Zu den heute vorgestellten Planungen von Sozialminister Lucha und der Landesregierung, wie sie mit einem novellierten Landespflegegesetz die Strukturen vor Ort stärken wollen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Die heute vorgestellte Novellierung des Landespflegegesetzes kann nur ein erster Schritt sein. Eine bessere Vernetzung der Angebote und einen Fokus auf die Strukturen vor Ort zu richten, ist zweifellos richtig. Ich fordere aber, ein Augenmerk auf die Betreuung in der eigenen Häuslichkeit zu richten. Wir haben hier bereits vor einigen Jahren ein Modell für eine 24-Stunden-Betreuung nach österreichischem Vorbild vorgelegt. Mit dem Berufsbild des Personenbetreuers könnten Brücken aus dem Graubereich heraus gebaut werden. Daneben muss es aber auch darum gehen, die Pflegefachkräfte von bürokratischen Hürden zu befreien. Ich nehme die Klagen über überbordende Dokumentationen und Mehrfachprüfungen von MDK und Heimaufsicht ernst. Dieses Problem muss Minister Lucha endlich angehen. Wenn er einen Mangel an Pflegeplätzen im stationären Bereich abwenden will, dann muss endlich auch die strikte Einzelzimmervorgabe für bestehende Heime ab dem Jahr 2019 gelockert werden. Hier werden ohne Not bewährte Angebote aus dem Markt gedrängt, bei denen ein Umbau auf Einzelzimmer wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Pflege muss bezahlbar bleiben.“

Hinweis: Das genannte Positionspapier ist wie folgt abrufbar http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/positionspapier-zur-einfuehrung-eines-foerdermodells-zur-24-stunden-betreuung-in-der-eigenen-haeuslichkeit.pdf

Zur heutigen Landtagsdebatte über die Entwicklung des Informationsverhaltens der Jugendlichen, sagt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist in Zeiten, in denen Digitalisierung in aller Munde ist, nur wenig verwunderlich, dass sich das Informationsverhalten der Jugendlichen entsprechend angepasst und sich verändert hat. Wichtig ist für uns in diesem Zusammenhang die Sensibilisierung der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler aber auch der Eltern für Fragen im Umgang mit Informationsbeschaffung im Internet. Fragen, wie und ob die Beschaffung belastbarer Informationen, die eine solide Meinungsbildung erlauben, im digitalen Zeitalter von Facebook, Twitter, Fake News und Populismus überhaupt noch möglich ist. Wie man Alternative Fakten entlarvt und welche Faktoren eine sachgerechte Diskussion garantieren und helfen, nicht Opfer eines Shitstorms zu werden.

Die Lebenswelt von heute sowie die Herausforderungen, die auf die jungen Erwachsenen beim Eintritt in die Berufstätigkeit zukommen werden, müssen sich im Bildungsalltag widerspiegeln. Die Digitalisierung von Schulen begreifen wir Freie Demokraten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, derer wir uns nicht entziehen dürfen. Die Landesregierung hat sich mit den Kommunen bereits im Juni 2016 auf Multimedia-Empfehlungen zur Digitalisierung an Schulen geeinigt. Allerdings, so scheint es, ist seit dem nicht viel passiert. Ziel muss es aus unserer Sicht sein, dass rechtzeitig vor dem Beginn des neuen Schuljahres 2018/19 eine verbindliche Vereinbarung vorliegt und angegangen werden kann. Digitale Lehrmethoden müssen flächendeckend in den Unterricht mit einbezogen werden, um die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Kommunikation per Video, digital erweiterte Realitäten und Interaktion in sozialen Netzwerken werden die Arbeits- und Lebenswelt der Jugendlichen von heute prägen.

Im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten Kinderschutzkonzept Baden-Württemberg, das aus vier Bausteinen besteht, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Das vorgelegte Kinderschutzkonzept für Baden-Württemberg begrüße ich. Es ist erfreulich, dass sich alle 46 Jugendämter bereit erklärt haben, dieses anzuwenden und konstruktiv mitzuarbeiten. So können die Standards weiterentwickelt und die Hilfen für die betroffenen Kinder und Familien verbessert werden.

Beim Thema Erkennen von Gefährdungen und Übergriffen fordere ich die Einrichtung von Kinderschutzambulanzen an den Krankenhäusern. Diese interdisziplinären Kompetenzteams ermöglichen, Misshandlungen in all ihren Facetten zu erkennen und dann auch wirkliche Hilfe anbieten zu können. Diese Forderung erhebe nicht nur ich seit Jahren, diese wird von der Ärzteschaft ebenso eingefordert wie sie Ergebnis einer Enquetekommission des Landtags waren. Dem guten ersten Schritt des Kinderschutzkonzeptes müssen nun die Kinderschutzambulanzen folgen. Des Weiteren muss das maßgebende Bundesrecht modernisiert werden, um ein Arbeiten Hand-in-Hand und ohne Brüche zu ermöglichen.“

Im Rahmen der Beratung des Staatshaushaltsplans des Ministeriums für Soziales und Integration im Landtag von Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher Jürgen Keck:

„Wir beraten einen Sozialhaushalt, der von einer deutlichen Schieflage gekennzeichnet ist. In vielen Bereichen wachsen die Ausgaben. Im Bereich der Integration behilft sich grün-schwarz sogar mit dem Trick, die 70 Millionen Euro des Pakts für Integration im Jahr 2019 auf Null zu setzen, weil dieser befristet ist. Wer glaubt denn aber, dass die über 1.000 Stellen für Integrationsmanager und Integrationsbeauftragte ab dem Jahr 2019 nicht mehr erforderlich sind? Sollen das dann die Kreise und Gemeinden selbst zahlen?

