Pressemitteilung

02.April 2015
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Rülke und Bullinger: Dehoga-Kritik am Mindestlohngesetz ist vollkommen berechtigt

Zur Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg am Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion vollkommen berechtigt. Die Kombination von wirklichkeitsfernem Arbeitszeitgesetz und den Regelungen des Mindestlohns erweist sich als fatale Mischung. Das von CDU, SPD und Grünen auf Bundesebene fast einstimmig beschlossene Mindestlohngesetz besteht den Alltagstest nicht: Bürokratische Zumutungen und praxisferne Regelungen stellen tausende Betriebe in der Hotel- und Gaststättenbranche unter Generalverdacht und gefährden Arbeitsplätze. Die FDP-Landtagsfraktion ist gespannt, ob die Landes-SPD von Minister Nils Schmid auch diese berechtigte Kritik wie in der vergangenen Woche geschehen als ‚andauernde Nörgelei‘‘ abtut. Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat mit 230.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 9,7 Milliarden Euro in Baden-Württemberg eine herausragende Stellung. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, sich auf Bundesebene für konkrete Verbesserungen einzusetzen. Das gilt beispielsweise für Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten und eine realitätsnahe Flexibilisierung der Arbeitszeit. Jetzt können CDU, SPD und Grüne unter Beweis stellen, ob sie sich wirklich für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg einsetzen wollen.“

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