Pflegekammer darf nicht zum trojanischen Pferd werden.

Zur heutigen Kabinettsentscheidung, eine Anhörung zur Einführung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg durchzuführen, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräfte ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkraftmangels darf nicht der Eindruck entstehen, die Politik drückt eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durch. Die Landesregierung muss gewährleisten, dass es im Rahmen der Anhörung zu einer breiten Beteiligung der Pflegekräfte kommt und diese vor einer Stellungnahme transparent über die Gestalt der Pflegekammer, wie sie von der Landesregierung geplant ist, informiert sind. Die Pflegekammer darf nicht zum trojanischen Pferd werden, das Pflegekräfte gegen ihren Willen durch Zwangsmitgliedschaften bindet und kein wirkliches Mitspracherecht gewährleistet.“

Rudi Fischer

Land misslingt fristgerecht finale Umsetzung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes.

Zur Debatte um die Verabschiedung des Betreuungsgesetzes auf Landesebene, sagt Rudi Fischer, seniorenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt in 11 Tagen in Kraft. Es ist dem Sozialministerium nach wie vor nicht gelungen, eine Einigung mit den Betreuungsvereinen und -behörden über die Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben zu finden, die mit der Gesetzesnovelle auf sie zukommen.

Minister Lucha hat die Umsetzung seit Verabschiedung im Bundestag vor eineinhalb Jahren komplett verschlafen und versteckt sich jetzt hinter Modellprojekten, die aber auch erst im kommenden Jahr starten.

Das ist nicht nur unglücklich und unprofessionell. Das ist ein Armutszeugnis politischen Handelns und eine verpasste Chance der Wertschätzung vieler ehrenamtlich tätiger Betreuender. So wird die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht gestärkt, sondern geschwächt. So wird Ehrenamt nicht gestärkt, sondern geschwächt.“

Landesregierung muss sich jetzt positionieren beim Bürgergeld.

Im Rahmen der Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema Bürgergeld sagt Niko Reith, sozial- und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Mit der Bürgergeldreform passt die Ampelregierung das Grundsicherungssystem für Arbeitslose den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Alles, was die CDU im Bund und Land bisher dazu beigetragen hat, ist die Verbreitung von unausgegorenen Vorschlägen und Fake News. Die Landesregierung hat es bislang nicht geschafft, hier zu einem konstruktiven Kurs zu kommen.  Bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat jedenfalls muss Baden-Württemberg Farbe bekennen. Stillstand und parteipolitische Spielchen sind jetzt das letzte, was unser Land braucht!“

Jochen Haußmann

Starre numerische Verteilung war von Anfang an falsch

Nach aktueller Meldung hat sich Sozialminister Lucha mit den Chefs der Zentralen Impfzentren über die Verteilung der Impfdosen geeinigt. Danach zeigten sich die Impfzentren untereinander solidarisch und unterstützten die Kreisimpfzentren. Mehr Impfstoff solle danach in die bevölkerungsreichen Landkreise gehen und dorthin, wo die Impf-Quoten bislang niedriger seien. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

„Was jetzt als Erfolg dargestellt wird, war längst überfällig und ist ein weiterer Beleg für das Missmanagement beim bisherigen Impfen. Es wurde von Anfang an massive Kritik an der starren numerischen Vergabe an die Impfzentren geübt. Diese war unabhängig von Bevölkerungszahl und Struktur. Erst nach massiver Kritik und erheblicher Unterschiede bei der Impfquote wird jetzt umgesteuert.“

Jochen Haußmann

Ganzheitliches Konzept für Baden-Württemberg.

Zur Pressemitteilung des Sozialministeriums, wonach dieses drei weitere Gewaltschutzambulanze fördere, in denen Opfer von Gewalttaten die Spuren nach Gewaltverbrechen gerichtsfest und gleichzeitig verfahrensunabhängig sichern lassen könnten, sagte der frauen- und gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jochen Haußmann:

„Die Einrichtung der drei weiteren Gewaltschutzambulanzen ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Es braucht weitere Bausteine, um ein umfassendes und tragfähiges Gewaltschutzkonzept für ganz Baden-Württemberg zu etablieren. Seit Jahren weise ich mit Nachdruck darauf hin, dass an den Kliniken endlich Kinderschutzambulanzen eingerichtet werden müssen. Die erheblichen Belastungen in der Corona-Krise gehen mit deutlich größeren Gefahren für Kinder einher. Hier muss endlich die Schutzkulisse deutlich verbessert werden.“

 

Jürgen Keck

Gute Nachricht aus dem Ministerium.

