Pressemitteilung

06.Juni 2016

Bullinger und Hoher: Jugendfischereischein sollte schon mit sieben Jahren möglich sein

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereirechts in den Landtag eingebracht (siehe Anlage). Dr. Friedrich Bullinger, fischereipolitischer Sprecher der Landtags-FDP, und sein Fraktionskollege Klaus Hoher erklärten dazu gemeinsam:

„Die Fischerinnen und Fischer leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist gerade auch im Nachgang zur Jagst-Katastrophe abermals deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden.“

Konkret fordern die Freien Demokraten die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbotes, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern bereits beseitigt wurde. Zu diesem Zweck will die FDP die einschlägige Verordnungsermächtigung streichen. Darüber hinaus soll das Mindestalter für den so genannten Jugendfischereischein von derzeit zehn auf künftig sieben Jahre abgesenkt werden, um den Fischereiverbänden eine frühzeitige naturnahe Nachwuchsarbeit zu ermöglichen. Der Jugendfischereischein berechtigt Heranwachsende zur Fischerei unter Beaufsichtigung durch einen volljährigen Inhaber des regulären Fischereischeins. „Wir hoffen bei diesem Gesetzentwurf auf die Unterstützung sowohl aus den Reihen der Opposition als auch aus der Regierung. Zumindest die Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre war ein klares Wahlversprechen sowohl von CDU als auch von SPD“, gaben sich Bullinger und Hoher zuversichtlich.

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