Zur Vorstellung des Abschlussberichts sagt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Für uns war bereits vor der Beantragung und Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass hier eine sachliche Aufklärung dringend von Nöten ist. Durch unsere Hartnäckigkeit bei Parlamentsanträgen hat sich herauskristallisiert, dass angesichts des fehlenden Aufklärungswillens des Wissenschaftsministeriums ein Untersuchungsausschuss in der Situation das Mittel der Wahl war, auch weil die Hochschule in Ludwigsburg nicht zur Ruhe kam.
Bereits in der ersten Sitzung wurde durch einen Sachverständigen deutlich, dass die Ministerin bei Kenntnis von Rechtsverstößen die Pflicht zu Handeln im Wege der Rechtsaufsicht hat. Dies hat sich in den weiteren Sitzungen des Untersuchungsausschusses zunehmend verschärft. Die Ministerin ist ihrer Rechtsaufsicht nicht hinreichend nachgekommen. Hochschulautonomie entlässt die Ministerin nicht aus dieser Aufgabe.

Die zwingend notwendige Arbeit des Untersuchungsausschusses kann als ausgesprochen erfolgreich bezeichnet werden, ist es doch gelungen, neben der Aufklärung der rechtswidrigen Zustände an der HVF (Hochschule für Verwaltung und Finanzen) das Wissenschaftsministerium zum Umdenken zu bewegen und die Zulagenvergabe an baden-württembergischen Hochschulen systematisch zu überprüfen. Im Zuge dieser Überprüfungen stellte sich heraus, dass es an einer Vielzahl weiterer Hochschulen Unstimmigkeiten bei der Gewährung diverser Zulagen gegeben hat. Insofern kann man hier von einer nachhaltigen Signalwirkung für die Arbeit des Wissenschaftsministeriums sprechen. Denn anders als bisher dargestellt, hat es sich bei den Vorgängen an der Hochschule Ludwigsburg eben nicht um einen Einzelfall gehandelt. Die Problematik der Vergabe von Leistungszulagen wurde offensichtlich vom Wissenschaftsministerium unterschätzt.
Das Ministerium und die Ministerin sind in der Zulagenaffäre und der Vertrauenskrise an der Hochschule Ludwigsburg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach unserer Überzeugung wäre das Ministerium sowohl im Rahmen seiner Rechtsaufsicht als auch aus seiner originären Zuständigkeit für die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen verpflichtet gewesen, sich frühzeitig Akten vorlegen zu lassen und selbst aktiv zu werden. Durch das indifferente Agieren im Nachgang der Resolution, die beamtenrechtlich einen gravierenden Verstoß darstellte, trägt das Ministerium für die weitere Eskalation Verantwortung. Die zögerliche Bearbeitung im Hause Bauer und die nicht erkannte Tragweite der Affäre zeigen einmal mehr die Fehleinschätzung des Ministeriums. Der geringe Aufklärungswille des Ministeriums während der Krise sorgte dafür, dass die Atmosphäre an der Hochschule weiter sehr stark eingetrübt wurde. Hätte Ministerin Bauer einen echten Aufklärungswillen bei den Vorgängen gehabt und ihre Fürsorgepflicht ernst genommen, so wäre sie selbst aktiv geworden und hätte beispielsweise das Gespräch mit Rektorin Dr. Stöckle gesucht. In der ganzen Zeit ließ aber Ministerin Bauer die Rektorin Dr. Stöckle allein im Regen stehen. Auch die Einsetzung einer Kommission an der Hochschule zur Befriedung der Lage war, anders als die Darstellung des Ministeriums, keine unabhängig agierende Maßnahme, sondern muss als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. So hat das Ministerium durch die Vorlage ausgewählter Unterlagen bis hin zur Mitwirkung am Abschlussbericht massiv Einfluss auf das Ergebnis der Kommission genommen.
Erst der Untersuchungsausschuss hat mit seiner Arbeit dafür gesorgt, dass die Vorgänge tiefer untersucht wurden und auch das Wissenschaftsministerium sich nachträglich mit den disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Mitglieder der HVF auseinandersetzen musste. Die Krise an der HVF wäre vermeidbar gewesen, wenn das Ministerium seine Aufgaben ernst- und wahrgenommen hätte. Wir haben die Hoffnung und den Wunsch, dass die einstmalige Kaderschmiede schon in Bälde wieder den altbekannten guten Ruf genießen wird.“

Zur Vorstellung des Abschlussberichts sagt der Obmann der FDP/DVP im Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Für uns war bereits vor der Beantragung und Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass hier eine sachliche Aufklärung dringend von Nöten ist. Durch unsere Hartnäckigkeit bei Parlamentsanträgen hat sich herauskristallisiert, dass angesichts des fehlenden Aufklärungswillens des Wissenschaftsministeriums ein Untersuchungsausschuss in der Situation das Mittel der Wahl war.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses kann als ausgesprochen erfolgreich bezeichnet werden, ist es doch gelungen, neben der Aufklärung der rechtswidrigen Zustände an der HVF das Wissenschaftsministerium zum Umdenken zu bewegen und die Zulagenvergabe an baden-württembergischen Hochschulen systematisch zu überprüfen. Im Zuge dieser Überprüfungen stellte sich heraus, dass es an einer Vielzahl weiterer Hochschulen Unstimmigkeiten bei der Gewährung diverser Zulagen gegeben hat. Insofern kann man hier von einer nachhaltigen Signalwirkung für die Arbeit des Wissenschaftsministeriums sprechen. Denn anders als bisher dargestellt, hat es sich bei den Vorgängen an der Hochschule Ludwigsburg eben nicht um einen Einzelfall gehandelt. Die Problematik der Vergabe von Leistungszulagen wurde offensichtlich vom Wissenschaftsministerium unterschätzt.
Das Ministerium und die Ministerin sind in der Zulagenaffäre und der Vertrauenskrise an der Hochschule Ludwigsburg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach unserer Überzeugung wäre das Ministerium sowohl im Rahmen seiner Rechtsaufsicht als auch aus seiner originären Zuständigkeit für die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen verpflichtet gewesen, sich frühzeitig Akten vorlegen zu lassen und selbst aktiv zu werden. Durch das indifferente Agieren im Nachgang der Resolution, die beamtenrechtlich einen gravierenden Verstoß darstellte, trägt das Ministerium für die weitere Eskalation Verantwortung. Die zögerliche Bearbeitung im Hause Bauer und die nicht erkannte Tragweite der Affäre, zeigen einmal mehr die Fehleinschätzung des Ministeriums. Der geringe Aufklärungswille des Ministeriums während der Krise sorgte dafür, dass die Atmosphäre an der Hochschule weiter sehr stark eingetrübt wurde. Hätte Ministerin Bauer einen echten Aufklärungswillen bei den Vorgängen gehabt und ihre Fürsorgepflicht ernst genommen, so wäre sie selbst aktiv geworden und hätte beispielsweise das Gespräch mit Rektorin Dr. Stöckle gesucht. In der ganzen Zeit ließ aber Ministerin Bauer die Rektorin Dr. Stöckle allein im Regen stehen. Auch die Einsetzung einer Kommission an der Hochschule zur Befriedung der Lage war, anders als die Darstellung des Ministeriums, keine unabhängig agierende Maßnahme, sondern muss als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. So hat das Ministerium durch die Vorlage ausgewählter Unterlagen bis hin zur Mitwirkung am Abschlussbericht massiv Einfluss auf das Ergebnis der Kommission genommen.
Erst der Untersuchungsausschuss hat mit seiner Arbeit dafür gesorgt, dass die Vorgänge tiefer untersucht wurden und auch das Wissenschaftsministerium sich nachträglich mit den disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Mitglieder der HVF auseinandersetzen musste. Die Krise an der HVF wäre vermeidbar gewesen, wenn das Ministerium seine Aufgaben ernst und wahrgenommen hätte.“

