Pressemitteilung

15.November 2017

Goll: Umsetzung des grün-schwarzen Sicherheitspakets bleibt mangelhaft

In der heutigen Sitzung des Landtags stimmte die FDP-Landtagsfraktion gegen die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Sicherheitspakets. Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir als FDP forderten in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht schlechter ausgestattet sein als Terroristen. Entsprechend positiv nahmen wir das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition auf. Wir haben aber immer betont, dass es schlussendlich auf die konkrete Umsetzung der Maßnahmen ankommt. Und an dieser Stelle hat die grün-schwarze Koalition versagt.

Wie die Anhörung der Gesetzentwürfe zeigte, sind diese an mehreren Stellen wahrscheinlich verfassungswidrig. Schon vor der Anhörung haben wir der Regierung einen Katalog übergeben, der auch diese Kritikpunkte als den für uns für eine Zustimmung erforderlichen Änderungsbedarf enthielt. Unsere Vorschläge wurden zwar von der Koalition beraten, jedoch nur teilweise übernommen.

Vor allem Regelungen zur Datenübermittlung vom Verfassungsschutz an andere Behörden entsprechen nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, dass der Austausch von Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden die Ausnahme sein muss, er nur im Falle eines herausragenden öffentlichen Interesses erfolgen darf.

Zudem hätten wir uns ein ausdrückliches Verbot der Onlinedurchsuchung gewünscht. Immer wieder weisen Sachverständige darauf hin, dass Trojaner bei Beginn einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung technisch bedingt auf dem Gerät der zu überwachenden Person auch eine Onlinedurchsuchung durchführen könnten. Es darf daher kein Zweifel bestehen, dass auch eine Onlinedurchsuchung auf diesem Wege nicht erlaubt ist.

Angesichts der offenen Fragen zur Anwendung der zahlreichen neuen Maßnahmen und des starken Eingriffs in die Grundrechte der Bürger ist uns eine zeitnahe Evaluierung aller Maßnahmen wichtig. Die Koalition will allerdings erst in fünf Jahren evaluieren und dann auch nur wenige Maßnahmen. Insbesondere nimmt sie die Datenübermittlung durch den Verfassungsschutz von der Evaluierung aus. Dem können wir nicht zustimmen.

Wir haben daher zu den wichtigsten Punkten Änderungsanträge eingebracht, die leider keine Mehrheit gefunden haben. Somit konnten wir die Gesetzentwürfe dann auch nur ablehnen.“

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