Pressemitteilung

14.November 2014

Glück: Eine abgespeckte Ökovariante des Informationsfreiheitsgesetzes lehnen wir ab

In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ hat der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, die grün-rote Landesregierung abermals aufgefordert, nun endlich das bereits im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 angekündigte Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen: „Wir haben im vergangenen Jahr einen eigenen Entwurf für ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Dieser wurde am 12. Juni 2013 mit grün-roter Mehrheit abgeklatscht“, so Glück.

Glück erinnerte daran, dass Umweltminister Franz Untersteller am 19. März 2014 in einer Aussprache über das Umweltinformationsrecht zugesagt habe, dass noch vor der Sommerpause mit dem Entwurf eines Informationsgesetzes zu rechnen sei.   Inzwischen sei es jedoch Spätherbst. Glück: „Die Frist für den Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetzes wurde von Grün-Rot inzwischen schon öfter gebrochen als sämtliche Weltuntergangstermine von Nostradamus und dem Maya-Kalender zusammen – wobei ich klar stellen möchten, dass ich das Informationsfreiheitsgesetz für dringlicher halte.“

Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich lege Grün-Rot nun eine abzulehnende und abgespeckte Ökovariante des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Glück: „Nicht nur, dass Sie nicht Wort halten und ein umfassendes Gesetz vorlegen – in dem vorliegenden Gesetzentwurf findet sich auch eine Reihe von Mängeln und Milchmädchenrechnungen. So zum Beispiel die Behauptung, die Mittel, die man in der Planungsphase für eine starre Bürgerbeteiligung zusätzlich bräuchte, könne man in der Umsetzungsphase locker wieder einsparen. Dies kann im Optimalfall so laufen, aber man kann doch nicht davon ausgehen, dass dies in jedem Fall so läuft.“

Glück sagte, das grün-rote Umweltverwaltungsrecht mache eigentlich keinen Unterschied bei der Bürgerbeteiligung: „Die Bürgerbeteiligung in Atdorf hat es auch ohne Ihr Gesetz gegeben und den Ärger um Stuttgart 21 hätte auch Ihr Gesetz nicht aufzuhalten vermocht.“ Das unausgegorene und selektive Umweltinformationsgesetz lasse aber darauf schließen, dass das große Vorhaben der grün-roten Koalition, nämlich ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz, in der laufenden Legislaturperiode wohl nicht mehr umgesetzt werde, sagte Glück. Der FDP-Abgeordnete forderte Innenminister Reinhold Gall auf, diesbezüglich endlich Farbe zu bekennen und Klartext zu reden.

 

 

 

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