Pressemitteilung

13.Oktober 2016 - Finanzen

Aden: Die „Schwarze Null“ ist alternativlos

In der Debatte über den von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in die Landesverfassung beschreibt der finanzpolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Dr. Gerhard Aden, den Entwurf als Angebot an die grün-schwarze Koalition, den Ruf beim Bürger etwas aufzupolieren.

„Binden Sie sich selbst an die Schuldenbremse in der Verfassung, um den Bürgern zu signalisieren, dass sie wenigstens bei der Haushaltskonsolidierung tun, was sie sagen“, so Aden.

Wer sich die vergangenen Debatten zur „Schwarzen Null“ in der letzten Legislaturperiode und die „Wünsch-Dir-was-Nebenabreden“ der aktuellen Koalition vor Augen führe, könne einer strengen Selbstbindung des Parlaments ab 2017 nur energisch das Wort reden, betonte Aden. Ansonsten müsse befürchtet werden, dass die Nettonullverschuldung hinter die Bedienung von Partikularinteressen durch die sich belauernden Regierungspartner zurückfalle.

„Dabei ersetzt das Bekenntnis zur „Schwarzen Null“ keine gute Haushaltspolitik. Die Steuereinnahmen sprudeln weiter, und das Land spart aufgrund der niedrigen Zinsen bei der Bedienung der eigenen Schulden. Notwendig wäre ein Einstieg in die Schuldentilgung sowie das Hinwirken auf eine Entlastung der Bürger“, so Adens Fazit.

Hintergrund:

Die FDP bringt diesen Entwurf zum wiederholten Male seit 2011 ins Parlament ein. Im Zentrum stehen a) das Vorziehen der grundgesetzlich definierten Schuldenbremse für Länder auf 2017 (statt 2020) und b) die Definition der möglichen Ausnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen oder überraschender Entwicklung der Steuereinnahmen.