Auf der anderen Seite sehen wir drastische Kürzungen bei den Krankenhausinvestitionen. Hatten die Grünen noch im Landtagswahlkampf 600 Mio. Euro pro Jahr gefordert, so kürzen sie jetzt drastisch im Doppelhaushalt um 30 Millionen Euro. Dann stellen sich die Grünen und ihr Minister sogar noch mit der Chuzpe hin und behaupten, dass alle sinnvollen Investitionen der nächsten zehn Jahre finanziert seien. Woher wollen Sie denn heute wissen, was die nächsten Jahre noch an Bedarfen erkennbar wird? Oft genug reichen die Zuschüsse nicht aus. Über dieses Thema wird noch zu sprechen sein!

Der grün-schwarze Kürzungs-Makel haftet wie Mehltau am bunten Strauß der Ausgabenzuwächse. Generell läuft die Sozialpolitik nicht sonderlich rund. Die Förderung der Schulen für Physiotherapeuten hätte längst angepasst werden müssen. Das Sozialministerium konnte sich nicht durchsetzen, wie Staatssekretärin Mielich im Plenum am 27. September selbst zugegeben hat. Nun gibt es immerhin einen Arbeitskreis.

Zum Psychisch-Kranken-Hilfegesetz hätte dem Landtag bis Ende November berichtet werden müssen – bisher Fehlanzeige. Zum Jahresende müsste zum Wohn- Teilhabe und Pflegegesetz die Evaluation vorliegen – so lange ist das Jahr nicht mehr. Auch beim Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz musste es Hoppla-Hopp gehen. Statt deutlicher Ausgaben- und Stellenzuwächse bräuchte es mehr Effektivität und Effizienz des staatlichen Handelns und mehr Planungssicherheit.“

Zur heutigen Berichterstattung über die in Ulm eingerichtete Hotline für Kinderschutz, an die sich Rat suchende behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zähnärzte bei einschlägigen Verdachtsfällen der Kindswohlgefährdung wenden können sagte der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Ich schätze die wertvolle Arbeit der Hotline für Kinderschutz und bin stolz, dass diese bundesweite Medizinische Kinderschutzhotline in Baden-Württemberg eingerichtet ist. Dieses gute und sinnvolle Angebot sollte nun dringend durch Kinderschutzambulanzen an den Krankenhäusern ergänzt werden. Diese interdisziplinären Kompetenzteams ermöglichen, Misshandlungen in all ihren Facetten zu erkennen und dann auch wirkliche Hilfe anbieten zu können. Diese Forderung erhebe nicht nur ich seit Jahren, diese wird von der Ärzteschaft ebenso eingefordert wie sie Ergebnis einer Enquetekommission des Landtags waren.“

Im Rahmen einer aktuellen Debatte auf Antrag der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel: „Droht der Pflegenotstand in baden-württembergischen Kliniken? Was kann die Politik tun?“  sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Hinsichtlich der Pflege liegen spätestens seit der Enquete-Kommission alle Erkenntnisse auf dem Tisch. Ein Impulsprogramm Pflege ist jetzt das Gebot der Stunde. Ein solches muss an den Ursachen ansetzen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Deshalb helfen gesetzliche Mindest-Pflege-Schlüssel nichts. Die Kliniken wissen selbst am besten, welches Personal sie brauchen. Hierfür fehlt es am nötigen Geld, nicht am Willen. Deshalb ist es ein verhängnisvoller Fehler, wenn die Landesregierung die Investitionsförderung drastisch reduziert. Das Argument, man müsse sparen, hat einen mehr als schalen Beigeschmack, wenn man sieht, wie in anderen Bereichen diese Landesregierung das Geld mit beiden Händen ausgibt. Das ist im Bereich der Umweltverwaltung mit 225 neuen Stellen und den gestern bekannt gewordenen zweistelligen Millionensummen für entsprechende Programme eindrucksvoll zu besichtigen. Die Absenkung bei den Krankenhausinvestitionen führt dazu, dass laufende Betriebsgelder, mit denen das Personal zu zahlen wäre, für Investitionen umgeleitet werden muss. Ebenso ist es ein unhaltbarer Zustand, wie Baden-Württemberg beim Landesbasisfallwert und den Ausschüttungen aus dem Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) abschneidet. Es kann nicht sein, dass wir hier ein weit überdurchschnittliches Lohn- und Kostenniveau haben, Milliarden von Euro an Solidarität mit anderen Bundesländern leisten und dann unter dem Strich schlechter dastehen. Diese Probleme müssen nun kraftvoll angegangen werden. Im Verbund mit einer Imagekampagne für die Pflegeberufe wären dies die richtigen Bausteine. Gesetzliche Mindestschlüssel sind hingegen Augenwischerei, die zu erheblicher Bürokratie führt, die bekanntlich viel Geld kostet.“