Als „sehr erfreulich und wichtig“ bezeichnet der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck, die Antwort aus dem zuständigen Sozialministerium, das offene Fragen zum Impfen von Menschen mit Behinderung und besonderen Gesundheitsrisiken in der Impfreihenfolge klärt.

Keck hatte sich bereits in einem Schreiben von Ende Februar direkt an den Minister gewandt und nun aktuell eine diesbezügliche Antwort erhalten.

Danach teilt Minister Lucha mit, dass Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, geistiger Behinderung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen und deren jeweilige Kontaktpersonen wieder Impftermine buchen können, sobald die Warteliste abgearbeitet sein wird. Dies soll schon ab kommendem Freitag der Fall sein. Voraussetzung ist ein Attest des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin. Positiv hob Keck die Möglichkeit der Impfgenehmigung für besonders atypische Fälle hervor. Hierfür sei eine Antragstellung beim Ministerium erforderlich.

Keck dazu: „Es ist wichtig und richtig, diese Personen zu berücksichtigen. Es freut mich, dass der Druck und die Bemühungen von den Personen selbst, ihrer Verbände und meine Bemühungen diese gute Lösung erreicht haben. Die weitere Freigabe von Astrazeneca hat den Schub ermöglicht. Ich hoffe sehr, dass bald ausreichende Mengen an Impfstoffen bereitstehen und endlich die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin impfen können. Gerade Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen dürfen nicht vergessen werden.“

Jochen Haußmann

Ärztinnen und Ärzte zahlen die „Rettung“ selbst – Änderungsantrag der FDP abgelehnt.

Im Zusammenhang mit dem gestern im Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen, der eine Schutzschirm-Regelung für Praxen der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten enthalte, der jedoch aus den Rücklagen der Kassenärztlichen Vereinigungen – und damit aus eigener Tasche – zu zahlen ist, nicht jedoch durch zusätzliche Mittel ausgeglichen wird, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Es ist ein grober Konstruktionsfehler und nicht tragbar, dass die Ärztinnen und Ärzte sowie die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, für die Stützungsmaßnahmen infolge von Belastungen durch die Corona-Krise selbst aufkommen müssen (§ 87b Absatz 2a SGB V). Wo gibt es denn so etwas sonst noch, dass eine Branche durch Umverteilung die Lasten zur Rettung wegen der Corona-Folgen selbst tragen muss? So sieht also der Dank in Euro und Cent aus, den die Bundespolitik unseren Leistungserbringern in Baden-Württemberg entgegenbringt. Ich bin dankbar, dass die FDP im Bundestag mit einem Änderungsantrag auf die Erstattung Wert gelegt hat, damit eben gerade nicht passiert, was jetzt Realität ist. Leider wurde der Antrag (Drucksache 19/27291, Änderungsantrag 2) nicht angenommen. Diese Entscheidung passt in erschreckender Weise in die Reihe der Fehlleistungen im Gesundheitsbereich. Ich erinnere an die Enteignung der Krankenkassenrücklagen im Zuge der so genannten Sozialgarantie. Dazu passen auch die Überlegungen der SPD mit einer Bürgerversicherung, der Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen, was die niedergelassenen Fachärzte gefährdet und der Plan vom Abschöpfen von Gewinnen, die im Gesundheitswesen beim Zufluss von Versichertengeldern erwirtschaftet werden.“

 

Jochen Haußmann

Landeskompetenz nutzen.

 

Zur Meldung, wonach Kultusministerin Eisenmann die Ermöglichung von Impfungen auch für ältere Lehrerinnen und Lehrer forderte, um die Ungleichbehandlung bei Impfungen zu verhindern, weil bisher nur bis 64 Jahre geimpft werde, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Minister Lucha ist jetzt dringend gefordert, die Impfempfehlungen beim Impfstoff Astrazeneca zu prüfen. Die Europäische Arzneimittelagentur hat kein Höchstalter für den Impfstoff von Astrazeneca festgelegt. Das war ein Alleingang der Ständigen Impfkommission, die nur bis 64 empfehlen wollte. Zwar sind dort die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Grundlage. Aber auf einer Grundlage kann man aufbauen. Das zeigt mir auch der Bericht des Ärzteblatts vom 2. März. Die WHO empfiehlt den Impfstoff sogar für alle Älteren, die EMA hat nie die Beschränkungen der Stiko vorgenommen. Es ist gerade jetzt wichtig zu prüfen, den Kreis der zu Impfenden auf alle Lehrerinnen und Lehrer auszudehnen. Die Schülerinnen und Schüler brauchen endlich eine Öffnungsperspektive und die Lehrerinnen und Lehrer Sicherheit. Wir können jetzt nicht noch Wochen oder Monate warten.“

 

Hinweis: Der oben genannte Bericht des Ärtzeblatts ist wie folgt einsehbar: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121675/England-Impfstoffe-von-Astrazeneca-und-Biontech-bei-Senioren-gleich-gut-wirksam?rt=bddf552a513910db514532e8857fed31

Jochen Haußmann

Impfstoff kein vorzeitiges Ostergeschenk.

