Pressemitteilung

10.März 2014

Rülke: Landesregierung spielt beim Besetzungsverfahren in den Polizeipräsidien weiter mit dem Feuer

Die Landesregierung geht erneut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung beim Besetzungsverfahren in den neuen Polizeipräsidien ein. Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervorgeht (Drucksache 15/4765), „spielt die Landesregierung  mit dem Feuer“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten festgestellt, sodass das Besetzungsverfahren wiederholt werden muss. Nach der Gerichtsentscheidung darf den ehemals ausgewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bis zum Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens kein Vorteil aus dem rechtswidrigen Auswahlverfahren erwachsen. Insbesondere dürfen sie nicht als Präsidenten oder Vizepräsidenten tätig werden.

„Nun aber musste die Landesregierung auf unsere Anfrage zugeben, dass neun im  gescheiterten Auswahlverfahren als Vizepräsidenten vorgesehene Beamte jetzt in den Polizeipräsidien über den Umweg der dort geltenden Abwesenheitsvertretungs-Regeln unmittelbar die Vertretung des amtierenden Polizeipräsidenten  wahrnehmen und somit doch wieder durch die Hintertür als Vizepräsidenten fungieren “, so Rülke. Es handelt sich hier um die Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm und um das Polizeipräsidium „Einsatz“. Lediglich in drei Fällen (Heilbronn, Konstanz und Offenburg) bedürfe es hierfür eines größeren personellen Engpasses. Damit drohe nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden auch dem neuen Besetzungsverfahren die Gefahr, für rechtswidrig befunden zu werden.

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