Pressemitteilung

28.Juli 2017
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Rülke und Haußmann: Urteilsspruch zur Luftreinhaltung fällt Landesregierung auf die Füße

Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart  sagte der FDP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Gerichtsurteil ist also eine durch den Verkehrsminister kalkulierte Eskalation. Während dieser sich nie wirklich für  Alternativen zum Fahrverbot eingesetzt hat, beteuert der Ministerpräsident, auf Fahrverbote könnte verzichtet werden. Ein abgestimmtes Verhalten sieht anders aus.  Es rächt sich, dass Winfried Kretschmann mit Winfried Hermann den Bock zum Gärtner gemacht hat. Hermann wollte immer Fahrverbote. Da kann man auch mit Anton Hofreiter eine Kampagne für Haarpflege machen.

Die Landesregierung ist jetzt in der Pflicht, dem Hang des grünen Verkehrsministeriums zur reinen Verbotspolitik zu widerstehen und endlich wieder Maß und Mitte zu finden. Es ist damit zu rechnen, dass die Landesregierung nun in Berufung geht. Schon mit Blick auf den Automobilgipfel am 2. August ist das die logische Konsequenz.“

Der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann kritisierte:

„Mit dem heutigen Urteilsspruch fällt der Landesregierung ihr damals ohne jegliche Not geschlossener Vergleich krachend auf die Füße, der bis zu 20 Prozent weniger Verkehrsaufkommen an Tagen des Feinstaubalarms versprochen hat. Seit 2010 gelten die Grenzwerte zur Luftreinhaltung und der grüne Verkehrsminister ist seit 2011 im Amt. Im Vergleich zu den vollmundigen Worten aus der Oppositionszeit der Grünen ist am Neckartor nichts geschehen, was die Situation wirklich verbessert hätte.“

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