Pressemitteilung

13.März 2012

Haußmann: Novellierung des Landesplanungsgesetzes muss sorgfältig angegangen werden

Öffentliche Anhörung wird zentrale Bedeutung haben – In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Wir begrüßen die Zielrichtung des Ausbaus der Windenergie in Baden-Württemberg ausdrücklich. Das war seit jeher die Position der FDP-Landtagsfraktion. Bei dem im Raum stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung muss jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob es letztlich tatsächlich zielführend ist, die Planung regional bedeutsamer Anlagen zur Windenergieerzeugung auch in die Kompetenz der Städte und Gemeinden zu überführen.Alternativ muss deshalb untersucht werden, ob nicht der Erhalt der Planungskompetenz in den Händen der Regionalverbände unter der Maßgabe der Verpflichtung zur Neuplanung nicht mindestens genauso gut zum Erfolg in Baden-Württemberg führen kann. Die Investoren brauchen schließlich Planungssicherheit.Zudem muss bei Anlagen von über 200 Metern Höhe die Frage zulässig sein, ob solch ein Großprojekt wie eine allgemeine Maßnahme in einem Flächennutzungsplan der Kommune geregelt werden sollte. Diese zentrale Frage muss im Rahmen der öffentlichen Anhörung sorgfältig erörtert werden. Völlig enttäuschend ist es hingegen, dass die selbsterklärte Bürgerregierung im Sinne einer Politik des Gehört-werdens keinerlei Verbesserung bei der Bürgerbeteiligung vornimmt. In diesem Bereich muss nachgebessert werden.Des Weiteren ist die Verlängerung der Fristen im Gesetzentwurf um lediglich vier Monate viel zu wenig. Der Gemeindetag hat beispielsweise 18 Monate verlangt.“

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