Pressemitteilung

20.Juli 2017

Kern: Das grün-schwarze Bürokratiemonster schafft neue soziale Hürden bei den freien Schulen

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes im Landtag erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, seine Fraktion unterstütze die Festschreibung des Zuschusses an die freien Schulen in Höhe von 80 Prozent der Bruttokosten eines Schülers an einer staatlichen Schule. Das gleichzeitig mit dem Gesetz geschaffene Bürokratiemonster kritisiere die FDP-Fraktion jedoch. Kern wörtlich:

„Die Festschreibung des 80-Prozent-Zuschusses gibt den Schulen in freier Trägerschaft Planungssicherheit. Sie können damit wirtschaftlich arbeiten und zugleich das Sonderungsverbot des Grundgesetzes erfüllen. Das heißt, mit moderatem Schulgeld und sozialen Staffelungen dafür sorgen, dass niemand wegen seiner finanziellen Verhältnisse vom Besuch einer freien Schule ausgeschlossen  wird.“

An einer anderen Stelle des Gesetzentwurfs fühle sich die FDP-Fraktion stark an das Mindestlohngesetz und die Dokumentationspflicht erinnert. „Wenn Schulen auf Schulgeld verzichten, erhalten sie zukünftig einen 90-Prozent-Zuschuss, müssen aber die Schulgeldfreiheit nachweisen. Und wenn eine freie Schule weiterhin Schulgeld nimmt, ist dies auf 160 Euro gedeckelt. Zusätzlich zur sozialen Staffelung des Schulgelds muss den Eltern angeboten werden, das Schulgeld auf fünf Prozent ihres Nettoeinkommens zu begrenzen – wiederum gegen Nachweis, versteht sich. Künftig müssen alle freien Schulen den Nachweis erbringen, dass sie das Sonderungsverbot des Grundgesetzes einhalten. Das  so geschaffene Bürokratiemonster wird die freien Schulen im Alltag häufig zwingen, ihr Angebot nach den Erfordernissen von Formularen auszurichten. Da nützt es wenig, wenn die Schulverwaltung beteuert, das Ganze so unbürokratisch wie möglich zu halten und die freien Schulen in die Ausgestaltung einzubinden – das Grundproblem bleibt bestehen.“

Außerdem stelle sich, so Kern weiter, die Frage, ob die nun zusätzlich aufgewendeten Mittel zielgerichtet eingesetzt würden. „Wenn alle freien Schulen auf Schulgeld verzichten, muss das Land 50 Millionen Euro für den Ausgleich aufwenden. Das Geld fließt letztlich an die Eltern, unabhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, der in der Landesverfassung festgelegte Ausgleichsanspruch sollte für die Eltern bestehen, die das Schulgeld nicht aufbringen könnten – und er sollte sich auf diese Eltern beschränken. Mit den dann frei werdenden Mittel würden wir Freien Demokraten unter anderem die bisher ausgeklammerte Ganztagsbetreuung in die Bruttokostenrechnung einbeziehen. Denn Ganztagsangebote gehören vielerorts längst zum Schulalltag – an staatlichen wie an freien Schulen. Wenn nun Eltern ihr Kind für den Ganztag an einer freien Schule anmelden wollen, können dafür Gebühren erhoben werden, worauf die Landesregierung die freien Schulen im Gesetzentwurf ausdrücklich verweist, übrigens in unbegrenzter Höhe. Durch das grün-schwarze Bürokratiemonster droht somit eine echte soziale Hürde an anderer Stelle.“

Vom Bürokratiemonster richtig gebissen würden außerdem die Physiotherapieschulen, erläuterte Kern. „Trotz hoher Kosten z. B. für Geräte werden sie nach wie vor als ‚übrige Berufskollegs‘ mit einem niedrigen Zuschuss versehen. Da sie künftig auch nur noch 160 Euro Schulgeld verlangen können, stehen sie wirtschaftlich vor einem Riesenproblem.“

Kern: „Die Zuschüsse fair und transparent zu berechnen, das heißt alle anfallenden Kosten mit einzubeziehen und den freien Schulen ihre Freiheit zu erhalten: Das ist nach Überzeugung von uns Freien Demokraten die beste Unterstützung für das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung. Wir werden deshalb auf dem Antragsweg versuchen, die Landesregierung zur Korrektur der gröbsten Versäumnisse und Missgriffe zu bewegen und das grün-schwarze Konstrukt nach angemessener Zeit grundlegend zu evaluieren.“

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