Prof. Dr. Erich Schweickert

Drei Monate nach Antrag der FDP/DVP-Fraktion werden Ideen endlich aufgegriffen.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert den Aufruf der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut an ihre Kabinettskollegen, mehr öffentliche Aufträge an StartUp-Unternehmen zu vergeben:

„Ich freue mich sehr über die Initiative der Wirtschaftsministerin, mehr für die öffentliche Auftragsvergabe an neu-gegründete Firmen zu unternehmen. Etwas irritiert bin ich aber schon. Denn bereits im Oktober 2020 habe ich einen Berichtsantrag ‚Öffentliche Auftragsvergabe an neu gegründete Unternehmen‘ an die Landesregierung gestellt und dort zahlreiche Ideen zur StartUp-Förderung geäußert. Damals war die Wirtschaftsministerin extrem zurückhaltend und lehnte meine Vorschläge fast alle ab: verpflichtende Rückmeldungen an unterlegene Unternehmen – zu aufwändig; Ansatz des Risikomanagements bei Auftragsvergabe – keine Personalressourcen vorhanden; Ziele für die Auftragsvergabe an neu gegründete Unternehmen – Fehlanzeige. Am erschreckendsten war, dass man sich die Regierung nicht mal in diesem Politikfeld engagieren wollte – sie wusste weder, wie viele Unternehmen sich für die öffentliche Auftragsvergabe präqualifizieren lassen haben noch inwiefern das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung des Bundes im Land genutzt wird.

Daher freue ich mich natürlich, dass die Ministerin dieses Politikfeld nun doch noch entdeckt hat und die FDP/DVP-Ideen aufgreift. Allerdings: Gute Wirtschaftspolitik darf nicht nur im Wahlkampf stattfinden, sondern ist eine Daueraufgabe. Diese Initiative hätte man auch schon viel früher starten können!“

Der erwähnte Antrag „Öffentliche Auftragsvergabe an neu gegründete Unternehmen“ hat die Landtagsdrucksache 16/9134 und ist online unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9134_D.pdf zu finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Laufzeitverlängerung verdeckt nur den wahren Handlungsbedarf.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt anlässlich der Novelle des Beteiligungsfondsgesetzes:

„Das Beteiligungsfondsgesetzes des Landes wird nun also an geänderte EU-Regelungen angepasst und seine Laufzeit um drei Monate verlängert. Kann man machen, wird aber nichts ändern. Denn der eigentliche Punkt ist doch ein ganz anderer, und der wird auch nicht durch diese minimale Laufzeitverlängerung gelöst: Der Beteiligungsfonds ist ein Ladenhüter und bisher gibt es kaum Interesse aus der Wirtschaft.

Gut, kann man sagen, wenn die Unternehmen keine Unterstützung brauchen. Sehr gut, sage ich als Liberaler, wenn die Unternehmen anstatt auf Staatsbeteiligung auf den freien Markt setzen. Aber so richtig gut würde ich sagen, wenn die Landesregierung daraus ihre Konsequenzen zieht und sich verpflichtet, die nicht genutzten Finanzmittel zur Schuldentilgung zu verwenden. Das haben wir Freie Demokraten bereits bei der Gesetzesverabschiedung angemahnt und die aktuelle Situation zeigt uns, wie richtig das war: Zukunft darf nicht auf Schulden gebaut werden und das Mittelvorhalten für was wäre wenn ist der falsche Weg. Daher sollte schnellstmöglich eine Selbstverpflichtung her, dass die freien Mittel des Fonds am 30. September 2021 sofort zur Kreditrückzahlung verwendet werden.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Inzidenzen sinken erfreulicherweise stark, wo bleibt das versprochene Öffnungskonzept?

 Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt anlässlich der Entscheidung des Koalitionsausschusses zur Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen bis 31.12.2022:

„Wir begrüßen sehr die Verlängerung des abgesenkten Mehrwertsteuersatz für den Verkauf von Speisen in der Gastronomie durch die Große Koalition im Bund. Aber noch wichtiger als weniger Steuern zu zahlen ist es doch für die Gastronomie, überhaupt erst einmal wieder etwas verkaufen zu können!

Die Inzidenzen sinken erfreulicherweise stark, in vielen Städten und Kreisen sind die 50 unterschritten oder in Sichtweite. Nur wo ist das versprochene Öffnungskonzept der Landesregierung? Fehlanzeige. Das zeigt, dass diese Versprechen nur Lippenbekenntnisse waren.

