Pressemitteilung

13.Februar 2011

Rülke: Starker Staat darf nicht sämtliche Lebensbereiche dominieren

Justizminister Goll unterstützt Kompromissvorschlag der Bundesjustizministerin – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat auf dem „Foyer liberal“, das sich im Landtag mit dem neuen Sorge- und Unterhaltsrecht beschäftigte, die Rechtspolitik als eine der Kernkompetenzen der Liberalen bezeichnet.

Die FDP bekenne sich zum starken Staat, aber nur dort, wo er notwendig sei. „Der starke Staat darf aber nicht sämtliche Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürgern dominieren“, so Rülke. Die Liberalen setzten vielmehr auf den mündigen Bürger, der seine Lebensbereiche selbst regelt. „Darin unterscheiden wir uns von politischen Konkurrenten, die populistisch für fast jede Lebenslage mit einem Verbot aufwarten“, sagte der Fraktionsvorsitzende.Der Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll unterstützte den Kompromissvorschlag der Bundesjustizministerin zum Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern. „Der Kompromissvorschlag ist ausgewogen. Ich halte ihn für sehr gelungen. Er stärkt die Rechte lediger Väter und berücksichtigt zugleich die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts“, sagte Goll. Ein großer Vorteil des Vorschlags sei, dass eine Gerichtsentscheidung nur erforderlich werde, wenn die Eltern sich nicht einig würden. Beim Unterhaltsrecht sind nach den Ausführungen des Justizministers das Kindeswohl und die Stärkung der Eigenverantwortung der Eltern in den Vordergrund gerückt. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, erklärte, es sei notwendig, die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder weiter auszubauen. Denn mit dem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrecht seien viele geschiedene Frauen in Zwang geraten, sich nach jahrelanger Konzentration auf die Kindererziehung eine Beschäftigung zu suchen. An der Podiumsdiskussion, die die Journalistin Gabriele Renz leitete, nahmen auch Helmut Borth, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a. D., und die Fachanwältin Jana Neuhauser teil.

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