Zur Meldung, dass das Oberlandesgericht die Verfahren gegen 13 Professoren in der Ludwigsburger Zulagenaffäre eröffnet hat, erklärt der Obmann der FDP/DVP im Untersuchungsausschuss, Nico Weinmann:

„Die Eröffnung des Verfahrens durch das Oberlandesgericht ist die richtige Entscheidung. Aufgrund meine Erkenntnisse und Einsichten aus dem Untersuchungsausschuss halte ich es für angebracht, auch die Profiteure der Zulagenaffäre zur Verantwortung zu ziehen. Es war nämlich keineswegs so, dass sich die Professoren blind auf die Rechtmäßigkeit der gewährten Zulagen verlassen haben können. Vielmehr hätten wenigstens die Juristen unter ihnen einsehen müssen, dass die Zulagen mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen waren. Neben der Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss, der nun mit Vorlage des Abschlussberichts nahezu abgeschlossen ist, muss nun auch die strafrechtliche Aufarbeitung umfänglich gelingen.“

In der Debatte zum Entlassungsantrag gegenüber der Ministerin Bauer erinnert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke zunächst an den Ursprung des Untersuchungsausschusses zur rechtswidrigen Zulagenpraxis an der Hochschule Ludwigsburg und, wie er anmerkte, auch andernorts, wie man später gesehen habe. Allein diese Erkenntnis hätte diesen Untersuchungsausschuss laut Rülke gerechtfertigt. Er stellt fest, dass die Notwendigkeit eines Amtsverzichts von Ministerin Bauer zunächst offen geblieben sei. Es hätte sich dann im Verlauf des Untersuchungsausschusses gezeigt, dass mehrfach Akten unterschlagen und erst am Ende nachgereicht wurden, so Rülke. Dies mache nach seinen Aussagen  deutlich, dass hier von Seiten der Ministerin ein „Geist der Verschleierung und Vertuschung“ herrsche. Selbst angesichts dessen hätte eine langmütige Opposition noch keinen Ministerrücktritt gefordert. Schließlich, so erinnert Rülke, hätte die Ministerin Bauer als Zeugin Bauer vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, dass es keine Beeinflussung der an die Hochschule Ludwigsburg zu Aufklärungszwecken  entsandten Kommission durch das Ministerium gegeben hätte. Rülke zitiert dem gegenüber das Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 17.05.2018 in dieser Sache: „Verstoß einer Ministerin  gegen die gebotene beamtenrechtliche Fürsorgepflicht“. Dies sei ein schwerer Vorwurf, der allemal schon für sich alleine geeignet sei, eine Ministerin zum Amtsverzicht zu bewegen, so Rülke

Damit noch nicht genug, so der Fraktionsvorsitzende. Es finde sich im Urteil ein noch schwererer Vorwurf: Die von der Ministerin eingesetzte Kommission sei nicht unabhängig gewesen, sondern habe – gesteuert durch das Ministerium – ein weiteres Abwahlverfahren der Rektorin zum Ziel gehabt. Dies bedeute nach Aussage des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes nicht weniger, als dass sich die Ministerin Bauer des Delikts einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht habe, eines Verstoßes gegen §153 STGB. Oder, wie Rülke anders formuliert: „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat geurteilt, dass im Landeskabinett eine Straftäterin sitzt, nämlich die Ministerin Theresia Bauer!“

Nun würden sich, nach Aussage Rülkes, die „Abfangjäger zum Ministerinnenschutz der Koalition“ vielleicht sagen, dass dies der falsche Moment sei, und der Entlassungsantrag zu früh käme. So sei der Vorsitzende der kritisierten Aufklärungskommission, Ex-Minister Gerhard Stratthaus, beispielsweise dazu vor dem Untersuchungsausschuss noch gar nicht gehört worden. Rülke stellt fest, dass man aber gar nicht mehr warten könne, denn die heutige Rücktrittsforderung hätte mit dem Untersuchungsausschuss gar nichts zu tun. Es ginge um viel mehr: „Wenn ein Gericht urteilt, dass in der Regierung eine Straftäterin sitzt, dann ist es die heilige Pflicht einer jeden Opposition, in einem solchen Fall zu handeln. Und Ihr Eid auf die Landesverfassung, Herr Kretschmann, macht es auch Ihnen als Ministerpräsident  zur Pflicht, dass Sie nun handeln! Und wenn Sie dazu aus Parteiräson nicht bereit sind, dann muss Ihnen eben dieses Parlament das Gesetz des Handelns aus der Hand nehmen!“ so Rülke.