Im Zuge der zweiten Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz am 25. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Beratungsverlauf hat gezeigt, dass es der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf um tatsächliche Verbesserungen geht und sie offen gegenüber den berechtigten Belangen der betroffenen Personen sowie den Stadt- und Landkreise ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den angemessenen Ausgleich der Mehrausgaben. Hier stehen mindestens drei Millionen Euro Steuergelder im Raum. Nach Inkrafttreten zum 1. November muss es spätestens in einem Jahr eine Evaluation dahingehend geben, wie sich die Instrumente in der Praxis bewährt haben. Mir ist die Frist zur Überprüfung aus dem Prostitutionsschutzgesetz des Bundes mit Beginn im Jahr 2022 und Vorlage im Bundestag spätestens im Jahr 2025 deutlich zu spät. Menschenhandel und ausbeuterisches Vorgehen sind für mich nicht hinnehmbar. Es muss schneller überprüft werden, ob die Gesetze wirksam helfen.“

Im Zuge der ersten Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz am 12. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der eingebrachte Gesetzentwurf des Landes muss zu tatsächlichen Verbesserungen für die Betroffenen führen. Menschenhandel und ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind für uns nicht hinnehmbar. Es kommt also auf eine gute Anwendung des Bundesgesetzes an. Die Kreise müssen bei dieser neuen Aufgabe die Kosten angemessen erstattet bekommen. Hier liegt noch viel im Argen. Warum setzt das Land nur die Kosten für Aufwendungen des mittleren Dienstes, also mit Berufsausbildung, an, wenn andererseits im Bereich der Integration keine Qualifikation hoch genug sein kann und ein Universitätsabschluss für Integrationsmanager gefordert wird? Wie sieht es mit den Dolmetscherkosten aus und kann jemand, der auf Dolmetscher angewiesen ist, wirklich selbstbestimmt arbeiten und seine Rechte einfordern? Hier bräuchte es andere Regelungen und deshalb muss auch der Bund sein Gesetz in einigen Jahren kritisch hinterfragen, ob es die Ziele erreicht hat. Alibi-Beratungen nützten niemanden und kommen mehr als Placebo daher, als dass sie für die Verbesserung der Situation der Betroffenen – zumeist Frauen – taugen. Auch das Hoppla-Hopp-Inkrafttreten schon zum 1. November halten wir für verfehlt, gilt es doch, Kompetenzstrukturen erst noch aufzubauen. Auch brauchen wir eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verwaltungsbehörden, um Wissens- und Kompetenzbrüche zu vermeiden. Der Gesetzentwurf ist in meinen Augen ein Auftakt, dem noch ein Klärungsprozess folgen muss.“

Nach turbulenten Beratungen im Bildungsausschuss über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes kritisierten der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und das Mitglied im Sozialausschuss des Landtags, Jochen Haußmann, die grün-schwarze Regierungskoalition für deren Uneinsichtigkeit.

Kern:  „Die grün-schwarze Koalition ist sich ihrer Sache offenbar selbst alles andere als sicher. Nachdem die Regierungsfraktionen erklärt hatten, dem Antrag von SPD und FDP auf Anhörung der Privatschulverbände und des Physiotherapie-Verbands nicht zuzustimmen, wurde in der Abstimmung eine Mehrheit für den Antrag festgestellt. Die Verbandsvertreter wurden angehört. Grüne und CDU setzten dann jedoch ihre Scheuklappen auf und ignorierten die aus Sicht der FDP-Fraktion sehr berechtigten Einwände gegen Teile des Gesetzentwurfs. Den Antrag der FDP-Fraktion auf wissenschaftliche Begleitung der Bürokratie verursachenden Regelung zum Ausgleichsanspruch von freien Schulen, die auf Schulgeld verzichten, lehnte die Regierungsmehrheit ebenso ab wie einen Antrag von SPD und FDP auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission zur Berechnung eines fair und realistisch berechneten Zuschusses für die Physiotherapie-Schulen. In der Debatte schoben sich Grüne und CDU aber nur gegenseitig die Schuld für das Versäumnis zu. Die CDU verwies auf die Zuständigkeit des grün geführten Sozialministeriums. Die Grünen, die im Wahlkampf für eine kostenlose Physiotherapeuten-Ausbildung eintreten, äußerten sich nur schmallippig.

In der gemeinsamen Ablehnung des Antrags fanden die Koalitionspartner dann aber wieder zueinander. Heute haben die Koalitionäre wahrlich kein Glanzstück höherer Regierungskunst abgelegt.“

Haußmann: „Die Schulen für Physiotherapie, die sich fast ausschließlich in freier Trägerschaft befinden, werden bei der Bezuschussung in der Schularten-Gruppe  ,übrige Berufskollegs‘ geführt und erhalten den einheitlichen Durchschnittssatz dieser Schularten-Gruppe als Zuschuss. Wie der Deutsche Verband für Physiotherapie ausführt, entspricht der Zuschusssatz damit nicht der tatsächlichen Kostenstruktur an den Physiotherapie-Schulen, da diese insbesondere für den praktischen Unterricht eine viel umfangreichere Ausstattung und mehr Lehrpersonal als Berufskollegs benötigten. Da nun der Gesetzentwurf der Landesregierung das zulässige Schulgeld auf eine maximale Höhe von durchschnittlich 160 Euro pro Schüler und Monat begrenzt, werden die Physiotherapieschulen in eine existenzgefährdende Lage manövriert. Die Verweigerungshaltung der Landesregierung gegenüber einem Zuschuss für die Physiotherapie-Schulen, der ihrer tatsächlichen Kostenstruktur entspricht, macht uns Freie Demokraten angesichts der Tatsache, dass Physiotherapeuten dringend gesuchte Fachkräfte sind, schlicht sprachlos.“

