Pressemitteilung

16.September 2010

Rülke: Staatliches Monopol auf Lotteriespiele aufrechterhalten

Sport und Kultur brauchen verlässliche Förderung – Für Wetten Konzessionslösung – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion will das staatliche Monopol auf Lotteriespiele aufrecht erhalten. Wie der Vorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke nach der Klausurtagung der liberalen Fraktion mitteilte, bedeute das Urteil des Europäischen Gerichtshofs kein grundsätzliches Verbot eines staatlichen Monopols

Das Lotteriewesen sollte deshalb einem direkten staatlichen Einfluss unterstellt bleiben, so Rülke. Dies könne allerdings nicht wie bisher mit der Suchtprävention begründet werden, da das Lotteriewesen innerhalb der Glücksspiele das geringste Suchtrisiko biete. „Ein wichtiges Anliegen ist für uns, dass die Lotterieeinnahmen weiterhin dem Staat zugutekommen und durch Konzessionsvergaben und Besteuerungen weitere Einnahmen erzielt werden. So wäre gesichert, dass Sport, Kultur, Denkmal- und Naturschutz sowie soziale Projekte weiterhin von diesen Erlösen profitieren können“, sagte der Fraktionsvorsitzende.Das aktuelle rechtswissenschaftliche Gutachten von Prof. Dr. Jarass, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Öffentliches Recht der Uni Münster, weist nach den Worten von Rülke zu Recht darauf hin, dass bei Lotterien der Schutz vor Manipulationen und Betrügereien besonders hoch sein müsse und deshalb ein Monopol gerechtfertigt sein könne. „Beim Fußball weiß ich aus dem Fernsehen, wie das Spiel ausgegangen ist – das ist nachprüfbar. Ich kann nach einer einfachen Quote meinen Gewinn einfordern. Bei einer Lotterie bin ich darauf angewiesen, dass die Ziehung der Zahlen „6 aus 49“ nicht manipuliert wird – die Gefahr ist hier wegen mangelnder Überprüfbarkeit und hoher Gewinnsummen nach Ansicht der Fachleute besonders hoch.“ Unterscheiden sollte man hiervon aber das bisherige Monopol im Bereich von Wettangeboten. Die EuGH-Richter verfügten in ihrem Urteil, dass Anträge privater Wettanbieter auf Zulassung in der Bundesrepublik nicht mehr mit Hinweis auf den Glücksspielstaatsvertrag des Jahres 2008 abgewiesen werden können. „Ein solches Monopol speziell für Wetten brauchen wir nicht – hier ist eine Konzessionslösung der bessere Weg“, so Rülke. Gerade auch im Bereich des Automatenspiels deckten die EuGH-Richter Widersprüche bei den Regelungen in der Bundesrepublik auf. Rülke: „In diesem bundesrechtlich zu regelnden Bereich werden wir uns von Seiten des Landes ebenfalls für eine konsistente Regelung einsetzen, die der Suchtprävention Rechnung trägt, aber auch für Automatenbetreiber sinnvolle und verlässliche Grundlagen bieten wird.“

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