Es sei denn, so Rülke, man nehme Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht ernst. Was aber die Grünen in Baden-Württemberg von Leuten hielten, die Urteilen dieses Gerichts widersprächen, hätte der Grünen-Fraktionsvorsitzende  Andreas Schwarz in der Plenarsitzung  des Landtags am18.07.2018 eindrucksvoll wissen lassen. Rülke  zitiert diesen mit dem damaligen Vorwurf an ihn selbst, er sei „eine Gefahr für den Rechtsstaat.“ In derselben Debatte hätte sein Kollege Schwarz zum Verwaltungsgericht  Stuttgart ausgeführt: „Wir sind uns in der Koalition einig – dies ist ein hohes Gut -, dass Urteile der Gerichte in Deutschland zu akzeptieren und umzusetzen sind.“ – Rülke fragt: „Oder gilt das nur für Urteile, die den Grünen passen?“ und stellt fest: „Wenn dieses ernst gemeint ist, dann gibt es jetzt nur eines: Die Entlassung der Ministerin Theresia Bauer!“. Dann könne sich Frau Bauer auch in Ruhe darauf vorbereiten, dass die Staatsanwaltschaft möglicherweise wegen des Delikts einer uneidlichen Falschaussage auf sie zukomme, so Rülke.

„Die Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Causa Stöckle, weil ihnen unterschiedlich viele entscheidungsrelevante Dokumente vom Ministerium vorgelegt wurden. Das Ergebnis dieser unterschiedlichen Tatsachengrundlage aber nimmt nun die Ministerin als Begründung für die Einlegung eines Rechtsmittels. Damit wird die Berufung doch zum Treppenwitz, gespickt mit hausgemachten Problemen und Fehlern. Am heutigen Tag haben wir von den regierungstragenden Fraktionen eifrige Plädoyers gehört, die sich in Lobeshymnen für das positive Gesamtbild der Ministerin einsetzen. Mit dieser Logik aber würde ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten der Ministerin durch anderweitige Erfolge aufgewogen – das ist für mich ein Affront gegen den Rechtsstaat“, erklärt Rülke.

„Wie es scheint, muss sich jedenfalls am heutigen Tage jedes einzelne Mitglied dieses Hauses der ernsthaften Frage stellen, wie es sich angesichts des Urteils eines Gerichtes verhalten will, nach dem in dieser Landesregierung eine Straftäterin sitzt“, so Rülke abschließend.

Die FDP/DVP Fraktion war nach der Sommerpause zu einer zweitägigen Klausur in Berlin. Neben einer Reihe von Gesprächen mit dem FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner, der FDP-Bundestagsfraktion und der baden-württembergischen FDP-Landesgruppe im Bundestag beschäftigte sich die Fraktion bei ihrer Klausur mit einer Reihe von Themen. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke stellte einige der Öffentlichkeit vor.

So beschäftigte sich dir Fraktion mit dem Thema Bildungsföderalismus, auch vor dem Hintergrund der gemeinsamen Bundespressekonferenz des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) und seines Stellvertreters Thomas Strobl (CDU) am Dienstag dieser Woche. Rülke kritisierte beide für ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Anpassung des Kooperationsverbots als „schädliche Querstellerei“. Beim Kooperationsverbot geht es um Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung des Bundes für Gebäudesanierungen und Digitalisierung an Schulen, die bislang mit Verweis auf die Bildungshoheit der Bundesländer nicht erlaubt ist. Hier plädiert Rülke für eine pragmatische Haltung: „Mit fundamentaler Ablehnung schadet die Landesregierung dem Bildungsstandort“. Es sei jetzt eine wichtige Aufgabe der Landesregierung, Unterstützung möglich zu machen.

„Wir wollen ausdrücklich keinen Bildungszentralismus in Deutschland“, erklärt  Rülke in Bezug auf  weitere zukünftige Bildungsstrukturen, „setzen uns aber gleichwohl für feste Bildungsstandards ein, die vergleichbare Fähigkeiten bei Schulabschlüssen bundesweit festlegen. Mit welchen Lehrplänen und Schularten diese in jedem Bundesland erreicht werden, soll Sache der Länder bleiben“. Die grün-schwarze Landesregierung lasse leider jegliches Gespür für Bildungsföderalismus vermissen, kritisierte  Rülke.

Die Fraktion beschloss einen Entlassungsantrag gegenüber der Ministerin Theresia Bauer, der gemeinsam mit der Fraktion der SPD gestellt wird. Dieser soll bei der nächsten Landtagssitzung beraten und abgestimmt werden. Grundlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das Bauer schwerwiegende Fehler bei der Entlassung der ehemaligen Rektorin der Hochschule Ludwigsburg attestiert. Rülke dazu: „Wir sehen uns nun in unseren Vorwürfen gerichtlich bestätigt. Dass die Ministerin wissentliche Lügen und Fehlinformationen praktiziert, wie das Gericht beschreibt, entzieht ihr jegliches Vertrauen. Ich hoffe, dass sich die Grünen noch daran erinnern können, wie sie sich über meine Kritik an den Feinstauburteilen des Stuttgarter Verwaltungsgerichts empören konnten. Die nicht kritisierbare  Gültigkeit von Gerichtsurteilen gilt hoffentlich auch bei grünem Personal“, so Rülke.

Im Zusammenhang mit der Feinstaubdebatte begrüßten es die Fraktion und er persönlich sehr, dass sich die Landesregierung mittlerweile traue, gegen Gerichtsurteile mit Fahrverboten in Berufung zu gehen. „Das hätten wir uns früher gewünscht und ich habe das auch schon viel früher gefordert. Es gäbe es jetzt noch mehr Möglichkeiten, ohne Fahrverbote auszukommen, wenn die grün-schwarze Landesregierung nicht so lange für ihre Courage gebraucht hätte“, so Rülke.

