Nico Weinmann

Impffortschritt muss zur Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzen führen

Die Ablehnung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes heute im Landtag begründet der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann wie folgt:

„Die jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung bringen zwar kleinere Öffnungen mit sich, etwa im Bereich der Gastronomie. Diese sind aber im Lichte der stark rückläufigen Infektionslage unzureichend. Besonders durch die fortschreitende Zahl der Impfungen nimmt die Zahl der Infektionen und der schweren Krankheitsverläufe spürbar ab. Erste Landkreise im Land haben eine 7-Tage-Inzidenz von 30 Neuinfektionen und die Tendenz ist weiter klar sinkend. Die kleineren Öffnungsschritte sind daher unzureichend. Die Landesregierung muss endlich eine verbindliche Öffnungsperspektive vorlegen, wie wir in absehbarer Zeit verlässlich und verantwortungsbewusst zu weitgehender Normalität unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz darf nicht länger das alleinige Kriterium für Öffnungsschritte sein. Auch der Impffortschritt, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Altersstruktur der Erkrankten sind wichtige Kriterien für eine differenzierte Betrachtung, die gerade bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwingend Eingang finden müssen. Der seit Ende Oktober andauernde Lockdown, der gerade für Kinder eine gefühlte Ewigkeit anhält, muss zu einem Ende kommen. Die Menschen brauchen dringend eine Perspektive für die Freiheit statt fortdauernde Ausgangssperren vielerorts. Und angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehen ist es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Politik, den Menschen jetzt diese Perspektive zu geben.

Zugleich müssen wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und deren Folgen forciert werden. Modellprojekte, wie wir sie die letzten Monate in Tübingen hatten, müssen auch anderswo rasch ermöglicht werden. Mit noch mehr Testangeboten können schon jetzt weitere Bereiche öffnen und sie so aus der ‚Staatsalimentierung‘ entlassen. Besonders dringend brauchen wir auch eine Teststrategie für die Hochschulen, damit Studierende nicht das dritte Semester in Folge vollständig digital absolvieren müssen. Und wir müssen die Impfkampagne noch weiter beschleunigen, nicht zuletzt auch durch die Prüfung einer Notfallzulassung für den Impfstoff von Curevec.”

FDP Antrag Coronaverordnung 2021 05 20

 

Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zu den Demonstrationen propalästinensischer Gruppen am gestrigen Samstag:

„Die landesweiten antiisraelischen und antisemitischen Demonstrationen sind beschämend und inakzeptabel. In Freiburg trafen sich Antisemiten ausgerechnet am ‚Platz der Alten Synagoge‘, die 1938 bei der Pogromnacht von Nationalsozialisten zerstört wurde, um gegen Juden und Israel zu hetzen. In Mannheim verletzten Chaoten mindestens vier Polizisten. Und in Stuttgart griffen die Demonstranten Außenstehende an und missachteten wie die sogenannten ‚Querdenker‘ etliche Corona-Auflagen.

Mit Blick auf die aufgeheizte Stimmung der letzten Tage kommen diese Vorfälle aber nicht überraschend. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie im Vorfeld alles getan hat, um dieses Geschehen zu unterbinden. Es reicht auch nicht, jetzt wie Innenminister Strobl anzukündigen, sämtliche Straftaten ‚konsequent und hart‘ zu ahnden. Vielmehr muss die Landesregierung nun prüfen, welche Organisation an den Demonstrationen beteiligt waren und jegliche Zusammenarbeit mit diesen auf den Prüfstand stellen. Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben.

Wir Liberale stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürger. Ebenso wie die Sicherheit dieser Menschen in unserem Land ist für uns auch das Existenzrecht Israels Staatsräson und nicht verhandelbar. Und deswegen dulden wir auch keine Nachsicht mit Israelfeinden.“

 

Klaus Hoher

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht darf nicht zu einem grauen Markt führen

Zur Meldung, dass Grüne und CDU einen Hunde-Führerschein sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für Hunde einführen wollen, erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der geplante Hunde-Führerschein greift zu kurz. Wir müssen den Schutz aller Haustiere im Land stärken und dafür die Sachkunde aller Heimtierhaltender verbessern. Dabei gilt für uns der Grundsatz ‚Lenken statt Verbieten‘. Anstatt auf Regelungswut müssen wir auf freiwillige Fortbildungsangebote an Heimtierhalter setzen.

Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden kann hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, wie beim oftmals tierschutzwidrigen innereuropäischen Hundehandel oder bei der Identifikation entlaufener Tiere und der Abgrenzung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren Vorteile bieten. Dies aber nur dann, wenn diese EU-weit rechtssicher umgesetzt wird. Ansonsten wird sie lediglich zu einem grauen Markt führen, der einen wirksamen Tierschutz letztlich nur erschwert.“

Nico Weinmann

Mit der Verfassungsbeschwerde beweist sich die FDP als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats.

Zur heute eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Änderungen im Infektionsschutzgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der heute eingereichten Verfassungsbeschwerde legt die FDP wichtige Teile der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Verfassungsgericht vor. Das ist angesichts der starken Polarisierung bei diesem Thema in der Gesellschaft und in der Politik dringend geboten. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen sind auch für mich verfassungswidrig und ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde. Die FDP beweist sich damit erneut als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats. Denn durch die Entscheidung der Verfassungsrichter dürften zumindest viele rechtliche Fragen geklärt werden. Das entbindet aber die Politik nicht von ihrer Verantwortung. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglicherweise noch zulässig ist, ist auch wirklich sinnvoll.

Bedauerlicherweise werden bei einer Verfassungsbeschwerde nur Teile der Gesetzesänderungen überprüft, denn die Beschwerdeführer müssen selbst unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein. Eine gesamte Prüfung wäre dagegen nur im Wege einer abstrakten Normenkontrolle möglich. Die dafür erforderliche Unterstützung von einem Viertel der Abgeordneten scheiterte, weil die Grünen den Gang nach Karlsruhe scheuten.

Auch im Landtag verhinderten die anderen Fraktionen die von uns beantragte Sondersitzung. Dabei wäre eine Beteiligung des Landtags gerade im Vorfeld der Abstimmung der Landesregierung im Bundesrat selbstverständlich. Wir halten jedenfalls an unserer Forderung fest, dass die Landesregierung die kompletten Gesetzesänderungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen muss. Sobald der Landtag wieder zusammentritt, werden wir dies angesichts des massiven Eingriffs in die Länderautonomie beantragen.“

 

Die Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Seite der FDP-Bundestagsfraktion unter

https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-04/210426_Verfassungsbeschwerde_4.BevSchG_Presseversion.pdf

 

Nico Weinmann

Keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann zeigt sich verwundert über die Äußerung von Innenminister Strobl, wonach ihm schon heute kein Fall bekannt sei, in dem Vorwürfe über das Fehlverhalten von Polizisten nicht aufgeklärt werden konnten. „Wenn dem Innenminister schon heute kein Fall bekannt ist, bei dem die Identität eines Polizisten nicht aufgeklärt werden konnte, dann sollte er das in dieser Deutlichkeit auch den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen sagen. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht hätte nach Strobls Logik keinerlei praktischen Mehrwert. Gleichzeitig stößt sie viele Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor den Kopf. Wir sehen uns in unserer Ablehnung der Kennzeichnungspflicht durch die Äußerungen des Innenministers bestätigt.“

Zu der Ankündigung, wonach das Antidiskriminierungsgesetz ohne die Beweislastumkehr kommen soll, merkt Weinmann an: „Die Beweislastumkehr war einer der zentralen Punkte beim Antidiskriminierungsgesetz. Ich stelle mir schon die Frage, welche tatsächlichen gesetzlichen Veränderungen das neue Gesetz mit sich bringen soll. Diskriminierendes Verhalten wird ja schon heute im Wege des Disziplinarrechts in völlig ausreichendem Maße geahndet. Auch hier brauchen wir keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.“

Nico Weinmann

Landtag muss auch bei der Hotspotstrategie beteiligt werden.

 

Zu der Abstimmung des Landtages über die aktuelle Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„In den vergangenen Wochen befasste sich der Landtag in mehreren Sondersitzungen mit Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Die FDP/DVP Fraktion hat dabei Maßnahmen mitgetragen, soweit sie zielgerichtet auf die Bekämpfung der Pandemie ausgerichtet sind. Die ausschließliche Fokussierung auf die 7-Tage-Inzidenz begegnet hingegen fachlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Stattdessen wollen wir den Bewertungsmaßstab verbreitern, hin zu einem Ampelsystem, das beispielsweise neben den insgesamt durchgeführten Testungen, auch die Situation der tatsächlich Erkrankten, die Infektiosität sowie die Behandlungskapazitäten vor Ort berücksichtigt.

