Pressemitteilung

28.Juni 2016

Glück: Unterstellers Antworten entlarven Wortbrüche der CDU bei der Windenergie

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück hat die CDU scharf für ihr Umfallen innerhalb der grün-schwarzen Koalition beim Ausbau der Windenergie kritisiert. „Die CDU hat vor der Wahl in Sachen Windenergie bei jeder Gelegenheit die Backen aufgeblasen und jetzt keinen einzigen Punkt durchgesetzt“, sagte Glück. Er bezieht sich dabei auf die Antworten von Umweltminister Franz Untersteller auf eine FDP-Anfrage, in welcher die Liberalen genauere Erläuterungen zu den recht vage formulierten Aussagen des grün-schwarzen Koalitionsvertrages gefordert hatten (siehe Anlage, Drucksache 16/46).

Die CDU hatte vor der Wahl betont, sie wolle das Ziel von Grün-Rot, ab 2020 mindestens 10 Prozent der Stromversorgung Baden-Württembergs aus heimischer, das heißt im eigenen Land gewonnener, Windenergie bereitzustellen, auf 5 Prozent verringern. Der CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf hatte diesbezüglich am 11. August 2015 gegenüber dem dpa-Landesdienst sogar noch eingeräumt, selbst 5 Prozent seien im windarmen Baden-Württemberg noch ehrgeizig. Da der Koalitionsvertrag sich nicht zum Ausbauziel äußert, fragte die FDP-Fraktion nun, inwiefern sich Grün-Schwarz zu dem sowohl im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept als auch im Windenergieerlass Baden-Württemberg festgelegten 10-Prozent-Ziel bekenne. Minister Untersteller antwortete daraufhin, dass es weiterhin unverändert bei diesem Ziel bleibe.

Einen „weiteren klaren Wortbruch“ sieht der FDP-Energiepolitiker Glück hinsichtlich des Planungsrechts. Die CDU hatte in ihrem Wahlprogramm geschrieben, „Die Novelle des Landesplanungsgesetzes und der neue Windkrafterlass durch Grün-Rot haben für planungsrechtliches Chaos gesorgt, das es dringend zu beseitigen gilt“. Befragt von der FDP-Fraktion erklärte Untersteller nun: „Korrekturen bzw. Anpassungen des Landesplanungsgesetzes zeichnen sich derzeit nicht ab.“

Des Weiteren hatte die CDU ihren Wählern versprochen, sich für einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauungen einzusetzen. Im Koalitionsvertrag hingegen fand sich nur noch der geschraubte Satz: „Wir stellen sicher, dass die Planungsträger die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der planerischen Abwägungen zu Wohngebieten Abstände von 1.000 Metern oder mehr rechtssicher festzulegen.“ Da die Planungsträger diese Möglichkeit trotz der Abstandempfehlung des Landes über nur 700 Meter auch bisher grundsätzlich schon hatten, fragte die FDP-Fraktion bei Untersteller nach, inwiefern die Aussage aus dem Koalitionsvertrag von den bisherigen Regelungen des Windenergieerlasses abweiche. Dieser stellte daraufhin klar: „Die Aussage weicht nicht von den bisherigen Ausführungen des Windenergieerlasses ab.“

Auch wundert sich Glück über eine Aussage des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Verpachtung landeseigener Flächen an Windenergiebetreiber. Grün-Schwarz kündigt hierzu an, man wolle aus derartigen Pachtverhältnissen resultierende Einnahmen „begrenzen“. Auf die Nachfrage der FDP-Fraktion, warum die Landesregierung freiwillig auf Geld verzichten wolle und inwiefern dies zulässig sei, musste Untersteller nun jedoch einräumen, dass das Land gemäß der Landeshaushaltsordnung gar nicht auf marktübliche Pachtpreise verzichten dürfe. Nach Ansicht des FDP-Energiepolitikers verheißen die zahlreichen Widersprüche nichts Gutes. „Die CDU ist bei der Energiepolitik auf ganzer Linie wortbrüchig geworden. Es scheint so als hätte die Spitze der Landespartei sämtliche früheren Positionen der CDU-Fachpolitiker der grün-schwarzen Machtoption geopfert“, sagte Glück.

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