Pressemitteilung

09.Oktober 2013 - Schule
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Kern: Ganztagsschulen sind für die Entwicklung unserer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung

„Den Ganztagsschulen sowie Schulen mit Ganztagsangeboten kommen als Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft wie unserer Wirtschaft eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Schließlich ist unbestritten, dass ein ganztägiges Schulangebot vor allem Schülern mit bildungsfernem Hintergrund mehr Bildungschancen eröffnet. Und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich zu einer gesellschaftlichen und auch wirtschaftlichen Schlüsselfrage unserer Gesellschaft entwickelt.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in der ersten Beratung über den Entwurf der FDP-Landtagsfraktion für ein „Gesetz zur Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz“.

Nach den Worten von Kern haben sich die Liberalen deshalb bereits zu einer Zeit für den Ausbau von Ganztagesangeboten an Schulen eingesetzt, als Forderungen danach noch auf erheblichen politischen Widerstand stießen. Dass zwischenzeitlich über die Hälfte der Schulen in Deutschland Ganztagsschulen oder Schulen mit Ganztagsangeboten sind, daran „haben wir Liberale einen entscheidenden Anteil. Und wir wollen diesen Weg eines bedarfsgerechten Ausbaus der Ganztagsangebote konsequent weitergehen“, so Kern.

Angesichts dieses starken Trends hin zur Ganztagsschule sei es nun das Gebot der Stunde, auch die Rechte derer zu wahren, die für ihre Kinder keinen ganztägigen Schulbesuch wünschen. Die Wahlfreiheit ist für die Liberalen ein hohes Gut. Eine wie auch immer geartete rechtliche oder faktische Pflicht zu einem ganztägigen Schulbesuch hält die FDP-Landtagsfraktion wir für einen schweren Eingriff in die Rechte der Eltern. Wer sein Kind eine Schule mit einem Halbtagsangebot besuchen lassen möchte, beispielsweise weil dies dem Wohl des Kindes, seinen Lerngewohnheiten oder dem Wunsch nach verstärkten Aktivitäten in Bereichen wie Sport, Musik oder Jugendarbeit entspricht, der soll dies auch tun können, sagte Kern. Schließlich setze sich die FDP-Landtagsfraktion dafür ein, dass die Freiheit der Verantwortlichen vor Ort hinsichtlich der Ausgestaltung des Schulangebots gestärkt wird. Ob die Ganztagsschule in offener, gebundener oder teilweise gebundener Form betrieben wird, mit Zügen in unterschiedlicher oder einheitlicher Form, soll vor Ort entsprechend den dort vorhandenen Bedürfnissen entschieden werden.

Der liberale Gesetzentwurf definiert den Begriff der Ganztagsschule und ihre zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung. Er differenziert zwischen Ganztagsschulen in offener und gebundener Form und enthält Grundsätze zur Förderung von Ganztagsschulen durch zusätzliche Lehrerwochenstunden und Mittel für geeignetes, auch ehrenamtliches Personal. Die Ganztagsschule in offener Form erstreckt sich auf die Vormittage und drei oder vier Nachmittage einer Woche. Über den konkreten Umfang des Ganztagsangebots entscheidet der Schulträger im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien der Schule. Die Ganztagsangebote in offener Form sind freiwillig, für Schülerinnen und Schüler, die für das Ganztagsangebot angemeldet sind, muss es aber eine bestimmte Verbindlichkeit geben. Vorgesehen wird eine Verpflichtung zur Teilnahme zumindest für die Dauer eines Schulhalbjahres. Die Ganztagsschule in gebundener Form erstreckt sich auf die Vormittage und in der Regel vier Nachmittage einer Woche. In besonderen Einzelfällen kann die Zahl der Nachmittage auf drei verkürzt oder auf fünf erweitert werden. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Eine Ganztagsschule in gebundener Form kann auch nur für einzelne Züge einer Schule eingerichtet werden.

Wie Kern weiter sagte, regelt der Gesetzesentwurf der FDP-Landtagsfraktion die Zuständigkeiten von Land und Kommunen sowie der einzelnen Schulen bei der Errichtung von Ganztagsschulen auf kommunalfreundliche Weise neu: Über die Einrichtung einer Ganztagschule in offener Form soll der Schulträger selbstständig entscheiden, soweit die pädagogischen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Einrichtung einer Ganztagsschule in gebundener Form bedarf darüber hinaus der Zustimmung der obersten Schulbehörde. In beiden Fällen setzt der Beschluss eines Schulträgers ein entsprechendes Votum der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz voraus.

Angesichts der Tatsache, dass die grün-rote Koalition bisher eine Bildungspolitik betreibe, die einseitig eine Schulform privilegiert, nämlich die Gemeinschaftsschule, sei es den Liberalen wichtig zu betonen, dass alle Schulen gleichermaßen das Recht erhalten sollten, Ganztagsangebote einzurichten, wenn sie dies wollen. Es dürfe auch nicht der weitere Ganztagsausbau in den Dienst ideologischer Interessen gestellt werden, indem eine bestimmte Schulart Vorrang bei der Einrichtung eines Ganztagsangebots erhält.

Kern: „Vielmehr wollen wir mit unserem heutigen Gesetzesentwurf allen Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg an allen Schularten gleichermaßen mehr Chancen einräumen und das Wahlrecht der Eltern sowie die Qualität unseres vielfältigen Schulsystems stärken. Grün-Rot fordere ich auf, suchen Sie heute nicht das Haar in der Suppe, um unseren Gesetzesentwurf ablehnen zu können. Springen Sie über Ihren Schatten – es wäre im Interesse der Schüler, der Eltern, der Lehrer und der Kommunen von Baden-Württemberg.“

 

Info: Über diesen Link finden Sie den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Ganztagschule: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/4000/15_4025_D.pdf