Pressemitteilung

25.März 2015

Bullinger: Durchsetzung des Tierschutzrechts ist Aufgabe des Staates

In der Ersten Beratung über das Gesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger betont, die Durchsetzung des Tierschutzrechts müsse Aufgabe des Staates bleiben: „Die Formulierung des Artikel 20a im Grundgesetz stellt in aller Deutlichkeit klar, dass es zuallererst die Aufgabe des Staates ist, den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Tiere zu schaffen. Es ist dann die vollziehende Gewalt, also die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung, welche die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen hat.“

Ein Klagerecht für Verbände läuft nach Ansicht Bullingers hingegen auf eine tendenzielle Privatisierung des Staatsziels Tierschutz hinaus, weil es private und somit nicht demokratisch legitimierte Verbände zu einem mit staatlichen Behörden konkurrierenden Sachwalter des Tierschutzes mache. Bullinger erklärte: „Die Zielsetzung derjenigen, die ein Verbandsklagerecht fordern, ist es, vermeintlich unzureichende gesetzliche Grundlagen auf dem Wege der Rechtsprechung in besonderen Einzelfällen und im Sinne Einzelner zu beeinflussen. Auch dies ist eine Privatisierung des Staatsziels Tierschutz durch die Hintertür.

Der Freie Demokrat sagte, es gebe angesichts von fünf Tierschutzkonventionen des Europarates, zahlreicher Richtlinien der Europäischen Union und eines strengen Tierschutzgesetzes des Bundes samt zugehöriger Verordnungen keinen Mangel an Tierschutzrecht in Deutschland. „Wir stehen international im Ruf, eines der strengsten Tierschutzrechte überhaupt zu haben“, sagte Bullinger. Einen Mangel bei der Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts sieht der FDP-Abgeordnete ebenfalls nicht. „Unsere amtlichen Tierärzte sind wissenschaftlich hoch qualifiziert und in der Lage, im Einzelfall sachkundig und ausgewogen zu entscheiden. Dort wo es Möglichkeiten für die Durchsetzung von mehr Tierschutz gibt, setzen die amtlichen Tierärzte in Baden-Württemberg dies auch um“, sagte Bullinger. Bei Verstößen gegen den Tierschutz gebe § 16a des Tierschutzgesetzes den zuständigen Behörden schon heute ein scharfes Schwert an die Hand. Dies reiche von der Anordnung eines sofortigen Stopps von Tierversuchen über die Möglichkeit, einem Halter Tiere wegzunehmen und auf dessen Kosten andernorts unterzubringen, bis hin zum dauerhaften Haltungsverbot, so Bullinger. Ein Verbandsklagerecht sei daher überflüssig.

Bullinger abschließend: „Eine Privatisierung der ureigenen staatlichen Aufgabe Tierschutz durch ein Verbandsklagerecht kann nicht im Sinne des Tierschutzes sein. Sie ist vielmehr ein Misstrauensvotum gegenüber unseren amtlichen Tierärzten und birgt drei Gefahren:

  1. die Instrumentalisierung des Klagerechts durch bestimmte ideologische Tierschutzverbände zum Zwecke der öffentlichkeitswirksamen Eigenwerbung, sei es zur Mitgliedergewinnung oder zur Einwerbung von Spenden,
  2. die Diskreditierung berechtigter Tierschutzanliegen bei Nutztierhaltern und Forschern durch überzogene Klageaktivitäten bestimmter ideologischer Tierschutzverbände,
  3. einen massiven bürokratischen Mehraufwand, den das geplante Gesetz bei den Mitwirkungs- und Informationsrechten sowie bei der zeitintensiven Bearbeitung von Gerichtsverfahren mit sich bringt. Dieser würde die eigentlichen Aufgaben der Veterinärverwaltung in den Hintergrund drängen und dem Tierschutz somit schaden.“

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