Pressemitteilung

17.Juni 2015

Bullinger: Grün-Rot setzt bei Naturschutz auf Zwang statt auf Zusammenarbeit

Bei der Zweiten Beratung des neuen Landesnaturschutzgesetzes erklärte der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Grün-Rot nimmt mit dem neuen Gesetz eine Verschiebung weg von freiwilligen Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in Richtung von hoheitlichem Naturschutz vor ­- Zwang statt Zusammenarbeit. Dies kommt nicht zuletzt durch die ersatzlose Streichung des alten Paragrafen 13 zum Ausdruck, laut dem Naturschutzbehörden insbesondere bei Betroffenen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vorrangig prüfen sollten, ob bestimmte Naturschutzzwecke auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden können. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und zu pragmatischen Lösungen geführt, welche gerade die Landwirte nicht nur mitgetragen, sondern engagiert unterstützt haben. Den eigentumsfeindlichen Umbau des Naturschutzes durch Grün-Rot lehnen wir daher entschieden ab.“

Als weiteren Kritikpunkt nannte Bullinger die Ausweitung der Beteiligungsrechte für Naturschutzverbände. „Mit der Naturschutz-Novelle setzt Grün-Rot nach dem Jagdgesetz und dem Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen den Plan fort, privaten Verbänden ureigene Aufgaben des Staates zu übertragen. Dies schafft zusätzliche Bürokratie und ist von unserer Verfassung so nicht vorgesehen. Auch deshalb stimmt die FDP/DVP Fraktion gegen dieses Gesetz“, sagte Bullinger.

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