Ausgiebig befasste sich die Fraktion mit der Zukunft der gescheiterten digitalen Bildungsplattform „ella“. Rülke stellte fest, dass weiter darüber Aufklärungsbedarf bestehe, wie es zu diesem Desaster beim bislang größten Digitalisierungsprojekt des Landes kommen konnte. Die Fraktion halte einen Neustart bei dieser Sache für unerlässlich, zumal die angekündigte Frist für einen neu aufgesetzten und unterschriftsreifen Vertrag am 31. August abgelaufen sei. „Hier hilft nur gründliche Aufarbeitung und vor allem ein tragfähiges Digitalkonzept für das Land“, so Rülke und schloss zur weiteren Ursachenfindung auch einen Untersuchungsausschuss im Landtag nicht aus.

Anlagen:

 

 

 

 

Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP haben bei ihren derzeit stattfindenden jeweiligen Klausursitzungen einen gemeinsamen Antrag zur Entlassung der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, beschlossen. Der als dringlich zu behandelnde Antrag wird bei der nächsten Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg am 26. September beraten und abgestimmt.

Der Vorsitzende der SPD Fraktion, Andreas Stoch, sagte dazu:
„Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat die Hochschulgremien der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg manipuliert mit der Behauptung, die von ihr eingesetzte Kommission hätte unabhängig agiert. Die Einsetzung der Kommission sollte Ergebnisoffenheit vorgaukeln. Tatsächlich stellt das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil aber fest, dass es der Ministerin nur darum ging, die Rektorin zum Rücktritt zu drängen bzw. genügend Argumente für ein zweites Abwahlverfahren zu sammeln. Für eine Ministerin kann es kaum einen schwerwiegenderen Vorwurf geben, als die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamten. Wer diese Fürsorgepflicht in solcher Art und Weise mit Füßen tritt und das Parlament jahrelang hinter das Licht führt, hat in einer baden-württembergischen Landesregierung nichts mehr zu suchen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte dazu:

„Die Ministerin hat die Öffentlichkeit, die Hochschulgremien und das Parlament bewusst über die Kommission belogen. Unsere andauernde Kritik, die wir gegenüber der Ministerin bereits seit Mitte der letzten Legislaturperiode vorbringen, hat nun eine gerichtliche Bestätigung gefunden. Die Ministerin hat durch wissentliche Lügen und Fehlinformationen gegenüber der Öffentlichkeit, dem Landtag und auch den besonderen Zeugenpflichten im Untersuchungsausschuss zum Trotz die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zerstört.“

Zur Information, dass das Wissenschaftsministerium dem Verwaltungsgericht Stuttgart 24 Seiten Akten mehr vorgelegt hat als dem Untersuchungsausschuss, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Es ist ein erneuter Affront gegenüber dem Untersuchungsausschuss, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun nonchalant einräumt, dass dem Verwaltungsgericht ein breiterer Aktenbestand vorlag, als dem Untersuchungsausschuss als Aufklärungsorgan des Landtags. Dass dem Gericht aus dem Hause Bauer Dutzende Seiten mehr zur Verfügung gestellt wurden, hat für mich nichts mehr mit Schlamperei zu tun, sondern ist ein nunmehr klares Zeugnis des mangelhaften Aufklärungswillens der Ministerin. Insbesondere da es sich um Akten zur sogenannten Stratthauskommission handelt, deren Wirken in den nächsten Sitzungen des Ausschusses kritisch zu beleuchten sein wird, wiegt dieses Versäumnis im Ministerium sehr schwer. Dieses Verhalten werden wir auch bei der Gesamtbeurteilung der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts berücksichtigen müssen.“

Die Urteilsbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts liegt der FDP/DVP Fraktion vor. Dazu äußern sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP/DVP im Bauer-Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:ludw

Weinmann: „In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts wird klar festgestellt, dass die bisherige Darstellung der Wissenschaftsministerin zu den Vorgängen um die Hochschule Ludwigsburg in zentralen Punkten falsch ist. Dezidiert beschreibt das Gericht, wie Ministerin Bauer und ihr Ministerium gegenüber der Öffentlichkeit, den Hochschulgremien und dem Parlament den Eindruck erweckten, die Kommission zur Bewertung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg sei unabhängig. Rein tatsächlich, und auch dies legt das Verwaltungsgericht ausführlich dar, war die Kommission der verlängerte Arm der Ministerin. Ministerin Bauer wollte mit der Kommission und ihrer angeblichen Unabhängigkeit manipulierend Druck aufbauen, um die unliebsame Rektorin Stöckle loszuwerden. Mit diesem und anderen rechtswidrigen Verhaltensweisen verletzte Ministerin Bauer ihre Fürsorgepflichten gegenüber der Rektorin.“

Rülke: „Diese Darstellung des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Vermutungen zum unsauberen Agieren von Ministerin Bauer, die wir seit Publik werden der Vorgänge in Ludwigsburg bereits in der letzten Legislatur immer wieder äußerten. Ministerin Bauer war nicht die ehrliche Maklerin, für die sie sich ausgab. Sie wollte die unliebsame Rektorin loswerden, koste es was es wolle. Die FDP/DVP Fraktion wird aus diesen Erkenntnissen die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und darüber dann auch die Öffentlichkeit informieren.“

Zu den Rücktrittsforderungen gegenüber Ministerin Bauer nach der Urteilbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts über die unrechtmäßige Abwahl der ehemaligen Rektorin der Ludwigsburger Beamtenhochschule, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre, Nico Weinmann:

„Unsere Bedenken aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart Mitte Mai und der bisherigen Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses scheinen sich nicht nur zu bestätigen, sondern diese schallende Ohrfeige fällt noch viel kräftiger aus. Sollte das zutreffen, was jetzt über die Medien verlautbart wird, beispielsweise eine gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Ministeriums, dann wird die Ministerin nicht mehr im Amt zu halten sein. Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung so bald als möglich sorgfältig prüfen und den Inhalt verifizieren müssen.“

Der Obmann der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg im Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, Sascha Binder MdL, sowie der Obmann der FDP/DVP-Faktion, Nico Weinmann MdL, kritisieren das Verhalten der Regierungsfraktionen, insbesondere der Fraktion Grüne in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses heftig. Der Untersuchungsausschuss hatte in nicht-öffentlicher Sitzung am heutigen Morgen einen Zwischenbericht der Ermittlungsbeauftragten, Haseloff-Grupp, gehört.

