Pressemitteilung

12.Oktober 2017

Haußmann: Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz muss wirkliche Verbesserungen für Betroffene bringen

Im Zuge der ersten Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz am 12. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der eingebrachte Gesetzentwurf des Landes muss zu tatsächlichen Verbesserungen für die Betroffenen führen. Menschenhandel und ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind für uns nicht hinnehmbar. Es kommt also auf eine gute Anwendung des Bundesgesetzes an. Die Kreise müssen bei dieser neuen Aufgabe die Kosten angemessen erstattet bekommen. Hier liegt noch viel im Argen. Warum setzt das Land nur die Kosten für Aufwendungen des mittleren Dienstes, also mit Berufsausbildung, an, wenn andererseits im Bereich der Integration keine Qualifikation hoch genug sein kann und ein Universitätsabschluss für Integrationsmanager gefordert wird? Wie sieht es mit den Dolmetscherkosten aus und kann jemand, der auf Dolmetscher angewiesen ist, wirklich selbstbestimmt arbeiten und seine Rechte einfordern? Hier bräuchte es andere Regelungen und deshalb muss auch der Bund sein Gesetz in einigen Jahren kritisch hinterfragen, ob es die Ziele erreicht hat. Alibi-Beratungen nützten niemanden und kommen mehr als Placebo daher, als dass sie für die Verbesserung der Situation der Betroffenen – zumeist Frauen – taugen. Auch das Hoppla-Hopp-Inkrafttreten schon zum 1. November halten wir für verfehlt, gilt es doch, Kompetenzstrukturen erst noch aufzubauen. Auch brauchen wir eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verwaltungsbehörden, um Wissens- und Kompetenzbrüche zu vermeiden. Der Gesetzentwurf ist in meinen Augen ein Auftakt, dem noch ein Klärungsprozess folgen muss.“

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