Pressemitteilung

14.Juli 2015

Rülke und Glück: Landesregierung soll endlich Gesamtkonzept für Flüchtlinge vorlegen

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück haben der grün-roten Landesregierung im Vorfeld des für den 27. Juli angekündigten Flüchtlingsgipfels vorgeworfen, noch immer kein Gesamtkonzept für die Flüchtlingsproblematik zu haben. „Wir fordern die Landesregierung auf, jetzt endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, anstatt die vielen offenen Fragen vor Ort einfach den Kreisen und Kommunen zu überlassen. Im Jahr 2015 wird mit bis zu 500.000 neuen Flüchtlingen gerechnet, die asylsuchend nach Deutschland kommen. Nach dem bundesweiten Verteilschlüssel muss Baden-Württemberg 12,97 Prozent dieses Zustroms aufnehmen und versorgen. Das Land darf sich bei dieser gewaltigen Aufgabe nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagten Rülke und Glück.

Die FDP-Landtagsfraktion hat folgende Eckpunkte vorgelegt, die auch Forderungen aus dem Konzept des Gemeindetags Baden-Württemberg berücksichtigen:

  • Die Landesregierung muss ein Gesamtkonzept zur Flüchtlingsaufnahme erstellen.
  • Die Kapazitäten der drei Landeserstaufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe, Meßstetten und Ellwangen sind dabei massiv auszubauen bzw. weitere zu schaffen.
  • Die Asylverfahren müssen innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Ziel muss es dabei sein, dass die Asylbewerber so lange in den Erstaufnahmestellen bleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden.
  • Das Personal an den Verwaltungsgerichten muss aufgestockt werden, um eine rasche und konsequentere Rückführung von Personen mit unbegründetem Antrag zu gewährleisten. Dazu sollen Außenstellen der Verwaltungsgerichte an den Landeserstaufnahmestellen errichtet werden.
  • Das Taschengeld für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsstaaten soll auf Sachleistungen umgestellt werden.
  • Die Kosten für die Stadt- und Landkreise sind im Wege der Spitzabrechnung vollständig vom Land zu übernehmen.
  • Zusätzliche von Land und Bund (BAMF) getragene Integrations- und Sprachkurse für Menschen mit guter Bleibeperspektive sind  einzurichten. Das Integrationsministerium muss zudem endlich die Verwaltungsvorschrift für die Durchführung berufsbezogener Sprachförderung vorlegen.
  • Die Landesregierung muss sich beim Bund für ein modernes Zuwanderungsrecht nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens einsetzen; dieses umfasst einen besseren und rascheren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive.
  • Berufliche Qualifikationen sind dafür schon in den Erstaufnahmestellen zu erfassen und regionale Bündnisse für Arbeit zu initiieren.
  • Zudem muss sich die Landesregierung beim Bund für eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für die Erweiterung der Regelung der sicheren Herkunftsländer auf Albanien, Kosovo und gegebenenfalls weitere einsetzen.

Rülke und Glück warnten vor einem weiteren Stillstand: „Wenn man dieses Problem nicht mit dem notwendigen Einsatz angeht, darf man sich nicht wundern, wenn in einzelnen besonders belasteten Kommunen womöglich einmal die Stimmung kippt.“ Das Land stehe daher in der Verantwortung, die Kreise und Kommunen zeitnah in dieser Frage zu entlasten.

Eckpunkte für ein Gesamtkonzept der Flüchtlingshilfe

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