 

Mit einem Entschließungsantrag verlangen wir von der Landesregierung auch eine Beteiligung des Landtags bei der Hotspotstrategie, die für uns bislang aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehbar ist. Dazu müssen die zentralen Handlungspunkte in einer Verordnung und nicht in einem rein behördeninternen Erlass ergehen. Die Gerichte haben sehr deutlich gemacht, dass Grundrechtseinschränkungen nur bei einer angemesseneren Parlamentsbeteiligung zulässig sind. Die nun angestrebte Erlass-Politik aus den Hinterzimmern des Sozialministeriums wird den Anforderungen der Gerichte, aber auch der Bedeutung des Landtags nicht gerecht.

 

Insgesamt wird sich bald zeigen, ob die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und die Umsetzung des Landes vor den Gerichten standhalten. Das wenige, was wir bislang über die Hotspot-Strategie wissen, kann etwa zu widersinnigen Ausweichbewegungen der Bürger auf benachbarte Kreise führen. Genauso widersprüchlich ist das Verbot, in einer Tennishalle auf mehreren Plätzen gleichzeitig zu spielen, obwohl dabei keinerlei Kontakt zwischen den Spielern besteht. Es wird auch kaum ein Hotel für vier Tage den Betrieb hochfahren, sodass sich Familien in den Weihnachtstagen rund um die Uhr in beengten Wohnungen aufhalten müssen. Das Hickhack um den Beginn der Schulferien zeugt von einem chaotischen Management im Kultusministerium. Zweifel bestehen auch daran, ob die Benachteiligung von größeren Einzelhandel durch die 800 m² Regelungen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

 

Wir brauchen hier eine klare Strategie, eine verlässliche Ansage, wann und unter welchen Voraussetzungen es für Kultur, Hotellerie und Gastronomie weitergeht. Dem wird diese Corona-Verordnung nicht gerecht. Auch wenn einiges darin passt, kommt manches zu spät und vieles passt gar nicht. Diese Corona-Verordnung können wir daher so nicht mittragen.“

 

Nico Weinmann

AfD nutzt Pandemie, um Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.

 

Zur Aktuellen Debatte „Zwangseinweisungen, Denunzianten-Bürgerwehr und Ermächtigungsverordnungen – das Ende der Grundrechte in Baden-Württemberg?“ auf Antrag der AfD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Nico Weinmann:

 

„Die AfD hat Rassisten, Antisemiten und Demokratiefeinde in den Landtag gebracht. Die Corona-Pandemie nutzt sie, um die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Die AfD ist sicherlich nicht die Partei, die sich als Verteidigerin der Grundrechte aufspielen kann.

 

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung und Zumutung nicht nur für unser Gesundheitswesen, für die Wirtschaft oder unsere Kultur, sondern auch für den gesellschaftlichen Frieden. Die Regierungen sind gut beraten, wenn nicht nur die Einschränkungen der Grundrechte maßvoll erfolgt, sondern Kabinettsmitglieder auch den richtigen Ton treffen. Mit seiner Forderung beispielsweise nach einer zwangsweisen Unterbringung von Quarantäneverweigern an einem landesweit zentralen Ort hat sich Minister Strobl gehörig im Ton vergriffen. Nur wenige Tage später musste sein Haus einräumen, dass landesweit nur einzelne Fälle bekannt sind – der Nutzen für die Pandemieeindämmung also gleich null ist. Reißerische Forderungen schaffen zwar mediale Aufmerksamkeit, sind aber kontraproduktiv bei der Pandemiebekämpfung und tragen bestenfalls zur Verunsicherung der Gesellschaft bei.

 

Wir brauchen vielmehr eine stetige Debatte über die notwendigen und richtigen Maßnahmen in den Parlamenten. Die Regierung ist gut beraten, die Vorschläge der Opposition zu berücksichtigen und die Debatte im Landtag nicht als eine bloße Formalie zu betrachten. So erreichen wir tatsächlich mehr Akzeptanz für die Maßnahmen und machen diese ein Stück weit besser und rechtssicherer.“

Nico Weinmann

Digitale und hybride Sitzungsformate sollten langfristig zulässig sein.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Rund acht Monate nach dem ersten Lockdown und mitten im zweiten Lockdown legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll. Dieses Gesetz ist im Grundsatz gut, aber es kommt deutlich zu spät. Notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt. Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien ein Stück weit alleine gelassen. Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht. Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen bereits vorher möglicherweise rechtskonform waren. Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 01.03.2020 ändert nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. Aber: Besser spät als nie, und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.

