Pressemitteilung

18.Juni 2015

Kern: Bei der Inklusion muss das Wohl jedes einzelnen Kindes an erster Stelle stehen

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an Schulen:

„Wenn gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gelingen soll, bedarf es eines verlässlichen Fundaments an Rahmenbedingungen. Auf die Rahmenbedingungen der Inklusion muss ein Höchstmaß an Sorgfalt verwendet werden, damit ein hoher Qualitätsstandard bei der Bildung junger Menschen gewahrt bleibt. Für die FDP-Fraktion steht das Wohl jedes einzelnen Kindes an erster Stelle. Deshalb sehen wir im Inklusionsprozess die Chance, dass für jedes Kind die Schulform gefunden wird, in der es sich bestmöglich entfalten kann. Wir Freien Demokraten sind allerdings besorgt, dass der von Grün-Rot vorgelegte Gesetzentwurf dem nicht gerecht werden kann.“

Kern fuhr fort, dass es dem Gesetzentwurf in zentralen Punkten an Klarheit mangele, wie auch viele Verbände und Institutionen in Stellungnahmen angemerkt hätten. „Klarheit ist für den Erfolg der Inklusion von entscheidender Bedeutung. Umgekehrt ist Unschärfe in den Rahmenbedingungen von großer Tragweite für den gesamten Prozess und vor allem für seine Beteiligten.

  1. Unklar ist die Zukunft der Sonderschulen. Zwar hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, die Sonderschulen weiter bestehen zu lassen. Aber der Gesetzentwurf lässt es offen, ob die Sonderschulen nicht einfach ausbluten. Zukünftig sollen die Sonderschulen ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ heißen und auch für die Beratung im Rahmen der Bildungswegekonferenz zuständig sein. Nicht geklärt ist dabei, ob die SBBZ auch Schulen bleiben. Denn wenn sie organisatorisch keine Schulen mehr sind, werden die SBBZ auch fachlich nicht mehr die sonderpädagogischen Kraftzentren sein können, die sie jetzt sind. Und da auch die Verortung der Lehrkräfte – an der Sonderschule oder an der Regelschule – offen gelassen ist, verstärkt sich die Gefahr des Ausblutens. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, die Sonderschulen beziehungsweise SBBZ zu stärken, indem sie die Koordination und fachliche Betreuung der Inklusion an den verschiedenen Standorten übernehmen.
  2. Unklarheiten bestehen zweitens hinsichtlich der Folgen des zukünftigen Elternwahlrechts. Es soll nach dem Vorschlag des Gesetzentwurfs ein grundsätzliches Wahlrecht zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule sein. Der Kultusminister betont, dass es keinen individuellen Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Schule geben wird. Wenn jedoch Eltern für die allgemeine Schule votieren, und es besteht kein inklusives Angebot für den Förderschwerpunkt in erreichbarer Nähe, bleibt möglicherweise nur eine Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen. Das stellt nicht nur die Schulen und Schulträger vor große organisatorische Probleme, sondern birgt auch das Risiko eines empfindlichen Qualitätsverlusts bei der Bildung und Förderung von Schülern mit Behinderungen. Diesen Qualitätsverlust gilt es unter allen Umständen zu verhindern – im Interesse der Betroffenen wie auch des gesamten schulischen Umfelds. Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass das Konzept gruppenbezogener Angebote konsequent verfolgt wird. Bei der Bildungswegekonferenz sollen die Eltern unter den bestehenden vorgeschlagenen Möglichkeiten – an Sonderschulen wie allgemeinen Schulen – auswählen können. Denn so früh wie möglich Klarheit zu schaffen, beugt Enttäuschungen vor. Die FDP-Fraktion tritt außerdem dafür ein, dass eine Form der gruppenbezogenen Angebote auch zukünftig die Außenklassen sein können, und dies nicht nur als Übergangslösung.
  3. Ungeklärt ist vor allem auch die Finanzierung. Zwar liegt mit dem zweiten heute eingebrachten Gesetzentwurf ein Finanzierungsvorschlag für pauschale Pro-Kopf-Zuschüsse vor. Die FDP-Fraktion hat stets pauschalierte Zuwendungen im Sinne eines Budgets gefordert, deshalb begrüßen wir die eingeschlagene Richtung ausdrücklich. Es ist aber noch völlig offen, ob die Zuschüsse auskömmlich sind. Und es ist offen, ob es bei einer Inklusionsquote von 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf bleibt oder nicht doch viel mehr Eltern als erwartet ein inklusives Angebot wählen. In diesem Fall entstünde ein deutlich höherer Finanzbedarf. Auch aus Gründen der finanziellen Mittel und ihres zielgerichteten Einsatzes sollte also das Konzept der gruppenbezogenen Angebote konsequent umgesetzt werden. Schließlich konnte bei der Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft bisher offenbar keine zufrieden stellende Lösung gefunden werden. Die freien Schulen, die beispielsweise rund 30 Prozent der Förderschulen stellen, rechnen nachvollziehbar vor, dass die Zuschüsse häufig nicht kostendeckend sind. Die FDP-Fraktion tritt hier für faire Bedingungen für staatliche wie freie Schulen ein und fordert eine Überprüfung der Zuschussberechnung.“

Es sei deutlich zu spüren, dass viele Einzelheiten mit teilweise weitreichenden Konsequenzen nicht zu Ende gedacht und wichtige Fragen vollständig ausgeblendet wurden, so Timm Kern. Wörtlich sagte er: „Es war ein Fehler, dass der Kultusminister nicht dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt ist und die Inklusion nicht in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Landtagsfraktionen und mit externen Sachverständigen bearbeitet hat. Insgesamt hoffen wir seitens der FDP-Fraktion, dass die zahlreichen Mahnungen zu mehr Klarheit im Gesetzentwurf dieses Mal bei Grün-Rot nicht ungehört verhallen. Ohne Änderungen an zentralen Punkten stellt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht sonst keine Basis für eine gelingende Inklusion dar.“

 

 

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