Für viele Betriebe ist der Außer-Haus-Verkauf nur ein kleiner Teil, der mehr der Kundenbindung dient. Dazu fließen die Hilfen nur schleppend. Und wir fordern schon seit langem, auch den Verkauf von Getränken mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu belegen.

Am Ende wirkt diese Maßnahme so, als wenn man einem Ertrinkenden schon mal trockene Kleidung ans Ufer legt, damit er sich nicht erkältet, wenn er vielleicht wieder rauskommt.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Verschärftes Tariftreue- und Mindestlohngesetz wäre weitere Bürokratisierung des Vergabewesens von öffentlichen Aufträgen.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt anlässlich der zweiten Lesung der Novelle des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg:

„Die SPD hält also den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für das Maß aller Dinge und möchte dessen Lohnsatz verpflichtend bei öffentlichen Aufträgen machen! Die Aushöhlung der Tarifautonomie und weitere Bürokratisierung des Vergabewesens ist also ihr Beitrag zum Wahlkampf. Denn anders ist das nicht zu verstehen: Hier handelt es sich nicht um Sachpolitik zur Lösung der Probleme unseres Landes, sondern um Klientelismus und Effekthascherei. Man gibt sich mal wieder sozial gerecht verkennt dabei aber, dass Bürokratie und Regulierungswut zu neuen Belastungen der Wirtschaft führen. Die SPD sägt an dem Ast, an dem die Arbeitnehmer sitzen. Wir sagen daher Nein zum Tariftreue- und Mindestlohngesetz und fordern endlich eine echte Entbürokratisierung in unserem Land!“

Gabriele Reich-Gutjahr

Landesregierung muss endlich Konzept zur Öffnung der Wirtschaft vorlegen.

Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neuesten Zahlen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts im Januar 2021:

„Der nur verhaltene Anstieg der Arbeitslosigkeit im Januar 2021 – getragen von der Kurzarbeit – verdeckt die zu erwartende Arbeitsmarktentwicklung. Der Lockdown wird in den nächsten Wochen spürbar werden: es droht eine Pleitewelle bei Dienstleistungen, im Handel und in der Gastronomie, mittelbar aber auch ein weiterer Personalabbau in der Industrie. Der lange Lockdown, die verzögerten Unterstützungsleistungen und die jetzt auch wieder greifende Pflicht zur Insolvenzanmeldung werden sich bald auch in den Arbeitsmarktzahlen bemerkbar machen. Es brennt in vielen Bereichen.  Die Landesregierung muss endlich einen klaren, Kriterien geleiteten Plan zur Öffnung der Wirtschaft und Gesellschaft vorlegen. Nur mit Planungssicherheit und der Kombination von Infektionsschutz mit wirtschaftlichem Betrieb kann der Anstieg der Arbeitslosigkeit gebremst werden“.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Strukturpolitik und Entbürokratisierung ist die bessere Wirtschaftspolitik.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt in der Aktuellen Debatte im Landtag zum Förderprogramm „Invest BW“:

„Kurz vor der Wahl packt die Landesregierung mit BW Invest ein neues Förderprogramm aus und möchte die Wirtschaft bei Investitions- und Forschungsvorhaben mit Zuschüssen unterstützen. Dazu hat man 300 Millionen Euro neue Schulden gemacht und begründet dies mit der Sondersituation aufgrund der Corona-Pandemie. Die Zukunft unseres Landes wird jedoch nicht auf Schulden gebaut! Corona darf nicht für alles herhalten und die Versäumnisse der Regierung verdecken.

Man sollte daher nicht nur über Corona reden, sondern endlich klare Lösungen für den Umgang mit der Pandemie entwickeln. Dazu gehört vor allen Dingen die Entwicklung einer klaren Öffnungsstrategie: Wann und wie darf die Wirtschaft wieder hochfahren? Klare Aussagen ermöglichen Planungssicherheit und sind aktuell wichtiger als jedes Förderprogramm.

Danach, wenn die Wirtschaft endlich wieder offen ist, brauchen wir dann eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik: Abbau von Bürokratie und unnötigen Entlastungen, technologieoffene Förderung von Antriebstechnologien in der Automobilindustrie, nachhaltige Digitalisierung in allen Bereichen. Bei all diesen Themen hat die Regierung jedoch nichts vorzuweisen und versucht dies nun mit Wahlgeschenken kaschieren. BW Invest hilft nicht, die Probleme des Landes zu lösen, sondern dient nur als Ablenkung für die verfehlte Wirtschaftspolitik der Regierung.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann soll ihre Ankündigung umsetzen und sich gegen neue Verschärfungen einsetzen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ergebnisse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder:

„Die von der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Pflicht zum Homeoffice ist unnötig: Die Unternehmen veranlassen bereits alles Mögliche für einen besseren Infektionsschutz und kommen damit ihrer Verantwortung in der Pandemiebekämpfung nach. Neue Auflagen erzeugen nur Bürokratie und Kosten und belasten die Wirtschaft in dieser bereits schwierigen Zeit nur weiter, ohne dass es irgendwelche positiven Effekte haben wird.

