Pressemitteilung

18.April 2012
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Haußmann: Rückenwind für die Windkraft in Baden-Württemberg

Gesetzentwurf der FDP sorgt für raschen Ausbau mit Rechtssicherheit für Investoren – In der ersten Beratung über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Mit unserem Gesetzentwurf unterstreichen wir unser Interesse am zügigen und rechtssicheren Ausbau der Windenergie und dem Gelingen der Energiewende. Die grün-rote Regierungskoalition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Entwurf Kompetenzwirrwarr zwischen Gemeinden und Regionalverbänden sowie Doppelstrukturen zu fördern. Es ist geradezu frappierend, wie unter der Überschrift einer Politik des Gehörtwerdens von Grün-Rot die Möglichkeiten der verbesserten Bürgerbeteiligung völlig außer Acht gelassen wurden. In unserem Gesetzentwurf sehen wir in § 12 Landesplanungsgesetz ausdrücklich die möglichst frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor. Es muss sichergestellt sein, dass beim Bau regional bedeutsamer Windkraftanlagen die Meinungen der Bürger konstruktiv einfließen können. Ein zentrales Anliegen ist es, dass es eine kompetente Planung aus einer Hand gibt. Die Regionalverbände sind die richtigen Adressaten für regional bedeutsame Planungsvorhaben wie große Windkraftanlagen. Sie haben bereits Planungsschritte für mehr Windenergie in Baden-Württemberg eingeleitet. Dieser Entwicklung wollen wir kraftvoll Rückenwind verleihen. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht der liberale Gesetzentwurf eine Pflicht („Soll-Vorschrift“) der Regionalverbände zur Ausweisung von Vorranggebieten vor. Diese sind zudem als sogenannte Eignungsgebiete auszuweisen. Somit entstehen ‚modifizierte Vorranggebiete‘, die eine Konzentrationswirkung entfalten, weil außerhalb von ihnen grundsätzlich keine regional bedeutsamen Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Somit bleiben die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Schutzinteressen der Anwohner wie auch des Tourismus gewahrt. Die FDP-Landtagsfraktion legt auch besonderen Wert auf die aktive Beteiligung der Gemeinden. Diese benennen gegenüber den Regionalverbänden ihre Wunschstandorte, die von den Regionalverbänden möglichst zu berücksichtigen sind. Der Gesetzentwurf legt dies in § 11 Abs. 7 LPlG fest. In der Anhörung zum Regierungsentwurf am 21. März 2012 wiesen die Vertreter der kommunalen Landesverbände darauf hin, dass die Gemeinden für die neu zu übertragene Planungswahrnehmung in eigener Zuständigkeit für eine rechtssichere Durchführung eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes benötigen. Diesen Zeitaufwand sparen wir uns durch die Kompetenzbündelung bei den Regionalverbänden. Denn unklare Zuständigkeitskompetenzen zwischen Regionalverbänden und Gemeinden könnten für Investoren abschreckend wirken. Diese benötigen größtmögliche Planungssicherheit. Wer den raschen und sachgerechten Ausbau der Windkraftanlagen will, kommt an der Ausweisung von modifizierten Vorranggebieten durch die Regionalverbände nicht vorbei. Es ist wieder einmal typisch grün-rot, zusätzliche Verwaltungsstellen zu schaffen und das Verwaltungshandeln zu erschweren. Neue Kompetenzzentren bei den Regierungspräsidien und parallele Planungen bei Kommunen und Regionalverbänden sind Geldverschwendung. Den Ausbau der Windenergie kann man effizienter und effektiver haben – eben mit dem Modell der FDP-Landtagsfraktion. Wenn die Landesregierung ihren bisherigen Gesetzentwurf unverändert lässt, dann hat sich die Anhörung im Landtag als Farce erwiesen. Jeder neutrale Beobachter müsste den Eindruck gewinnen, dass der Regierungsentwurf nicht zielführend ist. Vielmehr werden Natur- und Umweltschutz sowie die Bürgerrechte geopfert. Wir wollen deutlichen Rückenwind für die Windenergienutzung in Baden-Württemberg – aber sachgerecht. Hoffnungsvolle Symbolpolitik nach grün-roter Machart führt uns nicht weiter. Deshalb ist in unserem Gesetzentwurf auch eine Genehmigungsfrist enthalten: Grundsätzlich nach drei Monaten muss das Ministerium die Regionalpläne genehmigen. Eine weitere Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich, wenn ansonsten nicht qualifiziert entscheiden werden könnte. Ergeht keine Mitteilung, gilt der Plan als genehmigt. So halten wir die Verwaltung an, rasch zu entscheiden.“

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