Pressemitteilung

06.April 2017

Glück: Auch beim Windenergieausbau sind rechtsstaatliche Verfahren einzuhalten

In einer Landtagsdebatte über den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, die vielen beschleunigten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gegen Jahresende 2016 kritisiert: „Der Betriebsstopp, den das Verwaltungsgericht Stuttgart am 15. März für eine Anlage im Windpark Braunsbach aus artenschutzrechtlichen Zweifeln nachträglich verhängt hat, zeigt, dass bei den Vorprüfungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Jahr 2016 nicht überall sauber gearbeitet wurde.“

In der Eile, welche die Windkraftlobby mit Blick auf die Vergütungsänderungen zum 1. Januar 2017 an den Tag gelegt habe, habe die Qualität der Verfahren in einigen Landratsämtern augenscheinlich gelitten. Dies sei inakzeptabel, sagte Glück. Rechtsstaatliche Rahmenbedingungen hätten auch beim Windenergieausbau zu gelten. Es dürfe auch für erneuerbare Energien kein „Naturschutzrecht light“ geben.

Abermals kritisierte Glück die CDU dafür, dass sie bei den Koalitionsverhandlungen keine einzige ihrer Wahlversprechen gegen die Grünen durchgesetzt habe. „Die Vorsorgeabstände sind unverändert niedrig, das Planungsrecht ist unverändert chaotisch und die Zielvorgabe, 10 Prozent der Bruttostromerzeugung bis 2020 aus baden-württembergischen Windrädern zu beziehen, ist ebenso unverändert unsinnig geblieben. Die CDU hat die Menschen im Land, die einen ungezügelten Windenergieausbau ablehnen, im Stich gelassen“, sagte der Freie Demokrat.

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