Ich fordere die CDU-Spitzenkandidaten Eisenmann daher dazu auf, ihrer Forderung nach keinen neuen Einschränkungen auch Taten folgen zu lassen: Sie muss sich in der Koalition und in ihrer Partei endlich einmal durchsetzen und solche Verschärfungen – insbesondere solche unnötigen wie die Homeoffice-Pflicht –  verhindern.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Pflicht zu Homeoffice darf nicht zu zusätzlicher Belastung der Wirtschaft führen.

Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die aktuelle Debatte zu einer Pflicht zum Homeoffice:

„Wo immer es ihnen möglich ist, sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten lassen und dadurch einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Sie können am besten beurteilen, wo das praktikabel und umsetzbar ist und dadurch ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden. Eine Pflicht zum Homeoffice lehnen wir bei der FDP/DVP Fraktion jedoch ab. Nicht überall – beispielsweise in der Produktion oder wenn mit vertraulichen Akten gearbeitet wird – ist Homeoffice umsetzbar. Die Verantwortung für Homeoffice muss bei den Unternehmen und ihren Betriebsräten bleiben und die Auswirkungen auf die Wirtschaft mit abwägen. Zusätzliche Belastungen für die Unternehmen sind in der gegenwärtigen Krise das Letzte, was wir gebrauchen können“.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Wirtschaftsministerium lässt Unternehmen in kritischer Phase einmal mehr im Regen stehen.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, äußert sich zur erneuten Aussetzung der Antragsstellung bei der Digitalisierungsprämie:

„Die erneute Aussetzung der Beantragungsmöglichkeit zur Digitalisierungsprämie zeigt einmal mehr: Diese Regierung kann es einfach nicht und lässt einmal mehr die Unternehmen in einer kritischen Phase im Regen stehen! Dies ist nun schon der dritte grundlegende Fehler bei der Digitalisierungsprämie durch das Wirtschaftsministerium und macht deutlich, dass unser Land endlich mehr Kompetenz in der Regierung braucht.“

Die Digitalisierungsprämie ist ein Darlehen oder Zuschuss für Digitalisierungsinvestitionen von Unternehmen. Sie wurde mit dem Haushalt 2020/21 auf Druck der FDP/DVP eingeführt. Nachdem sie im Jahr 2019 gestartet ist, wurde die Möglichkeit zur Antragsstellung aufgrund einer mehrfachen Überzeichnung Ende des Jahres wieder eingestellt und eine „Neukonzeption“ angekündigt. Im Mai 2020 sagte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut dann einen Neustart mit einem Volumen von 200 Millionen Euro zu, nur um kurz danach im Juni dieses Versprechen zurückzunehmen und den Umfang auf 50 Millionen Euro zu kürzen. Diese abgespeckte Variante startete dann Mitte Oktober als „Digitalisierungsprämie Plus“ und zwei Monate später wurde die Antragsstellung schon wieder ausgesetzt. Ein Jahr nach dem ursprünglichen Start wird also immer noch an der konkreten Ausgestaltung gearbeitet.

Schweickert erklärt dazu: „Dieses monatelange Hin und Her, Ankündigungen und Rücknahmen und umfangreiche Kürzungen zeigen eines: Diese Regierung ist eine Ankündigungsregierung, wenn es aber zur Umsetzung von Politik geht, scheitert sie! Anstatt immer neue Versprechen abzugeben, sollte sie sich endlich mal um Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit kümmern.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP/DVP-Forderung vom Dezember nach Click&Collect wird endlich umgesetzt.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, äußert sich zur Ankündigung der Landesregierung, ab dem kommenden Montag wieder „Click&Collect“-Angebote zuzulassen, also die Möglichkeit, Online-Bestellungen bei einem Einzelhandelsgeschäft abzuholen:

„Lieber späte Einsicht als gar keine Einsicht. Endlich greift die Landesregierung unsere Forderung nach der Zulassung von Click&Collect-Angeboten auf und macht diese ab kommenden Montag wieder möglich. Damit dürfen die Einzelhändler zumindest eingeschränkt ihren Geschäftsbetrieb wiederaufnehmen und die eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zum Online-Handel und zu anderen Bundesländern werden zumindest etwas abgebaut.

