Pressemitteilung

05.November 2009

Rülke: Steuerliche Entlastungen stützen die Wachstumsstrategie

Bachmann: Investitionen in Forschung und Bildung sichern nachhaltiges Wachstum – „Wir wollen gerade von Baden-Württemberg aus alles daran setzen, die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition zu einem nachhaltigen Erfolg werden zu lassen. Wir wollen alles daran setzen, so rasch wie möglich aus der tiefsten Wirtschaftskrise, die es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, wieder herauszukommen.“ Dies erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. Der hochschulpolitische Sprecher Dietmar Bachmann, sagte:

„Die Koalitionsvereinbarung setzt bei Forschung und Bildung Zeichen. Neue Freiräume für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Anerkennung und Absicherung guter Leistungen durch Stipendien und die Einbeziehung privaten Kapitals werden schon bald Früchte tragen. Dies eröffnet uns die Chance, die europaweite Spitzenstellung Baden Württembergs bei Forschung und Entwicklung, die die Grundlage unserer Wirtschaftskraft ist, abzusichern und auszubauen.“Um den Koalitionsvertrag zu einem Erfolgprogramm werden zu lassen, sind nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass unsere Wirtschaft möglichst rasch wieder auf einen stabilen Wachstumspfad zurückfindet. Steuerliche Entlastungen stützen und erleichtern diese Wachstumsstrategie. Sie erleichtern damit anschließend auch die Rückführung einer in schwierigsten Krisenzeiten in Kauf genommenen zusätzlichen Verschuldung. Nichtstun oder gar Steuererhöhungen würden die Krise – und damit auch die zusätzlichen Schulden des Staates und die Belastung der sozialen Sicherungssysteme – verlängern, so Rülke. Selbstverständlich aber lasse sich ein vollständig neues Steuerkonzept nicht in einem Schritt umsetzen. Dem trage auch die Koalitionsvereinbarung Rechnung. Vorrang haben in der aktuellen Situation: • ein Sofortprogramm zur Entlastung der Familien (Erhöhung des Kinderfreibetrags um knapp 1.000 € auf 7.008 €, alternativ Anstieg des Kindergelds um 20 € pro Kind und Monat);• Änderungen der Unternehmenssteuerreform der Vorgängerregierung , u.a. durch die Korrektur gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen (Substanzbesteuerung !) und die Korrektur von Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen;• eine Korrektur der Erbschaftsteuerreform in Form einer geringeren Belastung für Geschwister und Geschwisterkinder sowie durch verbesserte Bedingungen für die Unternehmensnachfolge und• die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7%.Dieses Sofortprogramm hat (in der vollen Jahreswirkung) ein Entlastungsvolumen von etwa 7 Mrd. €. Zusammen mit der noch vom alten Bundestag beschlossenen Entlastung im Umfang von ca. 14 Mrd. € (erweiterte Absetzbarkeit der Kran-kenversicherungsbeiträge, bewirkt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts; sowie leichte Korrekturen bei der kalten Progression) wird es im Jahr 2010 ein Entlastungsvolumen von 21 Mrd. € geben. Dies ist wirtschaftspolitisch unabdingbar, ist aber zugleich auch gesellschafts- und familienpolitisch wichtig.Die Kritik an diesem Teil der Steuerentlastung, die in diesen Tagen von der Opposition und in Teilen der Öffentlichkeit zu hören ist, geht in mehrfacher Weise in die Irre: Die Kombination der Erhöhung des Kinderfreibetrags mit einer Erhöhung des Kindergelds bewirkt eine sehr gleichmäßige Entlastung der Familien. Dies ist auch deswegen richtig, weil Familien (insbesondere mit mehreren Kindern) in jeder Einkommensstufe gegenüber Verheirateten ohne Kinder finanziell deutlich benachteiligt sind.Die Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung korrigieren Regelungen der Großen Koalition, die in der gegenwärtigen Situation eher Krisen verschärfend wirken (z.B. die Substanzbesteuerung im Rahmen der Gewerbesteuer). Sie sind damit zugleich ein Beitrag zu mehr wirtschaftlichem Wachstum.Dasselbe gilt für die Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Rahmen der Erbschaftsteuer. Für die Änderung der Besteuerung von Geschwistern und Ge-schwisterkindern sind wiederum familienpolitische Gründe ausschlaggebend (heute eher geringe Freibeträge für Geschwister und deren Kinder (20.000 €).Möglichst 2011 sollen die steuerpolitischen Sofortmaßnahmen in die Umsetzung eines Gesamtkonzepts einmünden, dessen Ziel es ist (Zitat Koalitionsvereinbarung), eine „steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für Familien mit Kindern in einem Gesamtvo-lumen von 24 Mrd. € im Laufe der Legislaturperiode“ zu gewährleisten. Wenn es gelingt, die Krise zu überwinden und wieder einen stabilen Wachstumspfad zu erreichen – und nur mit der beschriebenen Politik wird dies möglich sein -, dann erhält ab 2011 auch die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wieder den Stellenwert, von dem – krisenbedingt – zwischenzeitlich Ausnahmen gemacht werden mussten.Wir teilen auch hier die Aussagen der Koalitionsvereinbarung, in der es heißt:• Wir werden .. einen nachhaltigen Kurs der Sparsamkeit, der Transparenz der öffentlichen Finanzen und der verlässlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte verfolgen. Die finanziellen Folgen des Wachstumseinbruchs wer-den wir nicht ungeschehen machen können. Wir sind allerdings überzeugt, dass wir sie durch die Kombination aus nachhaltigem Wachstum und kluger Sparsamkeit schrittweise abtragen und in den kommenden Jahren neue Stärke für unser Land gewinnen können.Wir wissen, nur beides zusammen, nur Haushaltskonsolidierung und ein stabiles, nachhaltiges Wachstum, sind geeignet, bis 2016 gesunde Staatsfinanzen zu schaffen und die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes zu erfüllen.Das, was wir vom Bund erwarten, und was wir gemeinsam mit dem Bund erreihen wollen, muss natürlich gleichermaßen auch für das Handeln des Landes selbst gelten.Das Bildungskapitel des Koalitionsvertrags 2009 und seine Auswirkungen auf Baden-Württemberg aus liberaler SichtDer hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dietmar Bachmann sagte:„Das Bildungskapitel des Koalitionsvertrags trägt in deutlicher Weise die liberale Handschrift. Freiheit und Autonomie der Bildungseinrichtungen sind die zentralen Leitgedanken des Bildungskapitels. Um Freiheit und Autonomie der Hochschulen zu stärken, haben sich die Koalitionspartner Union und FDP auf die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) geeinigt. Damit erhalten die Länder die vollwertige Kompetenz in Hochschulfragen übertragen. Gleichzeitig will der Bund eine Wissenschaftsfreiheitsinitiative starten und ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Ähnlich wie dies in Baden-Württemberg schon der Fall ist, sollen die Forschungseinrichtungen Globalhaushalte bekommen. Ziel ist ferner, bei Hochschulen die Möglichkeiten von Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen zu verbessern. Mit ähnlicher Zielsetzung wie in Baden-Württemberg bei der Dienstrechtsreform im Wissenschaftsbereich prüft die Bundesregierung Möglichkeiten von außertariflichen Vergütungselementen und Tarifhoheit für die Forschungseinrichtungen, um hochqualifiziertes Personal anzuziehen und zu halten. Der Koalitionsvertrag spricht sich ferner für die weitere Unterstützung des Bologna-Prozesses aus. Zugleich soll die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master evaluiert werden, damit die Hochschulen Anpassungen zum Wohl der Studierenden vornehmen können. Hierdurch werden nicht nur die Hochschulen in ihrer Eigenständigkeit gestärkt, sondern auch eine analoge Zielrichtung wie in Baden-Württemberg verfolgt. Wir Liberale haben stets einen Bologna-Prozess befürwortet, der den Hochschulen nicht eine Struktur überstülpt, sondern ihnen den größtmöglichen Gestaltungsspielraum bei der Umstellung auf die gestufte Studienstruktur belässt.Wichtige Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind von der Überlegung geleitet, Anreize für die Aktivierung privaten Bildungskapitals zu setzen. Auch aus der häufig zitierten OECD-Studie zu den Bildungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt geht hervor, dass das verhältnismäßig schwache Abschneiden Deutschlands mit 4,8 % nicht zuletzt auf dem Mangel an privat eingesetztem Bildungskapital beruht. Die Koalitionsvereinbarung sieht deshalb unter anderem vor, den Anteil der Stipendiaten mittelfristig von bundesweit 2 % auf 10 % der Studierenden zu erhöhen. Die Stipendien sollen nach Begabung einkommensunabhängig vergeben werden. Erreicht werden soll dies durch ein bundesweites Stipendienprogramm, das gemeinsam mit den Ländern auf den Weg gebracht wird. Von Universitäten und Hochschulen bei Wirtschaft und Privaten eingeworbene Stipendien werden bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Monat von der BAföG-Anrechnung freigestellt und bis zur Hälfte (150 Euro) öffentlich bezuschusst. Bund und Länder sollen sich nach dem Willen der Koalitions-partner die Kosten teilen. Auch hier werden Anreize für die Hochschulen sowie für die Wirtschaft und Private gesetzt, Stipendien auf den Weg zu bringen. Auch diese Regelung, die auf