Pressemitteilung

08.März 2017

Rülke: FDP-Fraktion stimmt Rücknahme des Abgeordnetengesetzes gerne zu

In der zweiten Beratung zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„Die FDP war schon immer dafür, die Abgeordneten an der Lebenswirklichkeit der Wähler zu orientieren. Deshalb wurde damals die Staatsrente abgeschafft und durch Eigenvorsorge ersetzt.“ Rülke erinnerte daran, dass auch der Bürger, wenn die Rente aus der umlagefinanzierten Rentenversicherung nicht reiche, aus erwirtschaftetem und versteuertem Eigenkapital zusätzlich privat vorsorgen müsse: „Das kann man auch dem Abgeordneten zumuten. Deshalb haben wir es für falsch gehalten, die Staatsrenten für Abgeordnete wieder einzuführen und haben im Landtag dagegen gestimmt.“

Die Abgeordneten der FDP-Fraktion, betonte Rülke, hätten auch keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, von der Eigenvorsorge in die Obhut der Staatsrenten zu wechseln, falls dieses Gesetz Bestand gehabt hätte:  „Gerne stimmen wir nun zu, wenn dieses Gesetz wieder zurückgenommen wird.“

Es sei, so Rülke weiter, auch nicht falsch, eine Kommission einzusetzen, die die Altersversorgung der Abgeordneten auf den Prüfstand stelle: „Die FDP-Fraktion stellt aber klar, dass sie sich auch für die Zukunft – unabhängig von Kommissionsergebnissen – nicht vorstellen kann, dass die Landtagsabgeordneten zu einer staatlichen Altersvorsorge zurückkehren.“

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