Pressemitteilung

16.Juli 2015

Rülke: Landesregierung spart beim öffentlichen Dienst und hat genügend Geld für grüne Klientel-Interessen

In einer Landtagsdebatte über das geplante Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen für die Jahre 2015/16 hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das Vorgehen der grün-roten Landesregierung gerügt. Es gebe von Land zu Land große Unterschiede, in welcher Form der Abschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsempfänger übertragen werde. Rülke: „Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen übertragen inhaltsgleich und zeitgleich. Es müsste schon sehr gute Gründe geben, die FDP-Landtagsfraktion – und vor allem die Betroffenen – davon zu überzeugen, dass wir in Baden-Württemberg dies nicht können, oder dass ein anderer Weg zweckmäßiger oder gerechter wäre.“

Über das Vorhaben der Landesregierung, den Tarifabschluss bis zur Besoldungsgruppe A 9 zeit- und inhaltsgleich, bis zur Besoldungsgruppe A 11 zum 1. Juli 2015 und für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. November 2015 zu übertragen, könnte man reden, so Rülke, wenn Grün-Rot zumindest einen ernsthaften Versuch gemacht hätte, darüber mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Diensten zu sprechen. Rülke: „Grün-Rot hätte sein Vorhaben in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen für den öffentlichen Dienst einarbeiten können, so wie es in der letzten Legislaturperiode zwischen der damaligen CDU/FDP-Landesregierung und dem Beamtenbund verabredet worden war.“ Tatsächlich aber habe Ministerpräsident Kretschmann kürzlich beim Sommerfest des Beamtenbunds noch einmal deutlich gemacht, dass er in dieser Frage völlig gesprächsresistent sei und darauf auch noch stolz ist.

Über das Vorgehen der Landesregierung könnte man auch reden, so Rülke, wenn diese Maßnahmen Teil eines umfassenden Konsolidierungskonzepts für den Landeshaushalt wären und nicht Teil eines Konzepts, das nachhaltige Einsparbemühungen nur bei der Beamtenschaft des Landes erkennen lasse – während andererseits für jede Art grüner Klientel-Interessen genügend Geld vorhanden sei.

Hans-Ulrich Rülke: „Ihr geplantes Gesetz ist so nicht erforderlich, es ist unausgewogen und einseitig in seinen Belastungen. Es entspricht dem von Grün-Rot immer wieder selbst formulierten Anspruch, eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben, in keiner Weise. Ich darf aus der Stellungnahme des Städtetags zitieren: ‚Die zeitliche Verschiebung wird nachdrücklich abgelehnt. Dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung kann nicht durch einmalige Einsparungen zulasten der Beamten entsprochen werden. Gesteigerte Lebenshaltungskosten treffen alle Beamten ungeachtet ihrer Besoldungsgruppe. Es besteht die Gefahr, dass der Einsatzfreude der Leistungsträger in den Verwaltungen nachhaltig geschadet wird. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird geschmälert. Im Wettbewerb um die Gewinnung von Nachwuchs wird ein falsches Signal gesetzt. Andere Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden untergraben‘.“

Rülke abschließend: „Dies sagt der Städtetag, der angesichts der Finanzlage einer ganzen Reihe seiner Mitgliedskommunen durchaus Grund hat, eine sparsame und nachhaltige Haushaltswirtschaft anzumahnen. Da das, was Sie uns mit Ihren Haushalten zumuten, weder nachhaltig noch sparsam ist, werden Sie nicht erwarten können, dass wir für Ihre verfehlte Politik auch noch die Hand heben.“

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