Pressemitteilung

09.Dezember 2015

Kern: Warum unternimmt Grün-Rot alles, um zu verhindern, dass die Umstände der Sicherung und des Wiederfindens des gesamten Serverbestandes des früheren Umweltministeriums aufgeklärt werden?

In der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ wurde über zwei Beweisanträge der FDP-Landtagsfraktion beraten. Mit ihnen sollte geklärt werden, wie es nach der Landtagswahl im Jahr 2011 zur Speicherung des gesamten Serverbestandes des damaligen Umweltministeriums kam. Die Beweisanträge stellte die FDP bereits in den Sitzungen am letzten Freitag. Die Vertreter von Grünen und SPD im Ausschuss bestimmten jedoch mit ihrer Mehrheit, dass nicht bereits am Freitag über die Anträge abgestimmt werden sollte. Konkret beantragte die FDP in einem Beweisantrag die Übersendung aller Unterlagen, die Bezug zur damaligen Datensicherung hatten. Beispielsweise also die Korrespondenz, aus der sich ergibt, wer im Ministerium zu welcher Zeit die Sicherung angeordnet, beschlossen und durchgeführt hat. In einem zweiten Beweisantrag wurde die Zeugenvernehmung einer Abteilungsleiterin im Umweltministerium beantragt. Am vergangenen Freitag hatte Minister Untersteller in seiner Zeugenaussage erklärt, die Abteilungsleiterin könne nähere Auskünfte über die damalige Datensicherung und das Wiederfinden der Daten geben. Der Zeuge Untersteller selbst konnte aus eigener Wahrnehmung keine Aussagen dazu tätigen.

In der heutigen Sitzung trat die CDU den FDP-Beweisanträgen bei. Obwohl die Landtagsverwaltung die Anträge als zulässig bewertete, lehnten in der anschließenden Abstimmung die Vertreter von Grünen und SPD die Anträge mit ihrer Mehrheit als angeblich unzulässig ab. Dazu sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Nach dem Agieren von Grün-Rot am vergangenen Freitag und am heutigen Tage stellt sich die Frage, warum Grün-Rot alles unternimmt, um zu verhindern, dass der Untersuchungsausschuss nähere Informationen zur Sicherung des gesamten Serverbestandes des Umweltministeriums nach den Wahlen im Jahr 2011 erhält.

So lieferte die Landesregierung erst am vergangenen Donnerstag Akten mit Bezug zur Datensicherung. Auffällig ist, dass das früheste Dokument der Akten aus dem Dezember 2013 ist. Akten zur Datensicherung im Jahr 2011 legte die Landesregierung wider Erwarten also nicht vor. Am vergangenen Freitag lehnte die grün-rote Koalition dann die Abstimmung über unsere Beweisanträge, mit denen wir die fehlenden früheren Unterlagen anforderten, ab. Die daraufhin von der Opposition beantragte Sitzung in dieser Woche konnte Grün-Rot nicht ablehnen, da innerhalb einer Woche zu Sitzungen eingeladen werden muss. Da die vorliegenden Anträge der FDP Minderheitenschutz genießen, konnte Grün-Rot die Umsetzung der Beweisanträge nur dadurch verhindern, dass sie die Anträge für unzulässig erklärten. Dass SPD und Grüne diesen Ausweg nutzen, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge feststellte, zeigt, dass Grün-Rot unter allen Umständen versucht, die damaligen Vorgänge unter Verschluss zu halten. Dieses Verhalten ist unverständlich, ließen sich doch die im Raum stehenden Vorwürfe, Grün-Rot habe die Speicherung veranlasst oder die Daten rechtswidrig absichtlich nicht gelöscht, um sie später nutzen zu können, durch die Umsetzung unserer Beweisanträge entkräften.

Nahezu dreist ist die Behauptung des Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius, Einzelheiten zur Datenspeicherung seien bisher unstreitig gewesen und würden nun am Ende der Beweisaufnahme von der FDP erstmals problematisiert. Schon vor Monaten wurde die leider wenig Aufklärung bringende Vernehmung von Minister Franz Untersteller beschlossen, die Vernehmung durch Grün-Rot aber hinausgezögert. Auch war es die Landesregierung, die erst in der letzten Woche Akten mit Bezug zur den Sicherungskopien lieferte. Wir konnten folglich erst am Freitag auf das Fehlen der Akten und die Aussagen des Ministers reagieren.“

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