Pressemitteilung

02.März 2016

Haußmann: Bürokratie-Irrsinn bei Apotheken muss beendet werden

Im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landesregierung auf seinen Landtags-Antrag „Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/8043) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es ist schon erstaunlich, was sich manche Krankenkassen gegenüber den Apothekerinnen und Apotheker im Land erlauben. Stellen Sie sich vor, ein Kunde kommt in die Apotheke mit einem Rezept und für das Arzneimittel gibt es einen Rabattvertrag. Klar, dann sind Sie als Apotheker in der Pflicht, dieses und kein anderes wirkstoffgleiches auszugeben. Jetzt ist das Produkt aber gar nicht lieferbar und das geschieht in weitaus größerem Umfang als viele denken. Jetzt geben Sie als Apotheker also ein wirkstoffgleiches Medikament ab, weil das aus dem Rabattvertrag nicht lieferbar ist und der Kunde dringend das Arzneimittel braucht. Sie machen auf dem Rezept einen Nichtverfügbarkeitsnachweis. Noch dazu haben Sie eine Großhandelsdefektmeldung, mit der der Großhandel bestätigt, dass das Präparat nicht lieferbar ist. Jetzt brauchen Sie aber noch die Bestätigung, dass auch der Hersteller nicht lieferfähig war. Doch der antwortet Ihnen als Apotheke oftmals nicht, weil sie ja in der Regel beim Großhandel bestellen und mit dem Hersteller ansonsten keinen Kontakt haben. Was passiert? Richtig, die Kasse zahlt ihnen keinen Cent und Sie als Apotheker bleiben auf hohen Kosten sitzen, Sie zahlen das Arzneimittel also aus der eigenen Tasche. Es wird höchste Zeit, dass Kassen, die so vorgehen, in die Schranken gewiesen werden. Es ist aus meiner Sicht ein nicht haltbarer Bürokratie-Irrsinn, der den Apothekerinnen und Apothekern im Land aufgelastet wird, wenn Arzneimittel nicht lieferbar sind. Ohnehin ist es inzwischen höchst bedenklich, dass in einem angeblich hoch entwickelten Land und führender Industrienation wichtige Arzneimittel und Impfstoffe oft über längere Sicht nicht lieferbar sind. Hier muss im Sinne aller Beteiligten gehandelt werden. Es kann nicht sein, dass der Spardruck mancher Kassen dazu führt, dass die Gesundheit der Bevölkerung und die wirtschaftliche Basis der Apothekerinnen und Apotheker gefährdet werden.“ 

Hinweis: Der genannte Landtags-Antrag ist wie folgt einsehbar:

http://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=15&DRSNR=8043

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