Zur Meldung, aus Sicht der Landkreise würden Integrationsmanager, die Flüchtlingen bei der Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt helfen, auf Jahre hinaus gebraucht, erklärte Jürgen Keck, der integrationspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Nach wie vor liegt mir keine plausible Erklärung vor, warum Minister Lucha in zwei Jahren 116 Millionen Euro für 1.000 Integrationsmanager ausgeben möchte, obgleich bereits Integrationsbeauftragte mit Millionensummen gefördert werden. Es existieren bereits die ,Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)‘, die Jugendmigrationsdienste (JMD) und ein großes Netzwerk ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.

So sehr ich die Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Landkreistages, Alexis von Komorowski, teile, dass die Integration der Flüchtlinge eine Aufgabe darstellt, die uns über eine ganze Generation hinweg begleiten wird, so wenig überzeugt mich der Glaube, das könne primär über den Einsatz von Integrationsmanagern gelingen, die in der gewünschten Anzahl ohnedies nicht schnell zu akquirieren sein dürften. Zudem ist nach wie vor nicht geklärt, wie es nach 2018 weitergeht und wer dann die Kosten übernehmen wird, da die gezahlten Bundesmittel nicht, wie in anderen Ländern, 1:1 an die Kommunen gehen, sondern teilweisen ihren Umweg über die Landesregierung nehmen.

Die Kommunen wissen letztendlich am besten, auf Basis welcher Maßnahmen der größte Integrationsnutzen entsteht. Minister Lucha aber reklamiert dieses Verteilungsrecht für sich.

Indem der Sozial- und Integrationsminister laut Angaben des Gemeindetags von insgesamt 780 Millionen Euro nur 320 Millionen Euro für 2017 und 2018 an die Kommunen weiterreicht, bleibt er den Nachweis schuldig, ob der Löwenanteil der Bundesmittel eine effektive Verwendung im Interesse der Kommunen findet, die letztendlich die Integrationsarbeit koordinieren und leisten müssen.“

Als „absolut falsches Signal“ und „bedauerliche Heimlichtuerei“ bezeichnete der familienpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Jürgen Keck, die Pläne der Landesregierung, die Zuschüsse bei Mehrlingsgeburten um 30 Prozent zu kürzen.

Er erinnerte daran, dass die grün-schwarze Regierung diese Zuschüsse bereits bei den Haushaltsberatung 2017 streichen wollte. „Nur durch massiven Einsatz der Opposition konnte das aufgedeckt und verhindert werden“, erinnerte Keck. „Gerade Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen) haben besonderen Unterstützungsbedarf. Zum erhöhten Einsatz, den die Eltern bei der Fürsorge für diese Kinder bringen müssen, sollte der Staat bei den praktischen Dingen, wie etwa bei Bettchen oder Kinderwägen, helfen“, so Keck. Er kündigte an, bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen im Herbst die Rücknahme der Kürzungen zu beantragen. Keck bedauerte: „Es ist nur schade, dass diese Landesregierung und vor allem Sozialminister Lucha für Familien mit Mehrlingen so wenig übrig haben.“

„Prävention wird ein immer wichtiger werdender Faktor im Leben älterer Menschen. Aktive Teilhabe ist dafür unerlässlich, denn sie eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren“, erklärte heute Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, bei der Begrüßung von über 240 Gästen beim Liberalen Seniorentag 2017.

„Wer sich einbringt und sozial interagiert, hat gute Chancen, länger fit und leistungsfähig zu bleiben. Umso entscheidender ist die Aktivierung aus eigener Motivation. Die Politik ist gefordert, hier die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu zählt auch, für ältere Menschen passende Mobilitätskonzepte zu entwickeln, die es ihnen erlauben, bequem und sicher ihre Reiseziele zu erreichen“, so Rülke im voll besetzten Plenarsaal des Landtags.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, betonte: „Moderne Sozialpolitik muss die Potenziale von Menschen freisetzen und Chancen erschließen. So bringt insbesondere persönliches Engagement für alle Beteiligten großen Nutzen. Für die anderen, welchen konkret eine Leistung zuteilwird, für sich selbst, weil man positive Rückmeldungen erhält und vital bleibt, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes, die sozialer und lebenswerter wird.“

Zum nunmehr neunten Mal führte die FDP-Landtagsfraktion in Zusammenarbeit mit der Liberalen Senioren Initiative (LSI) den Liberalen Seniorentag durch, zu dem ausgewiesene Experten eingeladen sind.

Unter dem Titel „Aktive Teilhabe als Prävention – Mobilität: Soziale Dimensionen und physische Aspekte“ wurden wesentliche Fragen diskutiert, die für die Lebenssituation älterer Menschen entscheidend sind.

