innenminister Strobl selbst. „Und wenn diese Polizeibeamten, Herr Strobl, bei Ihnen in Heilbronn an der Haustür klingeln, dann kommen die nicht als verdeckte Ermittler, sondern zeigen Ihnen ihre Dienstmarke!“, so Rülke.

„Apropos“, so der Fraktionsvorsitzende an die Adresse des Innenministers, „Ich habe gelesen, Sie seien ‚zusammengezuckt‘, als Sie vom Vorwurf des Geheimnisverrats gehört hätten. Denn – so werden Sie zitiert – in manchen Staaten stehe darauf die Todesstrafe. Ich kann Sie aber beruhigen: Nicht in Baden-Württemberg. Es liegt mir am Herzen, Sie darauf hinzuweisen. Bei der Kompetenz, mit der Sie Ihr Amt ausüben, kann dieses Haus nämlich nicht sicher annehmen, dass Sie das auch wissen!“

Rülke konstatierte, dass damit der Wendungen aber nicht genug seien. Er zitierte die Schwäbische Zeitung vom 14.03: „Laut mehrerer Insider war dabei deutlich mehr geplant, als nur Kriminalbeamte in Zivil einzusetzen.“ „Wenn das stimmt, dann hätte der Minister gelogen!“, so Rülke und stellte fest, dass Strobl mit seiner Pressemitteilung die Pläne ernsthaft gefährdet hätte. „Wenn das stimmt, dann hätte der Minister die Polizeiarbeit sabotiert!“, kritisierte Rülke scharf.

Das wiederum hätte, so Rülke, zahlreiche Rückfragen der Medien ausgelöst und im Umgang mit diesen Rückfragen drehte dann das Ministerium die nächste Pirouette. „Angaben zu…operativen Einzelmaßnahmen …erfolgen…grundsätzlich nicht.“ so gab Rülke die Auskunft aus dem Hause Strobl wieder. „Ach ja? Dann wenden wir uns doch wieder der Stroblschen Pressemitteilung zu, gewissermaßen dem Auslöser allen Übels. Ich darf nochmals zitieren: ‚…werden verdeckte Kräfte des LKA …insbesondere im Prinzenpark (!) tätig sein.‘ Wo fängt bei Ihnen eigentlich die operative Einzelmaßnahme an, wenn der Prinzenpark in Sigmaringen keine ist?“, so Rülke.

Als Fazit attestierte Rülke Strobl kapitale Fehler: Durch Geschwätzigkeit und Renommiersucht des Ministers sei ein Ermittlungsprojekt kaputt gemacht und Ermittler seien gefährdet worden. Dann sei dreimal die Verteidigungslinie gewechselt, dabei nach Kräften vertuscht und nichts Geringeres als die Öffentlichkeit glatt belogen worden.

„Sie sind mit dem Amt des Innenministers des Landes Baden-Württemberg heillos überfordert!“, so Rülke abschließend.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich zu öffentlichen Beratungen über einen FDP-Antrag zur ‚Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe‘ im Bildungsausschuss des Landtags:  „Grün-Schwarz brüstet sich mit einer Milliarde Euro, die sie bis zum Ende der Legislaturperiode für die Digitalisierung in Baden-Württemberg insgesamt investieren wollen. Gleichzeitig lässt die Landesregierung die Schulen und ihre Träger seit 2016 bei ihrer Digitalisierung im Regen stehen. Im Jahr 2016 hatten sich Land und Kommunen bereits auf Multimediaempfehlungen geeinigt. Seitdem verstaubt das Papier in der Schublade. Vorschläge der kommunalen Landesverbände stießen schon bei Grün-Rot auf taube Ohren.“

Zu dieser offenkundigen Verweigerungshaltung passe auch laut Kern, dass Grüne und CDU die anwesenden Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in der heutigen Ausschusssitzung nicht die Gelegenheit zur Stellungnahme geben wollten, was die Fraktionen von SPD und FDP beantragt hatten. „Dieser unfreundliche Akt gegenüber den Sachverständigen zeigt, dass die Koalition sich bei ihren Versäumnissen in ihrem Prestigeprojekt ‚Digitalisierung‘ kalt erwischt fühlt. Die Kultusministerin führt zur Verteidigung an, Baden-Württemberg müsse die Förderkriterien für das Programm des Bundes abwarten. Sie berichtete jedoch von Bayern, wo ein eigenes Landesprogramm zur Digitalisierung der Schulen unmittelbar bevorstehe. Immerhin bekannte sich die Kultusministerin in der Debatte zu den Multimediaempfehlungen und bekundete ihre Absicht, die Digitalisierung der Schulen zügig anzugehen. Dass sich dann die grün-schwarze Regierungsmehrheit nicht zum Antrag der FDP-Fraktion auf Aufnahme von Gesprächen der Regierung mit den kommunalen Landesverbänden und eine Beteiligung der Freien Schulen an den Förderprogramen durchringen konnte, steht zu den Aussagen der Ministerin in einem beunruhigenden Widerspruch“, so Kern.

Nach einem Online-Bericht auf Schwaebische.de vom 13.03.2018  und einem Bericht in der Schwäbischen Zeitung vom 14.03.2018 haben die öffentlichen Aussagen von Innenminister Strobl zum Einsatz verdeckter Kräfte in Sigmaringen dazu geführt, dass diese monatelang geplante Polizeiaktion „auf Eis“ gelegt werden musste. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Sollte der Bericht in der Schwäbischen Zeitung zutreffen, so ist klar erkennbar, dass Innenminister Strobl in seinem Amt fehl am Platze ist. Daher fordere ich für den Fall, dass der Bericht der Zeitung zutrifft, den Rücktritt des Innenministers!“

Zur Rechtfertigung der Bekanntgabe verdeckter Ermittlungen der Polizei gegen kriminelle Ausländer in Sigmaringen durch Innenminister Strobl sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Verteidigung von Strobl ist hanebüchen. In seiner Pressemitteilung spricht der Innenminister  von verdeckten Kräften des Landeskriminalamts. Damit ist klar, dass es sich um verdeckt arbeitende Ermittler handelt. Diese Polizisten aber, die nicht als Polizeibeamte erkennbar in Sigmaringen eingesetzt werden sollten, hat Innenminister Strobl nun geoutet“