Pressemitteilung

26.Oktober 2016

Bullinger: Die FDP beteiligt sich nicht an Augenwischerei zum Jagdrecht

In der zweiten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erklärte der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger, dass die Freien Demokraten entschieden mit „Nein“ stimmen werden.

„Diese zwei Detailänderungen, welche die grün-schwarze Landesregierung nun vorlegt, sind unzureichende Kosmetik und letztlich Augenwischerei auf Kosten einer wirksamen Regulierung der Wildbestände im Land“, sagte Bullinger. Weder verringere die Absenkung der Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar den Bürokratieaufwand, noch sei die Regelung rechtssicher und praktikabel, wonach Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden dürfe.

Bullinger zählte in seiner Rede abermals sämtliche nicht erfüllten Versprechungen aus dem Landtagswahlprogramm der CDU zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz auf. „Die CDU hat mit Blick auf das Jagdrecht nicht nur schlecht verhandelt, sie hat sich in den Koalitionsverhandlungen als Juniorpartner der Grünen vollständig unterbuttern lassen. Trotz der zwei rein kosmetischen Detailänderungen bleibt es dabei: Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist ideologisch, es ist praxisfern, es ist eigentumsfeindlich und es ist entmündigend. So kann man mit Jägerschaft und Grundeigentümern nicht umgehen. Bei der namentlichen Abstimmung über dieses unzureichende Änderungsgesetz, auf die wir Freie Demokraten heute bestehen, wird sich heute jede Kollegin und jeder Kollege der CDU, der dieser Augenwischerei zustimmt, mit dem Unfug des grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz gemein machen.“

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