Pressemitteilung

27.Februar 2018 - Fahrverbote

Haußmann: Bund, Land und Stadt müssen konzertierte Aktion zur Luftreinhaltung vorlegen um mögliche Fahrverbote zu verhindern

Zur Meldung, wonach das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote nach geltender Rechtslage für grundsätzlich zulässig erachtet und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Luftreinhaltepläne forderte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Blick in die Zukunft gerichtet werden. Bei der erforderlichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart und der Ermessensprüfung ist es unerlässlich, dass Bund, Land und Stadt nun an einem Strang und in die gleiche Richtung ziehen. Für mich steht fest: Euro-5-Diesel mit Software-Update, die erst wenige Jahre alt sind müssen von Verboten ausgenommen sein. Im Konsens können die großen technischen Fortschritte intelligent vernetzt werden und so das Schwarze-Peter-Spiel um eine blaue Plakette und als ultima ratio mögliche Fahrverbote beendet werden. Mit den Zusagen aus den Diesel-Gipfeln, wie der Software-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen und der Investitionsmittel für ÖPNV und Elektromobilität wie auch verbesserte Verkehrssteuerung können wirksame Erfolge erzielt werden. Deshalb wäre eine Berufung besser gewesen, in der auch die Sachlage und die Verhältnismäßigkeit erörtert worden wäre. Ein konkreter Fahrplan zur mittelfristigen Zielerreichung ist nötig. Denn bereits jetzt wurde am Neckartor der NOₓ-Stundenrichtwert von 200 Mikrogramm/m³ im Jahr 2017 nur noch drei Stunden lang überschritten. Im Vorjahr lag er noch über zehnmal höher, nämlich bei 35 Stunden. Im Jahr 2010 sogar bei 182 Stunden. Auch die Jahresmittelwerte gehen zurück. Es muss jetzt darum gehen, die modernen sauberen Diesel in die Fläche zu bringen, das heißt, die Fahrzeuge mit hoher Laufleistung auszutauschen. Wenn der Bund hier etwas tun will, soll er Anreize setzen und die Automobilindustrie mit ins Boot nehmen. Es ist allemal klüger, hierfür rasch Geld in die Hand zu nehmen, als sich jahrelang mit rechtlichen und technischen Problemen einer etwaigen Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge zu befassen. Das ist nämlich weitaus komplexer, als der Anschein erweckt wird. Wir brauchen auch keine blaue Plakette. Diese soll nach deren Befürwortern eingeführt werden, wann 80 Prozent der Fahrzeuge die Voraussetzungen erfüllen. Das wird für das Jahr 2020 erwartet. Ich glaube nicht, dass die dann noch im Bestand vorhandenen Fahrzeuge mit ihrer im Zweifel eher geringen Fahrleistung noch einen so wesentlichen Beitrag leisten würden, dass sich die Einführung einer blauen Plakette rechtfertigen lässt. “