Pressemitteilung

01.Oktober 2015

Reith: Mindestlohn-Gesetze sind Dokumente des Misstrauens in Handwerk und Mittelstand

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Mindestlohn und Handwerk im Mittelstand: Was von der guten Absicht in der Praxis ankommt“ benannte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Niko Reith, die praktischen Folgen des von der schwarz-roten Bundestagsmehrheit und den Grünen im Bundestag beschlossenen Mindestlohngesetzes.

„Es ging um Löhne, von denen die Menschen leben können. Das ist angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt vor allem bei Mittelstand und Handwerk unstrittig gewesen. Doch dann hat Bundesministerin Nahles dieses Gesetz in ein bürokratisches Monstrum verwandelt. Keine der Parteien, die das im Bundestag beschlossen haben, sollte heute so tun, als sei sie nicht dabei gewesen“, so Reith. Der FDP-Abgeordnete hob hervor, dass das Mindestlohngesetz mit seinen Dokumentationspflichten vor dem Hintergrund des Arbeitszeitgesetzes in vielen Branchen schlicht untauglich sei. Viel gravierender sei jedoch, dass sich die Betriebe unter einen Generalverdacht gestellt sehen, ihre Mitarbeiterschaft auszubeuten. „Doch wer gedacht hatte, die SPD würde auf die Proteste reagieren, sieht sich getäuscht: Dort wird es als Möglichkeit gefeiert, die heiß ersehnte Aufmerksamkeit zu gewinnen“, sagte Niko Reith. Er verwies auf zwei parlamentarische Initiativen, die die FDP-Landtagsfraktion für Klarstellungen und praktikable Regelungen im Frühjahr auf den Weg gebracht hatte. Mit Hinweis auf die neue Regelung und ergebnislose Koalitionsberatungen in Berlin sei das Thema allerdings von der Landesregierung abgebügelt worden. „Ist es nicht langsam an der Zeit, etwa die Arbeitszeitgesetzgebung kritisch zu hinterfragen?“ wollte Reith wissen und zog das Fazit: „Die Regelungen zum Mindestlohn sind ein einziges Dokument des Misstrauens gegenüber Wirtschaft, Handwerk und Mittelstand und wir müssen feststellen, dass diese Landesregierung nichts tut, um sich vor die Betriebe zu stellen.“

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