 

Zur Meldung, wonach das Sozialministerium den Kreis der Impfberechtigten mit dem Impfstoff von AstraZeneca deutlich ausgeweitet habe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

 

„Für jeden Einzelnen, der sich nun früher als eigentlich geplant impfen lassen kann, ist das sehr erfreulich. Die vermeintliche Erfolgsmeldung ist in Wahrheit aber Ausdruck eines gescheiterten Impfansatzes. Denn die großen Impfstoffbestände kommen ja nicht davon, dass es irgendwelche vorzeitigen Ostergeschenke gegeben hätte. Es liegt daran, dass durch eine falsche Priorisierung die Verimpfung unterblieben ist und jetzt in einem hohen fünfstelligen Bereich die Impfdosen in irgendwelchen Kühlräumen liegen. Schon heute muss überlegt werden, wann die Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie über Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen können. Denn wenn es noch mehr Impfstoffe mit Zulassung gibt, braucht es die kanalisierende Funktion der Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren nicht mehr.“

Jochen Haußmann

Weiterer Beweis des bodenlosen Missmanagements.

Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg von 192.000 gelieferten Impfdosen von Astrazeneca nur 12.112 Dosen verimpft habe, diese Zahl aber noch um Nachmeldungen zu korrigieren sei, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

„Ich bin regelrecht entsetzt, wenn ich erfahre, dass das Land nur einen Bruchteil von Impfungen realisiert hat, die möglich gewesen wären. Offenbar hält man lieber eine ganze Gesellschaft im Lockdown, als durch das Vorziehen relevanter Gruppen Öffnungen zu ermöglichen. Der Hinweis, dass der Impfstoff nicht verderbe, weil er sechs Monate haltbar sei, ist geradezu zynisch. Es muss jetzt umfassende Klarheit her, wer wann geimpft werden kann und welche Öffnungen möglich werden. Einmal mehr erscheint die Glaubwürdigkeit von Minister Lucha in einem fahlen Licht. Schließlich war wochenlang von massiver Impfstoffknappheit die Rede und jetzt stellt sich heraus, dass die Impfdosen nutzlos einlagern.“

 

Jochen Haußmann

Gute Rahmenbedingungen statt Zwang.

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz Baden-Württemberg) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Gesetzentwurf ist Ausdruck einer widersinnigen Symbolpolitik. Wenn in Zukunft jährlich bis zu 75 Studienplätze daran geknüpft werden, dass sich junge Menschen zur Hausarzttätigkeit in unterversorgten Gebieten verpflichten, hilft das aktuell überhaupt nichts. Denn diese Studienanfänger werden erst in rund 15 Jahren tätig werden können. Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, dass junge Leute ihr Leben schon 15 Jahre im Voraus abschätzen können? Offenbar will sich die CDU mit dieser Symbolpolitik vor allem im ländlichen Raum gut darstellen. Es sollte zu denken geben, wenn die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland die Landarztquote mit guten Argumenten ablehnt und darauf hinweist, dass diese Quote auch sozialpolitisch in hohem Maße ungerecht ist. Wir Freien Demokraten sind sicher: Eine gute ärztliche Versorgung gelingt nur, wenn die Attraktivität des Arztberufs wiederhergestellt wird. Es muss auch endlich mit der überbordenden Bürokratie aufgeräumt werden. Den Wünschen nach besserer Work-Life-Balance und der Arbeit in Teams ist Rechnung zu tragen. Genau an dieser Stelle ist der Gesetzentwurf eine grandiose Fehlleistung. Er legt fest, dass man in Vollzeit arbeiten muss. Eine Familienauszeit oder Teilzeit für die Kindererziehung in Eigenregie scheidet aus. Vermutlich deshalb heißt das Gesetz auch Landarztgesetz, weil Ärztinnen darin gar nicht vorkommen sollen. In dieser Form ist der Entwurf ein familienpolitisches Armutszeugnis.“

 

Jürgen Keck

 

 

