Pressemitteilung

01.Dezember 2016

Glück: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich überlebt und muss abgelöst werden

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Auswirkungen des neuerlichen Anstiegs der Ökostromumlage auf einen Rekordwert zum Jahr 2017 sagte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war als Instrument zur Markteinführung gedacht, ist aber zu einer teuren und planwirtschaftlichen Dauereinrichtung geworden. Inzwischen ist das zarte Pflänzchen EEG zu einer großen Hecke herangewachsen, die den anderen Pflanzen Licht und Wasser entzieht.“ Glück nannte als Beispiel die Regelungen zum Solarstrom vom eigenen Dach, der einerseits inzwischen auch dank der Förderpolitik marktfähig sei, andererseits nun aber durch die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage wieder ausgebremst werde. Zudem steuerten der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur weiterhin planwirtschaftlich von Jahr zu Jahr die Ausbaupfade der einzelnen Technologien wie Windenergie und Fotovoltaik.

„Wir brauchen endlich einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Mechanismus, in dem sich die effizientesten Lösungen im Wettbewerb der Technologien durchsetzen“, forderte Glück. „Deshalb gehört das EEG unter Wahrung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes für Altansprüche ausgesetzt und abgelöst. Die Ideallösung wäre aus Sicht von uns Freien Demokraten ein nach 2019 reformierter und gestärkter Emissionshandel mit einem wirksamen Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2“, sagte Glück. Sollte dies auf europäischer Ebene noch nicht zu erreichen sein, sei auch ein Quotenmodell wie in Schweden vorstellbar. Dabei gibt der Gesetzgeber den Energieversorgern zwar einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien vor, überlässt die Wahl der Erzeugungstechnologien aber dem freien Markt. „Das Modell EEG hat sich überlebt“, erklärte Glück.

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