Pressemitteilung

23.März 2017

Bullinger: Förderschwerpunkt Wohnen darf sinnvolle Projekte in anderen Förderbereichen nicht verdrängen

Anlässlich der Meldung, dass das Land im Rahmen des zum Teil von der Europäischen Union ko-finanzierten Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum in diesem Jahr mehr als 62 Millionen Euro für Investitionen im ländlichen Raum bereitstellt, erklärte der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir müssen die Auswirkungen der Mittelumschichtung im ,Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum‘ unter Grün-Schwarz genau beobachten. Die Bindung von 50 Prozent der ELR-Mittel an den Förderschwerpunkt Wohnen könnte in manchen Landkreisen dazu führen, dass sinnvolle Projekte in den Förderbereichen Arbeitsplatzschaffung und Investitionen für mittelständische Betriebe und Handwerk, aber auch im Bereich Grundversorgung oder Gemeinschaftseinrichtungen zu kurz kommen. Daher sollten die Folgen der Mittelverteilung nach diesem Jahr evaluiert werden.

Ob die verstärkte Förderung der Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude in den Dörfern tatsächlich dazu führt, dass sich der Wohnungsmarkt in den Ballungsgebieten spürbar entspannt, ist zweifelhaft. Wer die Attraktivität des Wohnens auf dem Land fördern will, darf die öffentliche Infrastruktur und Grundversorgung, sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, nicht vernachlässigen.“

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