Die Fraktionsvertreter von SPD und FDP/DVP zeigten sich irritiert, dass die Ermittlungsbeauftragte auch eine persönliche Einschätzung über das Rektorat Stöckle äußerte. Auf Nachfrage konnte diese Einschätzung jedoch nicht durch Fakten untermauert werden. „Die Aussagen, die Frau Haselhoff-Grupp in nichtöffentlicher Sitzung getätigt hat, sind Einschätzungen aus Gesprächen, die nicht Teil der Beweisaufnahme sind.“, stellte hierzu Binder fest.  Die Auffassung, die Hochschule für Verwaltung und Finanzen sei insgesamt auf einem guten Weg, teilen beide Obmänner jedoch nicht ganz unkritisch. „Der Zwischenbericht bestätigte, dass die Hochschulkrise bis heute ihre Spuren hinterlassen hat und in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht“, so Weinmann. In jedem Falle bleibe nach den Worten von Binder und Weinmann der Abschlussbericht abzuwarten.

Als unangenehm überrascht zeigten sich Binder und Weinmann angesichts des anschließenden Antrags des Obmanns der Grünen-Fraktion, Thomas Hentschel, öffentlich aus  der Sitzung berichten zu dürfen. Nach heftiger Diskussion und der Forderung nach einer zweiten Abstimmung konnte die Mehrheit durch die Regierungsfraktionen nur knapp erreicht. „Ein solches Vorgehen ist zwar rechtlich möglich, zeugt aber von sehr schlechtem politischem Stil.“, bewertete Weinmann dies. Nach seiner Auffassung müsse sich die Ermittlungsbeauftrage auf den geschützten Raum nicht-öffentlicher Sitzungen bei ihren Äußerungen verlassen können. Binder dazu wörtlich: „Eine Ermittlungsbeauftragte, die einen Zwischenbericht abgegeben hat, nun in die Öffentlichkeit zu ziehen, ohne ihr Einverständnis einzuholen, ist eine bodenlose Frechheit und stellt die Stellung der Ermittlungsbeauftragten grundsätzlich in Frage. Nicht ohne Grund hat die Vorsitzende bei dieser Sache gegen das Ansinnen der Grünen gestimmt.“

Durch die Veröffentlichung der Zitate der Ermittlungsbeauftragten werde diese diskreditiert  und ihre weitere Arbeit für den Ausschuss ad absurdum geführt, so Weinmann und weiter: „Ein solches Verhalten konterkariert die Arbeit der Ermittlungsbeauftragten und hebelt die Instrumente des gesamten Ausschusses bewusst aus. Aussagen gewaltsam aus nicht-öffentlicher Sitzung zu ziehen, um sie bewusst politisch zu gebrauchen, zeugt von absolut schlechtem politischen Stil.“ Binder ergänzt: „Den Grünen ist alles recht, um das Mobbing gegen die ehemalige Rektorin Frau Dr. Stöckle fortzusetzen.“

Die Obmänner der Fraktionen SPD und FDP/DVP stellen klar, dass die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sabine Kurtz (CDU), eindeutig von diesen Vorwürfen auszunehmen sei. Sie sei um eine sachliche, am Gesetze und am guten Stil orientierte Sitzungsleitung sehr bemüht, so Binder und Weinmann. Die für den heutigen Abend angesetzte Beratungssitzung wurde aufgrund dieser Vorgänge von den Fraktionen SPD und FDP/DVP abgesagt.

Zur Meldung, das Ministerium von Theresia Bauer (Grüne) plane, Leistungs- und Forschungszulagen an baden-württembergischen Hochschulen künftig wieder selbst zu kontrollieren, erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist ein eigenartiger Spagat, den Ministerin Bauer hier vollführt. Zu erklären, die ministeriale Kontrollstruktur der Zulagenvergabe sei kein Eingriff in die Hochschulautonomie, nachdem ihr eigenes Haus in der Vergangenheit das viel geringfügiger einschneidende Instrument der Rechtsaufsicht vernachlässigt hat, spricht für einen Paradigmenwechsel, der wohl mehr der Angst vor den eigenen Versäumnissen geschuldet sein dürfte als einer sachgerechten Abwägung der betroffenen Rechtsgüter.“

 

Zu Presseberichten, wonach die neue Landtagsvizepräsidentin Kurtz ihren Vorsitz des Untersuchungsausschusses abgeben solle, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Die Grünen haben sich bei der Wahl der Landtagsvizepräsidentin offensichtlich nicht nur für das Scheitern der Reform des Landtagswahlrechts revanchiert, sondern straften die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses auch dafür ab, dass sie den Vorsitz nicht abgeben will. Ich möchte Frau Kurtz darin bestärken, dem grünen Drängen nicht nachzugeben. Die sachliche und fundierte Sitzungsleitung zeichnet sie im zurückliegenden Jahr aus und ihre thematische Befassung mit den Vorgängen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg bereits in der letzten Wahlperiode schafft ihr einen unersetzbaren Wissensvorsprung. Fraglos ist sie unbequem für eine Ministerin, deren Aufklärungsinteresse an der Tür zu ihrem Ministerium endet.

Das Drängen der grünen Fraktion zeigt nicht nur, dass sie den Untersuchungsausschuss am liebsten sofort beenden würde, sondern auch wie schief der Haussegen derzeit in der Koalition hängt.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, wonach Fälle fehlerhafter Professorenbesoldung zügig bearbeitet werden sollen, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft und Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Erst verweigert das Ministerium die Auskunft, an welchen Hochschulen Fehler bei der leistungsbezogenen Besoldung von Professoren geschehen sind. Nun wird durch die Pressemitteilung bekannt, wo die Probleme liegen. Gleichzeitig aber wird klar, dass bisher eine konkrete rechtliche Überprüfung der Einzelfälle durch das Ministerium noch nicht erfolgt ist. Mit der ministeriellen Anordnung an die betroffenen Hochschulen, rechtskonforme Zustände herzustellen, hat Frau Bauer bekanntermaßen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg bereits eine Bauchlandung hingelegt. Um die dortigen Fälle fehlerhafter Besoldung müssen sich nun nicht nur die Gerichte, sondern auch ein Untersuchungsausschuss kümmern. In der Pressemitteilung wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen eines Anfangsverdachts die Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden muss. Genau dieser Anfangsverdacht lag in Ludwigsburg bereits 2012 vor, dennoch hat man damals von ministerieller Seite lieber großzügig weiße Salbe aufgetragen.“

 

Zur heutigen Aktenübergabe durch das MWK sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Ich muss mittlerweile davon ausgehen, dass die Ministerin aktiv Vertuschung betreibt und aus schlechtem Gewissen die Arbeit des Untersuchungsausschusses vorsätzlich hintertreibt“, so der Fraktionsvorsitzende Rülke.

