Pressemitteilung

30.April 2014

Bullinger: Der scheue Biber kann auch zur Plage werden

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Weiterentwicklung des Bibermanagements in Baden-Württemberg und Einrichtung eines Biberfonds“ sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mehr als zwei Drittel der Deutschen lieben den Biber. Wer sich die Zeit nimmt, diese scheuen Tiere zu beobachten, kann sich ja wirklich auch von ihnen begeistern lassen. Es ist richtig, dass man in Baden-Württemberg von etwa knapp 3.000 Tieren ausgeht, die sich innerhalb von zehn Jahren verzehnfacht haben. Das Argument, dass es in Bayern wesentlich mehr gibt und man dort die Ansiedlung vor mehr als 30 Jahren aktiv betrieben hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Biber vom seltenen Exoten in einigen Regionen zwischenzeitlich zur Plage wurde. In meinem Wahlkreis, insbesondere entlang der bayerischen Grenze ist er zwischenzeitlich eine Landplage, hier ist Korrektur und Regulierung dringend erforderlich. Auch die Frage der Entschädigung, zum Beispiel durch die Einrichtung eines „Biberfonds“, ist überfällig. Selbst mannsdicke Fichten in angrenzenden Wäldern werden vom Biber zwischenzeitlich heimgesucht.

Was der Biber so alles sonst noch alles treibt – er hat ja keine gewerkschaftlich festgeschriebenen Arbeitszeiten -, können die Experten noch besser beschreiben als ich. Tatsache ist, dass der Biber bei uns keine natürlichen Feinde hat und sich daher weiter ungehindert ausbreitet. Auch lassen sich die Schäden, die der Biber verursacht, nicht sinnvoll versichern.

Wenn die Landesregierung sich beim Bibermanagement auf die Aufklärung und sachkundige Beratung Betroffener beruft, ist dies zwischenzeitlich zu wenig.

Ganz offensichtlich hat die grün-rote Biberberatung beim Biber selbst noch kein Gehör gefunden.

Auch die Erklärung der Landesregierung, dass der Biber in Baden-Württemberg selbst zugewandert sei und daher im Unterschied zum bayerischen Bibermanagement in Baden-Württemberg keine Entschädigungszahlungen erforderlich seien, ist und bleibt eine billige Ausrede. Entscheidend sind die Folgen für Landwirtschaft, für Teichwirte und die Wasserwirtschaft. Es ist höchste Zeit zu handeln. Auch der Hinweis der Landesregierung zur Neuordnung des Wasserrechts zeigt erneut das gestörte Verhältnis der Landesregierung zum Eigentum nach Art. 14 des Grundgesetzes. Auch die gesetzlich eingerichteten Gewässerrandstreifen sind und bleiben eine kalte Enteignung der Landwirte.

Abschließend gilt festzustellen, dass überall dort, wo die natürliche Regulierung in der Natur fehlt, sei es beim Biber oder beim Kormoran, der Mensch ersatzweise regulieren muss. Ich bin davon überzeugt, dass aufgrund der öffentlichen Akzeptanz des Bibers ein „Biberfonds“ sowie ein wirksameres Bibermanagement durch finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung Akzeptanz finden wird. Dem Antrag der CDU auf Einrichtung eines Biberfonds mit der notwendigen Ausstattung durch Landesmittel sowie ein wirksameres Bibermanagement zu etablieren, werden wir zustimmen.“

 

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