An dieser Stelle müssen wir aber auch perspektivisch denken. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pandemie zu ermöglichen. Lange Anreisewege bleiben so erspart und idealerweise werden wichtige Entscheidungen früher getroffen. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung werden wir nicht verzichten, auch wenn es nicht zu einem Ende der Präsenzsitzungen führen darf. Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrechtlich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung zeigt hier eine gewisse Unsicherheit. Daher sollte künftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig eingebunden werden, damit allen Beteiligten klar ist, welche Software den Anforderungen entspricht und welche besser gemieden werden sollte.“

Es ist sinnvoll, die Teilnahme von Spaß- und Dauerkandidaten durch ein Unterschriftenquorum an weitere Voraussetzungen zu knüpfen

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Einführung von Unterstützerunterschriften für Bürgermeisterbewerber auch in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir unterstützen die Idee der SPD, auch in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern Bewerbern für das Bürgermeisteramt eine Mindestzahl an Unterschriften von Unterstützern aufzuerlegen. Über die konkrete Zahl der Unterschriften kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Uns erscheinen die Vorgaben in Relation zu größeren Städten teilweise etwas zu hoch angesetzt. Der Grundansatz der SPD ist aber richtig.

Im gesamten Land wird es immer schwieriger, gute und geeignete Bürgermeister zu finden. Das Amt des Bürgermeisters ist zugleich sehr anspruchsvoll und zeitintensiv. Gleichzeitig sind Bürgermeister immer öfter Anfeindungen ausgesetzt. Die Politik muss daher die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Ansehen des Bürgermeisteramts zu fördern. Nicht förderlich ist dabei, wenn Spaßkandidaten oder aussichtslose Dauerkandidaten zusätzlich Wahlen ins Lächerliche zu ziehen versuchen. An dieser Stelle sind moderate Hürden auch in kleineren Gemeinden sinnvoll. Gleichzeitig wird kein einziger ernsthafter Bewerber von einer Kandidatur abgehalten. Es ist schade, dass Grün-Schwarz sich der Lösung dieses Problems verweigert und das Problem auf die nächste Legislaturperiode abwälzt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Faktoren in die Gesamtbewertung einbeziehen.

Zu der heutigen Aussage des stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Anzeichen für einen zweiten Lockdown verdichten sich immer mehr. Das hätte fatale Folgen für unsere Wirtschaft. Die FDP/DVP Fraktion hat immer davor gewarnt, dass die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der positiv Getesteten unweigerlich in den nächsten Lockdown führen wird. Zur Beurteilung der konkreten Gefährdungslage muss der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

„Ein Lockdown mit der Schließung von Schulen, Kitas, Gastronomie, Einzelhandel, den Grenzen und vielen mehr, wie ihn nun Herr Strobl ins Spiel bringt, wäre nicht verhältnismäßig. Ein kurzer Blick auf zahlreiche Entscheidungen von Gerichten im gesamten Land, aber auch Aussagen namhafter Rechtswissenschaftler, darunter ehemalige Bundesverfassungsrichter, machen klar: ein zweiter Lockdown ist wahrscheinlich verfassungswidrig und er wird vor den Gerichten kaum Bestand haben. Leider erleben wir zunehmend, wie die Regierungen sehenden Auges rechtswidrige Maßnahmen erlassen, und Niederlagen vor Gericht billigend in Kauf nehmen. Herr Strobl und seine Mitstreiter gefährden damit die Akzeptanz der Bevölkerung für die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.“

 

Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:

„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.

Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“

Gute Chance für mehr Mitbestimmung ist vertan worden.

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Landkreisebene erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Baden-Württemberg ist neben Hessen das einzige Bundesland ohne Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge auf Landkreisebene. Die Erfahrungen der anderen Bundesländer sind dabei durchweg positiv. Derartige Initiativen gibt es nicht oft, aber wenn sie stattfinden, dann betreffen sie wichtige Angelegenheiten des gesamten Kreises und haben auch eine hohe Wahlbeteiligung. Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist schade, dass das Innenministerium sich einer offenen Debatte in dieser Frage nicht stellte und nicht einmal einen Blick auf die erfolgreichen Erfahrungen anderer Bundesländer warf. Aber dass Innenminister Strobl und die CDU nicht viel von direkter Demokratie halten, ist ja bestens bekannt.

