Pressemitteilung

13.Juli 2016

Kern: Inklusion ist Recht auf beste Bildung für jeden Menschen mit Behinderung

In einer Landtagsdebatte über einen FDP-Antrag zur Qualitätssicherung bei der Inklusion warb der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung der Inklusion durch eine unabhängige Institution und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Landtag zwecks Qualitätssicherung.

Kern wörtlich: „Jedem einzelnen Kind gerecht zu werden und ihm oder ihr die bestmögliche, weil passende Bildung und Förderung angedeihen zu lassen, ist und bleibt für die FDP-Fraktion Richtschnur unseres Handelns. Wir verstehen den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion als Auftrag, mehr Möglichkeiten, mehr Wahlfreiheiten bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderung zu schaffen. Aber wir verstehen den Inklusionsauftrag nicht als Auftrag, alles Bisherige umzustürzen, so als hätte es vorher keine Inklusion gegeben. Die – mittlerweile wieder abgeschaffte – Sonderschulpflicht beispielsweise war seinerzeit eine große Errungenschaft. Sie sicherte Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung. Und sie legte den Grundstein für das ausdifferenzierte Sonderschulwesen. Aus der Sonderschulpflicht erwuchs das Recht auf die bestmögliche Bildung. Und dieses Recht gilt es auch für die Zukunft in vollem Umfang zu sichern.“

Kern sagte, den Anstoß zum vorliegenden Antrag hätten zahlreiche Eltern von Kindern mit Behinderungen gegeben. Sie hätten sich an die FDP-Fraktion gewandt in Sorge, dass die qualifizierte sonderpädagogische Förderung und die erstklassige medizinisch-pflegerische Versorgung, überhaupt die aufmerksame Betreuung in den baden-württembergischen Sonderschulen verloren gehen könnte. „Unsere Fraktion erreichten von vielerlei Seiten Klagen über Unterrichtsausfall und mangelnde Lehrerversorgung. Ein Blick in die Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Antrag bestätigt, dass die Zahl der Absolventen des Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik in Baden-Württemberg seit 2012 von 549 auf 492 im Jahr 2014 gesunken ist. Gleichzeitig hat die Landesregierung 600 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion zur Verfügung gestellt, bis zum Schuljahr 2022/2023 sind insgesamt 1 350 zusätzliche Stellen geplant. Da muss die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit auseinandergehen! Dass mit dieser Versorgungslücke auch noch die Ausbildungsdauer für die Technischen und Fachlehrkräfte verlängert wurde, verschärft die Problematik zusätzlich. Außerdem ist vielerorts der Verdacht aufgekommen, dass die Sonderschulen bei der Versorgung mit knappen Lehrkräften gegenüber den Inklusionsprojekten benachteiligt werden. Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Ministerin dringend auf, eine solche einseitige Inklusionspolitik zu Lasten der Sonderschulen zu beenden.“

Sorge bereiteten laut Kern aber auch Berichte aus den Inklusionsangeboten an den Regelschulen: „Mit der Schulassistenz hapert es, und die medizinisch-pflegerische Versorgung kann nicht den Standard der Sonderschulen bieten. Besonders augenfällig wurde das im Bericht einer Mutter über ein Kind, das in Ermangelung eines Wickelraums auf dem Schulflur gewickelt werden musste. Barrierefreiheit zu schaffen, wäre eigentlich das Erste, Naheliegendste und Selbstverständlichste. Der einsilbige Verweis der Landesregierung auf die kommunale Trägerschaft spricht hier Bände. Und es steht zu befürchten, dass in der konkreten Situation vor Ort nicht wie angestrebt eine Gruppe mit einem Förderschwerpunkt gebildet werden kann, sondern gemischte Gruppen gebildet werden oder gar Einzelinklusion stattfinden muss.

Da täte mehr Klarheit Not – und der Grundsatz ‚Qualität geht vor Geschwindigkeit!‘ Denn auch die Sonderschulen verfolgen das Ziel der Inklusion, beispielsweise in Gestalt der Außenklassen.“

Nach der Debatte kritisierte Timm Kern die Ablehnung des FDP-Antrags auf eine wissenschaftliche Begleitung und einen regelmäßigen Bericht über die Inklusion. „In unserem Antrag haben wir einen Minimalkonsens formuliert, hinter den sich alle Parteien beziehungsweise Fraktionen stellen können, die sich zur Inklusion bekennen. Das sind die im Landtag vertretenen Parteien bis auf eine, die Inklusion ganz offensichtlich ablehnt. Wenn man das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ernst nimmt, und dafür plädieren wir mit Nachdruck, dann ist dies eine große Aufgabe – nicht nur in Ländern, in denen man von der Einlösbarkeit dieses Rechts noch weit entfernt ist, sondern auch bei uns. Wie sichern wir für jeden Einzelnen Teilhabe an Bildung? Und wie sichern wir gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung? Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Das ist nur durch kontinuierliche Anstrengung möglich, jedem Einzelnen die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, mithin Bildung in höchster Qualität.“

 

 

 

 

 

 

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