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Starke Kinder – chancenreich. Baden-Württemberg macht sich für Kinder und Jugendliche stark“ sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

 

„Zur Erhöhung der Chancen für Kinder auf eine gesunde Zukunft in wirtschaftlich und sozial gesicherten Rahmenbedingungen gibt es viele Ansätze. Die Freien Demokraten treten für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter und allgemeiner Gewalt durch tragfähige und vernetzte Schutzkonzepte aus, die keine blinden Flecken dulden. Hier braucht es eine Kultur des Hinsehens und Eingreifens. Für das Aufwachsen ohne wirtschaftliche Not treten wir für ein Kinderchancengeld ein. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass über 150 verschiedene ehe- und familienpolitische Leistungen des Bundes, die um Förderungen und Leistungen der Länder und Kommunen ergänzt werden, ein Regelungsdickicht darstellen, das niemand mehr durchdringen kann. Deshalb unser Konzept der Bündelung in der neuen Leistung Kinderchancengeld. Daneben kommt es auf die Sicherstellung einer guten Bildung an. Sie ist der beste Garant für einen guten Start ins Berufsleben. Und gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Verwerfungen, die bald in Zuge der Corona-Krise über das Land hereinbrechen brauchen wir eine gute Wirtschaftspolitik. Eine gute Wirtschaftspolitik ist noch immer die beste Sozialpolitik. Deshalb muss endlich tatkräftig in die Zukunft investiert werden. Mit der Digitalisierung und dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.“

Jochen Haußmann

 

Kultur des Hinsehens fördern – #NullToleranz.

 

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 sagt der frauenpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

 

„Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Bevölkerungsschichten zieht und während der Corona-Pandemie weiter verschärft hat. Es geht uns alle etwas an. Zu oft wird häusliche Gewalt weiterhin verschleiert, tabuisiert oder verharmlost. Wir müssen mit vereinten Kräften daran arbeiten, dass Betroffenen geholfen wird und Gewalt nicht weiter toleriert wird. Deshalb braucht es auch eine Kultur des Hinsehens. Leider sind in Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch lange nicht umgesetzt. Darum ist die Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland endlich krisenfest aufzustellen. Dafür müssen kurzfristig die Kapazitäten erhöht werden. Diese freien Kapazitäten müssen in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst und die Kooperation zwischen den Ländern erleichtert werden. Wichtig sind auch Strukturen der Beweissicherung ohne dass es eine verpflichtende Anzeige braucht. Entsprechende Modelle sollten landesweit zum Regelangebot werden. Seien es Gewaltambulanzen wie in Heidelberg oder ‚Soforthilfe nach Vergewaltigung‘ im Rems-Murr-Kreis. Außerdem benötigen wir den Ausbau von 24/7-Hilfetelefonen, sowohl für Opfer als auch für potenzielle Täter. Möglichst viele Angebote sollen digital gemacht werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern unbedingt notwendig.“

Jürgen Keck

Wahlrechtausschlüsse werden dauerhaft aufgehoben.

Im Zusammenhang mit den zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen von FDP/SPD (Drucksache 16/8191) und Grüne/CDU zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Es ist heute ein guter Tag, um auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einen Schritt weiter zu kommen. Auch für Fälle, in denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, ist nun endlich dauerhaft die Ausübung des Wahlrechts möglich. Die Freude wird nur insofern getrübt, als dass die Regierungsfraktionen nicht bereit waren, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und sie erst aktiv wurden, als unserer eingebracht wurde. Auch die Sonderregelung für Bürgermeisterwahlen wäre aus unserer Sicht nicht nötig gewesen. Wir glauben, die Bürgerinnen und Bürger im Land können sehr genau entscheiden, welchen Bürgermeisterkandidaten sie wählen wollen. Einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht, also der Wählbarkeit, hätte es nicht gebraucht.“

Jürgen Keck

Gute Erfolge – gleichwohl bleibt noch viel zu tun.

Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Aktionsplan ‚Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg‘: Umsetzung und Zukunftsperspektiven für ein Land der Vielfalt“ sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Gleichstellung ist erreicht, wenn Vielfalt als Normalität wahrgenommen wird und jegliche Form von Diskriminierung und Benachteiligung unterbleibt. Es ist noch gar nicht so lange her, dass entscheidende Schritte auf diesem Weg getan wurden. Erst seit drei Jahren dürfen gleichgeschlechtliche Paare ganz normal auf dem Standesamt heiraten. Das Aktionsjahr 2019 für Akzeptanz und gleiche Rechte hat wichtige Schlaglichter auf die Vielfalt der Lebensentwürfe und die Herausforderungen geworfen. Noch immer ist es zwei Männern verwehrt, eine Familie durch Adoption eines Kindes zu werden. Noch immer findet ein automatischer Blutspendeausschluss statt, auch wenn es keine relevanten Risikofaktoren gibt. Und auch wer aus ernstesten Gründen meint, im falschen Körper zu leben, braucht mehrere Gutachten und einen bürokratischen Hürdenlauf, um seine geschlechtliche Identität ändern zu dürfen. Ich fasse es so zusammen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen sich an die Vielfalt der Lebensentwürfe anpassen, nicht die Menschen an eine überkommene Bürokratie.“

 

Jochen Haußmann

Massive Proteste und Demos der dortigen Pflegekräfte zeigen, dass die Zwangskammer ein Irrweg ist.

 

Zu Plänen des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha zur Einführung einer Pflegekammer sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 „Bereits in der Enquete-Kommission Pflege habe ich für die FDP-Landtagsfraktion immer darauf hingewiesen, dass eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft zwingend eine Befragung aller Pflegekräfte voraussetzt. Ohne eine überzeugende Zustimmung eines Großteils der Pflegekräfte ist die Einführung einer verpflichtenden Pflegekammer nicht zu verantworten. Das hat Minister Lucha immer abgelehnt.

Wenn man gerade in der heutigen Zeit immer betont, man nehme die Sorgen und Nöte der Pflegekräfte ernst, dann darf es nicht sein, zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz zur Zwangspflegekammer durchzudrücken. Nach wie vor wissen Zehntausende von Pflegekräften nicht, dass in Baden-Württemberg eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft vorgesehen ist. Eine Online-Veranstaltung Ende Juli der FDP-Landtagsfraktion zur Pflegekammer hat dies auch eindrucksvoll bestätigt, dass die meisten Pflegekräfte nicht wissen, was das Land geplant hat.

Nun droht der Landesregierung der Pflegekammer dasselbe Schicksal wie in Niedersachsen. Hier gibt es massive Proteste und Demos der Pflegekräfte gegen die Zwangskammer. Soweit sollte es Minister Lucha in Baden-Württemberg nicht kommen lassen. Die jetzt geplante Änderung des Gesetzes ist ein Eingeständnis, dass gerade in der jetzigen Zeit die Zwangskammer ein Irrweg ist. Ich fordere ihn auf, den nicht zu verantwortenden Gesetzentwurf zurückzunehmen und den Weg frei zu machen für wirkliche Verbesserungen der Situation der Pflegekräfte. Die FDP-Landtagsfraktion hat dazu im Juli 2020 ein Positionspapier verabschiedet, dass die pflegerische Versorgung nachhaltig stärkt.“

 

Das Positionspapier der FDP/DVP Fraktion zur nachhaltigen Stärkung der pflegerischen Versorgung finden Sie unter:

https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/die-pflege-der-zukunft-die-pflegerische-versorgung-nachhaltig-staerken.pdf/

 

Jochen Haußmann

Kosten für Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sollten selbst getragen werden.

Zu Aussagen des Ministerpräsidenten in der Regierungspressekonferenz zu Fragen einer Teststrategie für Reiserückkehrer erklärt der stv. Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der Bund hat entschieden, dass Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sich auf das Virus testen lassen müssen. In erster Linie ist deshalb am Flughafen Stuttgart eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. An anderen Flughäfen bieten sich sicherlich Kooperationen mit dem ambulanten Bereich an.

Dass aber noch keinerlei Strategie erkennbar ist und der Ministerpräsident erst zu Ferienbeginn überhaupt anfängt, mit der Kultusministerin über das Thema zu sprechen, ist verantwortungslos.

Dazu kann ich jedoch keinerlei Notwendigkeit erkennen, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen diese Testkosten übernehmen sollten. Hier sollte in Rücksicht auf das Solidarprinzip der Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden. Urlaub ist zwar schön, aber eine freiwillige Angelegenheit für deren Kosten und Nebenkosten der mündige Bürger auch aufkommen muss. Es kann nicht ewig weiter Geld ausgegeben werden, als gäbe es kein Morgen.“

