Pressemitteilung

09.November 2016

Haußmann: Bürgerinnen und Bürger brauchen langfristige Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung

Im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Preisbindung für ausländische Versandapotheken für nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erachtet hat, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Entscheidung des EuGH greift in schwerwiegendem Maße in die Sicherheit der Arzneimittelversorgung der Menschen im Land ein. Denn es gibt erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den öffentlichen Apotheken in den Städten und Gemeinden vor Ort und Versandapotheken im Ausland, so dass hier viel zu leicht Äpfel mit Birnen verglichen werden. Arzneimittel sind Güter besonderer Art und das gilt im Besonderen für verschreibungspflichtige Arzneimittel.“ Haußmann präzisierte, dass die öffentlichen Apotheken nicht nur Nacht- und Notdienste vorhalten müssten, sie hätten die Aufgabe spezielle Rezepturen zu fertigen, die zum Beispiel auch in der Krebstherapie immer mehr an Bedeutung gewinnen. Zentrale Aufgabe sei es zudem, sachkundige Beratung zu leisten, insbesondere, wenn mehrere Arzneimittel genommen würden, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. „Ich befürchte einen ruinösen Wettbewerb durch Rosinenpickerei ausländischer Versandapotheken“, unterstrich Haußmann. Denn für inländische Versender gelte nach wie vor die Preisbindung. Er fordere die Landesregierung deshalb mit seinem Antrag, den er heute in den Landtag eingebracht habe auf, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu untersagen. „Wenn es aufgrund EU-Recht nicht möglich ist, ruinösen Dumping-Wettbewerb ausländischer Versandapotheken zu unterbinden, dann muss zur langfristigen Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und sicheren Arzneimittelversorgung dieser Bereich aus dem Versand genommen werden“, erläuterte Haußmann. Es brauche Wettbewerbsgleichheit. Diese Interessen waren der FDP schon immer wichtig. So habe man nicht nur als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag im Jahr 2003 gegen die Öffnung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gestimmt, man habe in den Folgejahren auch in Regierungsverantwortung dafür gesorgt, dass ausländische Versender der Preisbindung im Inland unterliegen. Nachdem diese Grundlage nun entfallen sei, müsse man wie in den 21 anderen EU-Staaten den Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln untersagen. Für nichtverschreibungspflichtige Arzneimitteln bliebe es beim Alten, das heißt, der Versandhandel ist weiterhin möglich.

Unseren Antrag finden Sie hier: Antrag: Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

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