Bemerkenswert ist, dass sich die Grünen nun nicht einmal mehr den Anschein geben, sich für die direkte Demokratie einzusetzen. Wir haben sie mehrmals zu Gesprächen eingeladen und wären auch an dem einen oder anderen Punkt kompromissbereit gewesen. Die Grünen schalteten aber auf stumm. Im Innenausschuss erklärten Vertreter der Grünen gar, dass sie keinen Koalitionsbruch wegen dieser Frage riskieren wollten. Die CDU schätzt direkte Demokratie zwar nicht besonders, aber sie würde niemals die Koalition an dieser Frage scheitern lassen. Wenn den Grünen dieses Thema wirklich wichtig gewesen wäre, hätten sie sich für dieses Anliegen ganz anders eingesetzt. Tatsächlich ist es so, dass direkte Demokratie von den Grünen immer skeptischer gesehen wird. Die entschiedene Ablehnung von Bürgerentscheiden durch Ministerpräsident Kretschmann im Zusammenhang mit der Opernsanierung ist eines von vielen Beispielen für das Ende der „Politik des Gehörtwerdens“. Vor wenigen Wochen gaben die Grünen mit der Zustimmung zum Polizeigesetz ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf. Nun geben sie endgültig ihren Markenkern als Partei der direkten Demokratie auf.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion fordert Aufklärung von Innenminister Strobl darüber, ob in Baden-Württemberg Ammoniumnitrat gelagert wurde und was er hiergegen unternahm.

In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage fordern der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann von der Landesregierung Auskunft über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg. Anlass sind Presseberichte, wonach hunderte Kilogramm von Ammoniumnitrat von den Anhängern der Hisbollah in Süddeutschland gelagert würden.

„Wenn es zutrifft, dass Unterstützer der Hisbollah in Deutschland Material für Terroranschläge lagerten, wäre dies eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. Offenbar seien deutsche Sicherheitsbehörde schon vor Jahren von israelischen Nachrichtendiensten umfassend über die Aktivitäten der Hisbollah informiert worden. „Wir erwarten von Innenminister Strobl nun eine umfassende Aufklärung, welche Informationen seinem Haus vorlagen und welche Maßnahmen er veranlasste oder unterließ. Eine Tatenlosigkeit in diesem Punkt wäre unvertretbar. Es geht um den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland und auch darum, Terroranschläge in Israel zu verhindern.“

Nico Weinmann, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, weist darauf hin, dass die FDP/DVP Fraktion bereits vor mehreren Wochen Innenminister Strobl um einen Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Gremiums bat. „Dem Innenministerium sind seit längerem mehrere Unterstützer-Vereine der Hisbollah im Land bekannt. Spätestens das bundesweite Verbot der Hisbollah im April dieses Jahres muss dazu führen, dass Aktivitäten dieser militanten Israel-Hasser auch in Baden-Württemberg unterbunden werden.“

Zu der Debatte um die Gesetzesinitiative der Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg, das sog. „Upskirting“ künftig unter Strafe zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Mädchen keine Sorge davor haben dürfen, unter den Röcken fotografiert zu werden. Die Möglichkeit von Fotoaufnahmen durch Smartphones führt zu einer größeren Relevanz des Themas als früher. Dass solche Fotoaufnahmen in der Mehrzahl der Fälle bislang straflos blieben, ist nicht hinnehmbar. Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Wir unterstützen daher die Initiative, mit der solche Bildaufnahmen unter Röcken künftig strafbar werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werden wir konstruktiv begleiten. Es ist gut, wenn Täter für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten auch strafrechtlich belangt werden.“

Zu der Debatte um eine mögliche Entkriminalisierung von Schwarzfahren und den Aussagen von Landesverkehrsminister Hermann, der Schwarzfahren als lediglich „unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft“ bezeichnete, das daher nicht strafrechtlich geahndet werden brauche, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der Logik von Verkehrsminister Hermann müsste man auch andere Delikte, die ein unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft sanktionieren, straflos stellen. Wenn das Verhalten von Schwarzfahrern belohnt würde, indem man dieses straflos stellt, wäre das ein Schlag ins Gesicht der ganz großen Zahl der Menschen, die für ihr ÖPNV-Ticket mitbezahlen. Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten ist daher das falsche Signal.