Zu der Rolle von Sozialminister Lucha bei der Gewährung von bis zu 350.000 EUR an Landesmitteln für Demokratieförderung bei jungen Menschen an eine Firma des Kabarettisten Christoph Sonntag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Minister Lucha möchte den Vorgang so schnell es geht abschließen. Dabei ist die Aufklärung noch lange nicht abgeschlossen. Minister Lucha verweigert bislang jede Einsicht in die Unterlagen und beantwortet viele Fragen von uns nur unzutreffend oder gar nicht. Es war daher erforderlich, dieses Thema jetzt im Plenum zu beraten. Dabei bedarf es der Mehrheit des Parlaments, um Akteneinsicht vom Sozialminister einzufordern. Wir erwarten, dass auch Abgeordnete von Grünen und CDU ihrer Kontrollpflicht gegenüber der Landesregierung nachkommen und unseren Antrag nach Akteneinsicht unterstützen. Auf eine angeblich getätigte, rechtlich aber völlig unverbindliche, Zusage des Ministers zu vertrauen, wie es die Regierungsfraktionen wollen, würde das Parlament zu einem Bittsteller des Ministers degradieren.

In der Sache sind noch viele Fragen offen. Mit dem Projekt wollte das Sozialministerium nach eigenen Worten angeblich ‚für alle Jugendlichen erlebbar machen, wie sich das System Demokratie im Alltag umsetzen und erleben lässt‘. Wir finden, dass die Schule der richtige Ort dafür ist und nicht der private Theaterkeller eines mit dem Minister befreundeten Kabarettisten. Für das Projekt wurden 350.000 EUR gewährt, gekostet hat es dann rund 205.000 EUR, von denen knapp 175.000 EUR an die Firma von Christoph Sonntag gingen. Mit dem Geld wurden insgesamt 57 Projekttage für Gruppen von rund 20 Jugendlichen finanziert, von denen 2/3 Schulklassen waren. Eine Lehrerstelle zum Vergleich kostet dagegen circa 60.000 EUR im Jahr. Viel sinnvoller und nachhaltiger wäre es gewesen, mit dem Geld für ein ganzes Jahr 3,5 zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen.

Wie wir aus unseren Anfragen wissen, wurde das Vorhaben bei einem gemütlichen Abendessen zwischen Minister Lucha und Christoph Sonntag bei Cremant und Wein eingefädelt. Der Minister persönlich hat das Projekt später genehmigt, ohne dass alternative, günstigere und möglicherweise bessere Varianten geprüft wurden. Er trägt daher die volle Verantwortung für das Projekt. Mittlerweile ist etwa bekannt, dass hierfür 30.000 EUR an Mietkosten veranschlagt wurden. Offenbar handelt es sich dabei um die Kosten für einen gewerblich genutzten kleinen Theaterkeller von Christoph Sonntag, der ansonsten wohl leer gestanden hätte. Solche Beispiele sprechen nicht gerade für eine gemeinnützige Aktion und eine sinnvolle Verwendung von Steuergeldern. Das Verhalten von Minister Lucha spricht vielmehr für eine Amigo-Wirtschaft. Es passt ins Bild, dass Minister Lucha sich Chistoph Sonntag zuvor als „dein persönlicher Minischder“ andiente, er aber nun dem Parlament diese vollständige Kommunikation vorenthält. Es sind noch viele Fragen offen und die FDP wird diesen weiter nachgehen, bis wir vollständige Antworten darauf erhalten haben.“

Zur Meldung, wonach die CDU-Landtagsfraktion fordere, in Baden-Württemberg ein Familiengeld nach bayerischem Vorbild einzuführen, das mit Kosten von rund 600 Millionen Euro jährlich verbunden wäre, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Dass klappern zum Handwerk gehört, weiß jeder. Was jetzt aus der CDU zu hören ist, erinnert mich eher an angsterfülltes Zähneklappern vor der Kommunalwahl. Denn die CDU hat sich mit dieser Forderung in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen können, genausowenig wie beim Diesel-Thema. Jetzt vor der Kommunalwahl mit einem nicht gegenfinanzierten 600-Millionen-Euro-Paket herauszukommen, erstaunt schon sehr. Das Thema gehört ohnehin auf die Bundesebene. Und hier ist der Vorschlag der Freien Demokraten mit einem „Kindergeld 2.0“ allemal zielführender.“