Der Obmann im Untersuchungsausschuss Weinmann ergänzt: „Die heutige Aktenlieferung ist symptomatisch für das Verhalten des Ministeriums gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Die nachlässige Erfüllung der im Untersuchungsausschussgesetz festgelegten Pflichten und die mangelnde Ernsthaftigkeit begleiten uns bereits während der über einjährigen Arbeit. Diesmal ist es nicht der Schutzschild der exekutiven Eigenverantwortung, der bewirkt, dass dem Ausschuss Informationen vorenthalten werden. Diesmal ist es ein gleichgültiges ministeriales Schulterzucken mit dem Hinweis, man habe gesucht und nicht gefunden. Hempels Sofa scheint dagegen ein Hort der Ordnung!“

Zur heutigen Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium zum Funktionieren der leistungsbezogenen Besoldung sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer gibt das Ergebnis der landesweiten Überprüfung offensichtlich nur vorsichtig preis. Die heutige Mitteilung verengt sie auf Fälle der fehlerhaften Berufungsleistungsbezüge, wie sie auch im Untersuchungsausschuss problematisiert werden. Die Zahl der rechtswidrigen Leistungen ist nun mehr als doppelt so hoch und damit auch der entstandene Schaden für den Landeshaushalt.

Mit keinem Wort geht die Ministerin aber auf die weiteren, möglicherweise entscheidenden Erkenntnisse ein. Zum Beispiel wäre interessant zu wissen, an welchen Hochschulen noch im vergangenen Jahr eilig die Richtlinien verändert wurden, nachdem das Ministerium die Vorlage forderte. Denn mehr als ein Drittel aller Hochschulen im Land besserte nach schriftlicher Auskunft des Ministeriums auf unseren Antrag hin nach. Die Besoldung vor diesen Korrekturen ist natürlich fraglich.

Ministerin Bauer kommt nun auch nicht mehr umhin, die Probleme an der HTWG Konstanz einzuräumen. Nun gibt sie bekannt, dass die Hälfte aller Professoren an der Konstanzer Hochschule falsch bezahlt wurde und weitere Missstände vorliegen. Wir wollten und wollen die dortigen Vorfälle im Untersuchungsausschuss prüfen lassen. Frau Bauer zog das Verfahren dann eilige an sich und insistierte, es würde mit einer Überprüfung im Untersuchungsausschuss „die Grenze zur aktuellen Regierungsarbeit und damit zwischen Exekutive und Legislative übertreten”. Hinter diesem Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung verbirgt sich ganz offensichtlich eine große Vertuschungsaktion im Hause Bauer. Aus dem eigentlich selbstverständlichen Aufklärungsinteresse wurde nun die Offensive Täuschen und Tarnen unter dem Deckmantel der Gewaltenteilung – ein für mich untragbarer Zustand!“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses brachte nicht nur eine fragwürdige Auffassung von Rechtsaufsicht im Ministerium zu tage, sondern auch eine mögliche Beeinflussung des heutigen Zeugen durch Mitarbeiter der Ministerin Bauer. Der heutige Zeuge berichtete zunächst, wie er in die Vorgänge im Wissenschaftsministerium eingebunden war, als klar wurde, dass mehrere Professoren an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule rechtswidrige Zulagen erhalten. Er war der Auffassung, dass es zur Rechtsaufsicht des Ministeriums genüge, wenn man die Hochschule zur Schaffung rechtskonformer Zustände auffordere. Damit macht man den Bock zum Gärtner und die Rechtsaufsicht eines Ministeriums zur lächerlichen Makulatur.

Skandalös waren Einblicke in Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit. Der Zeuge begann seine Einlassung mit dem Hinweis auf Erinnerungslücken, auch da er bereits seit mehreren Jahren im Ruhestand sei. Er räumte dann aber nach fast drei Stunden Zeugenbefragung ein, dass er wenige Wochen vor seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss durch das Wissenschaftsministerium zu einem Treffen mit einem Referats- und einem Abteilungsleiter des Ministeriums eingeladen worden sei. Pikant dabei ist, dass es sich bei den Gesprächsteilnehmern reihum um bereits benannte Zeugen im Untersuchungsausschuss handelte. Wenn ein pensionierter Beamter sich auf seine Zeugenaussage durch Studium seiner früheren Akten vorbereitet, so ist das sicherlich sinnvoll und korrekt. Skandalös hingegen ist eine derartige Zusammenkunft, auf der die früheren Vorgesetzten den Erinnerungen an die Vergangenheit möglicherweise etwas auf die Sprünge geholfen haben. Man muss kein Vernehmungsprofi sein, um die Authentizität einer solchen Aussage besonders kritisch zu hinterfragen. Über den Aufklärungswillen des Ministeriums legt sich der Schatten der Verdunkelungsgefahr.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme eines Professors der Verwaltungshochschule sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Uns liegt sehr daran, die Auswirkungen der Arbeit des Untersuchungsausschusses auf den Betrieb der Verwaltungshochschule möglichst gering zu halten. Die Ausführungen des Professors, der auch heute noch in Ludwigsburg unterrichtet, liefern uns nun aber besorgniserregende Innenansichten einer „Beamtenschule“, deren Hochschulcharakter er in Abrede stellte. Fragwürdige Prüfungspraktiken und Automatismen bei der Notenvergabe wären in der Tat brisant, gehen aber über den Untersuchungsauftrag des Ausschusses klar hinaus. Es liegt uns Liberalen indes fern, die Vorwürfe als Kleinigkeiten abzutun. Wir werden diese vielmehr ernst nehmen und mit entsprechenden Anträgen im Wissenschaftsausschuss hinterfragen.“

Zur Meldung, dass die Staatsanwaltschaft erneut an der Hochschule in Ludwigsburg ermittelt, sagte der rechts- und wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen das entschlossene Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Falle der möglichen Täuschung im Rahmen der Abschlussprüfung für angehende Finanzbeamte.