Gleichzeitig können dadurch Menschenströme entzerrt werden: Nun muss niemand mehr beim Discounter Bücher, Blumen oder Textilien erwerben, sondern kann diese auch beim Fachhändler bestellen und abholen. Diese Regelung ist lange überfällig.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu den Feststellungen des Ministerpräsidenten zum Transformationsprozess in der Automobilindustrie und zu den Anforderungen des Klimaschutzes sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Transformation in der Automobilindustrie ist für das Land Baden-Württemberg die Zukunftsfrage des Jahrzehnts. Hier entscheidet es sich, ob es gelingen wird, hunderttausende Arbeitsplätze und den Wohlstand bei den Autobauern selbst, aber auch in der Zuliefererindustrie und der Gesamtwirtschaft zu erhalten, das sieht der Ministerpräsident ganz richtig.

 

Interessierte Betrachtung alleine reicht aber nicht aus. Baden-Württemberg muss alles dafür tun, sich dem schädlichen Kurs der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen entgegenzustellen, die mit verschärften Klimazielen den Standort Baden-Württemberg abwürgen wird. Wir müssen das Bewusstsein haben, dass wir in dieser Frage in Europa nicht nur von Freunden umgeben sind.

 

In neuen technologischen Möglichkeiten liegen Kraft und Chancen für den Standort Baden-Württemberg. Mit der Weiterentwicklung synthetischer Kraftstoffe und der Wasserstofftechnologie können wie es schaffen, den Verbrennungsmotor zukunftsfähig zu machen und Klimaschutz, Wohlstand und Arbeitsplätze zu erhalten. Da kann das Land auf uns Freie Demokraten zählen.“

 

 

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Weitere Bürokratie und Kosten für die Unternehmen kommen zur absoluten Unzeit.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert anlässlich der Plenardebatte zum Tariftreue- und Mindestlohngesetz:

„Baden-Württemberg steckt in der schlimmsten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit. Gerade heute tritt ein erneuter Lockdown in Kraft. Er wird weitere Unternehmensexistenzen gefährden, Arbeitsplätze bedrohen und Steuergelder kosten. Und was ist die Reaktion der SPD darauf? Sie möchte das Tariftreue- und Mindestlohngesetz weiter verschärfen. Das bedeutet mehr Bürokratie und mehr Belastungen für die Unternehmen. Sinnlose Änderungen treffen auf ein eh schon sinnloses Gesetzt. Wir bei der FDP/DVP treten seit 2013, seit dem Beginn des Gesetzes, für seine Abschaffung und damit Entlastung der Unternehmen ein. Jetzt, in diesen Zeiten der Krise, ist dies angezeigter denn je. Wir brauchen daher keine Änderung des Gesetzes, sondern endlich eine Entlastung der Unternehmen. Die Abschaffung des Gesetzes wäre ein sinnvoller erster Schritt dazu.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Regeln zum Weihnachtsbaumverkauf nicht stringent genug.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ausgestaltung des am Mittwoch beginnenden Lockdowns für den Einzelhandel in Baden-Württemberg:

„Trotz des morgen beginnenden Lockdowns sollte es auch dem Einzelhandel möglich sein, Abholangebote anbieten zu dürfen. Dazu müsse diese klaren Hygienekonzepte entwickeln: Mit der Zuweisung von festen Abholzeiten zur Vermeidung von Schlagen sowie der Warenausgabe in gut belüftetem Räumen oder gar von den Geschäften nach außen sowie kontaktlosem Bezahlen lassen sich dann Infektionen vermeiden. Davon profitieren am Ende sowohl die Bürger als auch die Geschäfte und es entstehen trotz der schwierigen Lage Win-Win-Situationen. Was für die Gastronomie möglich ist, muss auch Einzelhandelsgeschäften erlaubt sein. Das Stichwort lautet ‚Click & Collect + Hygienekonzept‘ “

 

Ebenso äußert sich Professor Schweickert zum Weihnachtsbaumverkauf und zum Verkauf von verderblichen Grünwaren:

„Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie den Weihnachtsbaumverkauf zulassen wird. Eine konsequente Anwendung dieser Regelung kann aber nur bedeuten, dass nicht nur Weihnachtsbäume, sondern alle verderblichen Grünwaren nach wie vor verkauft werden dürfen: Pflanzen, Schnittblumen sowie sonstige Bäume unterscheiden sich nicht wirklich von Weihnachtsbäumen und sollten daher weiterhin verkauft werden dürfen, gegebenenfalls in Freiluftmärkten. Alles andere schafft nur Verwirrung und senkt die Akzeptanz für die Regelungen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Novelle zeigt einmal mehr, dass Gesetz missverständlich und bürokratisch ist.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP -Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Novelle des Bildungszeitgesetzes durch die grün-schwarze Landesregierung:

„Die Novelle des Bildungszeitgesetzes zeigt einmal mehr: Das Gesetz ist überflüssig und noch dazu schlecht gemacht. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und es einfach abzuschaffen, doktert die grün-schwarze Regierung nun daran herum und macht es nur noch schlimmer.

