Pressemitteilung

14.November 2012

Goll: Glücksspielgesetz ist verfassungsrechtlich und wirtschaftspolitisch bedenklich

Grün-Rote Suchtbekämpfung führt nicht zu weniger Sucht, aber zur Zerstörung einer Branche – In der Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesglücksspielgesetz sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die grün-rote Landesregierung will das gewerbliche Glücksspiel durch rechtliche Erdrosselungsmaßnahmen zum Erliegen bringen. Dies ist nicht nur kein liberaler Weg, sondern auch verfassungsrechtlich und wirtschaftlich der falsche Weg. Die betroffenen Spieler werden in den illegalen Bereich, beispielsweise im Internet, abwandern. Zu glauben, man könne Spielsüchtige vor dem PC zu Hause besser betreuen als in der Spielhalle, ist weltfremd. Eine Verlagerung des Problems unter Zerstörung eines Wirtschaftszweigs lohnt jedenfalls in keiner Weise.“Als Hauptkritikpunkte nannte Goll: Zum einen sei die baden-württembergische Regelung der Mindestabstände zwischen den Spielhallen in Baden-Württemberg mit 500 Metern und dem Abstandsgebot zu bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen in gleicher Höhe nicht nur im Ländervergleich besonders strikt. Die Regelung berge auch große verfassungsrechtliche Risiken. Zum einen stelle sich die Frage, welche bestehende Spielhalle eine weitere Erlaubnis erhält und welche weichen muss. Diese Abwägung werde kaum juristisch haltbar sein. Zudem sei die Formulierung des Abstandes zu „Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen“ viel zu unkonkret. Klagen seien vorprogrammiert. Auch sei die Begrenzung auf 600 Wettvermittlungsstellen, die maximal im Land betrieben werden dürfen, mengenmäßig aus der Luft gegriffen. Kritisch sehe man auch die Regelungen zur Spielersperrdatei – hier fehlen Regelungen zum Widerspruch bei der Datenverarbeitung, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Datenlöschung und Aufhebung der Sperre. Zudem darf die Sperre durch Dritte ohne Anhörung des Betroffenen erfolgen. Durch die massive Ausweitung des Anwendungsgebiets der Spielersperrdatei können so Rechtsverletzungen bei zu Unrecht gesperrten Personen nicht verhindert werden.„Wegen dieser und weiterer problematischer Regelungspunkte lehnt die FDP-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Er zerstört wirtschaftliche Existenzen, ohne den versprochenen Nutzen zur Bekämpfung der Spielsucht zu bringen“, so Goll.

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