Pressemitteilung

14.Dezember 2017

Keck: Sozialhaushalt in drastische Schieflage zu Lasten der Krankenhäuser

Im Rahmen der Beratung des Staatshaushaltsplans des Ministeriums für Soziales und Integration im Landtag von Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher Jürgen Keck:

„Wir beraten einen Sozialhaushalt, der von einer deutlichen Schieflage gekennzeichnet ist. In vielen Bereichen wachsen die Ausgaben. Im Bereich der Integration behilft sich grün-schwarz sogar mit dem Trick, die 70 Millionen Euro des Pakts für Integration im Jahr 2019 auf Null zu setzen, weil dieser befristet ist. Wer glaubt denn aber, dass die über 1.000 Stellen für Integrationsmanager und Integrationsbeauftragte ab dem Jahr 2019 nicht mehr erforderlich sind? Sollen das dann die Kreise und Gemeinden selbst zahlen?

Auf der anderen Seite sehen wir drastische Kürzungen bei den Krankenhausinvestitionen. Hatten die Grünen noch im Landtagswahlkampf 600 Mio. Euro pro Jahr gefordert, so kürzen sie jetzt drastisch im Doppelhaushalt um 30 Millionen Euro. Dann stellen sich die Grünen und ihr Minister sogar noch mit der Chuzpe hin und behaupten, dass alle sinnvollen Investitionen der nächsten zehn Jahre finanziert seien. Woher wollen Sie denn heute wissen, was die nächsten Jahre noch an Bedarfen erkennbar wird? Oft genug reichen die Zuschüsse nicht aus. Über dieses Thema wird noch zu sprechen sein!

Der grün-schwarze Kürzungs-Makel haftet wie Mehltau am bunten Strauß der Ausgabenzuwächse. Generell läuft die Sozialpolitik nicht sonderlich rund. Die Förderung der Schulen für Physiotherapeuten hätte längst angepasst werden müssen. Das Sozialministerium konnte sich nicht durchsetzen, wie Staatssekretärin Mielich im Plenum am 27. September selbst zugegeben hat. Nun gibt es immerhin einen Arbeitskreis.

Zum Psychisch-Kranken-Hilfegesetz hätte dem Landtag bis Ende November berichtet werden müssen – bisher Fehlanzeige. Zum Jahresende müsste zum Wohn- Teilhabe und Pflegegesetz die Evaluation vorliegen – so lange ist das Jahr nicht mehr. Auch beim Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz musste es Hoppla-Hopp gehen. Statt deutlicher Ausgaben- und Stellenzuwächse bräuchte es mehr Effektivität und Effizienz des staatlichen Handelns und mehr Planungssicherheit.“

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