Beispielsweise wird nun eine Streitschlichtungsstelle eingerichtet, um Differenzen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern lösen zu können. Sinnvoll wäre es aber, die eigentlichen Gründe für die Differenzen zu lösen und nicht Wege zu deren Schlichtung zu schaffen. Einmal mehr zeigt sich: Zur Verwirklichung ihrer ideologischen Ziele akzeptiert diese Regierung immer mehr Bürokratie und belastet damit die Unternehmen immer weiter.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

PCR- und Antigenschnelltests sind zwei Säulen der Teststrategie.

Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Zertifizierung eines PCR-basierten Schnelltests gemäß CE-IVD sagte der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ich werbe für eine Weiterentwicklung der Teststrategie des Landes, die PCR-Schnelltest-Systeme in die Fläche bringt. Nachdem die Anwendung der Geräte sehr einfach und anwenderfreundlich möglich ist, sollte die Landesregierung prüfen, wie ein Einsatz nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sondern ohne medizinisches Fachpersonal beispielsweise auch in Schulen möglich wäre. Diese Schnelltestsysteme können faktisch auch durch zuverlässige Kräfte durchgeführt werden, die durch Qualifizierungsmaßnahmen bzw. (online)-Trainings die notwendige Technik erlernen.

Das würde aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten. Mich freuen entsprechende Signale aus der Fraktion der Grünen sowie des Ministerpräsidenten. Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Landtags im April dieses Jahres sechs Millionen Euro Finanzhilfen für die Spindiag GmbH zur Entwicklung eines Corona-Schnelltests gemeinsam mit der Hahn-Schickard-Gesellschaft in Freiburg bereitgestellt hatte, wäre ein breiter Roll-Out außerhalb des medizinischen Kernbereichs der nächste folgerichtige Schritt für unser Land.“

 

Ergänzende Info auch unter https://www.spindiag.de/spindiag-erhalt-eu-marktzulassung-fur-rhonda-corona-pcr-schnelltest/

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP/DVP setzt sich für echte Verjährungslösung bei Straßenerschließungsbeiträgen ein.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Zweiten Lesung des Kommunalabgabengesetzes:

„Innenminister Strobl missachtet das Parlament! In der Sitzung des Innenausschusses fand eine kontroverse Diskussion zum Thema Erschließungsbeiträge statt und es wurden zahlreiche Fragen gestellt und Anregungen gegeben. Als Reaktion hat Minister Strobl Antworten zugesagt und sogar eine Konkretisierung der Gesetzesbegründung in Aussicht gestellt. Gekommen ist jedoch nichts. Damit zeigt der Minister, der selbst nicht Teil des Landtags ist, was er von diesem hält und inwiefern er an einer sachlichen Diskussion zur Verbesserung seines Gesetzesentwurfs interessiert ist!“

Hintergrund der Meinungsäußerung des Enzkreisabgeordneten ist ein Entschließungsantrag, den die FDP/DVP-Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion sowohl zur Ausschusssitzung als auch heutigen Plenarsitzung gestellt hat. Darin fordert sie von der Landesregierung, den Gesetzesentwurf bei der Frage, bei welchem Bezugspunkt die Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge anfängt zu laufen, zu konkretisieren. Schweickert erklärt dazu:

„Erschließungsbeiträge sind prinzipiell eine richtige Sache: Wenn ein Grundstück neu erschlossen wird, werden die Kosten auf die Grundstücksbesitzer umgelegt. Diese wissen das auch beim Kauf und können ihre Finanzierungsplanung darauf ausrichten. Dies funktioniert im Land bei Neubaugebieten einwandfrei und ist tagtägliche Praxis.