Auch inhaltlich sind Aussagen wie ‚Bußgeld statt Knast‘ unzutreffend und zeugen von mangelnder Faktenkenntnis. Tatsächliche Haftstrafen fürs Schwarzfahren sind heute eine absolute Ausnahme und betreffen nur notorische Schwarzfahrer. Eine besondere Milde ihnen gegenüber ist unangebracht. Schon heute muss die Mehrzahl der Schwarzfahrer nicht wegen einer verhängten Haftstrafe ins Gefängnis, sondern weil sie die gegen sie verhängten Geldstrafen nicht bezahlen. Dies würde sich auch durch die Entkriminalisierung nicht ändern, da auch ausstehende Bußgelder mit einer Erzwingungshaft durchgesetzt werden müssten.“

Zu der Debatte um die Kriminalität von Ausländern aufgrund der jüngsten Tötungsdelikte von Stuttgart-Fasanenhof und Frankfurt sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es sind fürchterliche, tragische Taten, die jeden von uns emotional aufwühlen. Da sie spontan und ohne Ankündigung passieren, werden sie sich auch in Zukunft leider nie ganz verhindern lassen. Schäbig ist es jetzt, wenn AfD und andere politische Kräfte die Tat instrumentalisieren, um Hass gegen Flüchtlinge und andere Menschen mit Migrationshintergrund zu schüren. Deren Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sollte sich schämen und bei den Angehörigen des Stuttgarter Opfers entschuldigen, weil sie Sequenzen aus dem Tötungsvideo auf ihrem Twitter-Account veröffentlicht hat.

Es darf aber zugleich nicht aus falsch verstandener Rücksichtnahme jede Debatte um die Fehler in der Migrationspolitik als ausländerfeindlich abgetan werden. Wir müssen die Sorgen vieler Menschen in unserem Land ernst nehmen, sondern riskieren wir es, diese Menschen an die AfD zu verlieren. Es muss dabei klar sein, dass derjenige, der als Flüchtling die Unterstützung und die Gastfreundschaft unseres Landes genießt, dann aber dennoch straffällig wird, schnell die Folgen dieses Handelns spüren muss. Hier ist sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei Abschiebungen ein konsequenteres Auftreten des Rechtsstaates als bisher erforderlich. Tatsächlich geht die Zahl der Abschiebungen in Baden-Württemberg seit zwei Jahren zurück. Im Jahr 2018 sind von 8.974 Abschiebungsversuchen 5.956 gescheitert. Selbst aus der Abschiebehaft heraus gelingen in Baden-Württemberg die Rückführungen in nicht einmal 80% aller Fälle. Härte zeigt der Staat dagegen bei gut integrierten und damit leicht greifbaren Menschen. Wir fordern hier seit langem eine Umkehr der Politik. Ein guter Anfang wäre es dabei, wenn die Grünen ihre Blockadehaltung gegen die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgeben und diese etwa um die Staaten Nordafrikas ergänzen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu der Diskussion in den Regierungsfraktionen um einen härteren Umgang mit straffälligen Flüchtlingen sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer als Flüchtling die Unterstützung und die Gastfreundschaft unseres Landes genießt, dann aber dennoch straffällig wird, muss schnell die Folgen dieses Handelns spüren. Gerade als Rechtsstaatspartei ist für uns hier ein konsequentes Auftreten des Staates wichtig. Natürlich ist aber auch klar, dass Kriminalität nicht nur von Flüchtlingen ausgeht. Egal ob bei gewerbsmäßiger Kriminalität, bei Übergriffen auf Gäste in Schwimmbädern oder anderswo – ein schnelles und rechtsstaatskonformes Handeln gegen die Täter ist überall gleichermaßen wichtig.

In vielen Fällen erreicht man dabei tatsächliche Verbesserungen nicht durch weitere Gesetzesverschärfungen, sondern durch mehr Polizei. In diesem Punkt haben Grünen, CDU und SPD in dieser und letzter Landesregierung versäumt, rechtzeitig genügend neues Personal auszubilden. Die Folge für Baden-Württemberg ist die geringste Polizeidichte pro Einwohner aller Bundesländer. Dann bringen auch die schärfsten Gesetze nichts. Gleichwohl werden wir einzelne Gesetzesinitiativen konstruktiv und ergebnisoffen begleiten, und soweit diese tatsächlich erforderlich sind, auch mittragen.

Vorher wird sich aber zeigen, ob die Vorschläge von der Grünen-Landtagsfraktion nicht wieder mal zerredet werden. Erste Äußerungen deuten bereits darauf hin. Wie schon bei früheren Themen könnte aufgrund des Widerstandes der Grünen statt konkreter Taten nichts als heiße Luft übrigbleiben. Dieses Mal würden die Grünen dabei aber nicht nur die CDU, sondern auch den eigenen Ministerpräsidenten ausbremsen.”