Eine Hochschule, insbesondere wie diese in Ludwigsburg, an der Nachwuchsbeamte für die Steuerverwaltung ausgebildet werden, darf kein rechtsfreier Raum sein.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme des früheren Rektors sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Untersuchungsausschuss ist meinem Impuls aus der vergangenen Woche gefolgt und hat sein Informationsbedürfnis zu den Vorkommnissen an der HTWG in Konstanz am heutigen Tag nochmals deutlich unterstrichen. Mit einem Schreiben an die Ausschussvorsitzende hatte ich insbesondere kritisiert, dass dem Ausschuss die Aktenvorlage mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt wurde. Einstimmig folgte der Ausschuss nun dem Vorschlag, die Landesregierung bis in sechs Monaten zur Vorlage der betreffenden Akten aufzufordern. Die Akten der Staatsanwaltschaft sollen zeitnah beim Justizministerium eingefordert werden.

Es freut mich, dass alle Fraktionen in dieser Beweisfrage schließlich an einem Strang ziehen. Denn wir haben den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bewusst so gefasst, dass landesweit in Blick genommen werden kann, wie die leistungsorientierte Professorenbesoldung in der Praxis funktioniert.

Leider nährte die heutige Zeugenvernehmung des früheren Rektors Maier der Verwaltungshochschule Ludwigsburg genau die Befürchtungen, dass auch andernorts eine fehlerhafte oder rechtswidrige Besoldung praktiziert wird. Gegen die landesweite Überprüfung hatte sich Ministerin Bauer zunächst klar ausgesprochen, nach einem Runden Tisch mit den Rektoren des Landes jedoch eilig genau diese Kontrolle veranlasst. Es steht zu befürchten, dass auch an anderen Hochschulen beispielsweise unzulässige Analogien gebildet wurden, um Professoren beim Übergang in die W-Besoldung durch Berufungszulagen besonders zu alimentieren. Genau dieses Vorgehen schilderte Maier und berief sich dabei auf eine vermeintlich planwidrige Gesetzeslücke, derer sich der Landtag bei der gesetzlichen Umstellung auf eine leistungsorientierte Besoldung aber sehr wohl bewusst war.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der heutige, einstimmige Beschluss des Untersuchungsausschusses, auch die Zulagenaffäre an der HTGW in Konstanz mit zu überprüfen, zeigt, wie wichtig eine parlamentarische Kontrolle der Regierung durch einen Untersuchungsausschuss sein kann. Alle Fraktionen waren sich bei der Unterstützung unseres Antrages einig, auch die Unregelmäßigkeiten an der Konstanzer Hochschule mit zu überprüfen.

Sollte sich erweisen, dass an der Hochschule in Konstanz ein ähnliches Muster der rechtswidrigen Gehaltsaufbesserung von Rektorat und Professoren wie an der Beamtenhochschule in Ludwigsburg vorliegt, so würde dies einen erheblichen, weiteren Schatten auf das Wissenschaftsministerium unter Leitung der Ministerin Bauer werfen.

Es ist höchste Zeit, dass die Ministerin die Zulagenpraxis an allen Hochschulen in Baden-Württemberg überprüft. Zu hoffen bleibt, dass keine weitere Selbstbedienung an Steuergeldern durch Professoren zu Tage tritt.“

Zur heutigen Äußerung von Wissenschaftsministerin Bauer in der Regierungsbefragung, auch weiterhin nur anlassbezogene Überprüfungen der Zulagenpraxis bei Professoren vornehmen zu wollen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutigen Ausführungen von Ministerin Bauer sind durchaus bemerkenswert. Wie sie bereits in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg aussagte, hat das Wissenschaftsministerium die Vorfälle an der Verwaltungshochschule nicht zum Anlass genommen, die Zulagenpraxis an anderen Hochschulen landesweit kritisch zu beleuchten. Nun insistiert Bauer aber auch nach den vermutlich rechtswidrigen Zulagenvergaben in Konstanz, dass sie nur dann eine Überprüfung einleiten wolle, wenn konkrete Hinweise vorlägen. Grundsätzliche, systematische oder präventive Untersuchungen der Zulagenpraxis kommen für sie weiterhin nicht in Frage. Es grenzt aber an fragwürdige Naivität, auch nach dem zweiten greifbaren Vorfall die Zulagenpraxis nicht landesweit genauer unter die Lupe zu nehmen.

Diese Amtspraxis steht in klarem Widerspruch zu ihrer Verantwortung als Ministerin, die auf die korrekte Umsetzung leistungsorientierter Professorenbesoldung zu achten hat. Denn es geht wohlgemerkt um den Umgang mit Steuergeldern. In Konstanz sollen die Vorfälle bis in das Jahr 2015 zurückgehen – erneut gingen also Jahre ins Land, in denen mutmaßlich rechtwidrige Zulagen aus Steuergeldern gewährt wurden. Zudem dürfte abermals eine verwaltungsrechtliche Rückabwicklung rechtswidriger Zulagen aus Gründen des Vertrauensschutzes unmöglich sein.

Irritierend sind auch die Parallelen der Vorfälle in Ludwigsburg und Konstanz. An beiden Hochschulen fällt eine neue Rektorin bei den Professoren in Ungnade, weil sie frühere Zulagengewährung kritisch beleuchtet. Umso mehr überrascht nun die Eile, mit der das Ministerium von Frau Bauer den Fall jetzt an sich gerissen hat, während die Ministerin sich in der Causa Ludwigsburg gebetsmühlenartig hinter der Hochschulautonomie versteckt, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg, in der Wissenschaftsministerin Bauer als Zeugin vernommen wurde, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In der Einvernahme der Wissenschaftsministerin blieb diese erwartungsgemäß auf der Linie des Regierungsberichtes, der jegliches pflichtwidriges Verhalten von Bauer verneint. Gebetsmühlenartig betonte Bauer, dass die frühere Rektorin Stöckle die Verantwortung für die Führungskrise zu tragen habe. Es sei beachtlich, wie Stöckle es geschafft habe, die gesamte Hochschule gegen sich aufzubringen. Diese Einlassung zeugt aber von einem Amtsverständnis der Ministerin, das ich so nicht nachvollziehen kann. Sie unterwirft jegliche Aufsichts- und Fürsorgepflichten des Ministeramts der Hochschulautonomie.