In seinem Grußwort ging der Vorsitzende der Liberalen Senioreninitiative Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Allehoff, auf die immer wichtiger werdende Rolle des bürgerschaftlichen Engagements ein und machte dies an konkreten Beispielen deutlich. Allehof betonte darüber hinaus, dass die Mehrheit der Menschen so lange als möglich im vertrauten Umfeld leben wollten. Umbauten mit dem Ziel der Barrierefreiheit seien ein zentraler Baustein um Mobilität als Voraussetzung der Teilhabe ermöglichen zu können.

Professor Dr. Dr. Andreas Kruse ging in seinem Vortrag „Mobilität ist Leben – Ein Konzept für die Gesellschaft des langen Lebens“ anhand der Physiologie auf die Relevanz der Mobilität in körperlicher und geistig/seelischer Hinsicht ein. Kontrollierte physische Aktivitäten hätten unbestreitbare positive Wirkungen auf Nervenzellen und die DNA und verbesserten die Erfolge kognitiver Trainings. Es gehe um ein neues Wahrnehmen und den Offenheitsbegriff auch sich selbst gegenüber als Grundlage guten Lebens. Mobilität müsse ins Zentrum gestellt und umfassend gesehen werden. Nämlich in körperlicher, kognitiver und emotionaler Hinsicht. Diese sei entscheidend für die Perspektivität. Zudem gehe es darum, in Sorgestrukturen zu Leben. Selbst Sorge empfangen, aber auch für andere sorgen und sich aktiv zum Nutzen für die Gesellschaft und sich selbst aktiv einbringen seien zentrale Begrifflichkeiten. Demokratie sei gefährdet, wenn man sich zurückziehe. „Der Staat muss Gelegenheitsstrukturen für Generationenbegegnungen schaffen. Das Alter und die Potenziale des Alters zum Nutzen der Gesellschaft müssen mehr als Thema des öffentlichen Raums gesehen werden“, forderte Kruse. Er arbeitete in seinem Vortrag zudem die große Bedeutung der Rehabilitation in allen Lebenslagen heraus. Nicht nur bei Pflegebedürftigkeit, selbst im Stadium der Palliativversorgung ließen sich unbestreitbare Erfolge durch entsprechende Maßnahmen wie beispielsweise der Physiotherapie belegen. Nicht das Alter sei maßgebend für die Effekte der Reha, vielmehr die Plastizitätsgeschichte. Deshalb seien umfassende Bildung und eine Vielzahl von Anreizen und Interessen – also Offenheit – von Bedeutung. Soziale Aktivität und ein Leben des Freiheitsbegriffs im Sinne von Alexis de Tocqueville seien nicht nur elementar für eine demokratische Gesellschaft, sie diene der eigenen Prävention und Lebenszufriedenheit. Er ermunterte, dass gerade ältere Menschen sich verstärkt einbringen und einmischen sollten.

Professor Dipl.-Ing. Karl E. Noreikat arbeitete in seinem Vortrag „Physische Mobilität als Bedarf und als Grundbedürfnis“ die Entwicklung der Mobilität sowie Konzepte der Zukunft heraus. Dabei ging er auf die Rolle der Vernetzung der Verkehrsträger sowie alternative Antriebe ein. Statt mit Verboten zu agieren, sollte die Attraktivität der einzelnen Verkehrsträger erhöht werden. Barrierefreiheit sei hier eine unverzichtbare Voraussetzung.

Dokumentation: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/dokumentation-liberaler-seniorentag-2017.pdf

Im Zusammenhang mit der heutigen Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, die anlässlich ihrer heutigen Vertreterversammlung das in ihrem Auftrag erstellte Gutachten zu den Auswirkungen einer Bürgerversicherung für die zahnmedizinische Versorgung vorstellt, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Das Gutachten zu den Auswirkungen einer Bürgerversicherung auf die zahnärztliche Versorgung im Land ist ein wertvoller Baustein zur Versachlichung der Debatte. Das unselige Gerede von einer vermeintlichen Gerechtigkeit, mit dem die SPD und die Grünen die medizinische Versorgung nivellieren und letztlich verschlechtern wollen, muss endlich beendet werden. Wir brauchen den Wettbewerb zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Die Länder mit Einheitskassen haben eine schlechtere Versorgung und erst recht eine Zwei-Klassen-Medizin. Die Argumente für die Beibehaltung unserer hochwertigen Gesundheitsversorgung habe ich bereits in einem umfassenden Papier resümiert. Es freut mich, dass nun für den zahnärztlichen Bereich weitere Fakten hinzukommen.“

Hinweis: Das genannte Papier ist wie folgt im Internetauftritt der Fraktion hinterlegt:

Positionspapier Bürgerversicherung: Frontalangriff auf den Gesundheitsstandort Baden‐Württemberg

In einer Aussprache im Landtag zur Bewertung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ sagte der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Mit den vorgelegten Bewertungen und Umsetzungskonzeptionen der Landesregierung kann sich der Landtag nicht zufrieden geben. Es nützt wenig, wenn im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vollmundig die Ankündigung enthalten ist, man wolle die Empfehlungen der Enquete-Kommission umsetzen, derweil die vorgelegten Papiere durchaus noch Steigerungspotential erkennen lassen. Die Landesregierung sollte hier dringend nachbessern. Wenn dies nicht bis nach der Sommerpause geschieht, sollte der Landtag – in Gestalt des fachlich zuständigen Sozialausschusses – selbst die Initiative ergreifen und mit den vormaligen Experten erörtern, wie sich tatsächliche Verbesserungen im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen erreichen lassen.“

Die Meldung, ein Modellversuch für eine Online-Sprechstunde solle in Stuttgart und Tuttlingen Ende des Jahres starten, ist für Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ein Hinweis darauf, dass endlich begriffen werde, welche Chancen sich mit der Telemedizin verbinden:

„Telemedizin eröffnet ein enormes Spektrum an Möglichkeiten, Patientenservice und Ökonomie sinnvoll zu verbinden. Es ist dringend geboten, sie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss forciert aufgebaut und landes- und bundesweit etabliert werden.

