Pressemitteilung

02.Februar 2018 - Naturschutz

Bullinger: Der Tierschutz-Vollzug ist Aufgabe des Staates und nicht militanter Tierrechtsaktivisten

In der gestrigen Landtagsdebatte über den Antrag der FDP/DVP-Fraktion „Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/888, hat der Sprecher der Freien Demokraten für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, abermals das Fehlen von fast 200 Amtstierärzten im Land angeprangert und vermeintliche Bekenntnisse des grün-schwarzen Regierungslagers zum Tier- und Verbraucherschutz als „Lippenbekenntnisse“ bezeichnet. Rechnerisch würden die Betriebe der Nutztierhaltung in Baden-Württemberg derzeit nur alle 15 Jahre kontrolliert. Wer diesen Missstand bei den rechtsstaatlich geordneten Betriebskontrollen nicht abstelle, überlasse militanten Tierrechtsaktivisten den Raum und schade somit der überdeutlichen Mehrheit der korrekt und tierschutzkonform arbeitenden Nutztierhalter. Bullinger sagte dazu wörtlich:

„Nach den Haushaltsberatungen ist dieses Thema so aktuell wie damals, denn die Landesregierung hat hierzu im Haushalt viel zu wenig getan. Ich darf darauf hinweisen, dass wir bei den Haushaltsberatungen zu Kapitel 0826 – Veterinärwesen – beantragt haben, für 2018 und 2019 jeweils 35 zusätzliche Stellen für Veterinärbeamte zu schaffen, die dringend erforderlich sind. In ähnlicher Weise hat dies auch die SPD-Fraktion getan. Leider, ist die Landesregierung dieser dringenden Aufgabe nicht nachgekommen, die großen Defizite im Personalbereich der Veterinärverwaltung abzumildern. Die aktuelle Personalausstattung der unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden in Baden-Württemberg reicht nicht annähernd aus; denn die EU fordert Regelmäßigkeit von Kontrollen in der Nutztierhaltung.  Die grün-schwarze Aussagen zum Tierschutz sind also Lippenbekenntnisse!

Ein Blick, meine werten Kolleginnen und Kollegen, in das Grundgesetz kann da helfen. Artikel 20 a des Grundgesetzes lautet – ich zitiere –: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Schon die Formulierung, meine Damen und Herren, macht deutlich: Es ist in allererster Linie Aufgabe des Staates, also gerade nicht anerkannter, klageberechtigter Tierschutzverbände, tätig zu werden. Vielmehr hat hier der Staat das Monopol und den grundgesetzlichen Auftrag.  Zweitens: Es ist die vollziehende Gewalt – also die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung –, welche die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen hat, also ganz bestimmt nicht die selbsternannten, rechtsstaatlich nicht legitimierten „Undercover-Aufklärer“, die nachts in Ställe eindringen und mit Gewalt das tun, was man nicht tun darf, nämlich Tiere in den Tod treiben.

Laut einer Berechnung des Landkreistags fehlen in Anbetracht des Aufgabenzuwachses – der war enorm; ich könnte Ihnen hier 30 Verordnungen und Gesetze von EU und Bund vortragen – eigentlich bis zu 200 Amtstierärzte, aber zusätzlich auch Sachbearbeiter. Minister Hauk sagt zwar, dass die Verbände immer mehr fordern, aber wenn Sie sich einmal nüchtern die Zahlen sowie die Personalsituation vor Ort anschauen, sehen Sie: Das ist ein berechtigtes Anliegen, das wir hier immer wieder vorbringen.  Die EU, meine Damen und Herren, gibt ihren Mitgliedsländern in den einschlägigen Richtlinien zur Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle vor, regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen gerade bei den Nutztierbetrieben durchzuführen und dafür das erforderliche Personal und die erforderlichen Finanzmittel vorzuhalten. Das tut  Grün-Schwarz gerade nicht!

Solche Defizite führen häufig zu selbsternannten, oft militanten Tierschützern. Ich erinnere mich an einen Vorfall bei uns im Landkreis, wo eine militante Gruppe abends in einen Putenstall eingebrochen ist, wobei viele Tiere zu Tode kamen. Der Landwirt wurde mit Reizgas bedroht, und dann wurde sogar in dessen Haus eingedrungen. Dort waren Tierrechtsaktivisten am Werk, die man nicht im Glauben lassen darf, sie dürften den Staat ersetzen.

Meine Damen und Herren, wie weit dürfen Tierschützer gehen? Natürlich darf man anmahnen, natürlich muss man auch Defizite benennen. Dafür gibt es den normalen Weg, nämlich über die Veterinärbehörden, über die Polizei. Aber im Grundgesetz steht eben auch – Artikel 13 Absatz 1 –:  Die Wohnung ist unverletzlich.“ Das sind Grundrechte, die es einzuhalten gilt!

Deshalb brauchen wir auch mehr Aufklärung vom Ministerium in den Schulen, in der Öffentlichkeit, und wir brauchen vor allem auch eines: mehr Unterstützung unserer Tierschutzvereine, in denen viele Ehrenamtliche tolle Arbeit leisten. Zum Abschluss möchte ich einfach an die Landesregierung appellieren. Erstens: Verbessern Sie die Personalsituation beim Verbraucher- und Tierschutz, und zwar durch die Linderung der Personalnot in der Veterinärverwaltung und bei den Instituten! Die zweimal zehn, die Sie in den Doppelhaushalt eingestellt haben, können es nicht sein. Das ist überhaupt nicht das, was man braucht, sondern man braucht wesentlich mehr. Zweitens: Wir brauchen mehr Aufklärung und wieder mehr Realitätssinn in der Gesellschaft zu den natürlichen Verhältnissen von Natur, Tier und Mensch, meine Damen und Herren. Wir brauchen vor allem auch in der Landwirtschaft eine realistische Darstellung, keine Romantisierung und auch nicht eine Verniedlichung, sondern eben auch hier mehr noch wie es der Bauernverband macht, offene Bauernhöfe. Es muss auch wieder an den Schulen, bei den Lehrplänen, die im Kindergarten beginnen, wieder mehr Natur an die Kinder gebracht werden, damit dieser Fehlentwicklung in der Gesellschaft, die ich gerade angesprochen habe, Einhalt geboten wird.“