Gerade die Fürsorgeplicht gegenüber der Rektorin aber hätte Bauer mit Leben füllen sollen. Die frühere Rektorin hatte sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt an die Ministerin gewandt, als klar wurde, dass Unstimmigkeiten bei der Besoldung einiger Professoren der Hochschule vorliegen. Stöckle hatte sich die Rückendeckung aus dem Ministerium für diese schwierige Aufgabe erhofft, die Bauer ihr, mit Verweis auf die damit einhergehende Verschärfung der Unstimmigkeiten vor Ort, verwehrt hatte. Gerade zu diesem frühen Zeitpunkt im ersten Jahr nach dem Amtsantritt Stöckles klafften auch erhebliche Lücken in der chronologischen Darstellung der Geschehnisse. Das Ministerium beschäftigte sich in dieser Phase mit allgemeingültigen Zuständigkeitserwägungen, anstatt der Aufklärung vor Ort die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich mir eine gewissenhafte Amtsausübung von Frau Bauer gewünscht, die heute selbst einräumen musste, dass die Verwaltungshochschule bei den Besoldungsfragen an die Grenze der Hochschulautonomie gestoßen ist. Ein Gutachten des Wissenschaftsministeriums zu den in Frage stehenden Leistungszulagen für Professoren entstand erst im Jahr 2015, wohlgemerkt zwei Jahre nach den Anzeichen für eine Rechtswidrigkeit derselben.

Bereits 2013 informierte die damalige Rektorin Ministerin Bauer und setzte das Ministerium zunächst detailreich über ihr Vorgehen in Kenntnis. Spätestens als diese Informationsflüsse versiegten, wie Bauer heute darstellte, hätte man von Seiten des Ministeriums gewarnt sein müssen.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Sitzung war zunächst, wie erwartet, ein Grundlagenkurs in Hochschulrecht, der aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, aber gleichwohl in Detailfragen neue Aspekte hervorgebracht hat. Die von Grünen und CDU eingeführten Sachverständigen haben dem Ausschuss einen Überblick gegeben über den Wandel der rechtlichen Rahmenbedingungen an den Hochschulen. Man hätte auch gleich tiefer in medias res gehen und den entscheidenden Bereich juristisch beleuchten können, wo die Hochschulautonomie auf die Aufsichtspflicht des Wissenschaftsministeriums trifft. Denn dort spielt die Musik dieses Untersuchungsausschusses.

Der Vergleich der Zulagenpraxis an den beiden Verwaltungshochschulen des Landes, zu dem der sachverständige Rektor der Kehler Hochschule Prof. Witt Ausführungen machen konnte, wies den Weg in den Kern unseres Aufklärungsinteresses. In Kehl wird die leistungsorientierte Professorenbesoldung im Unterschied zu Ludwigsburg von Anfang an mit Erfolg praktiziert und dies führt zu Ergebnissen im wissenschaftlichen Bereich, die sich sehen lassen können: An der dortigen Verwaltungshochschule beispielsweise publizieren proportional doppelt so viele Professoren wie an der Hochschule in Ludwigsburg.

Der Sachverständige Dr. Dohmen erläuterte die Bedeutung der Hochschulautonomie, sagte aber eindeutig, „falls ein Ministerium Kenntnis von Rechtsverstößen an einer Hochschule hat, dann besteht die Pflicht im Wege der Rechtsaufsicht zu handeln“.

Zur Vorberichterstattung zur morgigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Regierungsbericht steht im eklatanten Widerspruch zu den uns vorliegenden Akten, insbesondere zu den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft, die nach Aktenlage zu recht zur Anklageerhebung geführt haben.

Der Bericht negiert, wie erwartet, die Verantwortung von Ministerin Bauer und ihrem Ministerium und macht die frühere Rektorin Stöckle zum Bauer(n)-Opfer. Es ist nun die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, die Validität des Berichts zu beleuchten.“

Nach der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg, erklärte Nico Weinmann, Obmann im Ausschuss der FDP-Landtagsfraktion:

„In der heutigen konstituierenden Sitzung hat der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg  einige Beweisanträge beschlossen. Dazu zählt, der üblichen Praxis folgend, auch die Einholung eines Regierungsberichtes, in dem die Landesregierung die Vorfälle darstellen soll. Einen solchen Bericht erwarten wir zügig, um mit der inhaltlichen Arbeit im Ausschuss beginnen zu können.

Sofern es tatsächlich zutreffen sollte, dass der Bericht den Ausschussmitgliedern erst in zwölf Wochen zur Verfügung steht, wäre das ein weiteres Beispiel für den mangelnden Aufklärungswillen der Regierungsparteien. Es ist doch lächerlich, wenn auf der einen Seite von CDU und Grünen behauptet wird, das Thema sei bereits – durch zahlreiche Anfragen der FDP-Landtagsfraktion – parlamentarisch aufgearbeitet, es aber auf der anderen Seite nicht möglich sein soll, die Vorfälle schneller als binnen fast eines Vierteljahres in einem Bericht darzustellen.

Die Kurzbezeichnung „Bauer I“ traf, wie zu erwarten war, nicht den Geschmack der Grünen. Der nun verordnete Titel geht aber aus unserer Sicht fehl, da er nicht abbildet, dass es auch um politische Verantwortung geht und man diese Verantwortung möglicherweise gar nicht in Ludwigsburg findet, wie dies nun suggeriert wird. Eine Zulagenaffäre muss man auch Zulagenaffäre nennen, Euphemismen täuschen eine heile Welt vor, die wir uns in Sachen Leistungszulagen wünschen, vermutlich aber nicht finden werden.