Parallel hierzu sollte auch alles unternommen werden, die Attraktivität des Ärzteberufs zu steigern, um mittel- und langfristig keine Versorgungslücke, insbesondere im ländlichen Raum, entstehen zu lassen.“

Zur Meldung, den ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern im Südwesten gehe nach Auffassung der SPD im Landtag langsam der Atem aus, sagte Jürgen Keck, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Kritik der SPD, freiwillige Flüchtlingshelfer müssten gezielt entlastet und zumindest für ihre Ausgaben entschädigt werden, orientiert sich an unserer wiederholt artikulierten Forderung, den Integrationsprozess verlässlich und transparent zu gestalten.

Es bleibt Minister Luchas Geheimnis, was er sich davon verspricht, in zwei Jahren 116 Millionen Euro für 1.000 Integrationsmanager auszugeben, obgleich bereits Integrationsbeauftragte mit Millionensummen gefördert werden.

Weit sinnvoller wäre gewesen, die gesamten Bundesmittel direkt an die Kommunen weiterzugeben, die am besten wissen, wie sich die Gelder sinnvoll und effektiv einsetzen lassen. Stattdessen ersinnt Minister Lucha immer neue fragwürdige Strukturen, die niemandem nützen, enorme Kosten produzieren und keinem ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer bei seinem selbstlosen Engagement zugutekommen.“

Wie die heutige Aussprache im Kontext der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare erkennen ließ, „bleiben die Grünen“, so Jürgen Keck, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Faktion, „weit hinter ihrem eigenen Anspruch zurück, gleichgeschlechtlichen Lebensentwürfen die angemessene Aufmerksamkeit und Unterstützung zu schenken.“

Während sich die FDP in der vorigen Legislatur auf Bundesebene noch gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner CDU dafür eingesetzt habe, die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit heterosexuellen Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer, der Grunderwerbsteuer, dem BaFÖG, aber auch im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht forciert umzusetzen, ließen die Grünen,  so Keck, wenig Ambition erkennen, es der FDP gleichzutun:

„Es ist bezeichnend, dass im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz in Baden-Württemberg die Aussagen zu gleichgeschlechtlichen Lebensentwürfen einen Verlegenheitsplatz erhalten haben. Eingezwängt zwischen  ,Diskriminierung‘ und ,ärztliche Versorgung‘ kommt diesem Thema offenbar eher marginale Bedeutung zu, und das, obgleich unser Land von einem grünen Ministerpräsidenten regiert wird.

Würde Kretschmann ähnlich engagiert für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben werben, wie wir es von ihm gewohnt sind, wenn es um Windränder geht, wäre er eher glaubwürdig.  So aber wirkt Cem Özdemirs Ankündigung, die Grünen stünden auf Bundesebene nur als Koalitionspartner zur Verfügung, wenn die Öffnung der Ehe Realität werde, eher peinlich. Die Öffnung der Ehe – mit all ihren Pflichten, Rechten und Privilegien – für gleichgeschlechtliche Paare ist für uns hingegen Ausdruck einer liberalen, weltoffenen Haltung. Das Moralisieren überlassen wir gerne Herrn Kretschmann und seinen ideologieversierten Kolleginnen und Kollegen.“

Anlässlich des „Internationales Tags der Pflege“ am 12. Mai rief der sozialpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Jürgen Keck, dazu auf, die Pflege stärker in die Mitte der Gesellschaft einzubeziehen.

So sei es nach seinen Aussagen bedauerlich, dass sich der Staat um die rechtliche Grauzone der Betreuung in der eigenen Häuslichkeit herumdrücke. „Millionen von älteren Menschen nehmen heute Unterstützung und Betreuung zu Hause oftmals durch Arbeitskräfte aus dem Ausland in Anspruch. Der Staat reagiert bisher mit Wegsehen, was arbeitsrechtlich faire und sichere Bedingungen angeht. Die FDP hat einen Vorschlag gemacht, wie eine 24-h-Betreuung gefördert und abgesichert werden kann. Das darf nicht länger aufgeschoben werden“, so Keck.

Der Abgeordnete rief dazu auf, die Türen für Ausbildungen im Pflegebereich weit offen zu halten. „Wir sollten uns über jeden Menschen freuen, der seine berufliche Perspektive in der Verantwortung eines Pflegedienstes sieht“, so Keck. Momentan sei allerdings die politische Tendenz zu beobachten, durch Akademisierung und Allgemeinausbildung vor allem jungen Menschen den Einstieg zu erschweren, kritisierte Keck. „Pflege als Dienst am Menschen braucht alle Menschen“, stellte der Abgeordnete fest.