Tagtägliche Praxis ist aber auch, dass für Straßen, die teilweise schon seit vielen Jahrzehnten vorhanden und für den Verkehr freigegeben sind, noch Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Dies liegt daran, dass diese im formalen Sinn noch nicht ‚endgültig technisch hergestellt‘ sind, obwohl bereits seit Jahrzehnten vorhanden. Die Anlieger werden dann von Beiträgen völlig überrascht und oft unverhältnismäßig belastet. Dies hingegen ist nicht in Ordnung! Wir fordern von der Landesregierung daher einen sinnvollen Bezugspunkt für die Verjährung, der Zeitpunkt der „technischen Herstellung“ ist dies nämlich ganz sicher nicht! Es muss eine Lösung geben, die eine echte Verjährung für Altfälle ermöglicht und die Erhebung von Beiträgen für Straßen, die seit Jahrzehnten befahren werden, ausschließt! Minister Strobl hat heute dazu angekündigt, in seinen Auslegungshinweisen eine Definition der Vorteilslage vorzunehmen. Aber dies steht bereits im Gesetz und daran wird auch der Minister nichts ändern können. Er macht also Ankündigungen, die nicht umsetzbar sind. Am Ende werden die Probleme bei den Kommunen und Bürgern vor Ort weiter bestehen und Gerichte beschäftigen!“

 

Zum Aspekt der Ortsschilderergänzungen erklärt Schweickert:

„Es wurde uns ja bestätigt, dass das Innenministerium sich nur auf eine reine Kontrolle zur Vermeidung von völlig unsachlichen Ergänzungen beschränken wolle. Warum hier allerdings das Innenministerium mehr Kompetenz haben soll als ¾ des Gemeinderats, die die Ergänzungen zuerst beschließen müssen, bleibt weiterhin verborgen.“

 

Ein ausführlicher Hintergrund zum Thema „Erschließungsbeiträge“ und der Position der FDP/DVP-Fraktion dazu ist unter https://fdp-landtag-bw.de/erschliessungsbeitraege/ zu finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Vier statt Neun Tage mögliche Übernachtung ist betriebswirtschaftlich Unsinn.

Zur Meldung, dass die Landesregierung eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen und eine Öffnung der Hotels nicht – wie möglich – bis zum 1. Januar, sondern nur bis zum 27. Dezember erlauben will, erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

 

„Man fragt sich, ob der Ministerpräsident schon mal mit der Hotelbranche gesprochen hat. Eine Öffnung für vier Übernachtungen inmitten eines unbestimmten Lockdowns – wie soll das für Hotels attraktiv sein? Und das dann auch noch an den Feiertagen? Personalplanung, Verpflegung, das Hochfahren des Betriebs plus die gesamte Bürokratie z.B. bei der Kurzarbeit – und das für vier Tage? Es wären nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten potentiell eine Öffnung für neun Übernachtungen möglich gewesen. Man kann sich dann bei denen nur bedanken, die zugunsten ihrer Kunden trotzdem öffnen werden.

 

Schnelle, umfassende Planungssicherheit ist hier nötig. Nach der Ankündigung der Öffnung rufen nun schon interessierte Bürger in den Hotels an, die noch gar keine Auskunft geben können. Dazu die offene Frage, ob das dann bei der Dezemberhilfe angerechnet wird. Nach heutiger Systematik schon, da wünsche ich dann viel Spaß bei der Antragsstellung.

 

Am Ende wird sich der Unternehmer wieder zwischen Pest und Cholera entscheiden müssen.  Das ist wieder ein Beispiel dafür, dass in der Landesregierung grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse fehlen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Hotelübernachtungen aus familiärem Anlass vom 23. bis zum 27. Dez. 2020 sollen ermöglicht werden!

 

Zur Meldung, wonach Baden-Württembergs Kultusministerin und CDU Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann die Landesregierung auffordert zu prüfen, ob über die Weihnachtstage Hotelübernachtungen für Familienbesuche auch in Baden-Württemberg ermöglicht werden sollen, ,sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Guter Vorschlag! Aber nicht so viel reden, sondern einfach machen! Wer sitzt denn in der Regierung?

Eisenmanns Appell an die Landesregierung zur prüfen, ob Hotelübernachtungen über die Weihnachtsfeiertage möglich sind, hätte im Hinblick auf die Planungssicherheit aller Beteiligten schon früher kommen müssen, da es nicht sein kann, dass die Familien aufgrund von Platzmangel in ihrer Wohnung und geschlossenen Hotels an Weihnachten auf ein gemeinsames Weihnachtsfest mit ihren Angehörigen verzichten  müssen. “

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Durch die Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten – Anhebung der Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen.