Zur Meldung, wonach das Ministerium für Soziales und Integration eingeräumt habe, dass die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Höhe von fünf Prozent nicht erfüllt werden konnte und deshalb 1,8 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe gezahlt werden mussten sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist ein Armutszeugnis, dass unter Grün-Schwarz das Land nach langen Jahren nun wieder die Pflichtquote verfehlt. Dabei sollte das Land eine Vorbildfunktion einnehmen. Es reicht eben nicht, nur Beratungsgremien und Arbeitsgruppen einzusetzen. Gegenüber der Privatwirtschaft und Anderen machen die Grünen gerne dicke Backen. Geht es um die Erfüllung eigener Pflichten, drängt sich der Eindruck auf, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Es reicht eben nicht nur, von oben herab andere belehren zu wollen. Ich sage: Nicht nur dicke Backen machen, sondern auch pfeifen. Wo bleibt denn ein gesondertes Aktionsprogramm zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen? Wo bleibt eine breite Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung? Warum richtet das Land keine Inklusionsabteilungen nach § 215 SGB IX ein? Was wird getan, um für die Beschäftigung zu werben, indem auch auf Unterstützungsleistungen und Nachteilsausgleiche hingewiesen wird? Zusammen mit der SPD haben wir beantragt, dass darüber am Donnerstag im Landtag diskutiert wird.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte warb der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, für einen Ethikunterricht ab der ersten Klassenstufe. Keck:

„In Zeiten, in denen führende Politiker unserer Welt Egoismus als Erfolgsprinzip propagieren – Stichwort „America first!“ – darf die Diskussion über Moral, Sitte und Respekt anderen gegenüber in unserer Gemeinschaft umso weniger fehlen. Mit dem Ethikunterricht sollte von Anbeginn ein alternatives Angebot des Wertediskurses für Schüler bereitstehen, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen wollen beziehungsweise deren Eltern dies nicht wollen. Selbstverständlich muss die Teilnahme am Religions- oder Ethikunterricht verpflichtend sein. Mit dem Ausbau des Ethikunterrichts muss auch der des islamischen Religionsunterrichts einhergehen. Denn eine Unterweisung junger Muslime auf der Basis eines mit unserem Grundgesetz in Einklang stehenden Islam durch Lehrkräfte, die an staatlichen oder an staatlich anerkannten Hochschulen und Lehrseminaren in Deutschland ausgebildet wurden, ist nach Auffassung von uns Freien Demokraten das beste Mittel, islamistischen Hasspredigern den Boden zu entziehen.“

Keck kritisierte das Verschleppen des Ethik-Ausbaus durch die Regierung Kretschmann. Keck hierzu: „Seit dem Jahr 2011 regiert Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Aber erst im Mai des Jahres 2018 verkündete er, dass  Ethik künftig ab Klasse 5 angeboten werden soll. Bislang konnte es passieren, dass ein Schüler von Klasse 1 bis Klasse 7 beziehungsweise 8 von Religion abgemeldet war und in dieser Zeit zusammengenommen bis zu 14 Jahreswochenstunden oder ein halbes Jahr Unterrichtszeit verpasste. Viel wertvolle Zeit ging inzwischen verloren. Bedenken muss man hierbei, dass die Lehrer erst entsprechend aus- oder fortgebildet sein müssen. Hätten sich der Ministerpräsident, seine grüne Fraktion und die jeweiligen Koalitionspartner zügig an den Ausbau des Ethikunterrichts gemacht, könnte nun schon an den Grundschulschulen Ethikunterricht stattfinden. Stattdessen setzten die Grünen andere bildungspolitische Schwerpunkte.“

Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung (ohne Aussprache) des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Für unsere Fraktion bleibt klar: Diesem Gesetz mit seinen vielen unbestimmten und zudem unnötigen Regelungen können wir nicht zustimmen. Es werden Selbstverständlichkeiten in Gesetzesform gegossen, die schon heute möglich sind, siehe Digitalisierungsprojekte und kommunale Pflegekonferenzen. Ein weiteres Gesetz neben das bereits vorhandene Landespflegegesetz zu stellen, erschwert die Anwendung und bläht die Normendichte unnötig auf, zumal es keinen konkreten Mehrwert gibt. Wir hätten eine fundierte beratene Änderung am bestehenden Landespflegegesetz als Ergebnis einer öffentlichen Anhörung begrüßt. Hierzu war die grün-schwarze Landesregierung nicht bereit. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass die Regierung fast zwei Jahre seit Inkrafttreten des Pflegestrukturgesetzes III verbummelt hat. Denn bis Jahresende müssen die Rechtsgrundlagen für die Modellkommune Pflege geschaffen sein. Andernfalls verfallen die Bundesmittel. Deshalb haben wir diesen Paragraphen in Verantwortung für Land und Kommunen auch zugestimmt.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„In größter Zeitnot beraten wir heute den Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landeregierung. Obwohl vor fast zwei Jahren das Pflegestärkungsgesetz III die Modellkommune Pflege eingeführt und das Land zu ergänzenden Bestimmungen aufgefordert hat, ist nichts passiert. Jetzt droht zum Jahresende der Verfall der Mittel und nun hat sich das Ministerium in Bewegung gesetzt. Endlich! Anstatt aber einfach sinnvoll das Landespflegegesetz zu ergänzen wird ein eigenes Gesetz mit hochtrabendem Titel geschaffen. Schaut man sich dieses hübsch verpackte Geschenk, das in das vorweihnachtliche Schaufenster der Landespolitik gestellt wird, genauer an oder packt es womöglich aus, merkt man, dass es überwiegend heiße Luft enthält. Es wird beschrieben, was eine Gemeinde und das Land alles freiwillig machen können. Nur, das geht schon heute, dafür braucht es kein Gesetz. Folgerichtig benennt der Gesetzentwurf auch keine Kostenfolgen, denn es bleibt alles offen und ins Belieben gestellt. Die Frage ist, wird durch dieses Gesetz die Pflegesituation im Land verbessert. Die Antwort heißt nein. Denn jede Gemeinde kann heute schon freiwillig Pflegekonferenzen machen. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen sollen sich im Übrigen bereits heute schon gem. § 5 Landesgesundheitsgesetz mit der Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Pflege befassen. Es braucht also keine zusätzlichen bürokratischen Strukturen. Das Land des Weiteren heute bereits Projekte der Digitalisierung fördern. Der beste Beweis sind die aktuellen Aktivitäten. Kurzum: Dieses Gesetz hätte es so nicht gebraucht, es erschwert auch mit dem beabsichtigten Nebeneinander mit dem bisherigen Landespflegegesetz die Rechtsfindung. Dass so nebenbei der Landespflegeplan und die Kreispflegeplanung abgeschafft werden ist ein Fehler. Kurzum: Dieses Gesetz ist falsch und zu spät.“

Zur Meldung, wonach immer mehr Kinder und Jugendliche vom reformierten Unterhaltsvorschuss profitierten und der sozialpolitische Sprecher der SPD geäußert habe, dass dies für Viele das Entkommen aus dem Hartz-IV-Bezug oder jedenfalls eine gewisse Erhöhung des sonst nicht unbedingt üppigen Einkommens bedeute, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Die Reform des Unterhaltsvorschusses bringt kaum Entlastung für die auf Hartz-IV angewiesenen Familien. Hartz IV wurde übrigens von der SPD eingeführt. Wer diese Leistungen beziehen muss, hat alle vorrangigen Einkünfte einzusetzen. Mehrheitlich ist es so, dass die Träger der Grundsicherung entlastet werden. Denn die Fallzahlen im Unterhaltsvorschuss stiegen von 32.007 im Jahr 2017 auf 60.798, also um 90 Prozent. Die Bezieher von Grundsicherung aus diesem Kreis gingen jedoch nur von 48.205 auf 45.600 zurück, was einem Rückgang von gerade einmal vier Prozent entspricht. Es ist aus meiner Sicht schon höchst gewagt, was für Schlüsse die SPD hier zieht. Was – hiervon unabhängig – das Gebot ist: Wir müssen die Rückgriffsquote auf säumige Unterhaltszahler dringend steigern.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Drucksache 16/4760) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„So erfreulich die Ausweitung des Leistungszeitraums für die Betroffenen ist, so sehr muss darauf hingewiesen werden, dass es nicht umsonst Unterhaltsvorschuss heißt. Der Staat geht mit Steuergeldern in Vorleistung in Fällen, in denen die an sich Unterhaltsverpflichteten ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die bisherige so genannte Rückgriffsquote von rund einem Drittel ist für ein Bundesland wie Baden-Württemberg mit praktischer Vollbeschäftigung viel zu niedrig. Die Mehrausgaben, die sich aus der Bundesreform für das Land in Höhe von rund siebeneinhalb Millionen Euro im Jahr ergeben, müssen Ansporn genug sein, die Rückgriffe der Unterhaltsvorschussstellen auf die Säumigen – zumeist Männer – wesentlich verbindlicher anzugehen. Es kann nicht sein, dass sich Unterhaltsverpflichtete einen schlanken Fuß machen und sich sagen, was soll‘s, der Steuerzahler zahlt ja. Der Sozialminister soll mit den Aufgabenträgern der Jugendhilfe in einen strukturierten Dialog treten, wie die Rückgriffsquote wesentlich gesteigert werden kann. Denn dass wie bisher rund zwei Drittel der Verpflichteten ohne Zahlungen davon kommen, ist nur schwer erträglich und nicht nachvollziehbar.“