Hochwertige Pflege ginge aber nicht nur die Pflegekräfte an, sondern liege nach Ansicht Kecks auch in der Verantwortung jedes einzelnen. „Zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zählt auch die Aufgabe jedes einzelnen, die Möglichkeit der Pflegebedürftigkeit immer im Auge zu haben. Private Vorsorge ist angesichts der Altersentwicklung unserer Gesellschaft weiter unabdingbar“, so Keck.

Zur Meldung, wonach die Landesärztekammer als bundesweit erste einen Modellversuch zur Therapie von zuvor nicht behandelten Patienten über Telefon oder Internet initiiert habe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich begrüße den wichtigen Impuls der Landesärztekammer für neue Versorgungsformen durch die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots. Das ist bisher bundesweit einmalig. Ich sehe in der Telemedizin großes Potenzial und fordere, diese endlich umfassend in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Die Digitalisierung bietet vielfältige Chancen zur Optimierung und Verbesserung der ärztlichen Versorgung und der Patientensicherheit. Hier gibt es mittlerweile einen großen Nachholbedarf. Das zweite Standbein zur Sicherstellung einer flächendeckenden hochwertigen ärztlichen Versorgung ist die Stärkung der Attraktivität des Arztberufs.

Diskussionen um eine so genannte Bürgerversicherung sind kontraproduktiv. Denn durch den überproportionalen Anteil privatversicherter Patienten in Baden-Württemberg werden die Arztpraxen wesentlich gestützt. Fielen diese Honorare weg, stünden viele Praxen vor dem Aus.“

Im Rahmen einer aktuellen Debatte auf Antrag der Grünen mit dem Titel „Baden-Württemberg setzt bundesweit Maßstäbe – Land und Kommunen schließen Pakt für Integration“, sagte der integrationspolitische Sprecher Jürgen Keck:

„Der Integrationsprozess verlangt nach Verlässlichkeit und Transparenz. Es muss ein einheitliches und abgestimmtes Handeln gegeben sein. Asyl- und Aufenthaltsrecht müssen auf den Integrationsprozess abgestimmt sein. Es braucht schnellere und verbindlichere Verfahren. Es muss auch endlich ein Zuwanderungsgesetz her, das die Interessen ausgleicht. Zuwanderung kann nicht über das Asylrecht gesteuert werden. Ich frage mich zudem, ob es wirklich erforderlich ist, dass das Land in zwei Jahren 116 Mio. Euro für 1.000 zusätzliche Integrationsmanager ausgibt. Es werden bereits Integrationsbeauftragte mit Millionensummen gefördert, es gibt die „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)“ oder die Jugendmigrationsdienste (JMD). Hinzu kommt ein breit gefächertes ehrenamtliches Engagement. Ich fordere Transparenz, wie die Stellen der Integrationsmanager besetzt werden sollen, wer darüber entscheidet und wie es nach den zwei Jahren weitergehen soll. Ich hätte es bevorzugt, wenn man – wie in anderen Ländern auch – die gesamten Bundesmittel 1:1 an die Kommunen gegeben hätte. Denn diese haben die hohen Kosten zu schultern und wissen selbst am besten, wie vor Ort der größte Integrationsnutzen generiert werden kann. Hier im Land aber agiert der grüne Sozial- und Integrationsminister mit klebrigen Fingern, in dem er laut Angaben des Gemeindetags von insgesamt 780 Millionen Euro nur 320 Millionen Euro für 2017 und 2018 an die Kommunen weiterreicht. Sich dann für neue Strukturen feiern zu lassen, wie mit dieser Debatte, erscheint grotesk.“

Zur Meldung, wonach die SPD-Landtagsfraktion einen 10-Punkte-Plan für Hausärzte vorgelegt habe, mit dem dem Ärztemangel entgegengewirkt werden solle und der auch monetäre Anreize sowie die Forderung nach einer Neuverteilung der Budgets unter den Arztgruppen fordere, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es, dass die SPD dieses Thema anspricht. Sie agiert aber unglaubwürdig, wenn sie die Kehrseite ihrer Programmatik verschweigt. Es war die SPD, die unter der damaligen Gesundheitsministerin Schmidt die niedergelassenen Fachärzte (so genannte doppelte Facharztschiene) am liebsten ganz abschaffen wollte. Und zu den erwähnten monetären Anreizen sei daran erinnert, dass das SPD-Konzept der Bürgerversicherung nach Berechnungen der Betriebsratsinitiative ‚Bürgerversicherung? Nein Danke!‘ im Land ein Honorarvolumen von 781 Mio. Euro aufs Spiel setzen würde. Von den Nebenwirkungen der Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der vollen Beitragserhebung auf Miet- und Kapitaleinkünfte – je nach Modell – einmal ganz abgesehen. Wenn man diese Fakten berücksichtigt, entpuppt sich das Papier trotz guter Ansätze als wohlfeil.“

„Ich fordere Staatssekretärin Mielich (Grüne) nochmals auf, das Problem der privaten Physiotherapieschulen endlich aktiv aufzugreifen und sich gegenüber Kultus- und Finanzministerium durchzusetzen. Wenn aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung (Sonderungsverbot) die von den Schülerinnen und Schüler zu zahlenden Schulgelder begrenzt werden, bedarf es einer Kompensation. Die Erhöhung der Landesförderung auf 80 Prozent der Kosten an öffentlichen Schulen muss auch für die privaten Physiotherapieschulen gelten. Ansonsten haben wir eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverwerfung und eine Gefährdung der Physiotherapeuten-Ausbildung.“ Dies sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, im Kontext der Beratung seines Antrags „Novellierung des Privatschulgesetzes – Berücksichtigung der Besonderheiten für private Schulen für Physiotherapie“ (Landtags-Drucksache 16/1240) im Sozialausschuss des Landtags.

