Pressemitteilung

16.April 2015

Bullinger: Studentische Mitbestimmung bewirkt Verbesserungen in Studium und Lehre

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte in einer Debatte über den Hochschulfinanzierungsvertrag die Absicht der grün-roten Koalition, die studentische Mitbestimmung über die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der Studiengebühren zu kippen.

„Dass die Studenten bei den Qualitätssicherungsmitteln künftig nicht mehr mitentscheiden dürfen, untergräbt eine gezielte Verausgabung der Mittel für Zwecke, die dem Studium und den Studierenden unmittelbar nützen. Denn wer könnte diese Zwecke besser bestimmen als die Studierenden selbst, die täglich die Mängel bei den Studienbedingungen vor Augen haben? Die grüne Wissenschaftsministerin gibt an, ihre Maßnahme sei nötig, um Dauerstellen schaffen zu können. Das ist aber keineswegs der Fall. Denn was spräche dagegen, Dauerstellen zu schaffen und die Studierendenvertretung einfach immer dann mitentscheiden zu lassen, wenn eine Neubesetzung ansteht? Die Ministerin hat etwas missverstanden: Es geht bei der studentischen Mitbestimmung nicht um Spielgeld, damit die Studentenvertreter das Gefühl haben mögen, auch was vom Kuchen abzubekommen. Für Spielgeld wären 20 Millionen auch reichlich viel. Es geht hier um Angebote, die die Studienbedingungen verbessern. Das sind Tutorien und Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung, längere Öffnungszeiten von Bibliotheken und Weiteres, was für die Studentinnen und Studenten wichtig ist.“

Bullinger merkte an, die ganze Absurdität dieses grün-roten Vorgehens werde bei einem Blick in die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs deutlich: „Als die christlich-liberale Koalition allgemeine Studiengebühren einführte, hatten wir Freie Demokraten ein wichtiges Anliegen, das sich mit dem Leitspruch der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung umschreiben lässt: ‚Keine Besteuerung ohne Mitsprache!‘ Deshalb wurden die Einnahmen aus Studiengebühren an den Hochschulen im Benehmen mit den Vertretern der Studierenden ausgegeben. Das hat übrigens dazu geführt, dass hiervon beispielsweise Infrastruktur und Lehrveranstaltungen finanziert, die den Studierenden wichtig waren und die Bedingungen von Lehre und Studium verbesserten. Aber auch diese positiven Auswirkungen der Studiengebühren haben Grün-Rot nicht davon abgehalten, diese abzuschaffen. Für die ausgefallenen Studiengebühren gab es dann Kompensationsmittel, über die dann die Studenten mitbestimmen durften. Und Grün-Rot hat die Verfasste Studierendenschaft eingeführt mit dem erklärten Ziel, die studentische Mitbestimmung zu verbessern. Deshalb wurde das Benehmen ins Einvernehmen umgewandelt. Schon deshalb ist die vollständig gekippte Mitbestimmung nun Wortbruch gegenüber den Studierenden.“

Seitens der FDP-Fraktion sehe Bullinger keine Möglichkeit, einen Gesetzentwurf mitzutragen, dessen einziger Inhalt die Rücknahme der studentischen Mitbestimmung über die Qualitätssicherungsmittel ist. Bullinger betonte jedoch: „Die FDP-Fraktion anerkennt und unterstützt die Verbesserung der Finanzierung der Hochschulen durch den Hochschulfinanzierungsvertrag. Wir Freien Demokraten haben unsere Unterstützung für diese Forderungen schon im letzten Jahr in einer von uns beantragten Aktuellen Debatte zum Ausdruck gebracht, und bei dieser Unterstützung bleibt es selbstverständlich.“

 

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