Pressemitteilung

13.März 2014

Bullinger: Hochschulgesetzentwurf ist von grüner Verbotskultur geprägt

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Beschlüssen des Wissenschaftsausschusses zum Hochschulgesetzentwurf der Landesregierung:

„Heute ist insgesamt ein düsterer Tag für die Wissenschaftsfreiheit in Baden-Württemberg. Ein verpflichtendes Transparenzregister für alle Forschungsvorhaben, das Misstrauen säen und Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschule erschweren wird, eine urheberrechtlich bedenkliche Regelung zu einer Veröffentlichungspflicht für Wissenschaftler, bürokratische und die Eigenständigkeit der Hochschulen einschränkende Vorschriften zur Auswahl der Hochschulräte – das sind nur einzelne Beispiele aus dem heute im Wissenschaftsausschuss beschlossenen Gesetzentwurf aus dem grünen Wissenschaftsministerium. Unser Versuch, mit Änderungsanträgen dem von grüner Verbotskultur geprägten Gesetzentwurf die schlimmsten Giftzähne zu ziehen, war leider erfolglos – mit einer Ausnahme. Der Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion, beim geplanten Promotionsrecht für Verbünde von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften den Wissenschaftsrat als unabhängiges Sachverständigengremium mit einzubeziehen, wurde in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Landtagsfraktionen aufgegriffen. Damit ist ein hoher Qualitätsstandard gesichert, was für die FDP-Fraktion die wesentliche Voraussetzung für ein Promotionsrecht von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist.“

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