Anlässlich des heutigen Urteils zum NSU-Verfahren vor dem OLG-München sagte der Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der 6. Strafsenat des  Oberlandesgerichts München hat mit beeindruckendem Einsatz unter Zugrundelegung einer Vielzahl von Akten und durch die Vernehmung zahlreicher Zeugen heute sein Urteil gefällt. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegen Mordes für schuldig befunden. Das Verfahren hat die Verbrechen der Rechtsterroristen des NSU angemessen aufgearbeitet und es den Opfern und Hinterbliebenen ermöglicht, sich zu diesen entsetzlichen Taten zu äußern und ihr Schicksal zu schildern. Meine Gedanken gelten  auch  unserer Polizistin M. K. und unserem Polizisten M. A., die hinterhältig und brutal ermordet und lebensgefährlich verletzt wurden. Mit mehreren Untersuchungsausschüssen auf Bundes– und Landesebene ist die gerichtliche Aufklärungsarbeit begleitet und befördert worden. Hierdurch wurde auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und ein sensiblerer Umgang mit dem Phänomen Rechtsextremismus in der Gesellschaft etabliert.“

 

Anlässlich des Gedenkens zum 10. Todestag von Michèle K. und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin A. sagte der Obmann des NSU-Untersuchungsausschusses, Nico Weinmann:

„Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden der Opfer jener entsetzlichen Gewalttaten, die noch immer schmerzlich daran erinnern, zu welchen Gräueltaten rechtextremistische Überzeugungen führen können.

Umso mehr fühlt sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss dazu verpflichtet, auch noch zehn Jahre nach dem Mord und dem Mordversuch an den beiden Polizisten akribisch, unermüdlich und konzentriert jeden Stein umzudrehen, um neue Erkenntnisse zu erlangen. Unser zentrales Augenmerk konzentriert sich darauf, herauszufinden, ob die rechte Terrorgruppe Unterstützer in Baden-Württemberg hatte. Diese Fragen sind allerdings zehn Jahr später und nach umfassenden polizeilichen Ermittlungen nur noch sehr schwer zu beantworten.

Oft stoßen wir dabei an unsere Grenzen.

Neben dieser großen Aufgabe haben die NSU-Untersuchungsausschüsse aber auch einen moralischen Wert: Sie sensibilisieren und schaffen ein Bewusstsein für die Dimensionen und Auswirkungen von Rechtsextremismus, Ausländer- und Islamfeindlichkeit.

Anfang der 1990er Jahre wurde das NSU-Trio durch ein solches Klima radikalisiert. Unsere – auch politische – Verantwortung liegt nicht zuletzt darin, solche Vorgänge als Folge jeglicher Form von Extremismus für die Zukunft zu verhindern. Verharmlosungstendenzen gilt es Einhalt zu gebieten.“

Zu den publik gewordenen Vorwürfen, Mitarbeiter der JVA Ravensburg hätten rechtsradikale Musik an Strafinsassen verteilt, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss II, Nico Weinmann:  

Das Verteilen von CDs mit rechtsradikaler Musik durch Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist inakzeptabel, ja, skandalös.

Rechtsextreme Musik ist eine Einstiegsdroge in die Szene. Dieser Gefahr müssen sich alle bewusst sein. Sie ist ein Wolf im Schafspelz. Ein Haftaufenthalt darf auf keine Weise zu einer weiteren Radikalisierung der Insassen führen. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Vorwürfen zügig und konsequent nachzugehen.“

Zur Meldung des «Weißen Rings», immer mehr Opfer von Straftaten fühlten sich von Staat und Gesellschaft allein gelassen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Mitglieder des ‚Weißen Rings’ leisten, auf Basis geringer Gelder, wertvolle Arbeit und das gerade dort, wo der Staat im Umgang mit Opfern von Straftaten oft Einfühlsamkeit vermissen lässt. Dieses Engagement aus der Mitte der Gesellschaft hat mehr Unterstützung verdient.“