Pressemitteilung

16.September 2016
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Rülke: FDP-Fraktion wird eigenen Gesetzentwurf zum Burka-Verbot vorlegen

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Den Haag geschlossen dafür ausgesprochen, dem Parlament einen Gesetzentwurf zum Burka-Verbot vorzulegen, der klar definiert, in welchen Situationen das Tragen einer Burka verboten ist.

„Was wir uns wünschen, ist ein Gesetz, das die innere Sicherheit garantiert, ohne persönliche Freiheitsrechte einzuschränken“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Prinzipiell ist uns sehr daran gelegen, eine Lösung zu finden, die sicherstellt, dass das Tragen einer Burka vor Gericht, im Straßenverkehr oder in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, die eine eindeutige Identifikation der Person bedingen, nicht erlaubt ist. Ein generelles Burka-Verbot lehnen wir jedoch ab.“

Zwei-Fraktionen-Modell der AfD gezielter Rechtsmissbrauch

Die FDP-Landtagsfraktion bezweifelt die Legitimität des künstlich geschaffenen AfD-Doppelkonstrukts und behält sich rechtliche Schritte vor. „Die FDP-Fraktion wird nicht tolerieren, dass eine Gruppe rechtspopulistischer Wirrköpfe sich gezielt Landesmittel erschleicht und nach Belieben Debatten im Landtag anregen und Untersuchungsausschüsse einberufen kann“, betont Rülke.

Sollten bis zum 30. November 2016 die AfD und ABW nicht wieder in einer Fraktion vereint sein, wird die FDP-Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht Klage erheben. „Da die FDP das bestehende Zwei-Fraktionen-Modell von AfD und ABW als gezielten Rechtsmissbrauch verurteilt, wird sie dem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zum ,Linksextremismus in Baden-Württemberg‘ schon aus formalen Gründen nicht zustimmen“, erklärt Rülke.

Geheime Nebenabsprachen der Landesregierung sind Betrug am Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes

Die neue Landesregierung verstößt mit ihren geheimen Nebenabsprachen gegen jede parlamentarische Regel. „Die viel beschworene Redlichkeit und Integrität des Ministerpräsidenten – aber auch die seines Stellvertreters – sind offenbar nur dann vorhanden, wenn es ihrem Vorteil dient. Beide haben nicht nur ihre eigenen Abgeordneten hintergangen, sondern das ganze Parlament und mit ihm alle Bürgerinnen und Bürger des Landes“, kritisiert Rülke.

Werden nicht in naher Zukunft im Landesparlament alle Hintergründe und Details zu den Nebenabsprachen offengelegt, behält sich die FDP-Landtagsfraktion vor, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, um die skandalösen Verschleierungspraktiken der Regierung aufzudecken.

Erbschaftssteuerreform – Ministerpräsident Kretschmann ignoriert die existentielle Bedrohung für den Mittelstand Baden-Württembergs

Die Ausgestaltung der Erbschaftssteuerreform hat insbesondere für mittelständische Unternehmer Baden-Württembergs existentielle Bedeutung. Wenn die geplante Reform zu Lasten vieler Familienbetriebe Baden-Württembergs vorgenommen würde, wären die Folgen fatal: „Umso mehr befremdet es, dass Ministerpräsident Kretschmann und seine Finanzministerin Sitzmann nicht einmal Mitglieder jener Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind, die von Bundestag und Bundesrat eingesetzt wurde, um einen tragfähigen Kompromiss für alle Beteiligten zu ermitteln. Das grenzt an Fahrlässigkeit“, so Rülkes Fazit.

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