Freiwilligkeit setzt und die Hochschulautonomie achtet, trägt eindeutig die liberale Handschrift.Hinzu kommt die Erhöhung des Büchergelds bei den Begabtenförderungswerken auf 300 Euro (bisher: 80 Euro). Es bleibt von der BAföG-Anrechnung befreit. Beschlossen wurde auch der Ausbau der erfolgreichen Aufstiegsstipendien, um mehr beruflich Qualifizierte für ein Studium zu gewinnen. Letzteres ist nicht nur vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels gerade für die baden-württembergische Wirtschaft von großer strategischer Bedeutung. Vor allem trägt es aber zur Verbesserung der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems bei. In der Zeit vom Wintersemester 2006/07 bis zum Wintersemester 2008/09 waren nur 224 Stu-dierende ohne Abitur, das heißt als Meister oder aufgrund einer anderen fachlichen Qualifikation mit Eingangsprüfung an baden-württembergischen Hochschulen immatrikuliert, 106 davon im Bereich der Ingenieurwissenschaften. Damit niemand aufgrund der Einkommensverhältnisse seiner Familie von einer Ausbildung oder einem Studium abgehalten wird, wird das BAföG gesichert und zugleich ausgebaut. So werden die Möglichkeiten erweitert, Bildungskredite über das 30. Lebensjahr hinaus zu verlässlichen Konditionen zu erhalten. Dies soll sowohl ein Studium für beruflich Qualifizierte erleichtern als auch lebenslanges Lernen auch durch ein Studium ermöglichen.Ebenfalls zur Aktivierung privaten Bildungskapitals dient ein Zukunftskonto, das für jedes neu geborene Kind mit einem Startguthaben von 150 Euro eingerichtet wird und bei dem Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie unterstützt werden. Eltern sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, für die Bildung und Ausbildung ihrer Kinder im Sinne eines „Bildungssparens“ vorzusorgen.Dem Koalitionsvertrag gelingt es, die nicht immer einfache Balance zwischen einer anregenden und unterstützenden Rolle des Bundes und der Wahrung des Bildungsföderalismus in Deutschland zu finden. Eine starke Rolle spielt der Bund entsprechend seiner verfassungsmäßigen Kompetenz im Bereich der Forschungsförderung. Dies erscheint aufgrund des großen Umfangs und der weit überregionalen Bedeutung zahlreicher Forschungsprojekte sinnvoll und zweckmäßig. Auch erfolgt bei zahlreichen Forschungsprojekten ohnehin eine Verzahnung verschiedener Ebenen. In vielen Fällen erfolgt darüber hinaus eine Förderung durch die europäischen For-schungsrahmenprogramme.Die Exzellenzinitiative, in deren erster Runde die baden-württembergischen Universitäten so erfolgreich abschnitten haben, wird in einer zweiten Programmphase mit einem Gesamtvolumen von 2,723 Milliarden Euro fortgeführt. Wie auch in der ersten Runde teilen sich Bund und Sitzland die Kosten im Verhältnis 3 : 1. Auch die Fördersparten Graduiertenschule, Exzellencluster und Zukunftskonzept bleiben bestehen. In der ersten Runde stellte Baden-Württemberg mit Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe und Konstanz vier von bundesweit neun Spitzenuniversitäten. Hinzu kommt, dass von den neun Universitäten des Landes insgesamt acht in mindestens einer der drei Förderlinien der Exzellenzinitiative (Zukunftskonzepte, Graduiertenschulen, Exzellenz-Cluster) gefördert wird. Damit erhalten die Universitäten unseres Landes von den insgesamt 1,9 Milliarden Euro der Exzellenzinitiative 621 Millionen, das ent-spricht einem Anteil von 37 %.Fortgeführt wird auch der Pakt für Forschung und Innovation von 2011 bis 2015. Darin wird angestrebt – vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsverhandlungen mit den einzelnen Einrichtungen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Gesetzgeber – die Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft) jährlich um fünf Prozent zu steigern. Insgesamt besitzt der Pakt ein Volumen von 4,9 Milliarden Euro. Zu erwähnen ist schließlich der bis zum Jahr 2020 konzipierte Hochschulpakt in einer zweiten Programmphase. Insbesondere sollen bundesweit 275 420 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen werden. Jeden Studienanfänger fördert der Bund mit 22 000 Euro, ab 2011 mit 26 000 Euro. Baden-Württemberg liegt mit seinen 16 000 Studienanfängerplätzen, die das Ausbauprogramm 2012 umfasst, über dem geforderten Soll des Hochschulpakts 2020. Gegen eine Studienanfängerquote hat sich die FDP in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich gewehrt, da sie ein zu starres und damit problematisches Instrument zur Erhöhung der Studienfängerzahlen gewesen wäre.“

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