Pressemitteilung

27.Juni 2016

Kern: Grün-Schwarz soll sich zur Qualitätssicherung bei der Inklusion verpflichten

Zu einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), wonach unter Lehrerinnen und Lehrern die Akzeptanz des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung von 66 Prozent im Jahr 2015 auf 51 Prozent im Jahr 2016 gesunken sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Grün-Schwarz täte gut daran, die Mahnung des VBE ernst zu nehmen. Wenn die Inklusion in den Schulen gelingen soll, muss sie fundiert gemacht sein. Die Messlatte liegt dabei hoch: Die Sonderschulen haben sich eine unverzichtbare Expertise bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Deshalb gilt es einerseits, die Sonderschulen zu erhalten, denen die grün-rote Vorgängerregierung bereits den Schulstatus abgesprochen hat, indem sie sie nur noch als ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ bezeichnet hat. Andererseits verstehen wir Freien Demokraten die Inklusion als Auftrag, mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen und die Regelschulen in enger Zusammenarbeit mit den Sonderschulen passende Inklusionsangebote entwickeln zu lassen. Wenn allerdings 33 Prozent der Befragten die personelle Ausstattung der Inklusionsangebote als mangelhaft ansehen und 14 Prozent sogar als ungenügend, das heißt insgesamt die Durchschnitts-Schulnote 4,4 geben, dann ist der Handlungsauftrag der Landesregierung klar: Eine deutlich verbesserte Personalausstattung, Anstrengungen zur Gewinnung von Sonderpädagogen und ein Einsatz für eine umfassende Barrierefreiheit an den Schulen. Damit die Qualität bei der Inklusion stets Vorrang genießt, hat die FDP-Fraktion einen regelmäßigen Inklusionsbericht beantragt. Die damalige grün-rote Regierungsmehrheit lehnte den Antrag jedoch ab, weshalb wir ihn zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode erneut in den Landtag eingebracht haben (Landtags-Drucksache 16/3). Damit fordern wir die grün-schwarze Landesregierung auf, sich zur Qualitätssicherung im Bereich der Inklusion zu verpflichten.“

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