Er habe, so Haußmann, zu diesem Antrag einen geänderten Beschlussteil eingebracht, der die Landesregierung dazu verpflichten solle, dafür Sorge zu tragen, dass das 80-Prozent-Ziel erreicht werde. Zentral dabei sei, dass auf die in einem gesonderten Gutachten bereits ermittelten Kosten an entsprechenden öffentlichen Schulen eingegangen werde und keine Hilfskonstrukte gebildet würden. Bereits heute sei ein Fachkräftemangel abzusehen. Diese werde durch die sich abzeichnende Finanzierungslücke verschärft, wenn sich Anbieter aus dem Markt zurückziehen müssten. Ein Übriges leiste der demographische Wandel mit einer steigenden Nachfrage nach Leistungen der Physiotherapie.

Hinweis: Der Antrag ist unter http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1240_D.pdf abrufbar. Der Änderungsantrag ist beigefügt.

Der heute von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha präsentierte Antrag des Landes, Flüchtlinge, die als Auszubildende in Helferberufen tätig werden, während der einjährigen Ausbildungsdauer und einer anschließenden Tätigkeit im erlernten Beruf nicht abzuschieben, ist für Jürgen Keck, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, nur dann sinnvoll, „wenn klar definiert wird, wie lange sie in diesem Pflegeberuf tätig sein dürfen.

Die bisher gültige 3+2-Regelung aufzugeben, sei, so Keck, nur dann sinnvoll, wenn am Ende tatsächlich mehr Pflegepersonal in Baden-Württemberg langfristig zur Verfügung stehe. „Sonst bliebe die Maßnahme wirkungslos und wäre eine Gefährdung für die Pflegequalität des Landes“, betonte Keck.

Zum Internationalen Frauentag am 8. März sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Der Internationale Frauentag am 8. März muss ein Weckruf für die Landesregierung sein. Zentrale Vorhaben der Gleichstellungspolitik, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, sind noch nicht auf den Weg gebracht. Auch der an diesem Tag im Landtag von Baden-Württemberg diskutierte Antrag der Regierungsfraktionen zur Frauenpolitik (Drucksache 16/1578) gibt keine Auskunft darüber, welcher Umsetzungszeitplan besteht. Einen solchen fordere ich aber heute anlässlich des Weltfrauentags ein. Denn es gibt auf dem Weg zu einer tatsächlichen Gleichstellung noch Einiges zu tun.

Die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes allein macht noch keinen Sommer. Wir brauchen mehr Flexibilität in der Arbeitswelt, mehr Dynamik für den Aufstieg von Frauen in Politik und Wirtschaft und mehr Sensibilität bei der Berufswahl. Deshalb war die Initiative ‚Frauen in MINT-Berufen‘ (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) so entscheidend und ich begrüße explizit, dass Frauen ein wichtiges Handlungsfeld der Fachkräfteallianz sind.“

„Der erste Entwurf des Sozialhaushalts war eine Enttäuschung. Zentrale Punkte wie das Förderprogramm Landärzte oder die Zuschüsse bei Mehrlingsgeburten waren auf Null gesetzt.“ Das sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, im Rahmen der zweiten Beratung des Staatshaushaltsplans am 8. Februar 2017. Zwar hätten die Regierungsfraktionen mit eigenen Anträgen diese Fehler ausgeglichen – gleichwohl lasse es tief blicken, wo die Schwerpunkte unter grüner Führung lägen. Zudem sei es befremdlich, dass es im Krankenhausbereich nicht so recht voran ginge, so Keck. Der Planansatz sei noch meilenweit von den einstigen Versprechen der Grünen aus dem Jahr 2011 entfernt. Danach sollte dieser auf 600 Millionen Euro pro Jahr zu erhöht werden. Ferner kritisierte Keck, dass klare Schwerpunktsetzungen und Zielvorgaben fehlten, wie die Krankenhausstruktur der Zukunft aussehen solle.

Keck kritisierte die Integrationspolitik: „Mich ärgert, dass Minister Lucha hier offenbar den Ankündigungsminister gibt. Bis heute liegt uns nicht konkret vor, wofür die 70 Millionen Euro im Haushalt im Rahmen des Pakts für Integration ausgegeben werden sollen. Es war einmal die Rede von Case Managern. Das ist jedoch nicht sonderlich neu und auch vom Signal her schwierig. Ich betrachte Integration als eine aktive Leistung, die von den hierher Geflüchteten zu erbringen ist. Die Beratung über Sozialleistungen ist seit jeher Sache der Leistungsträger. Wir Liberalen haben mit unserem Impulspapier „Integration durch Bildung“ bereits die erforderlichen Maßnahmen, die zum Ziel führen, konstruktiv aufgezeigt“, so Keck.

Hinweis: Das genannte Impulspapier „Integration durch Bildung“ ist wie folgt abrufbar: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/impulspapier-integration-durch-bildung.pdf