 

Zum Vorschlag der drei Länder Baden Württemberg, Bayern und Hessen, sich für die steuerliche Entlastung für Unternehmen stark zu machen und den sogenannten Verlustrücktrag zu erweitern, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ich begrüße das sehr. Seit Monaten fordert die FDP, der Wirtschaft in der Corona-Krise mit dem Instrument des Verlustrücktrags zu helfen.“

Betroffene Unternehmer müssen sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen können.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Offensichtlich plant das Land Nordrhein-Westfalen die Öffnung der Hotels und Gasthöfe für touristische Reisen, da ja Verwandtschaftsbesuche möglich sein sollen. Dazu konnten wir heute Morgen vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung nichts vernehmen.

 

Wir appellieren an die Landesregierung, falls sie solche Schritte ebenfalls erwägt, den betroffenen Unternehmern schnellstmöglich Planungssicherheit in die eine oder andere Richtung zu geben, um bitte nicht schon wieder durch gewohnte Kurzfristigkeit unnötige Schwierigkeiten, zum Beispiel bei der ohnehin in diesem Zeitraum schwierigen  Personalplanung, auszulösen.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Gabriele Reich-Gutjahr, Obfrau der FDP/DVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss „Abläufe in Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Weltausstellung 2020 (UsA Baden-Württemberg-Haus)“, erklärt zur heutigen ersten Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss und den Aussagen von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut:

 

„Die heutige Vernehmung der Ministerin hat eines gezeigt: Es herrscht Chaos im Wirtschaftsministerium! Ihre Aussagen lassen erkennen:  Die Ministerin hat ihr Haus nicht im Griff und es wurden eklatante Fehler begangen. Frühe Warnungen zu Problemen mit dem Expo-Projekt und insbesondere zur Vertragsgestaltung wurden ignoriert. Klare Ansagen und Klärungen, wie die aktuelle Situation ist, wer was darf und wer wofür zuständig ist, wurden nicht vorgenommen. Mitarbeiter des Hauses scheinen autonom weitreichende Entscheidungen zu fällen, ohne dass die Ministerin davon gewusst haben will. Zu keinem Zeitpunkt hat die Ministerin das Heft des Handelns an sich gezogen, Führungsstärke bewiesen und die Probleme aus der Welt geschafft.

 

Dies illustrieren viele Beispiele. Unter anderem sprach die Ministerin in der Vernehmung immer von `politischer und protokollarischer Begleitung´, konnte jedoch nicht definieren, was das genau ist. Es sei ja klar in ihrem Haus. Ebenso wurde deutlich, dass es bereits im Sommer 2019 Befürchtungen gab, dass das Land für die Expo-Beteiligung haftbar ist. Diesen wurde jedoch nicht nachgegangen und bis zu einer letztendlichen Klärung dazu dauerte es jedoch noch bis Mai 2020. Auch scheint bei der Abberufung des Geschäftsführers der Projektgesellschaft das Wirtschaftsministerium eine wesentliche Rolle gespielt zu haben, die Ministerin will davon aber nichts gewusst haben. Entweder sie verschließt die Augen vor den Fakten oder es passiert vieles, ohne dass sie es weiß.“

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Was gilt nun für wen bei den November-Hilfen? Und wo ist hier der Einsatz der Wirtschaftsministerin?

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die November-Hilfe wird sich wohl angesichts der andauernden Unklarheiten der Modalitäten schon zu einer Advents-Hilfe verzögern. Sie ist für Betriebe, die teilweise geschlossen sind oder indirekt betroffen sind – durch Wegfall des Geschäfts mit direkt geschlossenen Betrieben – genauso notwendig wie für Hotels und die Gastronomie. Auch ein Umsatzrückgang von 50% in einem – angesichts der Infektionszahlen wohl eher zwei – Monaten kann für Betriebe existenzgefährdend sein.

Nun hört man aus anderen Bundesländern mit FDP-Wirtschaftsministern, dass man dort beim Bund Hilfen für genau diese Betriebe erfolgreich verhandelt hat und zwar bereits letzte Woche. Aus der Landesregierung in Baden-Württemberg ist dazu nichts zu vernehmen. Was gilt den nun für wen? Und fehlt es dem Ministerpräsidenten und der Wirtschaftsministerin hier nicht deutlich an Einsatz für die betroffenen Betriebe? Als exzellenter Tourismus- und Wirtschaftsstandort kann man hier mehr Engagement erwarten.

Die Betriebe brauchen aber endlich Klarheit, ob und welche Entschädigung sie bekommen, um sich frühzeitig um die Voraussetzungen für die Beantragung zu kümmern. Wir erwarten von der Wirtschaftsministerin und dem Tourismusminister hier eine schnelle Information.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die November-Hilfe wird sich wohl angesichts der andauernden Unklarheiten der Modalitäten schon zu einer Advents-Hilfe verzögern. Sie ist für Betriebe, die teilweise geschlossen sind oder indirekt betroffen sind – durch Wegfall des Geschäfts mit direkt geschlossenen Betrieben – genauso notwendig wie für Hotels und die Gastronomie. Auch ein Umsatzrückgang von 50% in einem – angesichts der Infektionszahlen wohl eher zwei – Monaten kann für Betriebe existenzgefährdend sein.