Nico Weinmann

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dankt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, diesem und skizziert künftige Handlungsfelder:

„Mit dem vorliegenden Bericht beweist der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink, dass er über die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften konsequent wacht, und gleichzeitig Abhilfen verhältnismäßig und mit Augenmaß vornimmt. Dafür dankt ihm die FDP/DVP-Fraktion. Ein effektiver Datenschutz muss zum Ziel haben, dass es in der digitalen Welt keinen gläsernen Bürger gibt. Gleichzeitig dürfen kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine nicht über Gebühr belastet werden. Ein solcher Datenschutz ist ein Standortvorteil. Der Bericht zeigt dabei, die Bereitschaft der Betroffenen hieran mitzuwirken.

Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass bei der geltenden Rechtslage in Baden-Württemberg zu wenig getan wurde, um beispielsweise das rechtsmissbräuchliche Handeln von Abmahnunternehmen einzudämmen oder Vereine und kleinere Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass Behörden gegenüber Privaten privilegiert werden. Datenschutz muss für alle verarbeitenden Stellen gleichermaßen gelten. In der Zukunft wird es zudem erforderlich sein, den Fokus noch stärker auf den Umgang von nationalen und internationalen Großunternehmen mit Daten zu legen. Die wachsende Rolle von digitalen Assistenten in unserem Leben darf nicht das Entstehen von gläsernen Bürgern befördern.“

Nico Weinmann

Anlässlich der Aktuellen Debatte „Rechtsextremismus – die unterschätzte Gefahr“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Angesichts von bundesweit fast 13.000 bekannten gewaltbereiten Rechtsextremisten darf nach der abscheulichen Ermordung von Walter Lübcke nicht zur Tagesordnung übergegangen werden. Wir müssen hier künftig noch genauer hinsehen und konsequent die Lehren aus dem NSU-Terror, die in zahlreichen Untersuchungsausschüssen aufgearbeitet wurden, umsetzen.

Mit besonderer Sorge beobachten wir eine zunehmende Verrohung der Sprache, gerade auch in den sozialen Medien. Dabei geriert sich auch die AfD als Biedermann, die durch das bewusste Aufheizen des politischen Klimas mitunter das Werk des Brandstifters motiviert und fördert. Denn die Geschichte lehrt: Die Verrohung durch Taten beginnt mit der Verrohung der Sprache. Der schreckliche Fall Lübcke zeigt, was passiert, wenn die üble Saat von Hass, Verleumdung und Niedertracht im realen Leben aufgeht. Die Meinungsfreiheit ist dabei für uns Liberale ein besonders hohes Gut. Wenn aber gegen Minderheiten gehetzt wird und Andersdenkende bedroht und eingeschüchtert werden, muss der wehrhafte Rechtsstaat entschlossen handeln. Auch wenn wir Reformbedarf in der föderalen Sicherheitsarchitektur sehen, haben wir volles Vertrauen in die Arbeit unserer Polizei und unseres Verfassungsschutzes und werden diese auch künftig unterstützen. Alle Demokraten müssen geschlossen zusammenstehen und jede Form von Extremismus, gleich ob rechts oder links, national, völkisch oder religiös, ablehnen und konsequent bekämpfen.“

Anlässlich der zweiten Beratung Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zu dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e. V., sagte für die FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die nationale Minderheit der Sinti und Roma lebt seit Jahrhunderten in Deutschland. Im Nationalsozialismus wurden ca. 500.000 Angehörige der Sinti und Roma ermordet. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass das Land mit dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma geeignete Bedingungen schafft, die es der hier lebenden anerkannten nationalen Minderheit der Sinti und Roma besser ermöglicht, ihre Kultur und Sprache zu erhalten sowie ihre Identität zu wahren. Der Tätigkeitsbericht des Jahres 2017 des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, zeigt sehr eindrucksvoll, welche vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten der Verband übernimmt. Für diese umfangreiche Arbeit danken wir an dieser Stelle sehr herzlich.“

Zur Meldung, der Landesrechnungshof stellt wegen erheblicher Mehrkosten den Standort für die geplante Justizvollzugsanstalt in Rottweil infrage sagte der Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Kritik des Rechnungshofs an der Planung der Justizvollzugsanstalt in Rottweil kann nicht überraschen.  Dass das Projekt zeitlich und finanziell seit geraumer Zeit den Rahmen sprengt, liegt an dem Agieren der Grünen. So erfolgte die damalige Standortwahl allein mit Blick auf die Landtagswahlen, Sachgründe hatten hintenan zu stehen. Dies rächt sich nun in mehrfacher Hinsicht. Justizminister Wolf fehlt die dringend benötigte zusätzliche Justizvollzugsanstalt, der Finanzhaushalt wird unnötig hoch belastet.“

