Pressemitteilung

14.Oktober 2013

Bullinger: Wissenschaftsministerin verzögert Reform der Universitätsmedizin

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, sagte in einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Universitätsmedizin:

„Nachdem die Grünen Landtagswahlkampf mit dem Versprechen gemacht haben, als erste Amtshandlung werde das Universitätsmedizingesetz der damaligen christlich-liberalen Landesregierung wieder gekippt, setzte die Wissenschaftsministerin dies nach dem Regierungswechsel in die Tat um. Und sie kündigte an, sie werde im Dialog mit den Betroffenen eine Reform der Universitätsmedizin erarbeiten.

Da ein Konsens mit allen Betroffenen kaum zu erzielen sein dürfte, stellt sich die Frage, ob die grün-rote Koalition nicht vielmehr beabsichtigt eine Reform gar nicht oder symbolisch zustande kommen zu lassen. Ich habe Zweifel, dass die Wissenschaftsministerin den Mut hat, dieses heiße Eisen wirklich anzufassen. So lässt sie in der Antwort zu der Großen Anfrage der CDU nicht nur kein eigenes Zukunftskonzept für die Unikliniken durchblicken, sondern es scheint ihr gar nicht Unrecht zu sein, wenn sich die Reform auf den St. Nimmerleinstag verschiebt.

Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das Problem für die Verantwortlichkeit in einem so komplexen Zusammenspiel der Gremien. Wer übernimmt beispielsweise die Verantwortung für hohe finanzielle Belastungen, die sich aus riskanten Geschäften oder Verträgen ergeben können? Hier muss nach Auffassung von uns Liberalen der alte unternehmerische Grundsatz gelten: Risiko und Verantwortung in einer Hand!

In der FDP-Landtagsfraktion haben wir sehr intensiv darüber diskutiert, inwiefern das damalige Universitätsmedizingesetz dazu geeignet war, diesem unternehmerischen Grundsatz zu genügen. Wir sind damals zu dem Schluss gelangt, dass mit dem Gesetz das Prinzip Verantwortung überwiegend gestärkt worden wäre. Allerdings hätten wir uns seinerzeit als Alternative zur Gewährträgerversammlung die Stärkung der Aufsichtsmöglichkeiten des Landes in den örtlichen Aufsichtsräten vorstellen können. Aber das Gesetz einfach zu kippen, um dann halbherzig einen Dialog anzukündigen und nach der Halbzeit der Legislaturperiode immer noch keine Novellierungsabsicht erkennen zu lassen, riecht stark nach Rosstäuscherei.“

Bullinger forderte die Wissenschaftsministerin auf, sich umgehend zu erklären, ob sie einen Gesetzentwurf zur Reform der Universitätsmedizin vorlegen wolle oder nicht. Und wenn ja, bis wann sie den Entwurf vorzulegen plane und welche Eckpunkte er enthalten solle. Bullinger weiter: „Unabhängig davon, wie eine etwaige Neuordnung der Unikliniklandschaft von Grün-Rot aussieht, werden wir Liberalen dafür streiten, dass die Beleihungsregel im Sinne der Zukunftsfähigkeit unserer Unikliniken in jedem Fall bewahrt wird. Auf diese Weise können die Unikliniken Private mit hoheitlichen Aufgaben beleihen und damit zweckmäßige Teilprivatisierungen vornehmen.“

 

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