Nun hört man aus anderen Bundesländern mit FDP-Wirtschaftsministern, dass man dort beim Bund Hilfen für genau diese Betriebe erfolgreich verhandelt hat und zwar bereits letzte Woche. Aus der Landesregierung in Baden-Württemberg ist dazu nichts zu vernehmen. Was gilt den nun für wen? Und fehlt es dem Ministerpräsidenten und der Wirtschaftsministerin hier nicht deutlich an Einsatz für die betroffenen Betriebe? Als exzellenter Tourismus- und Wirtschaftsstandort kann man hier mehr Engagement erwarten.

Die Betriebe brauchen aber endlich Klarheit, ob und welche Entschädigung sie bekommen, um sich frühzeitig um die Voraussetzungen für die Beantragung zu kümmern. Wir erwarten von der Wirtschaftsministerin und dem Tourismusminister hier eine schnelle Information.”

Prof. Dr. Erich Schweickert

Landesregierung muss endlich tätig werden, um das unwiederbringliche Sterben der Innenstädte zu verhindern.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die Geschäftsprognosen des Einzelhandels in Baden-Württemberg sind dramatisch. Uns droht ein Sterben der Innenstädte und eine unumkehrbare Verlagerung der Geschäfte in das Internet. Die Landesregierung muss endlich reagieren, bevor es endgültig zu spät ist: Wir brauchen kluge Maßnahmen um Vor-Ort-Geschäfte fit für die Digitalisierung zu machen und um die klassischen Geschäfte mit dem Onlinehandel zu kombinieren. Ebenso brauchen wir eine Aufwertung der Innenstädte und neue Konzepte, um Einzelhandel, Veranstaltungen und Gastronomie miteinander verbinden zu können. Wir bei der FDP/DVP mahnen hier schon seit Jahren spezifische Unterstützungen durch die Landesregierung an, leider ist nichts dazu passiert. Andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern sind uns hier deutlich voraus“.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Geplante Regelung zur Verjährung von Erschließungsbeiträgen läuft ins Leere und belastet weiterhin Grundstücksbesitzer unverhältnismäßig.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung des Kommunalabgabengesetzes:

 

„Die von der Regierung vorgesehene Einführung einer Verjährungsfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird in ihrer jetzigen Ausgestaltung ins Leere laufen und das Problem der Altfälle bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht lösen. Sie ist nichts als weiße Salbe. Die Regierung kommt damit zwar einer juristischen Auflage des Bundesverfassungsgerichts nach, löst aber nicht die wirklichen Probleme unseres Landes und betreibt nur inhaltsleere Symbolpolitik. Wir alle wissen: Weiße Salbe hilft nur bei Oberflächlichkeiten und soll nur besänftigen; bei tieferen Wunden ist sie hingegen gefährlich. Nicht anders ist es auch beim Kommunalabgabengesetz: Auch nach der Novelle werden weiterhin zahllose Grundstücksbesitzer noch Jahrzehnte nach dem Straßenbau mit Gebühren für diesen belastet werden können. Wir fordern daher eine echte Verjährungslösung und das Ende dieser unbegrenzten Gebührenerheberei. Grundstücksbesitzer müssen endlich Klarheit erhalten und wissen, wann ihnen wofür noch Gebühren drohen.“

 

Zum Aspekt der Ortsnamenserweiterungen äußert sich Prof. Schweickert folgendermaßen: „Was auf den ersten Blick wie eine Demokratisierung zugunsten der Gemeinderäte daherkommt, ist in Wahrheit eine Verschärfung, wenn das Innenministerium seine seitherige Entscheidungspraxis nicht verändert. Denn nun muss ein Gemeinderat mit Dreiviertelmehrheit einen solchen Antrag stellen. Ob das Innenministerium dies nun genehmigt, ist aber genauso offen wie seither bei der Verleihungspraxis. Damit bleibt auch dieser Aspekt des Gesetzes nichts Anderes als weiße Salbe. Erst wenn der neue diesbezügliche Erlass vorliegt, kann man beurteilen, ob dieses alte Thema nun endlich zugunsten der Kommunen aufgelöst ist und nicht nur ein placebohafter Trost ist.“