 

 

Zur Meldung, in Baden-Württemberg gehe die Wirtschaftskriminalität zurück, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Rückgang der Wirtschaftskriminalität in Baden-Württemberg verdeutlicht die Ignoranz der Grünen bei der Schwerpunktsetzung in der Rechtspolitik. Kürzlich kritisierten die Grünen die Fokussierung des Justizministers auf die Besetzung von Richterstellen bei den Verwaltungsgerichten. Stattdessen forderten sie mehr Personal im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Angesichts der Entwicklung bei den verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit ihrer Verfünfzehnfachung von 2013 bis 2017 auf 47.906 muss man schon besonders ignorant oder ideologisch verbohrt sein, wenn man die eh noch nicht ausreichenden Stellenzuwachs bei den Verwaltungsgerichten kritisiert.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf erwägt die Aufstockung der Verwaltungsgerichte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Überlegungen des Justizministers sind richtig, allerdings auch längst überfällig. Immer wieder stellten wir als FDP fest, dass angesichts der anhaltenden Zunahme der gerichtlichen Asylverfahren das Personal an den Verwaltungsgerichten aufgestockt werden muss. Mit der von der Bundeskanzlerin angeheizten Flüchtlingskrise stiegen diese gerichtlichen Verfahren von 2013 bis 2017 von jährlich 5.121 auf 47.906. Dieser Verfahrensanstieg kann nicht mit der aktuellen Ausstattung der Gerichte bewältigt werden. Vergessen werden darf bei alledem auch nicht, dass zügige Verfahren für schnellere Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen und bei einer zügigen Rückführung abgelehnter Migranten auch Kosten gespart werde können.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf dränge auf einheitliche Cannabis-Freimengen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich unterstütze Justizminister Wolf in seinen Bemühungen um bundeseinheitliche Regeln zu Cannabis-Grenzwerten. Immer wieder haben wir die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern kritisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Rechtsstaat verliert an Überzeugungskraft, wenn in einem Bundesland ein Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, dass in einem anderen Bundesland als noch nicht strafwürdig hingenommen wird.“

Zur Meldung, viele Juden in Baden-Württemberg würden sich um ihre Sicherheit sorgen, Kinder hätten Angst, als Juden erkannt zu werden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die wachsende Bedrohung unserer jüdischen Bürger muss von der Politik ernster genommen werden. Schmierereien wie in der Stuttgarter Innenstadt anlässlich des Geburtstages des Staates Israel, Angriffe auf jüdische Kinder in Schulen oder auf der Straße dürfen nicht nur verurteilt werden. Es ist längst überfällig, harte Konsequenzen zu ziehen. Die Ernennung eines Antisemitismusbeauftragten kann daher für uns auch nur ein erster Schritt sein. Darüber hinaus gilt es, die Sümpfe des Antisemitismus trocken zu legen. Diese finden sich bei Rechtsextremisten, der rechtspopulistischen AfD, bei Linksextremisten und in nicht zu unterschätzendem Maße auch bei Migranten aus dem Nahen Osten und Nordafrika.

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass Straftaten aus diesen Bereichen konsequent verfolgt und zur Anklage gebracht werden. Sie hat aber auch die Stimmung in den Schulen näher in den Blick zu nehmen. Antisemitische Vorfälle dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Die Landesregierung muss Schulleiter und Lehrer dazu ermutigen und ihnen das Handwerkszeug in die Hand geben, gegen antisemitische Einstellungen effektiv vorzugehen. Im Umgang mit der Zuwanderung müssen Studien, die in den Herkunftsländern des Nahen Ostens und Nordafrikas eine Verbreitung des traditionellen Antisemitismus bei 60 bis über 80 Prozent der Bevölkerung ausmachen, mehr Berücksichtigung finden. Wenn die Politik glaubt, tief verwurzelten Antisemitismus mit wenigen Stunden Integrationsunterricht besiegen zu können, macht sie sich und der Bevölkerung etwas vor. Sie verharmlost dort, wo Konsequenzen bis hin zur Versagung des Aufenthaltsrechts gefragt sind.“